…Fahrzeug in das Zollausland verbracht werde und dadurch die Geltendmachung der Sachhaftung vereitelt würde. Zudem habe ein Zollschuldner zu seiner eigenen Vermögenslage keine Angaben gemacht und angedeutet, dass die wirtschaftliche Lage des anderen Zollschuldners schlecht sei. Er habe anlässlich der Amtshandlung auch völliges Unverständnis gezeigt…
…2007, betreffend Ausfolgung beschlagnahmter Waren entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Zollamtes Feldkirch Wolfurt, Zahl 900/xxxxx/1998-40, vom 29. Mai 2007 wurde die Ausfolgung der aus Gründen der Sachhaftung gemäß § 80 Abs. 4…
…steuerlich zu berücksichtigende Vermögensminderung, wenn am Stichtag mit der Geltendmachung der Forderung ernsthaft gerechnet werden musste. Dass eine Bürgschaft des Erblassers für eine fremde Schuld auch bei schlechter wirtschaftlicher Lage des Schuldners nicht wie eine eigene Schuld des Erblassers zu behandeln ist, ergibt sich deutlich…
…eine steuerlich zu berücksichtigende Vermögensminderung darstellt, wenn der Abgabepflichtige am Stichtag mit der Geltendmachung der gegenüberstehenden Forderung ernsthaft rechnen muss (vgl. VwGH 19.9.1989, 88/14/0173). Einer Sachhaftung kann nur dann als Schuld des Liegenschaftseigentümers Rechnung getragen werden, wenn nach den am Stichtag…
…berücksichtigende Vermögensminderung darstellt, wenn am Stichtag mit der Geltendmachung der gegenüberstehenden Forderung ernsthaft gerechnet werden musste. (VwGH 19.9.1989, 88/14/0173; VwGH 29.1.1997, 95/16/0327) Einer Sachhaftung kann nur dann als Schuld des Liegenschaftseigentümers Rechnung getragen werden, wenn nach den…
…berücksichtigende Vermögensminderung darstellt, wenn am Stichtag mit der Geltendmachung der gegenüberstehenden Forderung ernsthaft gerechnet werden musste. (VwGH 19.9.1989, 88/14/0173; VwGH 29.1.1997, 95/16/0327) Einer Sachhaftung kann nur dann als Schuld des Liegenschaftseigentümers Rechnung getragen werden, wenn nach den…
…gesetzeskonform vorzugehen und einen der geltenden Rechtslage entsprechenden Bescheid zu erlassen. Die Erlassung von Beschlagnahmebescheiden ist eine Einhebungsmaßnahme (VwGH 14.2.1991, 90/16/0184; 16.12.1999, 98/16/0157). Die Geltendmachung der Sachhaftung als Einhebungsmaßnahme steht auch im Einklang mit den gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften…
…der Abgabenentscheidung beantragt. Mit Berufungsvorentscheidung vom 14. Juni 2000, GZ. 100/65866/97-27, hat das Hauptzollamt Wien die Berufung als unbegründet abgewiesen und dazu ausgeführt, dass über die Einwendungen gegen den Abgabenanspruch in dem dazu anhängigen Rechtsmittelverfahren zu entscheiden sei, die Geltendmachung der Sachhaftung…
…22. Jänner 2002 betreffend der Geltendmachung der Sachhaftung gemäß § 80 ZollR-DG und stellte gleichzeitig einen Antrag auf "Aussetzung der Einhebung" und auf "Aussetzung der zwangsweisen Einbringung". Hierzu brachte die Beschwerdeführerin vor, dass bezüglich des beschlagnahmten LKW´s das Eigentumsrecht eines Dritten, nämlich das der L.…
…nach der Aktenlage auch nicht vor. Den Verweis auf das nicht rechtskräftig abgeschlossene Finanzstrafverfahren verwarf das Hauptzollamt. Die Geltendmachung der Sachhaftung sowie die Vollziehung derselben stehe in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Finanzstrafverfahren sondern stellte sich als Einbringungsmaßnahmen im Abgabenverfahren dar. Dagegen erhob der Bf…
…Geltendmachung der gegenüberstehenden Forderung ernsthaft gerechnet werden musste (VwGH vom 29.1.1997, 95/16/0327). Eine bloße Eventualverbindlichkeit wie eine noch nicht in Anspruch genommene Bürgschaftsverbindlichkeit ist keine Verlassenschaftsschuld iSd §105 Abs.1 AußStrG (OGH, 23.9.2003, 4 Ob 170/03h). Zufolge der…
…der angeführten Gesetzesvorschrift angesehen. Darüber hinaus hafte jede Ware, für die eine Zollschuld entstanden sei, unter bestimmten Voraussetzungen, ohne Rücksicht auf Rechte anderer Personen, für die auf sie entfallenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben (§ 80 Abs. 4 ZollR-DG). Die Geltendmachung der Sachhaftung liege im Ermessen der…
…800/90478/31/98, erledigt worden sei, verweise, verkenne sie die Sachlage insofern, als über die Abgabenhöhe nicht in einem Verfahren betreffend die Beschlagnahme einer Ware zur Geltendmachung der Sachhaftung gem. § 80 Abs. 4 ZollR-DG entschieden werden könne. Es gehe daher auch das Berufungsvorbringen…
…Gute käme, oder über eine Entlassung eines bestimmten Abgabenschuldners aus der Gesamtschuld unter Aufrechterhaltung des Abgabenanspruches zu entscheiden. Der Bf. gegenüber ist mit dem Bescheid des Hauptzollamtes Linz vom 3. März 1989 die Beschlagnahme eines Kraftfahrzeuges im Rahmen der Geltendmachung einer Sachhaftung ausgesprochen worden. Sie…
…ZollR-DG sind die Zollorgane bei Gefahr im Verzug befugt, Waren zu beschlagnahmen, wenn ohne diese Beschlagnahme die spätere Geltendmachung der Sachhaftung oder die Abnahme von Gegenständen, auf deren Verfall oder Einziehung rechtskräftig erkannt worden ist, oder die Einbringung von gemeinschaftsrechtlichen oder bundesrechtlich geregelten öffentlichen…
…Abs.1 Zi.2 ZollR-DG sind die Zollorgane bei Gefahr im Verzug befugt, Waren zu beschlagnahmen, wenn ohne diese Beschlagnahme die spätere Geltendmachung der Sachhaftung (§ 80 Abs.4 ZollR-DG) oder die Abnahme von Gegenständen, auf deren Verfall oder Einziehung rechtskräftig erkannt worden ist…
…die Geltendmachung der Sachhaftung. Die Berufung wurde vom Hauptzollamt a) mit Berufungsvorentscheidung vom 22. Jänner 2003, GZ. g), als unbegründet abgewiesen. In der Begründung der Berufungsvorentscheidung führte das Zollamt aus, § 311 Absatz 1 Bundesabgabenordnung (BAO) verpflichte die Abgabenbehörden, über die in Abgabenvorschriften vorgesehenen Anbringen der…
…Kosten sowie von gemeinschaftlichen oder bundesrechtlich geregelten öffentlichen Abgaben und Nebenansprüchen bzw. zur späteren Geltendmachung der Sachhaftung) und stellten hierüber eine "Quittung über beschlagnahmte Gegenstände" (Block Nr.008923/Bl.08) aus. Am 21.12.2000 stellte die Bf in einem durch ihren Vertreter, Rechtsanwalt Mag…
…Abs.1 Zi.2 ZollR-DG sind die Zollorgane bei Gefahr im Verzug befugt, Waren zu beschlagnahmen, wenn ohne diese Beschlagnahme die spätere Geltendmachung der Sachhaftung (§ 80 Abs.4 ZollR-DG) oder die Abnahme von Gegenständen, auf deren Verfall oder Einziehung rechtskräftig erkannt worden ist…
…Abs.1 Zi.2 ZollR-DG sind die Zollorgane bei Gefahr im Verzug befugt, Waren zu beschlagnahmen, wenn ohne diese Beschlagnahme die spätere Geltendmachung der Sachhaftung (§ 80 Abs.4 ZollR-DG) oder die Abnahme von Gegenständen, auf deren Verfall oder Einziehung rechtskräftig erkannt worden ist…