…inwieweit die Wohnung nach dem Ableben der Eltern durch die drei Schwestern "gemeinsam verkauft" worden sein sollte, wenn die Bw alleinige Verfügungsberechtigte und grundbücherliche Eigentümerin war. Zivilrechtlich ist Gegenstand einer Schenkung diejenige Sache, die nach dem übereinstimmenden Willen der Parteien geschenkt sein soll (VwGH 24…
…inwieweit die Wohnung nach dem Ableben der Eltern durch die drei Schwestern "gemeinsam verkauft" worden sein sollte, wenn die Bw alleinige Verfügungsberechtigte und grundbücherliche Eigentümerin war. Zivilrechtlich ist Gegenstand einer Schenkung diejenige Sache, die nach dem übereinstimmenden Willen der Parteien geschenkt sein soll (VwGH 24…
…inwieweit die Wohnung nach dem Ableben der Eltern durch die drei Schwestern "gemeinsam verkauft" worden sein sollte, wenn H die alleinige Verfügungsberechtigte und grundbücherliche Eigentümerin war. Zivilrechtlich ist Gegenstand einer Schenkung diejenige Sache, die nach dem übereinstimmenden Willen der Parteien geschenkt sein soll (VwGH 24…
…inwieweit die Wohnung nach dem Ableben der Eltern durch die drei Schwestern "gemeinsam verkauft" worden sein sollte, wenn H die alleinige Verfügungsberechtigte und grundbücherliche Eigentümerin war. Zivilrechtlich ist Gegenstand einer Schenkung diejenige Sache, die nach dem übereinstimmenden Willen der Parteien geschenkt sein soll (VwGH 24…
…I. hervor und wird durch das Vorbringen der Bw. selbst auch bekräftigt. Nach den allgemeinen bürgerlich-rechtlichen Grundsätzen folgt aber in der Regel das Gebäude dem Schicksal des Grundstückes, weil es dessen unselbständiger Bestandteil ist. Darüber hinaus ist die Frage, was Gegenstand der Schenkung ist…
…zum 1. Jänner 2005 haben aber weitgehend die diesbezüglichen Baukosten im Betrag von rund € 23.000 als Gebäudewert Eingang gefunden. Gegenstand des Schenkungsvertrages auf den Todesfall vom 31. August 1995, der zivilrechtlich zu Lebzeiten der Vertragschließenden als (Schenkungs)Vertrag zu qualifizieren ist, war hingegen…
…selbst und auf eigene Kosten der Abriss von Teilen des Altgebäudes sowie die Errichtung eines neuen Wohnhauses erfolgt ist. In die Berechnung des Einheitswertes zum 1. Jänner 2002 haben aber weitgehend die diesbezüglichen Baukosten als Gebäudewert Eingang gefunden. Gegenstand des Schenkungsvertrages vom 19.6.2001…
…Umfang eine Schenkung vorliegt, ist deshalb ausschließlich nach bürgerlich-rechtlichen Grundsätzen zu beurteilen (VwGH 9.11.2000, 99/16/0482 u. a.). Nach zivilrechtlicher Beurteilung entscheidet allein der Parteiwille, was geschenkt ist (VwGH 14.1.1988, 86/16/0035) und ist Gegenstand einer Schenkung sohin…
…maßgeblicher Wert der Grdst | 48.509,00 | 2 | 970,18 | SUMME | | | | 2.822,54 Begründend dazu wurde ausgeführt, dass für die Schenkung von F. an ihre Tochter § 15a ErbStG nicht anwendbar sei, da Gegenstand der Schenkung Liegenschaftsanteile…
…der Sache notwendig ist, welche nicht bloß durch traditio symbolica, etwa die Übergabe einer einverleibungsfähigen Urkunde, vorgenommen werden kann. Es bedarf konkreter und unmittelbarer Ausführungshandlungen. Als Übergabsform kommt jedoch die traditio brevi manu nach § 428, 2. Halbsatz ABGB in Betracht. Steht der Gegenstand der Schenkung…
…Abs 1 Z 17 ErbStG nicht anwendbar ist. Abgesehen davon, dass nicht ersichtlich wäre, dass Gegenstand der Zuwendung ein endbesteuerter Wert (etwa ein Sparbuch) wäre, sondern ausdrücklich ein Geldbetrag zur Zahlung angeordnet war, liegt auch kein Erwerb von endbesteuertem Vermögen des Erblassers von Todes wegen…
…Abs 1 Z 17 ErbStG nicht anwendbar ist. Abgesehen davon, dass nicht ersichtlich wäre, dass Gegenstand der Zuwendung ein endbesteuerter Wert (etwa ein Sparbuch) wäre, sondern ausdrücklich ein Geldbetrag zur Zahlung angeordnet war, liegt auch kein Erwerb von endbesteuertem Vermögen des Erblassers von Todes wegen…
…wobei dieser Teilung der Teilungsplan....vom 3.4.2000 zu Grunde gelegt wurde. Festzuhalten ist dabei, dass die der Teilung unterzogenen Grundstücke laut Auskunft der Gemeinde A bereits seit 23.12.1982 als Bauland gewidmet sind. Gegenstand der Schenkung ist sohin ein im Bauland gelegenes…
…wobei dieser Teilung der Teilungsplan....vom 3.4.2000 zu Grunde gelegt wurde. Festzuhalten ist dabei, dass die der Teilung unterzogenen Grundstücke laut Auskunft der Gemeinde A bereits seit 23.12.1982 als Bauland gewidmet sind. Gegenstand der Schenkung ist sohin ein im Bauland gelegenes…
…wobei dieser Teilung der Teilungsplan....vom 3.4.2000 zu Grunde gelegt wurde. Festzuhalten ist dabei, dass die der Teilung unterzogenen Grundstücke laut Auskunft der Gemeinde A bereits seit 23.12.1982 als Bauland gewidmet sind. Gegenstand der Schenkung ist sohin ein im Bauland gelegenes…
…wobei dieser Teilung der Teilungsplan....vom 3.4.2000 zu Grunde gelegt wurde. Festzuhalten ist dabei, dass die der Teilung unterzogenen Grundstücke laut Auskunft der Gemeinde A bereits seit 23.12.1982 als Bauland gewidmet sind. Gegenstand der Schenkung ist sohin ein im Bauland gelegenes…
…eines Prüfungsauftrages vom 14. April 2005 wurde am 3. Mai 2005 mit einer Betriebsprüfung bei der E. Privatstiftung begonnen. Gegenstand der Prüfung war unter anderem die gegenständliche Schenkungssteuer. Dazu wurde in der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 15. Dezember 2005 festgehalten, dass ein einzelner Verkauf…
…denn, dass eine einheitliche Zweckzuwendung vorliegt. Gegenstand einer Schenkung oder einer freigebigen Zuwendung kann jede im Verkehr stehende Sache sein, sofern sie von wirtschaftlichem Wert ist (VwGH 14.5.1980, 361/79). Auch die Gewährung von Vermögensgebrauch ist ein der Steuer unterliegender Vorteil (Hinweis Fellner…
…nicht mehr anzuwenden wäre. Dass im vorliegenden Fall die Schenkungssteuerschuld entstanden ist, wäre bereits Gegenstand der, gegenüber dem Bw. am 15.Juli 2008, zu Zl. RV/2813-W/06, ergangenen Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates, (UFS), gewesen. Dagegen stellte der Bw. durch seine ausgewiesene Vertreterin fristgerecht…
…wenn sie ihre Ursache in der Schenkung selbst hat." Daraus folgt, dass es notwendig ist, zwischen einer einvernehmlichen oder freiwilligen Herausgabe des geschenkten Gegenstandes und einer Herausgabe gegen den Willen des Beschenkten zu unterscheiden. Das ErbStG kennt auch nach der Novellierung auf Grund des verfassungsgerichtlichen…