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11 059 Treffer175 msnur geltende Fassungen
UFSI RV/0713-I/10Berufung, Vorlageantrag, Fristverlängerungsantrag, fristhemmende Wirkung, Frist, Einbringung per Telefax
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.12.2010

…und der Vorlageantrag vom 9.Juli 2009 fristgerecht beim Finanzamt Z.Z. eingebracht wurden. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 245 Abs. 1 BAO beträgt die Berufungsfrist einen Monat. Gemäß § 276 Abs. 2 leg. cit. beträgt die Frist für die Einbringung eines Vorlageantrages ebenfalls einen…

UFSW RV/1559-W/05Wiedereinsetzungsantrag betr. Versäumung eines Vorlageantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.02.2009

…1 BAO gilt gemäß § 276 Abs. 4 BAO sinngemäß für Vorlageanträge. Auf Grund des § 308 Abs. 1 BAO ist auf Antrag der Partei, die durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet, gegen die Versäumung einer Frist (§§ 108 bis 110) die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu…

UFSI RV/0121-I/07Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.05.2007

…Ritz, BAO3, § 217 Tz 65). Das gleiche gilt auch für Vorlageanträge. Voraussetzung für eine weitere Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages ist es daher, dass hinsichtlich der verspäteten Entrichtung kein grobes Verschulden vorliegt. Grobes Verschulden fehlt, wenn überhaupt kein Verschulden oder nur leichte Fahrlässigkeit vorliegt. Eine…

UFSF RV/0143-F/04Wiedereinsetzung bei Versäumnis der Eingabefrist für die Beantragung der Investitionszuwachsprämie und Forschungsprämie
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)03.10.2005Teil 1/2

…eines Vorlageantrages gegen die Berufungsvorentscheidung vom 28. Jänner 2004 (Investitionszuwachs- sowie Forschungsprämie 2002). Im Antrag brachte die Berufungsführerin im Wesentlichen vor, dass die Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes Feldkirch vom 28. Januar 2004 am 30. Januar 2004 zugestellt worden sei. Die Frist für die Einbringung eines Vorlageantrages…

UFSS RV/0360-S/07Verspätet eingebrachter Vorlageantrag.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2008

…wurde der Vorlageantrag vom 25.4.2007 zurückgewiesen, weil die Frist für die Stellung eines Vorlagsantrages bereits am 2.1.2007 abgelaufen und der Antrag vom 25.4.2007 daher verspätet sei. Gegen diesen Zurückweisungsbescheid vom 21.5.2007 brachte die Bw mit Schreiben vom…

UFSI RV/0154-I/03Versäumung der Vorlageantragsfrist bei Übermittlung einer Telefax-Kopie der Berufungsvorentscheidung an den steuerlichen Vertreter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.03.2006

…in diesem Bundesgesetz, gemeint also im Verwaltungsgerichtshofgesetz, vorgesehenen Frist voraus. Die nach der Rechtsbehauptung der antragstellenden Partei vom Verwaltungsgerichtshof zu Unrecht als nicht versäumt erachtete Frist für die Stellung eines Vorlageantrages gegen die Berufungsvorentscheidung vom 24. Juni 2002 findet ihre Regelung jedoch in § 276 Abs…

UFSG RV/0442-G/05Erstellung einer Gesamtkonzeption von Werbemaßnahmen für ein bestimmtes Produkt durch eine Werbeagentur
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2006

…Demnach endet die Frist für den Vorlageantrag am 18. Juni 2005. Da das Fristende aber auf einen Samstag fällt ist gemäß § 108 Abs. 3 BAO das maßgebliche Fristende mit Montag, den 20. Juni 2005 gegeben. Somit erweist sich der Vorlageantrag unter Bedachtnahme auf den Poststempel…

UFSW RV/1765-W/071. Eine bloße Behauptung der Ortsabwesenheit vermag die rechtzeitige Einbringung eines Vorlageantrages nicht zu beweisen 2. Unangemessene Zahlungen an eine Körperschaft betreffen ihre steuerneutrale Sphäre und sind auf ein angemessenes Entgelt zu kürzen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.04.2010

…Das Finanzamt wies den Vorlageantrag vom 6. November 2004 betreffend die Umsatzsteuer für das Jahr 1999 mit Bescheid vom 12. Oktober 2006 zurück, da dieser am 6. November 2004 beim Finanzamt nicht fristgerecht eingebracht worden sei. Die Frist für den Vorlageantrag sei nämlich angesichts der…

UFSS RV/0566-S/02Ein zu spät eingebrachtes Fristverlängerungsansuchen wirkt nicht fristhemmend.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.01.2004

…hin und führte aus, dass die Frist für den Vorlageantrag mit 26. Juli 2001 (einem Freitag) geendet habe. Das Fristverlängerungsansuchen und damit der Vorlageantrag sei deshalb zu spät eingebracht worden. Die steuerliche Vertreterin beantwortete dieses Schreiben des Unabhängigen Finanzsenates und führte aus, dass das streitgegenständliche…

UFSW RV/2348-W/05Wann erfolgt die fristenauslösende Zustellung der schriftlichen Ausfertigung des Bescheides bei Hinterlegung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2006

…die Entscheidung sei gemäß § 276 Abs. 2 BAO binnen eines Monates der Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz zu stellen. Die Rechtsvertreterin habe die Frist für den Vorlageantrag versäumt, weil sie am letzten Tag der Vorlagefrist, dem 27. Juni 2005…

UFSW RV/3319-W/07Eine Berufung, die verspätet eingebracht wird, ist zurückzuweisen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.08.2012

…Fällen ist das Verstreichen des letzten Tages der Frist für den Rechtsverlust von Bedeutung. Der Rechtsverlust tritt also mit Verstreichen des letzten Tages der Frist ein (Stoll, BAO, 1175f). Bei Versäumnis einer Fallfrist (Ausschlussfrist, Präklusivfrist), wie dies bei Fristen zur Einbringung von Vorlageanträgen gegeben ist…

UFSW RV/1895-W/03Zustellung einer Berufungsvorentscheidung und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2004

…2003 datierten Bescheid, mit dem über den Antrag der Berufungswerberin auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Frist für den Antrag auf Vorlage der Berufung vom 15. Mai 2002 zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz (Vorlageantrag) abweisend abgesprochen worden ist, wird als unbegründet…

UFSW RV/2836-W/06Zustellung an den Vollmachtsgeber mangels Kenntnis des Finanzamtes von der erteilten Zustellungsbevollmächtigung wirksam, Vollmachtsbekanntgabe in FinanzOnline ist maßgebende Behauptung des Parteienvertreters hinsichtlich Inhalt und Umfang der Vertretungsmacht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.05.2009

…Abs. 3 BAO für den Vorlageantrag sinngemäß. Die Hemmung der Rechtsmittelfrist bedeutet, dass die Frist mit dem Tag der Einbringung des zur Hemmung führenden Antrages abgestoppt wird und dass mit dem der Zustellung des die Hemmung beendenden Schriftstückes folgenden Tag ihr unverbrauchter Rest weiterläuft. Wird…

UFSW RV/0143-W/09Als Erwerb gilt der gesamte Vermögensanfall
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2009

…die Frist für einen Vorlageantrag versäumt zu haben und eine günstigere Entscheidung als die der Berufungsvorentscheidungen anzustreben. Die von der belangten Behörde ins Treffen geführte Unterlassung einer Vorlageerinnerung erklärte der als Zeuge befragte Notar glaubhaft damit, dass ihm diese erst mit der UFSG - Novelle 2006…

UFSW RV/0142-W/09Als Erwerb gilt der gesamte Vermögensanfall
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2009

…die Frist für einen Vorlageantrag versäumt zu haben und eine günstigere Entscheidung als die der Berufungsvorentscheidungen anzustreben. Die von der belangten Behörde ins Treffen geführte Unterlassung einer Vorlageerinnerung erklärte der als Zeuge befragte Notar glaubhaft damit, dass ihm diese erst mit der UFSG - Novelle 2006…

UFSW RV/0141-W/09Vorschreibung der Grunderwerbsteuer von der auf die sonstigen Grundstücke entfallenden Gegenleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2009

…die Frist für einen Vorlageantrag versäumt zu haben und eine günstigere Entscheidung als die der Berufungsvorentscheidungen anzustreben. Die von der belangten Behörde ins Treffen geführte Unterlassung einer Vorlageerinnerung erklärte der als Zeuge befragte Notar glaubhaft damit, dass ihm diese erst mit der UFSG - Novelle 2006…

UFSW RV/0140-W/09Als Erwerb gilt der gesamte Vermögensanfall
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2009

…die Frist für einen Vorlageantrag versäumt zu haben und eine günstigere Entscheidung als die der Berufungsvorentscheidungen anzustreben. Die von der belangten Behörde ins Treffen geführte Unterlassung einer Vorlageerinnerung erklärte der als Zeuge befragte Notar glaubhaft damit, dass ihm diese erst mit der UFSG - Novelle 2006…

UFSW RV/0139-W/09Als Erwerb gilt der gesamte Vermögensanfall
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2009

…die Frist für einen Vorlageantrag versäumt zu haben und eine günstigere Entscheidung als die der Berufungsvorentscheidungen anzustreben. Die von der belangten Behörde ins Treffen geführte Unterlassung einer Vorlageerinnerung erklärte der als Zeuge befragte Notar glaubhaft damit, dass ihm diese erst mit der UFSG - Novelle 2006…

UFSW RV/0138-W/09Vorschreibung der Grunderwerbsteuer von der auf die sonstigen Grundstücke entfallenden Gegenleistung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2009

…die Frist für einen Vorlageantrag versäumt zu haben und eine günstigere Entscheidung als die der Berufungsvorentscheidungen anzustreben. Die von der belangten Behörde ins Treffen geführte Unterlassung einer Vorlageerinnerung erklärte der als Zeuge befragte Notar glaubhaft damit, dass ihm diese erst mit der UFSG - Novelle 2006…

UFSW RV/3700-W/07Vorschreibung der Grunderwerbsteuer von der auf die sonstigen Grundstücke entfallenden Gegenleistung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2009

…die Frist für einen Vorlageantrag versäumt zu haben und eine günstigere Entscheidung als die der Berufungsvorentscheidungen anzustreben. Die von der belangten Behörde ins Treffen geführte Unterlassung einer Vorlageerinnerung erklärte der als Zeuge befragte Notar glaubhaft damit, dass ihm diese erst mit der UFSG - Novelle 2006…