…in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer berichtigt werden könne, wenn der Aussteller der Rechnung die Gefährdung des Steueraufkommens rechtzeitig und vollständig beseitigt hat. Wie der EuGH in Rz 61 seines Urteils ausgesprochen hat, kommt eine Ausfallhaftung des Ausstellers der Rechnung nur dann in Betracht, wenn sich herausstellt…
…die Gefährdung des Steueraufkommens nicht vollständig beseitigt (etwa weil die Rückabwicklung eines vorgenommenen Vorsteuerabzuges nicht mehr möglich ist), so können die Mitgliedstaaten die Möglichkeit der Rechnungsberichtigung davon abhängig machen, dass der Aussteller der Rechnung seinen guten Glauben nachweist. Gelingt dies nicht, kommt eine Ausfallshaftung des…
…unter Hinweis auf sein Erkenntnis vom 26.6.2001, 2001/14/0023, die Berichtigungsmöglichkeit auch dann, wenn die Rechnungsausstellung mit Umsatzsteuerausweis nicht gutgläubig erfolgt ist, soferne eine Gefährdung des Steueraufkommens ausgeschlossen ist (siehe auch Scheiner/Kolacny/Caganek, Band III, Kommentar zur Mehrwertsteuer, zu § 11 Tz…
…Die Amtspartei hat nach dem als Bescheidbegründung dienenden Betriebsprüfungsbericht (idF: BP-Bericht) folgende Feststellungen getroffen: Feststellungen zu den Entgelten: Tz 14a: Die Tätigkeit als Verleger sei nicht als Einkunftsquelle anzuerkennen. Während des BP-Verfahrens sei der Bw wiederholt nachweislich aufgefordert worden, einen Nachweis zu erbringen…
…handelt es sich um Privatkunden, die kein Recht auf Vorsteuerabzug haben. Hier ist keine missbräuchliche Verwendung der falschen Rechnungen möglich. Die Rechnungskorrektur würde in diesem Fall also nicht der Beseitigung der Gefährdung des Steueraufkommens dienen, sondern wäre eine rein formelle Maßnahme, die aber mit einem…
… 11 Abs. 14 UStG 1994 geschuldet, da die Gefährdung des Steueraufkommens vom Aussteller der Rechnung nicht rechtzeitig beseitigt worden sei und die Bw. auch nicht nachweisen habe können, dass sie im guten Glauben die Umsatzsteuer in den jeweiligen Rechnungen ausgewiesen habe. Das Finanzamt folgte dieser…
…Vorliegen einer innergemeinschaftlichen Lieferung verschleiert worden und bestehe eine Gefährdung des Steueraufkommens, welche zumindest nicht vollständig beseitigt worden ist (vgl. Mehlhardt in Melhardt/Tumpel, UStG, Art 7 Rz 54), wäre selbstredend auch grundsätzlich bei einer derartigen Konstellation einer angestrebten Sachverhaltsverschleierung die Erfüllung des Tatbestandes nach …
…die mangelnde Erfolgsaussicht der Berufung liege darin, dass nach der Judikatur des EuGH und VwGH eine Berichtigung einer Rechnung iSd § 11 Abs. 14 UStG nur dann zulässig sei, wenn die Gefährdung des Steueraufkommens rechtzeitig und vollständig beseitigt wird. Da diese Voraussetzung im gegenständlichen Fall nicht…
…dass sie die Neutralität der Mehrwertsteuer in Frage stellen, die ein Grundprinzip des durch das einschlägige Gemeinschaftsrecht geschaffenen gemeinsamen Mehrwertsteuersystems darstellt. Hat der Aussteller der Rechnung die Gefährdung des Steueraufkommens rechtzeitig und vollständig beseitigt, so ist es zur Gewährleistung der Erhebung der Mehrwertsteuer und zur…
…ecolex 2003, 366. In gleicher Weise haben diese Überlegungen auch für Fälle zu gelten, bei welchen die Gefährdung des Steueraufkommens nicht darin liegt, dass dem Abgabengläubiger mittels Produktion von Scheinrechnungen entsprechende Vorsteuerbeträge entzogen werden, sondern unter Verwendung von Scheinrechnungen die Identität der tatsächlich Leistenden verschleiert…
…mehr möglich sei, komme zur Herstellung der Steuerneutralität eine Ausfallshaftung des Ausstellers der Rechnung in Betracht, wie der EuGH in der Rechtssache C-454/97 vom 19. September 2000, Schmeink & Co KG, entschieden habe. Wäre aber die Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt worden, so verlange der…
…14 Rz 33 wird diese Ansicht des BFH als unverständlich bezeichnet. Unionsrechtlich besage nämlich EuGH 18.6.2009, C-566/07, Stadeco BV, dass mit der Regelung in Art. 21 Abs 1 lit c der 6. MwSt-RL der Gefährdung des Steueraufkommens entgegengewirkt werden soll…
…die mangelnde Erfolgsaussicht der Berufung liege darin, dass nach der Judikatur des EuGH und VwGH eine Berichtigung einer Rechnung iSd § 11 Abs. 14 UStG nur dann zulässig sei, wenn die Gefährdung des Steueraufkommens rechtzeitig und vollständig beseitigt wird. Da diese Voraussetzung im gegenständlichen Fall nicht…
…weil dieses nur über die Rechtsfolgen nach erfolgter Beseitigung der Gefährdung des Steueraufkommens abspreche. Im Arbeitsbogen des Prüfers befindet sich noch ein Protokoll über die am 15. November 1996 stattgefundene öffentliche mündliche Verhandlung vor dem Bezirkgsgericht Linz in der vom Prüfer bereits angeführten Rechtssache HBG…
…Umsatzsteuer in einer Rechnung auch dann zur Umsatzsteuerschuld des Rechnungsausstellers führen kann, wenn die Rechnung nicht alle gesetzlich vorgegebenen Angaben enthalte, denn Zweck der Regelung sei es, Missbräuche durch Ausstellung von Rechnungen mit offenem Steuerausweis zu verhindern. Zur Gefährdung des Steueraufkommens genüge dabei ein Abrechnungsdokument…
…auch ausspricht, dass ein Verstoß gegen formelle Vorschriften dann beachtlich wird, wenn er den sicheren Nachweis verhindert, dass die materiellen Anforderungen erfüllt wurden und eine Gefährdung des Steueraufkommens besteht, die vom Steuerpflichtigen nicht vollständig beseitigt worden ist. In diesem Punkt bleiben aber Fragen offen, insbesondere…
…Mehrwertsteuer kann erst berichtigt werden, wenn der Aussteller der Rechnung die Gefährdung des Steueraufkommens rechtzeitig und vollständig beseitigt hat, ohne dass eine solche Berichtigung vom guten Glauben des Ausstellers der betreffenden Rechnungen abhängig gemacht werden darf (EuGH 19.9.2000 Rs C-454/98, "Schmeink &…
…rückzuerstatten, wenn die Gefährdung des Steueraufkommens ausgeschlossen sei. Sei eine solche Gefährdung ausgeschlossen, stehe die Berichtigung der zu Unrecht in Rechnung gestellten Mehrwertsteuer nicht im Ermessen der Finanzverwaltung. Wie dem Finanzamt bekannt sei, sei das Steueraufkommen im vorliegenden Fall nie gefährdet gewesen, da die C…
…Rechnung die Gefährdung des Steueraufkommens rechtzeitig und vollständig beseitigt hat. Eine Ausfallshaftung des Ausstellers der Rechnung kommt nur dann in Betracht, wenn die Rückabwicklung eines gewährten Vorsteuerabzuges beim Empfänger nicht mehr möglich ist, wobei dies falls auch noch die Frage des guten Glaubens des Rechnungsausstellers…
…dass zu Unrecht in Rechnung gestellte MwSt berichtigt werden könne, wenn der Aussteller der Rechnung die Gefährdung des Steueraufkommens rechtzeitig und vollständig beseitigt habe (diese Beseitigung bestand in den Ausgangsfällen darin, dass die ausgestellte Rechnung vor ihrer Verwendung durch den Adressaten wiedererlangt und vernichtet bzw…