…von 10% vor und unterwarf die daraus lukrierten Gewinne als gewerbliche Einkünfte der Einkommensteuer. Das Sammeln und Kompostieren von fremden Abfällen mit den in der Landwirtschaft üblichen Methoden stelle einen Nebenerwerb dar, der nur bei Unterordnung unter den Haupterwerb zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft…
…von 10% vor bzw. unterwarf es den daraus resultierenden Gewinn als gewerbliche Einkünfte der Einkommensteuer. Das Sammeln und Kompostieren von fremden Abfällen stelle einen Nebenerwerb dar, der nur bei Unterordnung unter den Haupterwerb zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft führe. Da auf Grund der Höhe…
…von Forderungen" dahingehend auszulegen ist, dass alle denkbaren Erscheinungsformen dieser Geschäftstätigkeit davon erfasst sind, also auch die gegenständlich von der Bw. betriebene Tätigkeit des Inkassos fremder Forderungen (siehe dazu EuGH 26.06.2003, C-305/01 sowie Scheiner/Kolacny/Caganek, Kommentar zur Mehrwertsteuer - UStG 1994, …
…Aufenthaltsgesetz (NAG) umgesetzt (Herwig Aigner/Rudolf Wanke in Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG, § 3 Rz 122). Wird Familienbeihilfe für ein Kind beantragt, das ein Fremder ist, muss für dieses Kind der rechtmäßige Aufenthalt im Bundesgebiet nach § 8 oder § 9 NAG gegeben sein (vgl aaO, Rz 222)…
…Allerdings müssten diese rechtsgeschäftlichen Vereinbarungen - unbeschadet ihrer zivilrechtlichen Gültigkeit - wegen des zwischen nahen Angehörigen iSd § 25 BAO anders als bei Fremden fehlenden Interessensgegensatzes bestimmten Anforderungen genügen, um der Gefahr der Verlagerung von privat motivierten Geldflüssen in einen steuerlich relevanten Bereich entgegenzuwirken und um zu verhindern…
…Stiftung, wäre es fremdüblich gewesen, eine entsprechende schriftliche Vereinbarung hinsichtlich der Stundung der Mietzinszahlungen mit dem Mieter abzuschließen, wie es zwischen fremden Dritten zweifellos gemacht worden wäre, zumal auch der Mietvertrag vorsieht, dass jede Änderung einer schriftlichen Vereinbarung bedarf. Aus der vorgelegten Dokumentation ergibt sich…
…um Leistungen handelt, die auf einer gesonderten schuldrechtlichen - auf natürlichen Interessensgegensätzen basierenden - Vertragsbeziehung beruhen. Im Falle der Nutzungsüberlassung eines Wirtschaftsgutes einer Stiftung an den Stifter bzw. Begünstigten ist aufgrund des auch im Umsatzsteuerrecht geltenden Trennungsprinzips grundsätzlich ein Leistungsaustausch wie zwischen Fremden möglich (Ruppe, UStG³ § 1…
Hinsichtlich des angefochtenen Verspätungszuschlages führte die Bw. nicht aus, weshalb eine Verspätung der Erklärungsabgabe nicht vorliegen oder entschuldbar sein sollte. Aus dem Akteninhalt ersichtlich erfolgte die Festsetzung der Körperschaftsteuer 2007 mit Bescheid vom 17.April 2009 im Schätzungswege gem. § 184 BAO wegen Nichtabgabe der Erklärung…
…dass für die Inanspruchnahme der steuerlichen Begünstigung des § 18 Abs 1 Z 3 lit b EStG 1988 nicht ausreichend ist, wenn der fremde Grund und Boden, auf welchem ein Eigenheim errichtet wurde, erst Jahre nach Erteilung der Benutzungsbewilligung und dessen Nutzung zu Wohnzwecken im Erbweg…
…Problem ist, dass die von ihm in Empfang genommenen Zahlungen (des Ministeriums) nicht unmittelbar diesen Dritten zuzurechnen sind und dass im eigenen Namen und nicht in fremdem Namen abgerechnet wurde. Es ist aus den Unterlagen nachgewiesen, dass die bezahlten Honorare dem Pflichtigen direkt zugeflossen sind…
…wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizitätswirkung), einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben, und zwischen Fremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (Fremdvergleich). Im vorliegenden Fall existiert kein schriftlicher Mietvertrag. Eine Jahresmiete von S 180.000,00 (inkl. Betriebskosten…
…drei Monate dauerte, außerdem, wenn die Beschäftigung gegen bestehende Vorschriften über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verstieß. Die oben zitierte Neuregelung der Ansprüche von Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, erfolgte im Rahmen umfangreicher Gesetzesänderungen durch das Fremdenrechtspaket 2005, BGBl. I Nr. 100/2005. Im Zuge…
…2 bzw. § 20 Abs. 1 Fremdenrechtsgesetz 1997 (FRG). Die Niederlassungsbewilligungen der Berufungswerberin und der Tochter M liefen im Februar 2007 ab, die von A und R im Juni 2006 und von B im Oktober 2005. Mit dem angefochtenen Bescheid wies das Finanzamt den Antrag auf…
…fest. In der Begründung wurde ausgeführt, dass der Erwerb eines Grundstückes durch einen fremden Staat für Zwecke seiner ausländischen Vertretungsbehörden nur von der Grunderwerbstuer befreit sei, so weit Gegenseitigkeit gewährleistet sei. In der dagegen eingebrachten Berufung wurde zunächst abermals auf die Note vom 11. September…
…das Steuerrecht gelte. Hierzu wurde auch der Grundsatz der Richtlinie des Institutes Österreichischer Wirtschaftsprüfer "Zum Ausweis und Bewertung der Wertpapiere im Jahresabschluss von Kreditinstituten" vom August 2006 zitiert: "Bei Wertpapieren, die auf fremde Währung lauten, ist zwischen der Bewertung in der Originalwährung, auf die das…
…berichtigt und die Zinsen aus der Refinanzierung laufend berücksichtigt worden. Der gesamte Zwischenfinanzierungsbedarf der AG sei durch bisherige Gesellschafter, fremde Personen und Mitarbeiter aufgebracht worden. Die Forderungsabschreibung an sich sei nicht als Unternehmensberater von dritter Seite, sondern im Rahmen der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit als…
…grundbücherlich nicht eingetragen. 2. Allgemeine rechtliche Ausführungen: Das unter die persönlichen Dienstbarkeiten zu zählende Fruchtgenussrecht (§ 509 ABGB) ist das dingliche Recht des Fruchtnießers auf volle Nutzung einer fremden Sache unter Schonung der Substanz. Es entsteht an Liegenschaften erst durch die Verbücherung ; der übereinstimmende Wille muss…
…anzuerkennen. Diese Anerkennung wäre nur möglich gewesen, wenn ein fremder Dritter unter den gleichen Bedingungen eine stille Beteiligung eingegangen wäre. In der Folge wurden die Bescheide betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens für die Jahre 1997 und 1998 sowie Feststellung von Einkünften für die Jahre 1997, 1998…
…dass einem fremden (der Gesellschaft nicht nahestehenden) Geschäftsführer bei der Abfindung von Pensionsansprüchen über die vertraglich zugesicherten Ansprüche hinaus keinesfalls derart weitreichende Zugeständnisse gemacht worden wären. Es sei daher von einem Monatsbezug in Höhe von 150.075,00 S x 14 = 2.101.050…
…und dann mit dem Hinweis auf deren mangelnde wirtschaftliche Potenz den Mietzins entsprechend niedrig festzulegen bzw. teilweise zu verzichten, nicht nachvollziehbar ist, denn jeder fremde Unternehmer wird bestrebt sein, bei derartigen Finanzierungsgeschäften, deren Risiko nahezu ausschließlich bei ihm liegt, auch eine angemessene Gewinnkomponente zu lukrieren…