…1998 und im Nachschauzeitraum bis März 1999 an Herrn AS (andere Schreibweise: S1) und ab April 1999 bis laufend an Herrn OK vermietet. TZ 24 Eigennutzung der Top 7 Aufgrund folgender von der Bp erhobener Fakten wird die behauptete Fremdvermietung der Top 7 nicht anerkannt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch StB., vom 19. September 2000 gegen die Bescheide des Finanzamtes X., vertreten durch FA-Vertreter, vom 9. August 2000 betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs. 2 EStG 1988 für den Zeitraum für…
…Seminarräume habe fremd finanzieren müssen und durch die mit der A.P. GmbH vereinbarten Mietentgelte nicht einmal die eigenen Kosten (Zinsen und Abschreibungen) gedeckt gewesen seien. Welches Mietentgelt im Falle einer Fremdvermietung zu erzielen gewesen wäre, habe er nicht festgestellt, worin ein wesentlicher Verfahrensmangel liege…
…zu vergleichen, der der Kapitalgesellschaft neben der AfA und den Nebenkosten eine Verzinsung des investierten Kapitals sichere, zum anderen mit demjenigen Betrag, den die Kapitalgesellschaft durch Fremdvermietung noch erzielen könnte. Decken sich die so ermittelten Beträge nicht, so sei ein Mittelwert zu finden. Die Frage…
…Friseurin | 12/1996 bis 12/1997 | A.M., | Aushilfsfriseurin | 12/1997 bis 6/1998 | R.K., | Fremdvermietung | 7/1998 bis 6/2000 | B., | Friseurin | 7/2000 bis 6/2001 | K.G., | Friseur |…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Hofrat Dr. Karl Zepitsch, Kommerzialrätin Elfriede Fischer und Direktor Johann Gamper, im Beisein der Schriftführerin Diana Engelmaier, über die Berufung des Bw., vertreten durch Q, vom 29. November 2005…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., geb. XX.XX.XXXX, im Jahr 2008 unbekannten Aufenthaltes nach Deutschland abgemeldet, vertreten durch Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Rudolf Frisch, MAS, 1010 Wien, Dominikanerbastei 6/2, vom 14. Juni 2010 gegen den Einkommensteuerbescheid 2007 und gegen…
…andererseits aus jenem, den die Kapitalgesellschaft durch Fremdvermietung äußersten Falles als Mietzins erzielen könne, zu errechnen. Zur Ermittlung des fremdüblichen Mietentgeltes wurde als Zinssatz die von der Österreichischen Nationalbank für das Jahr 1998 durchschnittlich festgestellte Sekundärmarktrendite in Höhe von 4,4% herangezogen (siehe http://www…
Der Bw. gibt zudem selbst an, die Vorverlegung des Zeitpunktes der Fremdmitteltilgung erschien ..... gegenüber der Behörde opportun, um noch deutlicher das Vorliegen einer Einkunftsquelle auszudrücken." (Berufung, S. 6, erster Absatz). Damit wird nach ha. Ansicht gleichsam zugestanden, dass mit der Vorverlegung des Rückzahlungszeitpunktes von der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, vertreten durch WT, vom 3. November 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom 18. Und 19. Oktober 2010 betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für 2008 und 2009 entschieden: Den Berufungen wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vertreten durch Steuerberater, vom - 13. Juli 2006 gegen die Bescheide vom 8. Juni 2006 betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für den Zeitraum 1996 bis 2004 und Anspruchszinsen 2000 - 2002 und vom - 18.01.2008 betreffend Umsatzsteuer…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des P.H., Adr., vertreten durch Dr. Erich Jezek, 1090 Wien, Porzellangasse 2/II/4/41, vom 31. Oktober 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 5. Oktober…
…ob die Vorsteuerberichtigung betr. einer nach Darstellung der Bw. ursprünglich grundsätzlich zur Vermietung bestimmten Wohnung wegen Privatnutzung ohne vorherige Fremdvermietung rechtsrichtig ist. Das Finanzamt führte in der Begründung zur Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde II. Instanz Folgendes aus: Darüber, dass in der Verwendung der…
…wurde eine Lösung getroffen, mit der infolge der Fortsetzung des Mietverhältnisses mit der Gesellschafterin (anstelle einer Fremdvermietung) eine um 50 % höhere Miete (Beilage L) erzielt werden konnte. Dieser geänderte Plan hatte schließlich auch zu einer erfolgreichen Sanierung des Haupthauses geführt (Abschluss der Sanierungsarbeiten im Jahre…
…bezahlt wurde, so gibt sich folgendes Verhältnis. Miete erklärt: 60.000,00; Fremdvermietung 20.000,00. Auch ein Vergleich mit ähnlichen Objekten in der mittelbaren Umgebung zeige, dass der Betrag von 20.000,00 an der Obergrenze der erzielbaren Miete in O. liege. Was ebenfalls…
Hinsichtlich des die Einstellung einer Tätigkeit innerhalb eines abgeschlossenen Beobachtungszeitraumes betreffenden Berufungsvorbringens ist darauf zu verweisen, dass die Bewirtschaftung der berufungsgegenständlichen Liegenschaft mangels objektiver Ertragsfähigkeit und nicht auf auf Grund der vorzeitigen Beendigung der Vermietungstätigkeit als Liebhaberei zu beurteilen war. Somit gehen auch das Vorbringen…
Die Bw haben sich, konfrontiert mit mehreren Möglichkeiten der Finanzierung ihres Engagements, für jene Extremvariante entschieden, welche mit einer USt- Gutschrift aus dem Vorsteuerabzug als einzige "Eigenleistung" der Anleger operiert und den wirtschaftlichen Erfolg der Vermietung gänzlich von Umständen abhängig macht, die einem vorsichtigen und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 6. April 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 26. Februar 2004 betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 1997 bis 2002, entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen…
…aber nicht habe entscheiden können, wer tatsächlich der Mieter der Eigentumswohnung werden sollte. Es habe somit seit Beginn des Wohnungskaufes eine Gewinnerzielungsabsicht im Rahmen einer Fremdvermietung bestanden. Die Eigentumswohnung sei daher zu Recht von allem Anfang an dem Unternehmensbereich zugeordnet worden. Erst später habe man…
…Die Bw. gehen selbst von einem "marktkonformen" Büroobjekt aus. Wenn im GA ausgeführt wird, "inwieweit aber die Größe dieses Büroobjektes am Markt bestehen kann und bei reiner Fremdvermietung benötigt wird, erscheint fraglich, zumal durch die etwas abgelegene Lage kein direkter Wirtschaftsanschluss nach Y. gegeben ist…