…Berufung im Wesentlichen mit folgender Begründung erhoben: Aufgrund seiner Tätigkeit als Berufsschullehrer an der L1 für Kraftfahrzeugtechnik in S. müsse er sich über Neuerungen auf dem Automobil-, Nutzfahrzeug-und Motorradmarkt erkundigen. Bei den von ihm im Jahre 2002 besuchten Messen handle es sich dabei um…
…überhaupt falsch ausgelegt werden. Weiters darf ich Beispiele aus den LStR anführen: Aufwendung eines Lehrers für psychologische Seminare sind dann abzugsfähig, wenn der Fortbildungscharakter einwandfrei erkennbar ist (homogener Teilnehmerkreis, auf Probleme des Schulalltags abgestellter Ablauf, etc. zwei VwGH Erkenntnisse); dies ist auch bei mir gegeben…
…a. die Anerkennung von Werbungskosten aufgrund von Aufwendungen für Aus- und Fortbildungskosten iHv € 3.303,17. In Beantwortung eines Ergänzungsersuchens der Abgabenbehörde erster Instanz legte die Bw. verschiedene Unterlagen vor um die Höhe der beantragten Aufwendungen sowie deren Zusammenhang mit der Berufsausübung nachzuweisen. Aus…
…die Unterrichtsgestaltung dem jeweiligen Lehrer obliegt. Vorbereitungs- und Korrekturarbeiten sind üblicherweise im Gehalt abgegolten. Da wie bereits auch seitens des Finanzamtes ausführlich dargelegt, das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit der Bw. bildet, sind die Voraussetzungen für eine Abzugsfähigkeit der dafür…
…beruflichen Tätigkeit anwendbar sei. Im Erkenntnis vom 29.11.1994, 90/14/0215 hat der Verwaltungsgerichtshof die Aufwendungen eines Lehrers für psychologische Seminare als abzugsfähig anerkannt, doch lagen in diesem Fall, im Gegensatz zum vorliegenden Fall einwandfrei Fortbildungskosten vor, da der Teilnehmerkreis ein homogener war…
…ob Fortbildungskosten unvermeidbar sind oder freiwillig auf sich genommen werden (vgl. VwGH vom 19.10.2006, 2005/14/0117). Der UFS hat sich schon mehrfach mit der Frage, ob die Aufwendungen eines Lehrers bzw. einer Lehrerin für den Besuch eines Lehrganges für "Lebens- und Sozialberatung…
…als unbegründet abzuweisen. 2) Fortbildungskosten: Nach übereinstimmender Lehre und Rechtsprechung zählen bis zur Novelle des EStG 1988 mit BGBl I 1999/106 (StRefG 2000) somit bis einschließlich des Jahres 1999 Aufwendungen für die Berufsausbildung zu den nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung nach § 20 Abs…
…Hochschule statt und hatten die Berufsfortbildung von Lehrern zum Ziel. Auch wenn bei Sportlehren naheliegender Weise häufig die Vermittlung von "Bewegung und Sport" den Inhalt bildet, so war die Veranstaltung nach Auffassung des UFS in einer Weise organisiert, dass sie für Berufsfremde wenig Interesse findet. …
…sowohl im Unterricht als auch in der Lehreraus- und Fortbildung sowie der sonstigen beruflichen Tätigkeit Verwendung finden und diese der Bw. auch eine sinnvolle Karriereentwicklung ermöglichen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Beilage: 1 Berechnungsblatt Wien, am 10. August 2006 Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Der Berufungswerber unterrichtet an einer AHS die Fächer Religion, Geschichte und Sozialkunde. Den vorgelegten Unterlagen ist zu entnehmen, dass sich das streitgegenständliche Seminar im Wesentlichen mit "Präsentation" und "Auftreten" befasst hat. Genau diese Bereiche sind aber jedenfalls gerade bei einem Lehrer bei seiner "täglichen Arbeit…
…für das Fehlen einer privaten Veranlassung (VwGH 29.5.1996, 93/13/0013). Auf die Notwendigkeit kommt es daher nur bei solchen Aufwendungen oder Ausgaben an, die ihrer Art nach die Möglichkeit einer privaten Veranlassung vermuten lassen (VwGH 29.11.1994, 90/14/0231). Fortbildungskosten…
…CD's 6.087,00 S) | 10.220,80 S | Summe | 22.022,80 Die Summe der bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit des Jahres 1997 laut Berufungsentscheidung abziehbaren Werbungskosten war demgemäß folgendermaßen zu berechnen (Beträge in ATS): | Beiträge zu Berufsverbänden…
…dienstliche Zweckmäßigkeit einer Schulmaßnahme reichen für sich allein für die Abzugsfähigkeit von Fortbildungskosten aber nicht aus (vgl. VwGH 22.9.2000, 98/15/0111). Gerade bei Aufwendungen, die auch in den Kreis der privaten Lebensführung fallen können, ist ein strenger Maßstab anzulegen. Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen…
…anzuerkennen. In der Einkommensteuererklärung 2007 seien Werbungskosten in Höhe von 1.604,52 € für eine "Touch for Health Ausbildung" samt Abschlussprüfung angesetzt worden. Diese Fortbildungskosten seien nicht erklärungsgemäß veranlagt worden, da es sich bei einem "Touch for Health Kurs" um keine Berufsfortbildung handle, da…
…zu tragen seien als Lehrer? Für den Lehrgang Medienpädagogik seien im Jahr 2000 7.500,00 S bezahlt worden. Die übrigen Werbungskosten seien nicht belegt worden. Mit Schreiben vom 26. Juli 2005 wurde obige Stellungnahme dem Bw. zur Gegenäußerung übermittelt, eine solche ist jedoch unterblieben…
…als berufsspezifische Fortbildungskosten gewertet und deshalb nicht als Werbungskosten berücksichtigt. Die Bw. erhob Berufung und legte dar, dass ihrer Meinung nach sie im Rahmen ihres Studiums bereits eine Ausbildung in Chorleitung absolviert habe und der von ihr besuchte Chorleiterlehrgang jährlich vom Bundesministerium für soziale Sicherheit…
…bei den für die Weiterbildung zum "Trainer für prozessorientierte Gruppenarbeit" aufgewendeten Kosten um Ausbildungs- oder Fortbildungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 ? Unstrittig ist, dass der Berufungswerber mit den neu erworbenen Bildungsinhalten eine direkte Umsetzung in seinem bereits ausgeübten Beruf eines…
…90/14/0215, hat der VwGH die Aufwendungen eines Lehrers für psychologische Seminare als abzugsfähig anerkannt, da in diesem Fall, im Gegensatz zum vorliegenden Sachverhalt, bei einem homogenen Teilnehmerkreis auf Probleme des Schulalltages abgestellte Programmpunkte behandelt wurden. Dass es Angehörigen verschiedener Berufsgruppen, wie in den…
…die Aufwendungen für das Fachhochschulstudium nicht als Werbungskosten. Begründend wurde diesbezüglich ausgeführt, "aufgrund amtlicher Ermittlungen" sei der Fachhochschulstudiengang "Angewandtes Wissensmanagement" "auf keine spezifische Berufsgruppe zugeschnitten, ist demnach von allgemeinem Interesse und daher privat mitveranlasst. Es liegen daher keine abzugsfähigen Fortbildungskosten vor, weil bei einer derartigen…
…Lehrgang war an einen homogenen Teilnehmerkreis - nämlich an "Lehrer (Nicht-Bewegungserzieher), die in Zukunft auf Wintersportwochen begleiten werden" - gerichtet. Ein wesentlicher Teil der Kosten, jene für Verpflegung und Unterkunft, wurde dem Bw. vergütet: Die Abrechnung erfolgte laut Lehrgangsbestätigung gemäß § 73 RGV, bei den steuerlich geltend…