Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der TVM., WN, vertreten durch W, vom 13. Oktober 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, vertreten durch RR AD Elisabeth Gürschka, vom 3. Oktober 2008 betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in…
…des Antrages mit Schriftsatz vom 18. Juni 2008 hat die Bw. daher diese Frist versäumt. Dies gilt aber auch für den Fall der Fristenberechnung ab dem Tag der persönlichen Vorsprache des Vertreters der Bw. im Finanzamt am 13. März 2008, da diesfalls die Frist am…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über den Devolutionsantrag des LP vom 18. Oktober 2004 wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg über die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2002 entschieden: Der Devolutionsantrag wird zurückgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 21. November 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 27. Oktober 2005 betreffend Zurücknahme einer Berufung (§ 275 BAO) entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 21. November 2006 betreffend Festsetzung der Umsatzsteuer für den Erwerb neuer Fahrzeuge entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 21.11.2006 wurde dem…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 20. und 28. April 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk vom 2. April 2004 betreffend Zurückweisung eines Vorlageantrages (§ 276 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 20. und 28. April 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk vom 2. April 2004 betreffend Zurückweisung des Vorlageantrages vom 2. Dezember 2003 entschieden: Die Berufung wird als…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 9. Dezember 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 28. Oktober 2011 betreffend Zurückweisung eines Vorlageantrages (§ 276 BAO) hinsichtlich Einkommensteuer 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Strittig ist allein…
…wann die Briefe tatsächlich eingelangt sind. Der Irrtum erfolgte somit weder bei der Fristenberechnung, noch bei der telefonischen Weitergabe des Zustelldatums. So wie bei Vorlage der einlangenden Geschäftsstücke zuerst an den Bürgermeister und Anbringung der Einlaufstampiglie erst nach Rücklangen von diesem die Gefahr von Irrtümern…
…Fristenlaufes bezüglich des Feststellungsbescheides zum Stichtag 01.01.2007. Die zu diesem Zeitpunkt noch offene Restberufungsfrist von 4 Tagen (zur Fristenberechnung wird auf die Ausführungen in der Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 15.06.2009 verwiesen), lief mit dem der Zustellung des die Hemmung beendenden…
…geendet. Die mit 28.8.2010 datierte Berufung trage den Poststempel 31.8.2010 und sei am 1.9.2010 beim Finanzamt eingelangt. Da die Tage des Postlaufes nicht in die Fristenberechnung eingerechnet würden, gelte das Datum des Poststempels als Tag der Einbringung der Berufung…
…das wirtschaftliche Eigentum. § 30 EStG stellt auf das Veräußerungsgeschäft ab, wobei, wie erwähnt generell das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft maßgeblich ist und zwar, nicht nur für die Fristenberechnung sondern, daraus resultierend, auch für die Frage, ob überhaupt ein Spekulationstatbestand verwirklicht wurde. Davon zu unterscheiden ist der Zeitpunkt…
…sei auf die Verhältnisse des Rechtsvorgängers abzustellen. In Hinblick auf die Gesamtrechtsnachfolge unter Beibehaltung des bisherigen Bilanzstichtags stelle das Jahr 2001 in Analogie zur Behaltefrist beim Investitionsfreibetrag (IFB) und zur Fristenberechnung bei der Absetzung für Abnutzung (AfA) ein einheitliches Wirtschaftsjahr dar, zumal sowohl die Bw…
…verbucht. Der 15.3.2007 war ein Donnerstag, der 19.3.2007 ein Montag, sodass die Säumnis nur zwei (Arbeits)Tage betrug, da Samstag und Sonntag in die Fristenberechnung des § 217 Abs. 5 nicht einzubeziehen sind. Die Säumnis betrug somit weniger als fünf Tage, sodass…
…erheben, informiert. Das Sekretariat des Wiedereinsetzungswerbers habe sodann den gegenständlichen Bescheid seinem Rechtsfreund übermittelt. Zum Zwecke der Fristenberechnung sei vom Sekretariat des Wiedereinsetzungswerbers am Bescheid das Datum 11.04.2005 vermerkt worden. Hierbei sei seitens des Sekretariats des Wiedereinsetzungswerbers der Fehler begangen worden, nicht den…
…Falle des unentgeltlichen Erwerbes unter Lebenden seit dem unentgeltlichen Erwerb) und mindestens seit zwei Jahren durchgehend als Hauptwohnsitz gedient haben. Im Falle eines Erwerbes von Todes wegen sind für die Fristenberechnung die Besitzzeiten zusammenzurechnen. Im Falle eines unentgeltlichen Erwerbes unter Lebenden gilt dies nur dann…
…Geschäftspapiere, Schriften und Urkunden auf Verlangen zur Einsicht und Prüfung vorzulegen, soweit sie für den Inhalt der Anbringen von Bedeutung sind. Inwieweit der Bw diese Pflicht verletzt hat, ist unten bei der materiell-rechtlichen Beurteilung dargelegt. Aufbewahrungspflicht, Fristenberechnung: § 132 Abs. 1 BAO i. d. bis…
…Nur bei richtiger Bezeichnung bzw. Adressierung der zuständigen Behörde würden allenfalls die Tage des Postenlaufes sowohl zur unrichtigen Stelle, als auch die der (postalischen) Weiterleitung von dieser zur richtigen Stelle, für die Fristenberechnung nicht heranzuziehen sein (vgl. Stoll, BAO, 590). Die Beförderung eines unrichtig adressierten…
…März 2010 bei der zuständigen Behörde eingelangt. Da gemäß § 108 Abs. 4 BAO die Tage des Postlaufes in die Fristenberechnung nicht eingerechnet würden und das Schriftstück als Poststempel den 24. März 2010 aufweise, gelte als Tag der Einbringung der 24. März 2010. Da die Berufungsfrist…
…Sorgfaltspflichtverletzung ausschließt. Im Übrigen hat auch das Zollamt laut Aktenlage die strafrechtliche Seite des Falles nach dem Freispruch nicht weiterverfolgt. Aufgrund dieser Ausführungen ist für die Abgaben(nach)forderungen nur die dreijährige Verjährungsfrist anwendbar. Im Zollrecht erfolgt die Fristenberechnung gemäß Art. 3 Fristenverordnung dermaßen, dass…