…nämlich durch die Geltendmachung nicht zustehender Vorsteuerbeträge für Privataufwendungen, festgesetzt bzw. Umsatzsteuer iHv. 1.271,77 € (2001) für eine (steuerpflichtige) innergemeinschaftliche Lieferung nicht festgesetzt worden sei, kann im Hinblick auf die genannten Zeiträume und Abgabenarten und einen Verkürzungsbetrag von insgesamt 20.084,67 €…
…nämlich durch die Geltendmachung nicht zustehender Vorsteuerbeträge für Privataufwendungen, festgesetzt bzw. Umsatzsteuer iHv. 1.271,77 € (2001) für eine (steuerpflichtige) innergemeinschaftliche Lieferung nicht festgesetzt worden sei, kann im Hinblick auf die genannten Zeiträume und Abgabenarten und einen Verkürzungsbetrag von insgesamt 20.084,67 €…
… 1 Abs. 2 LVO II als Tätigkeit mit Annahme von Liebhaberei zu beurteilen. Es liege somit "für diese Eigentumswohnung keine Einkunftsquelle und kein Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes und Umsatzsteuergesetzes vor", weshalb die bis dato in Anspruch genommenen Vorsteuerbeträge (1998: S 40.000, 1999: S…
…habe von diesen "Machenschaften" keine Kenntnis gehabt und hätte sie unter keinen Umständen gebilligt. Die verrechneten obgenannten "Aufwendungen" wurden daher aus dem Betriebsaufwand des L ausgeschieden und die geltend gemachte Vorsteuer berichtigt. In der Buchhaltung der L-KG finden sich in den Jahren 1990 und…
…fiktive Vorsteuern aus Scheinrechnungen der S5 in Höhe von brutto € 8.400,00 erfasst waren (Buchungsdatum 31. Dezember 2006, UB0612050). Die durch Dr.X ebenfalls veranlassten Verkürzungen von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für Voranmeldungszeiträume des Jahres 2006 bei der D-GmbH mittels Geltendmachung fiktiver Vorsteuern…
…1 Z. 1 UStG 1994 in der damals geltenden Fassung berechtigt gewesen, Vorsteuerbeträge abzuziehen, welche von anderen Unternehmern in Rechnungen (§ 11 UStG 1994) an ihn als Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen gesondert ausgewiesen sind. Wie oben ausgeführt, ist nun Gegenstand dieses Verfahrens ein Lebenssachverhalt…
…gebracht. Vorsteuerbeträge könnten jedoch grundsätzlich nur entsprechend den geltenden Bestimmungen (Soll- bzw. Istbesteuerung) in den jeweiligen Veranlagungszeiträumen angesetzt werden. Nach Ansicht des Finanzamtes sei es nicht nachvollziehbar, dass mit der Geltendmachung von Vorsteuerbeträgen dermaßen lange zugewartet werde, wenn von Anbeginn (an) die Vermietungsabsicht bestanden habe…
…ein Umsatzsteuerguthaben in Höhe von ATS 2,3 bis 2,8 Mio. gehabt habe. Wenn ein Unternehmen über ein dermaßen hohes Umsatzsteuerguthaben verfüge, sei es nicht erforderlich, Zahlungen zu leisten, hier könne auch gegenüber dem Finanzamt die Aufrechnung vorgenommen werden. Dieses Vorsteuerguthaben stamme aus den…
…unterlassen wird, kommt eine Beschränkung der Haftung bloß auf einen Teil der uneinbringlichen Abgabenschulden nicht in Betracht. Obwohl der Bw. bereits in der Begründung des angefochtenen Bescheides die Geltendmachung von Vorsteuern mittels gefälschter Rechnungen zum Vorwurf gemacht wurde, hat sie im Berufungsverfahren nichts vorgebracht, wonach…
…die Übertragung des erwähnten Klientenstockes tatsächlich keine Rechnung von P erstellt worden ist. Das Ableben des Geschäftspartners hat offenbar jedenfalls die Möglichkeit, dass P eine Rechnung noch erstellen würde, zunichte gemacht. Die materiellrechtlichen Voraussetzungen zur Geltendmachung der Vorsteuer haben daher bei Einreichung der Steuererklärung jedenfalls…
…sowie seine eher schlechten finanziellen Verhältnisse ermöglichen jedoch eine Reduzierung der vom Spruchsenat verhängten Sanktionen, sodass eine zusätzliche Geldstrafe von lediglich € 30.000,-- (das sind 28,05 % des nunmehrigen Strafrahmens bzw. in der Gesamtheit der Strafen 28,95 % des gesamten Strafrahmens) noch tat- und…
…abgeklärt und deshalb in seinem steuerlichen Rechenwerk zu Unrecht Vorsteuern aus von diesen "Unternehmern" gelegten Rechnungen zum Ansatz gebracht hat, wodurch die genannte Umsatzsteuer in angeführter Höhe zu niedrig festgesetzt worden ist, sowie I.1.b. vorsätzlich unter Nichtbeachtung der Verpflichtung zur Abgabe von dem …
…ist zu prüfen, ob der Bw. die objektive Rechtswidrigkeit ihres Verhaltens (nämlich die Geltendmachung von Vorsteuern in Höhe von € 25.717,32 auf Grund von Rechnungen, in denen eine unrichtige Geschäftsadresse des leistenden Subunternehmers angeführt ist) subjektiv vorwerfbar ist. Eine solche Vorwerfbarkeit wäre nur…
…Grund der nachfolgend angeführten Umstände zu dem Schluss, dass die Vermietungsabsicht in den Streitjahren (noch) nicht mit der für Zwecke der Geltendmachung des Vorsteuerabzuges erforderlichen Gewissheit festgestanden ist: -- Das gegenständliche Grundstück wurde im Februar 2001 von Herrn KG im Versteigerungswege erworben. Mit Vertrag vom 28…
…des festgestellten Handlungsgeschehens im Dunkeln geblieben. Es erscheint jedenfalls denkmöglich, dass von Seiten der B. Ltd. ursprünglich eine den Umfang der steuerlichen Liebhaberei übersteigende Vermietungstätigkeit geplant und damit die Geltendmachung der Vorsteuern in umsatzsteuerrechtlicher Hinsicht zumindest vertretbar war. Sollte ein Tatplan dergestalt gefasst worden sein…
… 13) einen Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen zulasse, räume er damit selbst ein, dass die Rechnung keine von der Sache her unverzichtbare Voraussetzung des Vorsteuerabzugs sei. Die pauschale Geltendmachung von - nicht in einer Rechnung belegten - Vorsteuern anhand allgemeiner wirtschaftlicher Erfahrungswerte sei somit - im Anwendungsbereich der entsprechenden Pauschalierungsregeln…
…Rechenwerk erfassten Eingangsrechnungen der S GmbH hätten somit nur dem Zweck der Erlangung von Vorsteuern sowie zur Abdeckung von Schwarzarbeiterlöhnen und zur Geltendmachung von nicht belegbaren Betriebsausgaben gedient. Mangels Nachweises, dass die in den Rechnungen fakturierten Leistungen tatsächlich von der S GmbH erbracht worden seien…
…seien deshalb geringer, da die Geltendmachung des Vorsteuerabzuges die Besteuerung des Sachbezuges als Eigenverbrauch nach sich ziehe. In Summe würden die Zahllasten für 1997 bis 2001 gemäß Antrag -3.614,88 € betragen, was einem Betrag von 50.000,00 S entspreche. Einen solchen Betrag…
…April 2007 zu AB-Nr. Y2). Es besteht daher der Verdacht, dass der Beschwerdeführer durch ungerechtfertigte Geltendmachung von Vorsteuer Abgabenverkürzungen auch für die Zeiträume 03/2006, 06/2006 und 07/2006 in noch zu bestimmender Höhe (vgl. obige Ausführungen zur Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages) bewirkt…
…Fall der Abweisung auf die Absicht der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die Finanzverwaltung. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird…