… 2. das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene Geländeverfüllungen oder -anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautechnische Funktion erfüllen (z.B. Dämme und Unterbauten für Straßen, Gleisanlagen oder Fundamente…
… 2. das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen mit Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene Geländeverfüllungen oder -anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautechnische Funktion erfüllen (z.B. Dämme und Unterbauten für Straßen, Gleisanlagen oder Fundamente…
…Hühnermaststallung ein fester Untergrund notwendig sei. Die verwendeten Materialien seien als Untergrund geeignet und sei mittlerweile die Baubewilligung erteilt worden. Der Geländeverfüllung komme daher eine konkrete bautechnische Funktion zu. Gemäß der Mitteilung des Bürgermeisters der Gemeinde B. vom 12. November 2004 sehe der Flächenwidmungsplan der…
…einer Kompostieranlage, eines Zwischenlagers für Baurestmassen oder einer Biogasanlage erfüllt. Er habe vielmehr ihm und dem Zollorgan gegenüber erklärt, dass es sich um eine reine Geländeverfüllung handle, es sei bei dem Ortsaugenschein am 1.7. 1998 auch keinerlei bauliche Maßnahme erkennbar gewesen. Bei diesem Ortsaugenschein…
bei gehörig kundgemachten Gesetzen niemand damit entschuldigen kann, dass ihm diese nicht bekannt seien. Es ist bei jemandem, der sich wirtschaftlich betätigt, etwa im Bereich der Abfallübernahme, zumutbar vorauszusetzen, dass er sich über verschiedene in diesem Zusammenhang relevante rechtliche Belange entsprechend erkundigt, so auch bei…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Mag. Klaus Rieger, Rechtsanwalt, 8572 Bärnbach, Telepark 1/II, vom 12. Juli 2004 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz, vertreten durch HR Mag. Peter Pozezanac, vom 15. Juni 2004, Zahl: 1234, betreffend Altlastenbeitrag…
…von Abfällen; 2. das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene Geländeverfüllungen oder -anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautechnische Funktion erfüllen (z.B. Dämme und Unterbauten für Straßen, Gleisanlagen…
…dabei aber nicht festgestellt worden, ebenso wenig wie der Umstand, dass der untersuchte Abfall die Kriterien eines Recyclingmaterials der Qualitätsklasse "B" erfülle und daher für eine Geländeverfüllung geeignet sei. Tatsächlich sei der verfahrensgegenständliche Betonabbruch sodann auch nicht in einer Baurestmassendeponie abgelagert, sondern (laut vorliegendem Baurestmassennachweis…
…Baufläche im Retentionsbereich der Raab in HQ30 befindet und dem Bf. in wasserrechtlicher Hinsicht zur Vermeidung von Überflutungen im Hochwasserfall besondere Vorkehrungen, namentlich die Schüttung und Geländeverfüllung zur Eignung als Bauplatz aufgetragen waren, wäre der Bf. nach der geltenden Rechtsordnung nicht in der Lage gewesen…
…der Nichtbeantwortung eines diesbezüglichen Vorhaltes vom 3. August 2009 könne man schließen, dass das im Altlastensanierungsgesetz geforderte Qualitätssicherungssystem bei dieser Geländeverfüllung nicht vorgelegen habe. Dagegen wurde mit Schriftsatz vom 20. Oktober 2009 Berufung erhoben und unter anderem ausgeführt, dass die Abbrucharbeiten erst im Februar 2009…
…Dezember 2007 binnen offener Frist den Rechtsbehelf der Berufung erhoben. Begründend führte er im Wesentlichen aus, dass keine Geländeverfüllung, sondern ein Materialtausch von 40 cm Tiefe erfolgt sei. Er könne auch keinen Zusammenhang zwischen der baubehördlichen Genehmigung und dem Altlastensanierungsgesetz feststellen und sei sich keiner…
…Dezember 2007 binnen offener Frist den Rechtsbehelf der Berufung erhoben. Begründend führte er im Wesentlichen aus, dass keine Geländeverfüllung, sondern ein Materialtausch von 40 cm Tiefe erfolgt sei. Er könne auch keinen Zusammenhang zwischen der baubehördlichen Genehmigung und dem Altlastensanierungsgesetz feststellen und sei sich keiner…
…der Bürgermeister als Baubehörde I. Instanz sehr wohl Kenntnis von dieser Aufschüttung hatte und eine formelle Baubewilligung laut schriftlicher Bestätigung für nicht erforderlich hielt. Es habe sich bei der Lager- und Manipulationsfläche auch keineswegs um eine bloße Geländeverfüllung i.S.v. § 3 Abs.1 Z…
…der Bürgermeister als Baubehörde I. Instanz sehr wohl Kenntnis von dieser Aufschüttung hatte und eine formelle Baubewilligung laut schriftlicher Bestätigung für nicht erforderlich hielt. Es habe sich bei der Lager- und Manipulationsfläche auch keineswegs um eine bloße Geländeverfüllung i.S.v. § 3 Abs.1 Z…
…Ib zugeordnet werden. Fremdanteile wie Holz und Eisen betragen nicht mehr als 1 Volumsprozent. Schon aus Gründen des Frostschutzes sei eine Aufschüttung in Höhe von bis zu 80 cm erforderlich und nicht als Geländeverfüllung i.S.v. § 3 Abs.1 Z.1 und 2 ALSAG…
…vom Abbruch der Firma F. (über Auftrag derselben) stammen und in einem Zeitraum zwischen September 2003 und Mai 2005 ohne Anmeldung und Entrichtung von Altlastenbeiträgen im Zuge einer Geländeverfüllung im und um den Bereich der Grundstücke des "A" dauerhaft eingebracht wurde. Dieser Verdacht stütze sich…
…unrichtige Sachverhaltsfeststellung der Behörde hätte widerlegen können. Weiters wurde unter dem Punkt unrichtige Sachverhaltsannahme gerügt, die Behörde sei fälschlicherweise von einer durch die Bf. vorgenommenen Geländeverfüllung ausgegangen, während die Bf. auf einem schon ursprünglich ebenen Gelände eine Untergrundbefestigung für die Errichtung eines Lagerplatzes im Rahmen…
… 3 Abs 1a Z 4 ALSAG für Bodenaushub entbehrlich wäre, wenn Bodenaushub, der für Geländeverfüllungen und -anpassungen verwendet wird, als "neu" anzusehen wäre. Mit Schreiben vom 16. September 2010 hat die Bf dagegen durch ihren Vertreter Beschwerde eingebracht und insbesondere auch auf das bei der…
…da sie die Verfüllung einer Geländeunebenheit bzw. eine Geländeanpassung weder veranlasst bzw. geduldet hat, noch Inhaber einer Anlage, in der eine Geländeverfüllung/-anpassung vorgenommen wurde, ist. Die Bf. ist somit kein Abgabepflichtiger im Sinne des § 77 Abs.1 BAO und - mangels gesetzlicher Bestimmungen - auch keine…
…findet die Befreiungsbestimmung des § 3 Abs.1a Z.6 ALSaG keine Anwendung und es unterliegt die Geländeverfüllung/-anpassung dem Altlastenbeitrag. Dem Antrag auf Beiziehung eines Sachverständigen aus dem Bauwesen zum Beweis dafür, dass der Einbau der Baurestmassen im Jahre 2006 mit Baubewilligungsbescheid der Marktgemeinde H…