…mildern. Zur sachlichen Unbilligkeit ist auszuführen, dass Gebühren dann zur Vorschreibung gelangen wenn rein formell entsprechende Urkunden (bei Gebühren für Rechtsgeschäfte), wie im gegenständlichen Fall über Bestandsverträge, errichtet wurden. Für die Gebührenvorschreibung kommt es somit auf den tatsächlichen wirtschaftlichen Gehalt, nämlich ob Mieter tatsächlich eingezogen…
…1 GebG festgesetzten Gebühr und somit auch die Höhe der Gleichschriftengebühr nach § 25 GebG nicht Gegenstand der hier zu beurteilenden Berufung sind. Über die parallel dazu eingebrachte Berufung gegen den Bescheid vom 24. September 2002, mit dem die Gebühr für das Rechtsgeschäft vorgeschrieben worden ist…
…eines Vertragsanbotes das Annahmeschreiben. Wird die mündliche Annahme eines Vertragsanbotes beurkundet, so gilt diese Schrift als Annahmeschreiben. Grundlegende Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Gebührenvorschreibung im Sinne des III. Abschnittes des Gebührengesetzes sind demnach ein gültig zustande gekommenes Rechtsgeschäft (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band I, Stempel- und…
…schon im Zeitpunkt der Unterfertigung durch die Parteien entstanden ist. Hiezu wird ausgeführt: Im III. Abschnitt des GebG ist unter der Überschrift "Gebühren für Rechtsgeschäfte" im § 15 Abs. 1 leg. cit. normiert, dass Rechtsgeschäfte nur dann gebührenpflichtig sind, wenn über sie eine Urkunde errichtet wird…
…erwogen: Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist grundsätzlich das Entgelt. Gemäß § 4 Abs. 1 UStG 1994 ist Entgelt alles, was der Empfänger einer Lieferung oder sonstigen Leistung aufzuwenden hat, um die Lieferung oder sonstige Leistung zu erhalten (Solleinnahme); dazu gehören insbesondere auch Gebühren für Rechtsgeschäfte und…
…einer Gebühr von 1 v.H. nach dem Wert. Gemäß Abs. 3 leg. cit. sind bei bestimmter Vertragsdauer die wiederkehrenden Leistungen mit dem dieser Vertragsdauer entsprechend vervielfachten Jahreswert zu bewerten. Aus dem Zusammenspiel dieser gesetzlichen Bestimmungen erhellt, dass Voraussetzungen für eine rechtsrichtige Vergebührung eines Rechtsgeschäftes…
…jedoch nicht richtig sein könne. Diesbezüglich ist auf die Bestimmung des § 30 GebG zu verweisen, wonach neben den Gebührenschuldnern die übrigen am Rechtsgeschäft Beteiligten (...) für die Gebühr haften. Abgabenrechtliche Haftungen setzen aber nicht voraus, dass die (Abgaben-) Schuld dem Abgabenschuldner gegenüber auch bereits geltend gemacht…
…um die Lieferung oder sonstige Leistung zu erhalten; dazu gehören insbesondere auch Gebühren für Rechtsgeschäfte und andere mit der Errichtung von Verträgen über Lieferungen oder sonstige Leistungen verbundene Kosten, die der Empfänger einer Lieferung oder sonstigen Leistung dem Unternehmer zu ersetzen hat. Nach übereinstimmender Rechtsansicht…
…um die Lieferung oder sonstige Leistung zu erhalten (Solleinnahme); dazu gehören insbesondere auch Gebühren für Rechtsgeschäfte und andere mit der Errichtung von Verträgen über Lieferungen oder sonstige Leistungen verbundene Kosten, die der Empfänger einer Lieferung oder sonstigen Leistung dem Unternehmer zu ersetzen hat. ... (5) Werden…
…befristet. Nach § 207 Abs. 1 BAO unterliegt das Recht, eine Abgabe festzusetzen, nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen der Verjährung. Die Verjährungsfrist bei den Gebühren für Rechtsgeschäfte beträgt fünf Jahre (§ 207 Abs. 2 BAO). Die Verjährung beginnt grundsätzlich mit Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch…
… 6 des genannten Mietvertrages kein Rechtsgeschäft beurkundet worden wäre, sondern lediglich auf die, sich aus §§ 161, 128 UGB ergebende, Haftung des persönlich haftenden Gesellschafters einer KEG hingewiesen worden wäre. Diese Berufung wies das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien mit Berufungsvorentscheidung vom 18.03.2010…
…um die Lieferung oder sonstige Leistung zu erhalten (Solleinnahme); dazu gehören insbesondere auch Gebühren für Rechtsgeschäfte und andere mit der Errichtung von Verträgen über Lieferungen oder sonstige Leistungen verbundene Kosten, die der Empfänger einer Lieferung oder sonstigen Leistung dem Unternehmer zu ersetzen hat. Nach Absatz…
…GebG) beträgt die Gebühr für Bestandverträge (§§1090ff ABGB) und sonstige Verträge, wodurch jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhält, 1 v.H. nach dem Wert. Eine Vergebührung nach dem III. Abschnitt (Gebühren für Rechtsgeschäfte) des GebG…
…§ 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 lit a GebG umfasst, somit von der Gebühr für Glücksverträge ausgenommen. Rechtsgeschäfte seien nur gebührenpflichtig, wenn über sie eine Urkunde errichtet und diese unterfertigt werde. Mangels einer, weder vom Bw noch von den Losteilnehmern unterzeichneten Urkunde fehle es…
…in seinen §§ 15 bis 33 die Regelungen über die Gebühren für Rechtsgeschäfte. Rechtsgeschäfte sind gemäß § 15 Abs. 1 GebG nur dann gebührenpflichtig, wenn über sie eine Urkunde errichtet wird, es sei denn, dass im GebG etwas Abweichendes bestimmt ist. Rechtsgeschäfte, die u.a. unter das…
…wiedergegeben. Nach § 1 GebG unterliegen den Gebühren im Sinne dieses Bundesgesetzes Schriften und Amtshandlungen nach Maßgabe der Bestimmungen im II. Abschnitte sowie Rechtsgeschäfte nach Maßgabe der Bestimmungen im III. Abschnitte. Eine Gebühr für Rechtsgeschäfte nach Maßgabe der Bestimmungen im III. Abschnitte scheidet im gegenständlichen Fall…
…zwei Jahren abgeschlossene Mietverhältnis bis zur Zwangsräumung nur 6 Monate gedauert, weshalb die Gebühr maximal mit einem Viertel des vorgeschriebenen Betrages festgesetzt werden dürfe. Über die Berufung wurde erwogen: Im III. Abschnitt des GebG ist unter der Überschrift "Gebühren für Rechtsgeschäfte", worunter auch die im …
…c) Für die Rechtsauffassung der herrschenden Lehre ist freilich auch § 4 Abs. 1 UStG 1994 ins Treffen zu führen, wonach Entgelt alles ist, was der Empfänger einer Lieferung oder sonstigen Leistung aufzuwenden hat, um die Lieferung oder sonstige Leistung zu erhalten; auch Gebühren für Rechtsgeschäfte…
…um die Lieferung oder sonstige Leistung zu erhalten (Solleinnahme); dazu gehören insbesondere auch Gebühren für Rechtsgeschäfte und andere mit der Errichtung von Verträgen über Lieferungen oder sonstige Leistungen verbundene Kosten, die der Empfänger einer Lieferung oder sonstigen Leistung dem Unternehmer zu ersetzen hat. Nach Abs…
…um die Lieferung oder sonstige Leistung zu erhalten (Solleinnahme); dazu gehören insbesondere auch Gebühren für Rechtsgeschäfte und andere mit der Errichtung von Verträgen über Lieferungen oder sonstige Leistungen verbundene Kosten, die der Empfänger einer Lieferung oder sonstigen Leistung dem Unternehmer zu ersetzen hat. (2) Zum…