…auch von einem Dritten klar erkannt werden könnten. Es werde auf die Ausführungen im vorigen Punkt verwiesen. Weiters sei darauf zu verweisen, dass Gehaltszahlungen bis auf zwei Monate gleich seien. Dieser Effekt rühre in erster Linie daraus, dass Kollektivvertragsgehaltserhöhungen nur mit Jahresbeginn durchzuführen seien und…
…nichtselbständiger Arbeit anerkannt und mit Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2002 vom 9. Mai 2003 dem Bw. 1.171,19 € gutgeschrieben. Die Gehaltszahlungen an die Exgattin, die Aufwendungen für die Bewirtung, die Werbegeschenke, die Kulanzzahlungen und das Organmandat wurden zu Gänze nicht als Werbungskosten anerkannt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Feldhofer und Partner Wirtschaftstreuhand Gesellschaft mbH, Wirtschaftstreuhänder, 3300 Amstetten, Kruppstraße 1, gegen die Bescheide des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs betreffend Körperschaftsteuer für 1997 bis 2001 sowie Haftungs- und Abgabenbescheid betreffend Kapitalertragsteuer für 1998…
| 770.000 | 770.000 | 490.000 | 490.000 | 168.000 | Differenz von Bw. auf "Darlehen" gebucht | 560.000 | 25.000 | 560.000 | 240.000 | 322.000 | | | | | | | Differenz…
…Weiters gab der Bw. bei erwähnter Schlussbesprechung an, dass die an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Beträge höher als die aus den Gehaltszahlungen erwachsende steuerliche Ersparnis gewesen seien. Unter Bedachtnahme auf den vorstehend ermittelten Sachverhalt, gelangte die Betriebsprüferin zu dem Ergebnis, dass im gegenständlichen Fall kein…
…die Bezüge des Bundesdienstes (Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit) falsch seien. Es treffe zwar zu, dass der Bw. Gehaltszahlungen erhalten habe, diese Zahlungen seien jedoch unrechtmäßig gewesen, da er bereits im Oktober 2004 gekündigt habe. Seitens des Bundesdienstes sei jedoch weiter ein Gehalt überwiesen worden…
…hat die streitgegenständlichen Gehaltszahlungen von der Y-GmbH nicht erhalten. - Der Bw. hat die streitgegenständlichen Gehaltszahlungen von der Z-KEG erhalten. Diese Sachverhaltsannahmen sind dadurch zu begründen, dass zunächst folgende Indizien für den Erhalt der Gehaltszahlungen sowohl von Y-GmbH als auch von der Z…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 26. September 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Finanzamtes vom 27. August 2007 betreffend Einkommensteuer 2005 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Einkommensteuer für das Jahr 2005…
…Folgemonats und wird als Anweisungsgrund "Aktenstudium/Referentenent." unter Angabe des/der Monats/Monate angegeben. Da die Zahlungen für die Vormonate (insbesondere für Dezember 2005) nicht innerhalb der ersten 10 Tage des folgenden Kalenderjahres (2006) erfolgten, werden die im Jahr 2005 zugeflossenen Gehaltszahlungen (gemäß § 19 Abs…
…an die Gattin ausbezahlt wurde. Die monatlichen Gehaltszahlungen wurden bar und zeitlich unterschiedlich wie folgt übergeben: [Grafik] Im Rahmen des weiteren Ermittlungsverfahrens stellte das Finanzamt (FA) dem Steuerpflichtigen folgende Fragen betreffend ausbezahlter Gehälter an die damalige Gattin: "1.) Sie werden ersucht, den abgeschlossenen Arbeitsvertrag vorzulegen…
…Mai 2002 wurde der Bw. durch die Abgabenbehörde erster Instanz aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten bzw. Unterlagen einzureichen: Bezüglich der Gehaltszahlungen an die Gattin würde der Bw. ersucht werden, einen entsprechenden Vertrag (schriftliche Vereinbarung mit genauer Bezeichnung der Tätigkeit) nachzureichen. Weiters sei der Zahlungsfluss der…
…19 Rz 17; Doralt, EStG10, § 19 Rz 49). 9) Die Gehaltszahlung für Dezember 2006, die dem Bw am 10. Jänner 2007 auf seinem Bankkonto gutgeschrieben worden ist, ist jedenfalls als kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres im Sinne der oben angeführten Bestimmung anzusehen. Auch sind…
…welcher die Gehaltsverrechnung für M-GmbH durchführt habe und die Voranmeldung der Lohnabgaben trotz Nichtbezahlung der Gehälter weiter durchführt habe. Es werde eine Bestätigung von ML betreffend die Gehaltszahlungen für den angegebenen Zeitraum vorgelegt. Ebenfalls lege der Bw dieser Berufung Unterlagen bei, aus welchen hervorgehe…
…dass er bis 30. Juni 2004 bei der Firma M-GmbH beschäftigt gewesen wäre. Ab dem Jahr 2003 wäre der Dienstgeber mit den Gehaltszahlungen säumig geworden und hätte nur Teile zur Auszahlung gebracht. Nach erfolglosen Mahnungen wäre am 27. Oktober 2005 seitens der Arbeiterkammer über…
…2007 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) für den Zeitraum 2001 bis 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung wurden Gehaltszahlungen an die Lebensgefährtin des Berufungswerbers als nicht beruflich veranlasst beurteilt. Daraus ergab sich eine…
…eingebrachten Berufung führte der Bw. aus, dass er im Jahr 2007 ausschließlich Gehaltszahlungen vom BM für Landesverteidigung erhalten habe, respektive keinerlei sonstige Einkünfte bezogen habe und demzufolge eine Nachzahlung schon per se nicht bestehen könne. Im übrigen habe der Bw. den Alleinverdienerabsetzbetrag beantragt und sei…
…Zeitraum 11. Mai 2009 bis 13. Juli 2009 Bezüge ausbezahlt erhalten. Vorlage der Dienstverträge mit den Firmen D und B In welcher Form wurden die Gehaltszahlungen der Firmen D und B an Sie überwiesen? Wenn die Überweisungen auf ein Gehaltskonto erfolgt sein sollten, wird ersucht…
…für das zweite Konto (€ 70,56) sind keine Kosten der privaten Lebensführung, da Mitarbeiter der ag aus Diskretionsgründen - damit nicht jeder Mitarbeiter Einsicht in die Gehaltszahlung nehmen kann - aufgefordert werden, ein zweites Konto bei einem anderen Institut in der l1 oder in l2 zu…
…1996 zwischen der Bw als Arbeitnehmerin und Dr. EF als Arbeitgeber abgeschlossener Angestelltendienstvertrag. Zwei ebenfalls angefügte Zusätze zum Dienstvertrag betreffen Änderungen der Arbeitszeit und der Gehaltszahlung. Mit Berufungsvorentscheidung vom 16. Juli 2010 wurde dem Berufungsbegehren insoweit stattgegeben, als Werbungskosten im Ausmaß von 160,00 €…
…es für das Finanzamt sehr leicht im Zuge einer Erhebung die tatsächlichen Geldflüsse offen zu legen. Zumal eine Nachschau bei Herrn NN die notwendigen Informationen liefern könnte, ob es weitere Gehaltszahlungen, die von unserer Mandantschaft auch mit seiner Unterschrift bestätigt wurden, existent sind oder nicht…