…dass er an der Universität Wien für die Fortsetzung des Studiums gemeldet gewesen und den Studienbeitrag bezahlt hätte. Dies war unbestrittenermaßen nicht der Fall. Er war somit im strittigen Zeitpunkt nicht zum Studium zugelassen. Die Studienzeit wird zwar unter anderem durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares…
…Unstrittig ist, dass die Tochter des Bw. im Wintersemester 2002/2003 nicht mehr die Fortsetzung des Studiums gemeldet hat, den Studienbeitrag nicht bezahlt hat; vom 9. Oktober 2002 bis 30. November 2002 bei der Fa. L'Oréal tätig war; das Studium nicht mehr aufgenommen hat.…
…Zeit bis zum Fortsetzen des Studiums mit dem Sommersemester war mein Sohn krank und nicht erwerbstätig. Eine Krankenbescheinigung wurde vorgelegt. Zum Studienwechsel von V 535 auf V 033 135: Mit Oktober 2003 trat ein neuer Studienplan in Kraft, mit welchem das Studium Gesang V 535…
…April 2003 bekannt gegeben, dass es bisher zu keiner Fortsetzung des Studiums gekommen ist. Auf Grund der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist eine Unterbrechung der Ausbildung durch der Natur der Dinge entsprechende Unterbrechungen für einen bereits vorher entstandenen Anspruch auf Familienbeihilfe nicht schädlich. Hiezu gehören Erkrankungen…
…Hochschule) bzw. die Bestätigung über die Fortsetzung des Studiums wird daher nur dann ein genügender Nachweis für eine Berufsausbildung sein, wenn keine Umstände vorliegen, die eine tatsächliche Teilnahme an den Vorlesungen und Lehrveranstaltungen ausschließen (z.B. Leistung des Präsenzdienstes während eines Semesters)" ( Wittmann/Papacek , Der…
…e FLAG 1967 normierte Voraussetzung der frühestmöglichen Fortsetzung des Studiums erfüllt, weshalb die Rückforderung der Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbeträge für die Monate Juli bis September 2009 zu Unrecht erfolgte. Die von der Bw. für die Zeit der Ableistung des ordentlichen Zivildienstes erfolgte Anerkennung der Rückforderung…
…jedoch unrichtig. Er hätte das Studium deshalb abgebrochen, da ihm im Jänner 2005 bekannt wurde, dass seine im Herbst 2004 geehelichte Gattin ein Kind erwarte, er daher eine Erwerbstätigkeit aufnehmen musste und er sich daneben zur Fortsetzung des Studiums nicht in der Lage sah. Da…
…welche sich bis dahin noch nicht zur Fortsetzung des Studiums angemeldet hatten. An der Universität Graz kam es im Frühjahr 2010 zu keinen gravierenden Problemen im Zusammenhang mit den Fortsetzungsmeldungen. Da Ihre Tochter auch auf das Erinnerungsmail der Universität Graz im April 2010 nicht reagiert…
…ist. Das Vorliegen rein formaler Erfordernisse wird daher nicht genügen. Die Zulassung an einer Universität (Hochschule) bzw. die Bestätigung über die Fortsetzung des Studiums ist als reiner Formalakt allerdings nicht geeignet eine Berufsausbildung nachzuweisen und somit den Anspruch auf die Familienbeihilfe zu begründen (z.B…
…Fortsetzung des Studiums gehindert war. Die Vorlage einer entsprechend schlüssigen ärztlichen Bestätigung als Nachweis für die krankheitsbedingte Studienbehinderung ist im gegenständlichen Fall jedoch erforderlich. In den vorliegenden ärztlichen Bestätigungen wird zwar eine Leistungsbeschränkung durch Konzentrationsstörungen im Allgemeinen bestätigt, nicht jedoch, dass bei der Tochter des…
…Dem Vorlageantrag wurden folgende Beilagen angeschlossen: Studienerfolgsnachweise, Schreiben vom 29. März 1999 (Ableistung des Präsenzdienstes April 1999 bis November 1999), Schreiben vom 23. Dezember 1999 an das Finanzamt Wels, Beihilfengruppe (Fortsetzung des Studiums der Rechtswissenschaften im Wintersemester 1999/2000), Fax der J. Kepler-Universität Linz…
…4: Als Beispiel des Hochschulabschlusses: Abschlussbestätigung eines genannten Schülers am IESH Beilage 5: Am Beispiel dieses Schülers Erlangung des "masters degree" - Magister phil. - nach einjährigem Studium an der Universität London auf Grund des Abschlusses an IESH. Beilage 6: Möglichkeit zur Fortsetzung des Studiums an der…
…Tochter im Wintersemester 2004/2005 keinen Kleingruppenplatz für die Fortsetzung des Studiums erhalten habe, obwohl Sie die dafür vorgesehenen Voraussetzungen [nämlich: Absolvierung des ersten Studienabschnittes am 16.9.2004] erfüllt habe. Daher habe sich das Studium der Tochter ohne ihr Verschulden um ein Jahr verzögert…
…war m von 10.04.2006 bis 18.07.2006 stationär in einer Klinik untergebracht und überdies wäre ihr aufgrund der Erkrankung eine Fortsetzung des Studiums auch in den nachfolgenden Semestern (WS 06/07 und SS 07) nicht zumutbar gewesen. Laut Auskunft der fv hat…
…Mai 2005 das Studium abbrechen. Die Studiengangsleitung bestätigte, dass der Sohn der Bw bis zu seinem Studienabbruch am 23. Mai 2005 ordentlicher und ernsthafter Studierender war. Ein Fortsetzen des Studiums - wie von der Bw in ihren Berufungsschriften eingewandt - fand nach der Aktenlage nicht statt. Vielmehr…
…pro Semester zu entrichten. Wie dem mit dem Vorlageantrag vorgelegten Erlass des BMSG vom 19. 09. 2001, Zl. 51 0104/13-V/01, zu entnehmen ist, wird die Zulassung bzw. Fortsetzung zum Studium grundsätzlich nur durch die Einzahlung des Studienbeitrages bewirkt. Der Studienbeitrag ist grundsätzlich…
…postuliere unter Hinweis auf ein Studium mit einer gesetzlichen Studiendauer von mindestens 10 Semestern eine Aufhebung des Abweisungsbescheides. Der Berufung seien Bescheinigungen der Universität O- beigefügt, mit welchen für das Sommersemester 2011 und das Wintersemester 2011/2012 eine Fortsetzung des am 01.10.2010 begonnenen…
…des neuen Studiums psychische Störungen von erheblichem Krankheitswert vorlägen, die der (dem) Studierenden nicht nur kurzfristig, sondern für eine ins Gewicht fallende Zeit oder dauerhaft infolge des Verlustes spezifischer, für die Leistungsfähigkeit im Studienfach maßgeblicher Eigenschaften oder Fähigkeiten eine erfolgreiche Fortsetzung des bisher betriebenen Studiums…
…StudFG 1992. Im Schreiben von Ta an das Finanzamt vom 8.9.2010 wird allgemein von "Einschränkungen, die die Fortbildung des Studiums verhindert haben", gesprochen. Damit wird im Sinne der Judikatur kein unabwendbares Ereignis, das einer Fortsetzung des Studiums Transkulturelle Kommunikation entgegen gestanden wäre, vorgetragen…
…abgelegt. Für das ab 1.10.2008 laufende Wintersemester 2008 wurden keine Prüfungen nachgewiesen bzw. von der Universität Wien anerkannt. Im Sommersemester 2009 war der Sohn des Berufungswerbers nicht zur Fortsetzung des Studiums gemeldet, sodass kein ausreichender Studienerfolg im Sinne des § 2 Abs. 1 lit…