…des Finanzamtes sei somit inhaltlich rechtswidrig, da auf Grund der Bestimmungen des § 8 Abs. 4 AsylG die befristete Aufenthaltsberechtigung bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung auch über den Zeitraum Juni 2007 hinaus Gültigkeit habe, und weiters der Bw. keine Leistung aus der Grundversorgung erhalte. Der Bw…
…Antragsteller nach Stellung eines Verlängerungsantrages, unbeschadet fremdenpolizeilicher Bestimmungen, bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Antrag weiterhin rechtmäßig im Bundesgebiet aufhältig. In Zusammenfassung obiger Ausführungen ist zunächst zur Tochter M festzustellen: Der Aufenthaltstitel, aufgrund dessen sie sich im Bundesgebiet aufhielt, verlor im Juli 2008 seine Gültigkeit…
…der Vergangenheit bereits mehrfach verlängert worden sei. Schon aus Gründen des Vertrauensschutzes wäre bei einer engen Auslegung die Gesetzesänderung hinsichtlich § 3 FLAG im Vergleich zu vergangener Fassung gleichheitswidrig. In dieser Fassung, welche bis 31. Dezember 2005 Gültigkeit gehabt habe, sei der Anspruch auf Familienbeihilfe im…
…dass der Bw. und seine genannten Kinder ab 18.2.2009 einen Aufenthaltstitel nach den Bestimmungen des NAG innehaben und ab Februar 2009 das Finanzamt dem Beihilfenwerber wiederum die Beihilfe für seine Kinder gewährte. Für den hier relevanten Zeitraum von Juli 2006 bis Jänner 2009…
…Aufenthaltstitel erst am 14. 2. 2008 (mit Gültigkeit bis 13. 2. 2009) erteilt werden. In Entsprechung der vorstehenden Darstellung ist offensichtlich, dass sich die Kinder A. und J. im Zeitraum vom 3. 3. 2005 bis 14. 2. 2008 illegal im Bundesgebiet aufgehalten haben. Nach einem…
…Nach dieser Regelung haben Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie selbst sowie die anspruchsvermittelnden Kinder entweder einen Aufenthaltstitel nach den §§ 8 oder 9 NAG haben, oder ihnen Asyl nach dem Asylgesetz 2005 gewährt wurde oder die subsidiäre Schutzberechtigung…
…nach Ablauf der Gültigkeit des vorigen Aufenthaltstitels gestellt wurde, steht er nach § 24 Abs. 2 NAG rechtlich einem Erstantrag gleich. Da ein solcher Antrag nicht unmittelbar ein Aufenthaltsrecht schafft, hielt sich A bis zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft tatsächlich ohne rechtlichen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet auf…
…gem. § 10 Abs. 4 FrG mit einer Gültigkeit bis 19.9.2006 erteilt worden seien. Die beantragte Zuerkennung der Beihilfe wies das Finanzamt mit Bescheid vom 12.11.2007 unter Bezugnahme auf die Bestimmungen des § 3 FLAG ab. In ihrer Entscheidung führt die Abgabenbehörde I…
…vorläufig beibehalten. Im Sinn dieser Regelungen bewirkten somit die rechtzeitig gestellten Anträge des Berufungswerbers und der Kinder G und A , dass die früheren Aufenthaltstitel während des laufenden Verlängerungsverfahrens ihre Gültigkeit behielten. Der Umstand, dass die Kinder gleichzeitig einen anderen Aufenthaltstitels beantragten, ändert zufolge der in …
…der Gültigkeitsdauer der Aufenthaltstitel gestellt, der Umstand, dass gleichzeitig die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels beantragt wurde, ändert nach der in Absatz 4 vorgesehenen Regelung nichts an dieser Tatsache. Im Sinn der zitierten gesetzlichen Regelung hat daher der bisherige Aufenthaltstitel während des laufenden Verfahrens weiterhin Gültigkeit…
…in Österreich aufgehalten haben. Das Finanzamt geht aber offenbar davon aus, dass durch die verspätete Verlängerung der Gültigkeit des Reisepasses durch die Berufungswerberin für Zeiträume nach Ablauf bis zur Verlängerung auch kein Aufenthaltstitel vorgelegen sei. Eine derartige Rechtsansicht ist jedoch verfehlt. Dazu ist nämlich auszuführen…
…Ablauf der Gültigkeitsdauer des ihnen zuletzt erteilten Aufenthaltstitels einen Antrag auf Ausstellung eines weiteren Aufenthaltstitels gestellt haben. Der zuletzt erteilte Aufenthaltstitel beruhte auf § 49 Abs. 1 FrG, wonach Angehörige von Österreichern Niederlassungsfreiheit haben. Die Gültigkeit dieses zuletzt erteilten Aufenthaltstitels war im Zeitpunkt des Inkrafttretens des…
…Bundesgesetzes entsprechen, behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablauf. § 23 NAG: (4) Handelt es sich um den erstmaligen Antrag eines Kindes (§ 2 Abs. 1 Z 9), richten sich die Art und die Dauer seines Aufenthaltstitels nach dem Aufenthaltstitel der Mutter oder eines anderen Fremden, sofern…
…ausgenommen Inhaber eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG" (§ 45) und "Daueraufenthalt - Familienangehöriger" (§ 48), nicht mehr in Österreich niedergelassen ist. (3) Ein Aufenthaltstitel oder eine Dokumentation des Aufenthalts- oder Niederlassungsrechts wird gegenstandslos, 1. wenn dem Fremden eine weitere Aufenthalts- oder Niederlassungsberechtigung nach diesem Bundesgesetz mit überschneidender Gültigkeit erteilt…
…ersten Tag der Gültigkeit des Visums reiste die Ehegattin des Bw. in Österreich ein (Stampiglie 11.04.07 AS 24). Für die beiden Kinder, 1 1/2 Jahre bzw. 3 1/2 Monate alt, wurde ebenfalls (in Agram) jeweils die Erteilung eines für Österreich gültigen…
…Jänner 2007. Ein neuerlicher Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels für die Tochter Z. wurde erst am 21. August 2007, somit nach Ablauf von sechs Monaten nach dem Ende der Gültigkeit des letzten Aufenthaltstitels gestellt. Nur Verlängerungsanträge haben zur Folge, dass sich der Antragsteller bis zur…
…rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des ihnen zuletzt erteilten Aufenthaltstitels einen Antrag auf Ausstellung eines weiteren Aufenthaltstitels gestellt haben. Der zuletzt erteilte Aufenthaltstitel beruhte auf § 7 Abs. 4 Z 3 FrG. Die Gültigkeit dieses zuletzt erteilten Aufenthaltstitels war im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Fremdenrechtspaketes bereits…
…zu haben. Im Juli 2007 habe die Bw mit ihrer Familie auf Urlaub fahren wollen, weswegen sie im Juli -den genauen Zeitpunkt wisse sie nicht mehr -bei der Einwanderungsbehörde einen neuen Aufenthaltstitel für ihre Söhne beantragt habe. Sie habe die Anträge verspätet abgegeben, weil sie…
…ordentlich Studierende der Universität Wien bestätigt. Darüber hinaus wurde nachgewiesen, dass für die Bw. sowie deren Kinder neuerliche Aufenthaltstitel mit Gültigkeit bis zum 2. April 2014 ausgestellt worden sind. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Festgestellter Sachverhalt Der unabhängige Finanzsenat legt seiner Entscheidung nachstehend festgestellten…
…Bw. selbst über einen ab 06.03.2006 bis 06.03.2011 gültigen Aufenthaltstitel ("Daueraufenthalt EG") verfügt, war dies für ihren Sohn im Berufungszeitraum bis zur Ausstellung einer so genannten "Niederlassungsbewilligung beschränkt" am 13.05.2009 mit Gültigkeit für ein Jahr ab Ausstellung lt. Aktenlage…