UFSF RV/0095-F/03Werden GSVG-Beiträge der Geschäftsführer von der Berufungswerberin getragen, so erhöhen diese die Bemessungsgrundlagen für DB und DZ.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.10.2005 Berufungsentscheidung
Der unabhängige
Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch VT, vom
23. Dezember 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom
25. November 2002 betreffend Haftung und Zahlung des Arbeitgebers
gemäß
§ 82 EStG 1988 für den Zeitraum 1. Jänner
1997 bis 31…
UFSF RV/0024-F/03Werden einem Geschäftsführer GSVG-Beiträge von der Arbeitgeberseite ersetzt, so sind diese Beträge in die Bemessungsgrundlage für DB und DZ miteinzubeziehen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.10.2005 …1988 (§ 41 Abs 3 FLAG). Im gegenständlichen
Fall sei unstrittig, dass die GSVG-Beiträge von der Gesellschaft (=
Arbeitgeber) getragen werden. Das Finanzamt sei daher der Auffassung, dass es
sich bei den gegenständlichen Beiträgen um Pflichtbeiträge an die
Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft handelt; somit handle…
UFSW RV/2388-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar.
2. Die Spielerauskunft über die Teilnahme vom Inland oder vom Ausland aus greift nicht in die Privatsphäre ein.
3. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet hier das Glücksspielangebot im Fernabsatz.
4. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013Teil 4/4 § 59 Abs.3 GSpG". Auf dem Formular wird auf die gesetzliche Anordnung verwiesen, dass grundsätzlich die Abrechnung der Glücksspielabgaben elektronisch über FinanzOnline zu übermitteln, das Formular daher nur zu verwenden ist, wenn die elektronische Übermittlung nicht zumutbar ist. Auf Seite 1 sind die Steuernummer, der…
UFSW RV/2388-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar.
2. Die Spielerauskunft über die Teilnahme vom Inland oder vom Ausland aus greift nicht in die Privatsphäre ein.
3. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet hier das Glücksspielangebot im Fernabsatz.
4. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013Teil 1/4 …StNr. x1, für die Monate Jänner bis Mai 2013 betreffend sonstige Bescheide, Glücksspielabgabe gemäß
§ 57 Abs. 2 Glücksspielgesetz (GSpG), entschieden:
Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen.
Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert.
Entscheidungsgründe
Übersicht:
1. Streitpunkte
2. Kurzdarstellung Verfahrensablauf
3. Einleitung des Verfahrens beim Finanzamt
4…
UFSW RV/2388-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar.
2. Die Spielerauskunft über die Teilnahme vom Inland oder vom Ausland aus greift nicht in die Privatsphäre ein.
3. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet hier das Glücksspielangebot im Fernabsatz.
4. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013Teil 2/4 …August 2008, 9/16).
- Immer mehr mobile Geräte haben die Möglichkeit, direkt mit dem Internet zu kommunizieren (Smart-Phones, PDA, Handhaids und Notebooks). Diese mobilen Zugriffe erfolgen via GSM, GRPS, EDGE oder UMTS. Das sind spezielle Funkprotokolle, die für den Datentransport entwickelt wurden. Der Benutzer…
UFSW RV/2388-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar.
2. Die Spielerauskunft über die Teilnahme vom Inland oder vom Ausland aus greift nicht in die Privatsphäre ein.
3. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet hier das Glücksspielangebot im Fernabsatz.
4. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013Teil 3/4 … 12a Rz 5). Über Gewinn und Verlust werde dann zentralseitig entschieden, wenn diese Entscheidung nicht ein vom Spielteilnehmer bedienter Apparat mit Hilfe einer elektronischen oder mechanischen Vorrichtung selbst herbeiführt ((Strejcek/Bresich
(Hg.), Glücksspielgesetz- GSpG 1989, § 12a Rz 4). Das Erfordernis der zentralseitigen Entscheidung sei dann…
UFSW RV/1509-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar.
2. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz.
3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar.
4. Die Bw. wurde als Veranstalterin der Ausspielungen als Glücksspielabgabenschuldnerin herangezogen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013Teil 1/4 …März 2013 für die Monate Juli bis Dezember 2012, betreffend sonstige Bescheide, Glücksspielabgabe gemäß
§ 57 Abs. 2 Glücksspielgesetz (GSpG), entschieden:
Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen.
Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert.
Entscheidungsgründe
Übersicht:
1. Streitpunkte
2. Kurzdarstellung Verfahrensablauf
3. Einleitung des Verfahrens beim Finanzamt
4…
UFSW RV/1509-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar.
2. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz.
3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar.
4. Die Bw. wurde als Veranstalterin der Ausspielungen als Glücksspielabgabenschuldnerin herangezogen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013Teil 2/4 …August 2008, 9/16).
- Immer mehr mobile Geräte haben die Möglichkeit, direkt mit dem Internet zu kommunizieren (Smart-Phones, PDA, Handhaids und Notebooks). Diese mobilen Zugriffe erfolgen via GSM, GRPS, EDGE oder UMTS. Das sind spezielle Funkprotokolle, die für den Datentransport entwickelt wurden. Der Benutzer…
UFSW RV/1509-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar.
2. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz.
3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar.
4. Die Bw. wurde als Veranstalterin der Ausspielungen als Glücksspielabgabenschuldnerin herangezogen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013Teil 3/4 … 12a Rz 5). Über Gewinn und Verlust werde dann zentralseitig entschieden, wenn diese Entscheidung nicht ein vom Spielteilnehmer bedienter Apparat mit Hilfe einer elektronischen oder mechanischen Vorrichtung selbst herbeiführt ((Strejcek/Bresich
(Hg.), Glücksspielgesetz- GSpG 1989, § 12a Rz 4). Das Erfordernis der zentralseitigen Entscheidung sei dann…
UFSW RV/1509-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar.
2. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz.
3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar.
4. Die Bw. wurde als Veranstalterin der Ausspielungen als Glücksspielabgabenschuldnerin herangezogen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013Teil 4/4 …hat ihren Sitz in X und bietet im Internet Online-Spiele an. Sie berechnete für die Jahre 2011 und 2012 die "Glücksspielabgaben gemäß
§ 57 Abs. 2 GSpG selbst und ersuchte wegen Berichtigungen um bescheidmäßige Festsetzung gemäß
§ 201 BAO, im Wesentlichen deshalb, da das Tatbestandsmerkmal "Ausspielungen…
UFSW RV/1194-W/121. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar.
2. Elektronische Lotterie gemäß §12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz.
3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013Teil 1/4 …28. September 2012 für die Monate Jänner bis Juni 2012 (RV/3470-W/12)
betreffend sonstige Bescheide, Glücksspielabgabe gemäß
§ 57 Abs. 2 Glücksspielgesetz (GSpG), entschieden:
Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen.
Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert.
Entscheidungsgründe
Übersicht:
1. Streitpunkte
2. Kurzdarstellung Verfahrensablauf
3. Einleitung…
UFSW RV/1194-W/121. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar.
2. Elektronische Lotterie gemäß §12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz.
3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013Teil 2/4 …August 2008, 9/16).
- Immer mehr mobile Geräte haben die Möglichkeit, direkt mit dem Internet zu kommunizieren (Smart-Phones, PDA, Handhaids und Notebooks). Diese mobilen Zugriffe erfolgen via GSM, GRPS, EDGE oder UMTS. Das sind spezielle Funkprotokolle, die für den Datentransport entwickelt wurden. Der Benutzer…
UFSW RV/1194-W/121. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar.
2. Elektronische Lotterie gemäß §12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz.
3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013Teil 3/4 … 12a Rz 5). Über Gewinn und Verlust werde dann zentralseitig entschieden, wenn diese Entscheidung nicht ein vom Spielteilnehmer bedienter Apparat mit Hilfe einer elektronischen oder mechanischen Vorrichtung selbst herbeiführt ((Strejcek/Bresich
(Hg.), Glücksspielgesetz- GSpG 1989, § 12a Rz 4). Das Erfordernis der zentralseitigen Entscheidung sei dann…
UFSW RV/1194-W/121. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar.
2. Elektronische Lotterie gemäß §12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz.
3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013Teil 4/4 …dass die Ansicht des Finanzamtes, die Einbeziehung der Freispiele könne auf § 2 Abs. 1 Z 2 GSpG ("Glücksspiele,...bei denen der Spieler oder andere eine vermögenswerte Leistung erbringen....") gegründet werden, nicht haltbar sei, da diese Gesetzesstelle lediglich dazu diene, Umgehungen zu verhindern.
Nach Ansicht des…
UFSW RV/0496-W/11Anträge auf Wiedereinsetzung und Wiederaufnahme - ausgelöst durch Forderungen der SVA gemäß GSVG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2011Teil 2/3 …Gesellschafter einer gewerbeberechtigten Offenen Handelsgesellschaft ... deren Jahreseinkommen 1998 aus dieser Tätigkeit 88.800 Schilling übersteigt, sind - sofern kein gesetzlicher Ausschließungsgrund vorliegt - nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) und zum Teil auch nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) pflichtversichert."
JEDER, der LESEN KANN, UND DIE DEUTSCHE SPRACHE BEHERRSCHT…
UFSW RV/0496-W/11Anträge auf Wiedereinsetzung und Wiederaufnahme - ausgelöst durch Forderungen der SVA gemäß GSVG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2011Teil 3/3 …aaO, Tz. 10 zu § 311).
§ 25 GSVG lautet wie folgt:
(1) Für die Ermittlung der Beitragsgrundlage für Pflichtversicherte gemäß
§ 2 Abs. 1 sind, soweit im folgenden nichts anderes bestimmt wird, die im jeweiligen Kalenderjahr auf einen Kalendermonat der Erwerbstätigkeit im Durchschnitt entfallenden Einkünfte aus einer…
UFSI RV/0767-I/07Ermittlung der Bemessungsgrundlage für einen übertragenen landwirtschaftlichen Betrieb bei gleichzeitigem Ausscheiden eines neu gebildeten Gst.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2008 …Steuer zugrunde gelegt worden sei. Dabei sei übersehen
worden, dass sie nicht die gesamte Liegenschaft ins Eigentum erhalten habe,
sondern das Gst- Nr. 2977/2 ihrem Bruder übertragen worden sei.
Bemerkenswerterweise sei diesem Bruder die Steuer von einer Bemessungsgrundlage
vorgeschrieben worden, die nahe legen würde…