…1 lit. a FinStrG hinsichtlich geschmuggelten Wasserpfeifentabak vorbestraft war. Das Zollamt begründete die Beschlagnahme wegen Gefahr im Verzug überdies mit dem Umstand, dass die beschlagnahmten Waren als Beweismittel in einem Finanzstrafverfahren wegen des Verdachtes eines vorsätzlichen Finanzvergehens in Betracht gekommen wären. Zum Zwecke der Nämlichkeitssicherung…
…Juli 2010 beschlagnahmten Organe des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien beim Beschwerdeführer (Bf.) gemäß § 89 Abs. 2 FinStrG in Ausübung finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt wegen Gefahr im Verzug eine Armbanduhr "xyz. zur Sicherung des Verfalles und als Beweismittel. Die Beschlagnahme wurde in der Tatbeschreibung vom 15…
…nunmehr A als Beschwerdeführerin ein, dass ihr gegenüber als betroffene Mieterin der durchsuchten Wohnung entgegen der gesetzlichen Bestimmungen ein Hausdurchsuchungsbefehl bzw. ein Bescheid nicht ergangen wäre. Gefahr im Verzug, welche eine Ausstellung eines derartigen Bescheides verhindert hätte, sei ebenfalls nicht vorgelegen. Eine Liste der beschlagnahmten…
…1 ZollR-DG u.m. § 63 Abs.1 VwGG (im sog. "fortgesetzten Verfahren") abermals zu entscheiden: Über die Beschwerde wurde erwogen: Gem. § 26 Abs.1 Zi.2 ZollR-DG sind die Zollorgane bei Gefahr im Verzug befugt, Waren zu beschlagnahmen, wenn ohne diese Beschlagnahme die…
…nehmen und ohne Verzug dem nach § 58 Abs.2 FinStrG zuständigen Spruchsenatsvorsitzenden vorzulegen. Dieser hat mit Bescheid (hier: vom 16. März 2005, PASt-Akt, Band II, Bl. 624 f) festzustellen, ob die Beweismittel der Beschlagnahme unterliegen. Mit der Entscheidung des Spruchsenatsvorsitzenden ist im Übrigen eine…
…zu beseitigen. Hievon kann abgesehen werden, wenn Gefahr im Verzug ist. Mit dieser Aufforderung an den anwesenden Inhaber der zu durchsuchenden Räumlichkeiten ist in der Regel eine kurze Befragung des Betroffenen zu verbinden, deren Hauptzweck die Beseitigung der die Durchsuchung veranlassenden Gründe ist. Über diese…
…zu hinterlegen. Wurde jedoch der Befehl vorerst mündlich erteilt, weil die Übermittlung der schriftlichen Ausfertigung an die mit der Durchsuchung beauftragten Organe wegen Gefahr im Verzug nicht abgewartet werden konnte, so ist die Ausfertigung innerhalb der nächsten 24 Stunden zuzustellen. Abs.2: Hausdurchsuchungen, das sind…
…vor Beginn der Durchsuchung Gelegenheit zu geben ist, das Gesuchte herauszugeben oder sonst die Gründe für die Durchsuchung zu beseitigen. Hievon kann bei Gefahr im Verzug abgesehen werden. Wird die Öffnung der zu durchsuchenden Räume verweigert, so kann gemäß § 94 Abs.5 FinStrG das mit…
…seitens des Beschwerdeführers] entgegen § 89 Abs.2 FinStrG keine Gefahr im Verzug vorgelegen sei. Von Seite der Finanzstrafbehörde erster Instanz wurde ein Auszug der relevanten Ermittlungsakten in Kopie sowie eine Stellungnahme zu den Beschwerden vorgelegt. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 93 Abs.1 FinStrG bedarf…
…begangene Finanzvergehen geschlossen werden kann, das Gebotensein der Beschlagnahme zur Sicherung des Verfalls bzw. zur Beweissicherung, sowie Gefahr im Verzug. Wie oben ausgeführt, besteht ein Tatverdacht, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens von bestimmten Umständen rechtfertigen. Verdacht ist mehr als eine…
…seitens des Beschwerdeführers] entgegen § 89 Abs.2 FinStrG keine Gefahr im Verzug vorgelegen sei. Von Seite der Finanzstrafbehörde erster Instanz wurde ein Auszug der relevanten Ermittlungsakten in Kopie sowie eine Stellungnahme zu den Beschwerden vorgelegt. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 93 Abs.1 FinStrG bedarf…
§ 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht der Rechtsmittelwerberin aber das Recht zu, gegen diesen Bescheid binnen sechs Wochen nach dessen Zustellung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof und/oder beim Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen…
…seitens des Beschwerdeführers] entgegen § 89 Abs.2 FinStrG keine Gefahr im Verzug vorgelegen sei. Von Seite der Finanzstrafbehörde erster Instanz wurde ein Auszug der relevanten Ermittlungsakten in Kopie sowie eine Stellungnahme zu den Beschwerden vorgelegt. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 93 Abs.1 FinStrG bedarf…
Die Entscheidung über Rechtsmittel gegen Beschlagnahmen nach den Bestimmungen des ZollR-DG obliegt nicht der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht dem Rechtsmittelwerber aber das Recht zu, gegen diesen Bescheid binnen sechs…
…hinterlegen. Gemäß § 89 Abs. 2 FinStrG sind bei Gefahr im Verzug neben den Organen der Finanzstrafbehörden auch die Organe der Abgabenbehörden, der Zollwache und des öffentlichen Sicherheitsdienstes berechtigt, die im Abs. 1 bezeichneten Gegenstände auch dann in Beschlag zu nehmen, wenn eine Anordnung der Finanzstrafbehörde…
…mit Setzung einer angemessenen Frist zur Erbringung der von ihm verlangten Leistung aufgefordert werden. Die Aufforderung und die Androhung müssen schriftlich erfolgen, außer wenn Gefahr im Verzug ist. Gemäß § 111 Abs. 3 BAO darf die einzelne Zwangsstrafe den Betrag von 5 000 Euro nicht übersteigen…
…werden. Die Aufforderung und die Androhung müssen schriftlich erfolgen, außer wenn Gefahr im Verzug ist. Gemäß § 111 Abs. 3 BAO darf die einzelne Zwangsstrafe den Betrag von 5.000 Euro nicht übersteigen. 2.2. Im vorliegenden Streitfall ist weder zu beurteilen, welche Aufzeichnungen die Bw…
…mit Setzung einer angemessenen Frist zur Erbringung der von ihm verlangten Leistung aufgefordert werden. Die Aufforderung und die Androhung müssen schriftlich erfolgen, außer wenn Gefahr im Verzug ist. Nach Absatz 3 leg. cit. darf die einzelne Zwangsstrafe den Betrag von 2.200 Euro nicht übersteigen.…
…aufgefordert werden, wobei die Aufforderung und die Androhung schriftlich zu erfolgen haben, außer wenn Gefahr im Verzug ist. Zweck einer Zwangsstrafe ist, die Abgabenbehörde bei Erreichung ihrer Verfahrensziele zu unterstützen und die Partei zur Wahrnehmung abgabenrechtlicher Pflichten zu verhalten (vgl. VwGH 9.12.1992, 91…
…des Abgabepflichtigen, dann nach seinem Aufenthalt, schließlich nach seinem letzten Wohnsitz (Sitz) im Inland, wenn aber keiner dieser Zuständigkeitsgründe in Betracht kommen kann oder Gefahr im Verzug ist, nach dem Anlaß zum Einschreiten. Bei mehrfachem Wohnsitz im Bereich verschiedener Finanzämter ist § 55 Abs. 2 sinngemäß…