…vermutet, dass die Mutter den Haushalt überwiegend führt. Nach ständiger und auch jüngster Rechtsprechung des VwGH setzt der gemäß § 3 Abs 3 FLAG 1967 bestehende Anspruch des haushaltsführenden Elternteils, der nicht österreichischer Staatsbürger ist, voraus, dass die Eltern samt Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben…
…Elternteil österreichischer Staatsbürger ist. Dazu habe ich erklärt, dass ich den Haushalt zur Gänze allein führe und mein Gatte, der Vater des Kindes, bis zu seinem Tod österreichischer Staatsbürger war. Dazu habe ich ausgeführt, dass bei richtigem Verständnis des Gesetzes jedenfalls Anspruch für ein Kind…
…keinen Anspruch auf eine Leistung aus der Grundversorgung haben und unselbständig oder selbständig erwerbstätig sind. Anspruch auf Familienbeihilfe besteht auch für jene Kinder, denen der Status des subsidiär Schutzberechtigten nach dem Asylgesetz 2005 zuerkannt wurde. Zu G.A.: Für Kinder, die nicht österreichische StaatsbürgerInnen sind…
…die nicht österreichische Staatsbürger sind, nur dann, wenn sie oder das Kind sich nach §§ 8 bzw. 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes rechtmäßig in Österreich aufhielten oder wenn ihnen und dem Kind Asyl nach dem Asylgesetz gewährt worden sei. Nach Rücksprache mit der Bezirkshauptmannschaft - Fremdenpolizei - verfügen…
…Bw., ihr Gatte und die Kinder ab Einreise nach Österreich bis zur Erlangung der Asylberechtigung Grundversorgung bezogen hätten. Über die Berufung wurde erwogen: Im Verfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat geht es um die Beurteilung der Frage, ob die Bw., welche nicht österreichische Staatsbürgerin ist…
…zu Unrecht bezogen worden ist. Die Rechtsgrundlagen stellen sich wie folgt dar: § 2 FLAG legt die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen fest, unter denen jemand Anspruch auf Familienbeihilfe hat. Ergänzend hiezu stellt § 3 für Personen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, weitere besondere Voraussetzungen auf. Gemäß …
…in dem eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird und ich sei seit Juli 2005 keiner Erwerbtätigkeit im Sinne der Verordnung nachgegangen. Diese Bestimmung wird zu Unrecht angewendet. Ich bin ebenso, wie mein in Rede stehendes Kind K. ...österreichische Staatsbürgerin und hatte während des gesamten in Rede stehenden…
…vom 17. April 2009 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum Dezember 2008 bis März 2009 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.), ihr Gatte und ihre Kinder besitzen die Staatsbürgerschaft Bosnien und Herzegowina. Laut Aktenlage…
…und die diesbezüglichen Bescheide des UBAS vom 4.10.2006 (Gatte), 12.12.2006 (Bw.), 14.12.2006 (S ) und 12.2.2007 (Ch, C, Z) datieren. § 3 FLAG i.d.F. BGBl. I Nr. 100/2005 lautet: "§ 3. (1) Personen, die nicht österreichische Staatsbürger…
…gemeinsamen Haushalt der Eltern ausgeht. Nach ständiger und auch jüngster Rechtsprechung des VwGH setzt der gem § 3 Abs 3 FLAG bestehende Anspruch des haushaltsführenden Elternteiles, der nicht österreichischer Staatsbürger ist, voraus, dass die Eltern samt Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben. Leben die Eltern getrennt…
…1: Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, haben nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie im Bundesgebiet bei einem Dienstgeber beschäftigt sind und aus dieser Beschäftigung Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder zufolge einer solchen Beschäftigung Bezüge aus der gesetzlichen Krankenversicherung im Bundesgebiet beziehen; kein Anspruch…
…waren. Die Berufungswerberin sei verheiratet und hätte ein Kind, das im Jahr 1986 geboren wurde. Laut aufliegender Meldebestätigung sei die Berufungswerberin seit 27. Juni 1990 unter der Inlandsadresse gemeldet. Dies sei auch ihr Hauptwohnsitz. Das Einfamilienhaus gehöre der Berufungswerberin und ihrem Gatten je zur Hälfte…
…Soziale Sicherheit -und somit vom Anspruch auf Familienbeihilfe - unter anderen ausgenommen sind: "die Mitglieder des dienstlichen Hauspersonals der Mission, die weder österreichische Staatsbürger noch in Österreich ständig ansässig sind (Art. 37 Abs.3)". Ich bin seit 2003 ständig in Österreich ansässig. Mein Gatte ist seit…
…aberkannt wurde. Es besteht ab dem Monat der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft Anspruch auf Familienbeihilfe, da bis zu diesem Zeitpunkt kein anschließender Asylbescheid ergangen ist." Gegen den Abweisungsbescheid wurde berufen. Das Finanzamt gehe davon aus, dass die Antragsteller (Bw. und Gatte) keine subsidiär Schutzberechtigten seien…
…Fassungen (vor und nach dem 1. Jänner 2006), welche die besonderen Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Familienbeihilfe für Personen, die nicht Österreichische Staatsbürger sind, regeln, führte das Finanzamt zur Nichtgewährung der beantragten Familienbeihilfe im Wesentlichen begründend aus, dass die Bw. und ihr Gatte im Zeitraum…
… 3 Abs. 1 und 2 Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376/1967 (kurz FLAG) in der nach dem Fremdenrechtspaket 2005 (BGBl. I Nr. 100/2005) gültigen Fassung zu beachten, die lauten: § 3 Abs. 1 FLAG: Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, haben nur dann Anspruch auf…
…und das Kind. Als nachgeborene Kinder gelten jene Kinder, die nach dem Zeitpunkt der Erteilung des Aufenthaltstitels oder der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten oder subsidiär Schutzberechtigten an den zusammenführenden Fremden geboren werden. Die gegenständliche Bw. - als auch ihre Tochter und ihr Gatte - sind Staatsbürger…
…sein, da er von hier aus seine Dienstreisen antritt und hier zurückkehrt und wie dargestellt eben hier mit seiner Familie (Ehegattin und Kind) zusammenlebt. § 3 Abs.3 FLAG 1967 sieht folgende Regelung vor: Ist der Elternteil, der den Haushalt überwiegend führt, nicht österreichischer Staatsbürger, genügt…
…niedrigeren slowakischen und der höheren österreichischen Kinderbeihilfe. (S FLAG Kommentar, Csaszar, Lenneis, Wanke, § 53 Tz 177 ff). Dabei müssen nur die Voraussetzungen der VO, nicht jedoch die im FLAG normierten Voraussetzungen erfüllt sein. So kommt etwa dem Mittelpunkt der Lebensinteressen oder der österreichischen Staatsbürgerschaft als…
…Gatte laufend beschäftigt sind. Aufgrund der fehlenden Erwerbstätigkeit und der zu geringen Existenzmittel kann in Bezug auf den Anspruch auf Familienbeihilfe eine Gleichstellung mit österreichischen Staatsbürgern nicht erfolgen. Auch Studierende, die über Existenzmittel und eine ausreichende Krankenversicherung in Österreich verfügen, haben für sich selbst und…