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UFSW RV/1077-W/05Berufungsfrist, Fristenablauf, Postaufgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.02.2007

…Zl. 94/02/0400). Das Risiko einer Fristversäumnis ist umso größer, wenn Eingaben erst in zeitlicher Nähe zum Fristablauf erstellt bzw. bearbeitet werden. Die Vorlage der Ablichtung einer Seite des Postausgangsbuches stellt keinen tauglichen Beweis dar, da sich aus der vorgelegten Kopie nicht ergibt, wann…

UFSW FSRV/0011-W/03Versäumung der Einspruchsfrist gegen die Strafverfügung bei gleichzeitig eingebrachtem Wiedereinsetzungsantrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)09.04.2003

…Vorliegens bloß leichter Fahrlässigkeit im Hinblick auf einen allfälligen Wiedereinsetzungsgrund zu begründen versucht, so sind dies Umstände, die für die ordnungsgemäße Ingangsetzung bzw. den Fristenablauf irrelevant sind. Im Hinblick darauf, dass die durch Hinterlegung erfolgte Zustellung seitens des Bf. auch nicht in Frage gestellt wurde…

UFSF RV/0177-F/06Investitionszuwachsprämie, Rechtzeitigkeit der Vorlage des Verzeichnisses im Falle der Einreichung gemeinsam mit einer weiteren, die maßgeblichen Einkünfte erstmals ausweisenden Abgabenerklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.03.2007

…der nach Einreichung der Steuererklärung des betreffenden Jahres gestellt wird, verspätet sei. Auch die Abgabe weiterer (berichtigender) Abgabenerklärungen aufgrund von Bilanzberichtigungen ändert am bereits eingetretenen Fristenablauf nichts; der Prämienantrag kann nach Einreichung der (ersten) Abgabenerklärung des betreffenden Jahres in einem solchen Fall nicht mehr wirksam…

UFSW RV/1093-W/04Inhalt des Wiedereinsetzungsantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.09.2005

…bloß leichter Fahrlässigkeit verwiesen werden könne, weil es sich hiebei um Umstände handle, die für die "ordnungsmäßige Ingangsetzung bzw Fristenablauf im Rechtsmittelverfahren irrelevant seien". Gegen diesen Bescheid wurde im Namen der Bw von ihrem Vertreter mit Eingabe vom 10. April 2004 die hier vorliegende Berufung…

UFSK RV/0488-K/09Zurückweisungsbescheid infolge Verspätung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.09.2012

…gehemmt. Durch die Erledigungen vom 04.12.2008, welche beim Berufungswerber am 12.12.2008 einlangte, sowie vom 13.02.2009 (zugestellt am 17.02.2009) endeten die jeweiligen Hemmungen des Fristenlaufes. Mit Bescheid vom 13. Februar 2009 hat das Finanzamt eindeutig zum Ausdruck gebracht…

UFSW RV/1133-W/051) Rechtzeitigkeit der Berufung - Zustellung eines Bescheides ohne Zustellnachweis direkt an den Abgabepflichtigen 2) Behaupteter Zustellmangel als Wiedereinsetzungsgrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.10.2008

…am 31. August 2004 eingebrachte Antrag auf Verlängerung der Rechtsmittelfrist war somit rechtzeitig und die Zurückweisung rechtswidrig. Auf Grund § 245 Abs 3 BAO hemmt ein Antrag auf Verlängerung der Rechtsmittelfrist den Fristenablauf, sodass nach Erledigung des Antrags die unverbrauchte Frist offen zur Verfügung steht. Die…

UFSW RV/1132-W/05Gegen die Zurückweisung eines Antrages auf Verlängerung der Berufungsfrist ist kein abgesondertes Rechtsmittel zulässig
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid28.05.2008

…am 31. August 2004 eingebrachte Antrag auf Verlängerung der Rechtsmittelfrist war somit rechtzeitig und die Zurückweisung rechtswidrig. Auf Grund § 245 Abs 3 BAO hemmt ein Antrag auf Verlängerung der Rechtsmittelfrist den Fristenablauf, sodass nach Erledigung des Antrags die unverbrauchte Frist offen zur Verfügung steht. Die…

UFSW RV/1396-W/03Feststellung der Zurücknahme einer Berufung infolge nicht fristgerechter Mängelbehebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.05.2004

…gemäß § 275 vorgeschriebene Hinweis, dass die Berufung nach Fristablauf als zurückgenommen gilt. Im Abweisungsbescheid vom 12.5.2003 betreffend der Verlängerung der Mängelbehebungsfrist hat die Behörde eine Nachfrist zur Mängelbehebung nicht gesetzt. Aus der langjährigen Praxis der Steuerberatungskanzlei Prüf-Treuhand konnte darauf vertraut werden, dass…

UFSW RV/3590-W/081. Zurückweisung eines verspätet eingebrachten Wiederaufnahmsantrags 2. Zurückweisung eines verspätet eingebrachten Wiedereinsetzungsantrags
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.04.2013

…§ 309 Tz 1 und 2), da hinsichtlich des Fristenablaufs keine Übereinstimmung bestehe. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens: Der Verwaltungsgerichtshof hat sich in seinem Erkenntnis vom 26.2.2013, 2010/15/0064 (zu diesem Verfahren war die gegenständliche Entscheidung ausgesetzt…

UFSW RV/0777-W/03Aussetzungszinsen bei Zusammentreffen von Gutschriften und Zahllasten verschiedener Abgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.01.2004

…Hingegen war für die Beurteilung des Zeitpunktes des Ablaufes der beantragten Aussetzung der Einhebung sowie des damit gemäß § 212a Abs. 9 BAO in Zusammenhang stehenden Fristenablaufes für die Berechnung der Aussetzungszinsen die mit Berufungsvorentscheidung vom 31. Jänner 2002 erledigte Berufung betreffend Feststellungsbescheide wesentlich, da gemäß …

UFSZ2L ZRV/0041-Z2L/02Antrag auf Aufhebung der Zurückweisung eines Fristverlängerungsantrages gemäß Art. 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)12.06.2003

…wird ausschließlich die Zulässigkeit der rückwirkenden Fristverlängerung bei behördlichen Fristen behandelt. Diese Fristen wurden seitens der Zollbehörde den Verfahrensinhabern von Zollverfahren (z.B: passive Veredelung) zu deren Einhaltung gesetzt . Von diesen begünstigten Personen ist die Kenntnis des Fristenablaufes für die ihnen bewilligte Verfahren, wohl vorauszusetzen…

UFSL RV/0609-L/11Rechtzeitigkeit eines Vorlageantrages nach Ersatzzustellung der Berufungsvorentscheidung an eine Mitbewohnerin.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der K M und des Ing. T N, Vermietungsgemeinschaft, xxxx X xx, vertreten durch Ing. T N, yyyy SE, vom 4. April 2011 gegen den Bescheid des XY vom 2. März 2011 betreffend Zurückweisung eines Vorlageantrages (§ 276…

UFSL RV/0608-L/05Zurückweisung einer verspäteten Berufung gegen einen Haftungsbescheid (§§ 9, 80 BAO) gemäß § 273 Abs. 1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid14.06.2006

…Antrag auf Fristverlängerung wird der Lauf der Berufungsfrist gehemmt (§ 245 Abs. 3 zweiter Satz BAO). Die Hemmung des Fristenlaufes beginnt mit dem Tag der Einbringung des Fristverlängerungsantrages und endet mit dem Tag, an dem die Entscheidung über den Fristverlängerungsantrag dem Antragsteller zugestellt wird (§ 245 Abs…

UFSG RV/0170-G/13Frist zur Stellung des Erstattungsantrages endet am 30.9. des Folgejahres
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Stb, vom 12. Dezember 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 13. November 2012 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…

UFSZ1W ZRV/0390-Z1W/10Ablauf der Aussetzung der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)15.12.2011

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch NN., vom 4. November 2010 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt vom 5. Oktober 2010, Zl. zzz, betreffend Ablauf der Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO) entschieden: Die Beschwerde wird…

UFSL FSRV/0059-L/09Antrag an den Berufungssenatsvorsitzenden zur Fristsetzung hinsichtlich eines unerfüllbaren Behördenhandelns
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid19.09.2011

Bescheid Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Linz 4, HR Dr. Richard Tannert, als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen CW, ehem. Gastwirtin, geb. xxx, L, vertreten durch F, Wirtschaftstreuhänder, M, wegen Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG…

UFSW RV/3998-W/10Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid30.10.2013

Bescheid Die Berufung des Bw., vertreten durch KRW Taus SteuerberatungsgesmbH, 1220 Wien, Schiffmühlenstr. 91/11, vom 15. November 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 19. Oktober 2010 betreffend Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 BAO betreffend…

UFSS RV/0331-S/10Zurückweisung eines Vorlageantrages wegen Fristversäumnis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2011

…Berufungsfrist kann aus berücksichtigungswürdigen Gründen, erforderlichenfalls auch wiederholt, verlängert werden. Durch einen Antrag auf Fristverlängerung wird der Lauf der Berufungsfrist gehemmt. Die Hemmung des Fristenlaufes beginnt mit dem Tag der Einbringung des Antrages (Abs. 2 Mitteilung (Abs. 2) oder die Entscheidung (Abs. 3) über den…

UFSW RV/3876-W/09Zurückweisung der Berufung wegen Verspätung, mangelhafter Nachweis der Ortsabwesenheit
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid29.03.2010

Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Heinz Neuböck Wirtschaftstreuhand GmbH, 1010 Wien, Bauernmarkt 24, vom 25. Juli 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vom 14. Juni 2007 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Die…

UFSW RV/0933-W/08Zurückweisung wegen Verspätung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.05.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der F.P., geb. 1950, Dtl., gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) beschlossen: Die Berufung wird als verspätet zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Die Bw. übermittelte ihren Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung für…