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UFSW RV/3591-W/08Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Fristenberechnung, Verbindung der eingebrachten Berufungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.12.2009Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der TVM., WN, vertreten durch W, vom 13. Oktober 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, vertreten durch RR AD Elisabeth Gürschka, vom 3. Oktober 2008 betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in…

UFSW RV/3591-W/08Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Fristenberechnung, Verbindung der eingebrachten Berufungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.12.2009Teil 2/2

…des Antrages mit Schriftsatz vom 18. Juni 2008 hat die Bw. daher diese Frist versäumt. Dies gilt aber auch für den Fall der Fristenberechnung ab dem Tag der persönlichen Vorsprache des Vertreters der Bw. im Finanzamt am 13. März 2008, da diesfalls die Frist am…

UFSW RD/0077-W/04Zurückweisung eines verfrüht gestellten Devolutionsantrages nach vorangegangener Abweisung, Fristenberechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid08.03.2005

Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über den Devolutionsantrag des LP vom 18. Oktober 2004 wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg über die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2002 entschieden: Der Devolutionsantrag wird zurückgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der…

UFSW RV/0119-W/06Berechnung der Fristen (§ 108 Abs. 3 BAO)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2006

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 21. November 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 27. Oktober 2005 betreffend Zurücknahme einer Berufung (§ 275 BAO) entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben…

UFSI RV/0807-I/06Berechnung der 6-Monatsfrist für den Erwerb neuer Fahrzeuge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.07.2007

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 21. November 2006 betreffend Festsetzung der Umsatzsteuer für den Erwerb neuer Fahrzeuge entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 21.11.2006 wurde dem…

UFSW RV/2204-W/05Rechtzeitigkeit eines Vorlageantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.01.2006

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 20. und 28. April 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk vom 2. April 2004 betreffend Zurückweisung eines Vorlageantrages (§ 276 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…

UFSW RV/0916-W/04Rechtzeitigkeit eines Vorlageantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.01.2006

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 20. und 28. April 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk vom 2. April 2004 betreffend Zurückweisung des Vorlageantrages vom 2. Dezember 2003 entschieden: Die Berufung wird als…

UFSG RV/0199-G/12Zurückweisung eines Vorlageantrages als verspätet (§ 276 Abs. 4 iVm. § 273 Abs. 1 BAO)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.10.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 9. Dezember 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 28. Oktober 2011 betreffend Zurückweisung eines Vorlageantrages (§ 276 BAO) hinsichtlich Einkommensteuer 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Strittig ist allein…

UFSW RV/2009-W/09Wiedereinsetzungsantrag wegen Irrtum beim Zustelldatum
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.11.2010Teil 2/2

…wann die Briefe tatsächlich eingelangt sind. Der Irrtum erfolgte somit weder bei der Fristenberechnung, noch bei der telefonischen Weitergabe des Zustelldatums. So wie bei Vorlage der einlangenden Geschäftsstücke zuerst an den Bürgermeister und Anbringung der Einlaufstampiglie erst nach Rücklangen von diesem die Gefahr von Irrtümern…

UFSK RV/0488-K/09Zurückweisungsbescheid infolge Verspätung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.09.2012

…Fristenlaufes bezüglich des Feststellungsbescheides zum Stichtag 01.01.2007. Die zu diesem Zeitpunkt noch offene Restberufungsfrist von 4 Tagen (zur Fristenberechnung wird auf die Ausführungen in der Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 15.06.2009 verwiesen), lief mit dem der Zustellung des die Hemmung beendenden…

UFSW RV/3594-W/10Zurückweisung einer Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2011

…geendet. Die mit 28.8.2010 datierte Berufung trage den Poststempel 31.8.2010 und sei am 1.9.2010 beim Finanzamt eingelangt. Da die Tage des Postlaufes nicht in die Fristenberechnung eingerechnet würden, gelte das Datum des Poststempels als Tag der Einbringung der Berufung…

UFSG RV/0296-G/05Spekulationsgewinn bei Veräußerung eines Superädifikats; Wirtschaftsgutcharakter eines Industriehallenanbaus; Gebäudeveräußerung vor dem Erwerb
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.03.2010Teil 2/2

…das wirtschaftliche Eigentum. § 30 EStG stellt auf das Veräußerungsgeschäft ab, wobei, wie erwähnt generell das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft maßgeblich ist und zwar, nicht nur für die Fristenberechnung sondern, daraus resultierend, auch für die Frage, ob überhaupt ein Spekulationstatbestand verwirklicht wurde. Davon zu unterscheiden ist der Zeitpunkt…

UFSG RV/0076-G/04Vergleichszeitraum für den IZP-Anspruch nach Umwandlung gemäß Art. II UmgrStG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2008

…sei auf die Verhältnisse des Rechtsvorgängers abzustellen. In Hinblick auf die Gesamtrechtsnachfolge unter Beibehaltung des bisherigen Bilanzstichtags stelle das Jahr 2001 in Analogie zur Behaltefrist beim Investitionsfreibetrag (IFB) und zur Fristenberechnung bei der Absetzung für Abnutzung (AfA) ein einheitliches Wirtschaftsjahr dar, zumal sowohl die Bw…

UFSS RV/0364-S/07Säumniszuschlag; ausnahmsweise Säumnis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.09.2007

…verbucht. Der 15.3.2007 war ein Donnerstag, der 19.3.2007 ein Montag, sodass die Säumnis nur zwei (Arbeits)Tage betrug, da Samstag und Sonntag in die Fristenberechnung des § 217 Abs. 5 nicht einzubeziehen sind. Die Säumnis betrug somit weniger als fünf Tage, sodass…

UFSZ3K ZRV/0001-Z3K/06Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Irrtum über das Zustelldatum
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.01.2006

…erheben, informiert. Das Sekretariat des Wiedereinsetzungswerbers habe sodann den gegenständlichen Bescheid seinem Rechtsfreund übermittelt. Zum Zwecke der Fristenberechnung sei vom Sekretariat des Wiedereinsetzungswerbers am Bescheid das Datum 11.04.2005 vermerkt worden. Hierbei sei seitens des Sekretariats des Wiedereinsetzungswerbers der Fehler begangen worden, nicht den…

UFSW RV/0439-W/12Kein Spekulationsgewinn, wenn das veräußerte Grundstück im Wege einer gemischten Schenkung erworben wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2013

…Falle des unentgeltlichen Erwerbes unter Lebenden seit dem unentgeltlichen Erwerb) und mindestens seit zwei Jahren durchgehend als Hauptwohnsitz gedient haben. Im Falle eines Erwerbes von Todes wegen sind für die Fristenberechnung die Besitzzeiten zusammenzurechnen. Im Falle eines unentgeltlichen Erwerbes unter Lebenden gilt dies nur dann…

UFSW RV/0368-W/071. Abgabenrechtliche Mitwirkungspflichten sind verhältnismäßig, keine Verletzung von Grundrechten 2. Die Verantwortung der Verfahrensführung liegt bei der Behörde (§ 115 (3) BAO) 3. Ein Abgabepflichtiger hat ausnahmslos das Recht, über jene Beweismittel Kenntnis zu erlangen, die in seinem Abgabenverfahren (gegen ihn) verwendet werden 4. Fristlauf des § 132 BAO beginnt erst mit LETZTER Eintragung in Aufzeichnungen (daher mit letzter AfA, nicht mit Anschaffung) 5. Ausweisleistung gem. § 146 BAO ist kein im Rechtsweg durchsetzbares subjektives Recht 6. Wirtschaftliches Eigentum für Nutzungseinlage ausreichend 7. Den Abgabepflichtigen trifft eine Schätzungsvermeidungspflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2012Teil 2/5

…Geschäftspapiere, Schriften und Urkunden auf Verlangen zur Einsicht und Prüfung vorzulegen, soweit sie für den Inhalt der Anbringen von Bedeutung sind. Inwieweit der Bw diese Pflicht verletzt hat, ist unten bei der materiell-rechtlichen Beurteilung dargelegt. Aufbewahrungspflicht, Fristenberechnung: § 132 Abs. 1 BAO i. d. bis…

UFSL FSRV/0001-L/12Einspruch gegen Strafverfügung gerichtet an eine unzuständige Behörde - Weiterleitung erfolgt auf Gefahr des Einschreiters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)29.02.2012

…Nur bei richtiger Bezeichnung bzw. Adressierung der zuständigen Behörde würden allenfalls die Tage des Postenlaufes sowohl zur unrichtigen Stelle, als auch die der (postalischen) Weiterleitung von dieser zur richtigen Stelle, für die Fristenberechnung nicht heranzuziehen sein (vgl. Stoll, BAO, 590). Die Beförderung eines unrichtig adressierten…

UFSW RV/3737-W/10Zurückweisung einer Berufung wegen Verspätung, Ortsabwesenheit von bloß einem Tag hindert die Zustellung durch Hinterlegung nicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.04.2011

…März 2010 bei der zuständigen Behörde eingelangt. Da gemäß § 108 Abs. 4 BAO die Tage des Postlaufes in die Fristenberechnung nicht eingerechnet würden und das Schriftstück als Poststempel den 24. März 2010 aufweise, gelte als Tag der Einbringung der 24. März 2010. Da die Berufungsfrist…

UFSZ1W ZRV/0037-Z1W/07Aufgrund einer veränderten tariflichen Einstufung von Tabakwaren ergeht ein Nachforderungsbescheid gestützt auf Art. 203 ZK, jedoch schon außerhalb der Verjährungsfrist nach Art. 221 Abs.3 ZK. Nichtanwendbarkeit der zehnjährigen Verjährungsfrist nach § 74 Abs.2 ZollR-DG. Bindung der Abgabenbehörde an Strafgerichtsurteile.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)03.03.2011

…Sorgfaltspflichtverletzung ausschließt. Im Übrigen hat auch das Zollamt laut Aktenlage die strafrechtliche Seite des Falles nach dem Freispruch nicht weiterverfolgt. Aufgrund dieser Ausführungen ist für die Abgaben(nach)forderungen nur die dreijährige Verjährungsfrist anwendbar. Im Zollrecht erfolgt die Fristenberechnung gemäß Art. 3 Fristenverordnung dermaßen, dass…