…Zl. 94/02/0400). Das Risiko einer Fristversäumnis ist umso größer, wenn Eingaben erst in zeitlicher Nähe zum Fristablauf erstellt bzw. bearbeitet werden. Die Vorlage der Ablichtung einer Seite des Postausgangsbuches stellt keinen tauglichen Beweis dar, da sich aus der vorgelegten Kopie nicht ergibt, wann…
…Vorliegens bloß leichter Fahrlässigkeit im Hinblick auf einen allfälligen Wiedereinsetzungsgrund zu begründen versucht, so sind dies Umstände, die für die ordnungsgemäße Ingangsetzung bzw. den Fristenablauf irrelevant sind. Im Hinblick darauf, dass die durch Hinterlegung erfolgte Zustellung seitens des Bf. auch nicht in Frage gestellt wurde…
…der nach Einreichung der Steuererklärung des betreffenden Jahres gestellt wird, verspätet sei. Auch die Abgabe weiterer (berichtigender) Abgabenerklärungen aufgrund von Bilanzberichtigungen ändert am bereits eingetretenen Fristenablauf nichts; der Prämienantrag kann nach Einreichung der (ersten) Abgabenerklärung des betreffenden Jahres in einem solchen Fall nicht mehr wirksam…
…bloß leichter Fahrlässigkeit verwiesen werden könne, weil es sich hiebei um Umstände handle, die für die "ordnungsmäßige Ingangsetzung bzw Fristenablauf im Rechtsmittelverfahren irrelevant seien". Gegen diesen Bescheid wurde im Namen der Bw von ihrem Vertreter mit Eingabe vom 10. April 2004 die hier vorliegende Berufung…
…gehemmt. Durch die Erledigungen vom 04.12.2008, welche beim Berufungswerber am 12.12.2008 einlangte, sowie vom 13.02.2009 (zugestellt am 17.02.2009) endeten die jeweiligen Hemmungen des Fristenlaufes. Mit Bescheid vom 13. Februar 2009 hat das Finanzamt eindeutig zum Ausdruck gebracht…
…am 31. August 2004 eingebrachte Antrag auf Verlängerung der Rechtsmittelfrist war somit rechtzeitig und die Zurückweisung rechtswidrig. Auf Grund § 245 Abs 3 BAO hemmt ein Antrag auf Verlängerung der Rechtsmittelfrist den Fristenablauf, sodass nach Erledigung des Antrags die unverbrauchte Frist offen zur Verfügung steht. Die…
…am 31. August 2004 eingebrachte Antrag auf Verlängerung der Rechtsmittelfrist war somit rechtzeitig und die Zurückweisung rechtswidrig. Auf Grund § 245 Abs 3 BAO hemmt ein Antrag auf Verlängerung der Rechtsmittelfrist den Fristenablauf, sodass nach Erledigung des Antrags die unverbrauchte Frist offen zur Verfügung steht. Die…
…gemäß § 275 vorgeschriebene Hinweis, dass die Berufung nach Fristablauf als zurückgenommen gilt. Im Abweisungsbescheid vom 12.5.2003 betreffend der Verlängerung der Mängelbehebungsfrist hat die Behörde eine Nachfrist zur Mängelbehebung nicht gesetzt. Aus der langjährigen Praxis der Steuerberatungskanzlei Prüf-Treuhand konnte darauf vertraut werden, dass…
…§ 309 Tz 1 und 2), da hinsichtlich des Fristenablaufs keine Übereinstimmung bestehe. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens: Der Verwaltungsgerichtshof hat sich in seinem Erkenntnis vom 26.2.2013, 2010/15/0064 (zu diesem Verfahren war die gegenständliche Entscheidung ausgesetzt…
…Hingegen war für die Beurteilung des Zeitpunktes des Ablaufes der beantragten Aussetzung der Einhebung sowie des damit gemäß § 212a Abs. 9 BAO in Zusammenhang stehenden Fristenablaufes für die Berechnung der Aussetzungszinsen die mit Berufungsvorentscheidung vom 31. Jänner 2002 erledigte Berufung betreffend Feststellungsbescheide wesentlich, da gemäß …
…wird ausschließlich die Zulässigkeit der rückwirkenden Fristverlängerung bei behördlichen Fristen behandelt. Diese Fristen wurden seitens der Zollbehörde den Verfahrensinhabern von Zollverfahren (z.B: passive Veredelung) zu deren Einhaltung gesetzt . Von diesen begünstigten Personen ist die Kenntnis des Fristenablaufes für die ihnen bewilligte Verfahren, wohl vorauszusetzen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der K M und des Ing. T N, Vermietungsgemeinschaft, xxxx X xx, vertreten durch Ing. T N, yyyy SE, vom 4. April 2011 gegen den Bescheid des XY vom 2. März 2011 betreffend Zurückweisung eines Vorlageantrages (§ 276…
…Antrag auf Fristverlängerung wird der Lauf der Berufungsfrist gehemmt (§ 245 Abs. 3 zweiter Satz BAO). Die Hemmung des Fristenlaufes beginnt mit dem Tag der Einbringung des Fristverlängerungsantrages und endet mit dem Tag, an dem die Entscheidung über den Fristverlängerungsantrag dem Antragsteller zugestellt wird (§ 245 Abs…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Stb, vom 12. Dezember 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 13. November 2012 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch NN., vom 4. November 2010 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt vom 5. Oktober 2010, Zl. zzz, betreffend Ablauf der Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO) entschieden: Die Beschwerde wird…
Bescheid Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Linz 4, HR Dr. Richard Tannert, als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen CW, ehem. Gastwirtin, geb. xxx, L, vertreten durch F, Wirtschaftstreuhänder, M, wegen Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG…
Bescheid Die Berufung des Bw., vertreten durch KRW Taus SteuerberatungsgesmbH, 1220 Wien, Schiffmühlenstr. 91/11, vom 15. November 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 19. Oktober 2010 betreffend Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 BAO betreffend…
…Berufungsfrist kann aus berücksichtigungswürdigen Gründen, erforderlichenfalls auch wiederholt, verlängert werden. Durch einen Antrag auf Fristverlängerung wird der Lauf der Berufungsfrist gehemmt. Die Hemmung des Fristenlaufes beginnt mit dem Tag der Einbringung des Antrages (Abs. 2 Mitteilung (Abs. 2) oder die Entscheidung (Abs. 3) über den…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Heinz Neuböck Wirtschaftstreuhand GmbH, 1010 Wien, Bauernmarkt 24, vom 25. Juli 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vom 14. Juni 2007 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der F.P., geb. 1950, Dtl., gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) beschlossen: Die Berufung wird als verspätet zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Die Bw. übermittelte ihren Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung für…