…strenge Betriebsbezogenheit des Investitionszuwachses und die Maßgeblichkeit der Verhältnisse des Rechtsvorgängers beim Rechtsnachfolger explizit zu entnehmen. In Analogie zur Fristenberechnung bei der AfA und bei unversteuerten Rücklagen seien auch beim Vergleichszeitraum iS § 108e EStG durch Umgründungsvorgänge mit Gesamtrechtsnachfolge entstandene Rumpfwirtschaftsjahre als ein Wirtschaftsjahr zu beurteilen.…
…der dieselbe Bezeichnung oder dieselbe Zahl wie der Tag des Fristbeginns trägt. Fehlt bei einer nach Monaten oder Jahren bemessenen Frist im letzten Monat der für ihren Ablauf maßgebende Tag, so endet die Frist mit Ablauf der letzten Stunde des letzten Tages dieses Monats. 6…
…wird wegen einmaliger Absatzschwierigkeiten in diesem Jahr nicht innerhalb der Frist vorgenommen. Es könnte daher bei Absatzschwierigkeiten der Fall eintreten, dass innerhalb der 6-monatigen Frist die Ware in das Zolllager "D" überführt wird. Diese Vorgangsweise ist durch das Gesetz und durch die vorliegenden Bescheide…
…Antrag auf Wiedereinsetzung binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der Abgabenbehörde, bei der die Frist wahrzunehmen war, bei Versäumung einer Berufungsfrist oder einer Frist zur Stellung eines Vorlageantrages (§ 276 Abs. 2) bei der Abgabenbehörde erster oder zweiter Instanz eingebracht werden…
…auf Wiedereinsetzung binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der Abgabenbehörde, bei der die Frist wahr zu nehmen war, bei Versäumung einer Berufungsfrist oder einer Frist zu Stellung eines Vorlageantrages § 276 Abs.2 bei der Abgabenbehörde erster Instanz oder zweiter Instand…
…innerhalb von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der Abgabenbehörde, bei der die Frist wahrzunehmen gewesen wäre, einzubringen gewesen wäre. Anlässlich der persönlichen Vorsprache bei den FA-Vertretern am 13. März 2008 wäre die Fristversäumnis bekannt geworden. Die Antragsfrist von drei Monaten wäre daher…
…die Abgabenbehörde zweiter Instanz beantragen (Devolutionsantrag). Devolutionsanträge sind bei der Abgabenbehörde zweiter Instanz einzubringen. § 311 Abs. 3: Die Abgabenbehörde zweiter Instanz hat der Abgabenbehörde erster Instanz aufzutragen, innerhalb einer Frist bis zu drei Monaten ab Einlangen des Devolutionsantrages zu entscheiden und gegebenenfalls eine Abschrift des…
…Aufzeichnungen, Geschäftspapiere, Schriften und Urkunden auf Verlangen zur Einsicht und Prüfung vorzulegen, soweit sie für den Inhalt der Anbringen von Bedeutung sind. Inwieweit der Bw diese Pflicht verletzt hat, ist unten bei der materiell-rechtlichen Beurteilung dargelegt. Aufbewahrungspflicht, Fristenberechnung: § 132 Abs. 1 BAO i. d…
…Mit Schreiben vom 28. Juni 2006 teilte der Parteienvertreter dem Finanzamt zu diesen Erklärungsdaten mit, dass der Berufungswerber im Jahr 2004 laut beigeschlossener Aufstellung praktisch weltweit bei Kunden seines Arbeitgebers mit der Montage bzw. Inbetriebnahme von Waagen (Dosiertechnik) beschäftigt gewesen wäre, die einzelnen Auslandsaufenthalte nur…
…März 2005, FSRV/0025-W/05). Nur bei richtiger Bezeichnung bzw. Adressierung der zuständigen Behörde würden allenfalls die Tage des Postenlaufes sowohl zur unrichtigen Stelle, als auch die der (postalischen) Weiterleitung von dieser zur richtigen Stelle, für die Fristenberechnung nicht heranzuziehen sein (vgl. Stoll, BAO…
…ist (nach § 109 BAO). Da gemäß § 108 Abs. 2 BAO nach Monaten bestimmte Fristen mit dem Ablauf desjenigen Tages des letzten Monats, der durch seine Benennung oder Zahl dem für den Beginn der Frist maßgebenden Tag entspricht, enden, endete die Vorlageantragsfrist am 16. Oktober 2003…
…ist (nach § 109 BAO). Da gemäß § 108 Abs. 2 BAO nach Monaten bestimmte Fristen mit dem Ablauf desjenigen Tages des letzten Monats, der durch seine Benennung oder Zahl dem für den Beginn der Frist maßgebenden Tag entspricht, enden, endete die Vorlageantragsfrist am 16. Oktober 2003…
…wiederum als unerledigt (§ 276 Abs. 3 erster Satz BAO). Bei der hier in Frage stehenden Frist (zur Stellung eines Vorlageantrages) handelt es sich sohin nicht um eine nach Tagen, sondern um eine nach Monaten bestimmte Frist, für deren Lauf bzw. Berechnung daher nicht die vom…
…worden seien. Die lebensrettenden "Multivitamine" würden zwar nicht mehr auf Krankenschein verschrieben, deren Einnahme sei aber nach wie vor notwendig. Um dies zu untermauern lege er auch eine Bestätigung einer Ärztin bei, die seinen Vater betreut habe. Tatsächlich beigelegt wurde das Schreiben eines Arztes, der…
…1 BAO erster Satz einen Monat. Bei der Berechnung der Fristen, die nach Tagen bestimmt sind, wird gemäß § 108 (1) BAO der für den Beginn der Frist maßgebende Tag nicht mitgerechnet. (2) Nach Wochen, Monaten oder Jahren bestimmte Fristen enden mit dem Ablauf desjenigen Tages…
…ist gemäß § 303 Abs. 2 BAO binnen einer Frist von drei Monaten von dem Zeitpunkt an, in dem der Antragsteller nachweislich von dem Wiederaufnahmsgrund Kenntnis erlangt hat, bei der Abgabenbehörde einzubringen, die im abgeschlossenen Verfahren den Bescheid in erster Instanz erlassen hat. ... Gemäß § 303 Abs…
…Antrag auf Wiedereinsetzung binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der Abgabenbehörde, bei der die Frist wahrzunehmen war, bei Versäumung einer Berufungsfrist oder einer Frist zur Stellung eines Vorlageantrages (§ 276 Abs. 2) bei der Abgabenbehörde erster oder zweiter Instanz eingebracht werden…
…22. Dezember 1981), unter das im verwaltungsgerichtlichen Verfahren geltende Neuerungsverbot fällt. Denn selbst wenn man diese Zeiten bei der Fristberechnung ausklammern wollte, ergäbe sich noch immer ein unbestrittener Inlandsaufenthalt von mehr als sechs Monaten, nämlich 95 Tage in der Zeit vom 21. März bis 15…
…70 Tagen benutzt wird. Für die Fristberechnung zählen alle Tage, an denen die Wohnung benutzt wird; es ist hierbei nicht ausschlaggebend, dass die Wohnung auch der Nächtigung dient; auch Tage, an denen die Wohnung nur stundenweise benutzt wird, sind daher bei der Fristberechnung zu berücksichtigen…
…da die Fristberechnung das Pfingstwochenende und somit 3 Tage, die nicht in die Frist einzubeziehen sind, umfasst. Unrichtig ist jedoch die Ansicht des Abgabepflichtigen, dass in den letzten sechs Monaten keine Säumnis eingetreten wäre. Durch nicht fristgerechte Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung für den Monat September 2001…