…1996) Anspruch auf Familienbeihilfe "soweit die Gegenseitigkeit durch Staatsverträge verbürgt ist", dh nach den jeweils geltenden Bestimmungen des zwischenstaatlichen Abkommens. Mit der bereits zitierten Neufassung des Kapitels 5 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel orientiert sich der Familienbeihilfenanspruch nicht mehr, wie…
…Sicherheit" mit 1.März 2002 in Kraft getreten ist, hat das Finanzamt dem Bw. die Familienbeihilfe bis Juli 2003 bereits gewährt. Strittig ist im gegenständlichen Berufungsfall somit, ob der Bw. aufgrund des geänderten Abkommens über soziale Sicherheit zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel…
…auf Familienbeihilfe "soweit die Gegenseitigkeit durch Staatsverträge verbürgt ist", d.h. nach den jeweils geltenden Bestimmungen des zwischenstaatlichen Abkommens. Mit der bereits im Abweisungsbescheid des Finanzamtes zitierten Neufassung des Kapitels 5 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel orientiert sich der Familienbeihilfenanspruch…
…Anspruch auf Familienbeihilfe "soweit die Gegenseitigkeit durch Staatsverträge verbürgt ist", d.h. nach den jeweils geltenden Bestimmungen des zwischenstaatlichen Abkommens. Mit der Neufassung des Kapitels 5 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel orientiert sich der Familienbeihilfenanspruch ab März 2002 nicht mehr…
…aufhalten, Anspruch auf Familienbeihilfe "soweit die Gegenseitigkeit durch Staatsverträge verbürgt ist", dh nach den jeweils geltenden Bestimmungen des zwischenstaatlichen Abkommens. Mit der Neufassung des Kapitels 5 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel orientiert sich der Familienbeihilfenanspruch ab März 2002 nicht mehr…
…Die von der Bw. im Jahr 2003 bezogenen Portfoliodividenden seien daher unter Berücksichtigung des Anwendungsvorranges des Unionsrechtes von der KÖSt befreit. Da mit sämtlichen dieser Drittstaaten auch ein Abkommen bestehe, das eine Verpflichtung zur gegenseitigen Amtshilfe enthalte, sei auch aus diesem Grund keine Diskriminierung der…
…Die von der Bw. im Jahr 2001 bezogenen Portfoliodividenden seien daher unter Berücksichtigung des Anwendungsvorranges des Unionsrechtes von der KÖSt befreit. Da mit sämtlichen dieser Drittstaaten auch ein Abkommen bestehe, das eine Verpflichtung zur gegenseitigen Amtshilfe enthalte, sei auch aus diesem Grund keine Diskriminierung der…
…Die von der Bw. im Jahr 2002 bezogenen Portfoliodividenden seien daher unter Berücksichtigung des Anwendungsvorranges des Unionsrechtes von der KÖSt befreit. Da mit sämtlichen dieser Drittstaaten auch ein Abkommen bestehe, das eine Verpflichtung zur gegenseitigen Amtshilfe enthalte, sei auch aus diesem Grund keine Diskriminierung der…
…in dieser Weise geänderten Fassung die Durchbrechung des Bankgeheimnisses nunmehr an den Formalakt der Einleitung der im § 23 Abs. 2 Z 1 dieses Gesetzes genannten Verfahren geknüpft hat, macht es erforderlich, diesem Formalakt der Verfahrenseinleitung normative Bedeutung zuzumessen. Gleiche Überlegungen sind hinsichtlich des mit 1…
…Die von der Bw. im Jahr 2000 bezogenen Portfoliodividenden seien daher unter Berücksichtigung des Anwendungsvorranges des Unionsrechtes von der KÖSt befreit. Da mit sämtlichen dieser Drittstaaten auch ein Abkommen bestehe, das eine Verpflichtung zur gegenseitigen Amtshilfe enthalte, sei auch aus diesem Grund keine Diskriminierung der…
…Kapitalertragsteuer auf Antrag der Muttergesellschaft durch ein Steuerrückerstattungsverfahren herbeizuführen. Für Auszahlungen im Jahr 2004 gilt Abs. 1 mit der Einschränkung, dass das Mindestbeteiligungsausmaß 25% beträgt und eine zumindest 10%-ige Beteiligung nur dann ausreicht, wenn Gegenseitigkeit im Sinne des § 48 BAO besteht (Fassung Budgetbegleitgesetz 2003…
…Renten hergestellt, sondern sie wird auf eine andere Ebene, nämlich die der Gegenseitigkeit der in den Vertragsstaaten anwendbaren Vorschriften verlagert. Da die steuerliche Kohärenz auf der Grundlage eines mit einem anderen Mitgliedstaat geschlossenen bilateralen Abkommen gewährleistet wird, kann dieser Grundsatz nicht herangezogen werden, um die…
…nach jeder Richtung abzuändern vermag). Der darauf anzuwendende Steuersatz ermittelt sich nach § 8 (1) ErbStG in Verbindung mit Artikel 7 des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Diese Ausführungen hat der Unabhängigen Finanzsenat dem Bw. vorgehalten und um Bekanntgabe gebeten, ob sich das Grundstück über das…
…in Kraft. Mit BGBl 294/1962 wurde der Beitritt der Tschechoslowakei kundgemacht. Die Slowakei trat diesem Abkommen laut Trans/SC.1/2004/11 des United Nations Economic and Social Council vom 10. August 2004 ebenfalls bei. Gem. Art. 2 dieses Abkommens sind Fahrzeuge, die im…
…kein gesondertes Tatbestandsmerkmal des § 2 Abs. 2 FLAG. Für die Erfüllung des Tatbestandes des § 2 Abs. 2 FLAG 2. Fall (überwiegende Kostentragung) sei rechtlich allein ausschlaggebend und relevant, dass die entsprechenden Unterhaltsbeträge dem minderjährigen (Enkel)kindern zugekommen seien und dass der Berufungswerber bzw. Großvater mit…
…kein gesondertes Tatbestandsmerkmal des § 2 Abs. 2 FLAG. Für die Erfüllung des Tatbestandes des § 2 Abs. 2 FLAG 2. Fall (überwiegende Kostentragung) sei rechtlich allein ausschlaggebend und relevant, dass die entsprechenden Unterhaltsbeträge dem minderjährigen Enkelkind zugekommen seien und dass der Berufungswerber bzw. Großvater mit diesen…
…kein gesondertes Tatbestandsmerkmal des § 2 Abs. 2 FLAG. Für die Erfüllung des Tatbestandes des § 2 Abs. 2 FLAG 2. Fall (überwiegende Kostentragung) sei rechtlich allein ausschlaggebend und relevant, dass die entsprechenden Unterhaltsbeträge dem minderjährigen (Enkel)kindern zugekommen seien und dass der Berufungswerber bzw. Großvater mit…
…der Entsendungsvertrag dem deutschen Steuerrecht, weshalb die Heranziehung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und Vermögen, insbesondere des Art. 15, geboten sei. Mit Berufungsvorentscheidung vom 5. August 2004 wies das…
…August 2000 unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der BRD zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern zum Einkommen und Vermögen nicht mehr geändert werden kann." Weiters gab die Bw. die Kanzlei D-KG in Deutschland als steuerlichen Vertreter mit Zustellvollmacht für…
…können auf der Grundlage dieses Bundesgesetzes geschlossen werden, wenn der Umfang des zwischenstaatlichen Personenverkehrs dies erfordert. In den Vereinbarungen ist vorzusehen, dass Kraftfahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen auf der Grundlage der Gegenseitigkeit Fahrten nach, durch und aus Österreich durchführen können. Dabei sind, wenn Kontingente festgelegt werden…