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UFSL RV/0746-L/07Zession an Zahlungs statt zur Erfüllung eines Darlehens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.06.2010

…sich dabei um eine Leistung an Zahlungs statt und weil ad B) laut Darlehensvertrag die Auszahlung des Darlehens in Höhe von 5,604.871,45 € auf die Bankkonten der Bw erfolgt sei und die Rückzahlung des Darlehens durch Forderungsabtretung im Umfang von 4,414…

UFSW RV/3095-W/09Generalzessionsvereinbarung zur Besicherung auch künftiger Darlehens- und Kreditverträge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.08.2013Teil 1/2

…künftig entstehenden Forderungen vorgenommen wurde. Die D-GmbH wurde von der erfolgten Abtretung verständigt, weshalb hier auch das für die Wirksamkeit der Zession erforderliche Verfügungsgeschäft vorliegt. Eine Zession kann zahlungshalber oder an Zahlungs statt erfolgen. Eine Zession zahlungshalber liegt vor, wenn der Zessionar die Forderung…

UFSW RV/3097-W/09Generalzessionsvereinbarung zur Besicherung auch künftiger Darlehens- oder Kreditverträge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.08.2013Teil 1/2

…künftig entstehenden Forderungen vorgenommen wurde. Die D-GmbH wurde von der erfolgten Abtretung verständigt, weshalb hier auch das für die Wirksamkeit der Zession erforderliche Verfügungsgeschäft vorliegt. Eine Zession kann zahlungshalber oder an Zahlungs statt erfolgen. Eine Zession zahlungshalber liegt vor, wenn der Zessionar die Forderung…

UFSI RV/0127-I/021. Finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit für Kapitalertragsteuer 2. KESt-Pflicht bei Depotentnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.11.2003Teil 1/2

…auf Grund eines Rechenfehlers die "KEST bei Übernahme durch Kunden progressiv berechnet" fälschlicherweise mit dem Betrag von 15.641.031,00 S an statt 15.647.156,00 S angeführt wird.) In Punkt 2 und 3 der gegenständlichen Niederschrift weist die Bp Differenzen zum einen…

UFSI RV/0543-I/08Depotentnahme von Nullkuponanleihen nach Gesetzesänderung BGBl. I 2008/65, Haftung Bank für Differenzbetrag zwischen linearer und finanzmathematisch berechneter KESt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.08.2009Teil 1/2

…auf Grund eines Rechenfehlers die "KEST bei Übernahme durch Kunden progressiv berechnet" fälschlicherweise mit dem Betrag von 15.641.031,00 S an statt 15.647.156,00 S angeführt wird.) In Punkt 2 und 3 der gegenständlichen Niederschrift weist die Bp Differenzen zum einen…

UFSL RV/0389-L/08Abgetretener Eigentumsvorbehalt im Konkurs.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2008

…unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen zu verwerten. Solche Maßnahmen bedeuten keinen Rücktritt des Kreditgebers vom Vertrag und keine Übernahme des Kaufgegenstandes an Zahlung statt, sondern dienen lediglich zur Sicherstellung und Verwertung für Rechnung des Käufers....... 6. Gutschriftserteilung an Unternehmer: Der Kreditgeber ist berechtigt…

UFSL RV/0034-L/06Zessionsgebühr bei behaupteter Vertragsübernahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.11.2008

…€ 600.000,--. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass diese Forderung an Zahlung statt mit dem gegenständlichen Kaufpreis bzw. Entgelt verrechenbar ist. Der Verkäufer verzichtet auf eine Besicherung des Restkaufpreises. Bei vorzeitigen Kaufpreisteilzahlungen sind jeweils seitens des Käufers Angaben zu machen, auf welchen Kaufgegenstand dieser Kaufpreisteil…

UFSI RV/0475-I/09Geldzuwendungen (Bareinzahlungen, Überweisungen) vom Vater: Die Behauptung, es handle sich um Darlehensrückzahlungen, widerspricht dem aufgrund der Beweismittel hervorgekommenen Sachverhalt und ist im Rahmen der freien Beweiswürdigung als bloße Schutzbehauptung zu betrachten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2010

…1995: abgeschlossen zwischen K und A, wonach der Vater seine Darlehensforderung gegenüber Frau E in Höhe von ATS 360.000 samt 6 % Zinsen an A vorbehaltlos abtritt und dieser die Abtretung annimmt. Diese Forderungsabtretung erfolgt zum Zwecke der Einziehung (zum Inkasso), erforderlichenfalls auch im Klagswege…

UFSI RV/0553-I/07Liegt im gegenständlichen Gesellschafterbeschluss einer Sachdividende (gerichtet auf eine Forderungsabtretung zwecks Leistung des Ausschüttungsanspruches eines Gesellschafters) eine gebührenpflichtige Zession vor?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.04.2008

…Klarstellend wird festgehalten, dass die in Punkt 4. genannte Sachdividende unmittelbar den Übergang der D- Forderung auf die X.GmbH zum Inhalt hat und nicht an Zahlungsstatt geleistet wird. Weiters wird festgehalten, dass nur im Rahmen des vorliegenden Dividendenbeschlusses eine Sachdividende vorgesehen ist. Es wird…

UFSW RV/2882-W/02Zufluss von Einkünften an Dritte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.10.2007

…infolge der direkten Überweisung an die Bank körperlich nicht zugeflossen seien, so ist sie darauf zu verweisen, dass Zahlungen, die ein Schuldner des Steuerpflichtigen auf Grund einer Forderungsabtretung unmittelbar an einen Gläubiger des Steuerpflichtigen leistet, dem Steuerpflichtigen als im Zeitpunkt der Zahlung als Einnahme zugeflossen…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 1/4

…seit Jahren kenne" die Bedingungen mit den Direktoren JC (im Folgenden kurz: JC) und BG (im Folgenden kurz: BG) mündlich vereinbart habe. Es gäbe auch bezüglich der Zahlungen an die CAL (wechselnde Kontonummern bzw. Swift Nummern) und bezüglich der Akontozahlungen keinen Schriftverkehr sondern lediglich Gespräche…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 2/4

…Gewinnanteil | 2.462.435,39 (Soll) Dazu machte die Außenprüferin folgende handschriftliche Anmerkung: "Zahlung an CAL 29.12.99: 2.462.435,39, Gutschrift von WTG: 29.12.99: 2.462.435,39 (WTG erhielt das Geld von DP - Honorar)." Der erwähnte Kontoausdruck enthält…

UFSF RV/0310-F/07Prozesskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.07.2008

…wäre das Privatvermögen des Bw um 100.230,01 € angewachsen. Die Grazer Wechselseitige hätte die Zahlung an den Obsiegenden als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt, der Bw hätte den Zugewinn von 100.230,01 € auf der anderen Seite der Einkommensteuer unterzogen. Im Weiteren wurde auf…

UFSW RV/0631-W/10Der im Zahlungserleichterungsansuchen begehrte Zahlungstermin war im Zeitpunkt der Entscheidung über die Berufung bereits abgelaufen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.11.2010

…Erhöhung der bisherigen Forderungsabtretung angeboten worden. Bei einer Fälligstellung der Finanzamtsforderung wäre das Unternehmen gezwungen, Konkurs anzumelden, was zur Folge habe, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Prozess gegen den Architekten nicht entsprechend fortgesetzt werde und somit auch keine Zahlung an das Finanzamt geleistet…

UFSW RV/0382-W/08Zahlung von Fixprovisionen an Gesellschaften, die in einer Nahebeziehung zum Einzelunternehmer stehen - Vertragskonkretisierung und Fremdüblichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2009

…der Verbindlichkeit an die MSGmbH verrechnet wurde. Somit die im Einzelunternehmen des Bw. bestehende Forderung gegen einen Dritten mit der Verrechnungsverbindlichkeit an einen Gläubiger (an dem die Ehefrau des Bw. beteiligt ist) verrechnet. Über eine allfällige Forderungsabtretung und die entsprechenden Konditionen (zahlungshalber oder zahlungsstatt) sind…

UFSW RV/1659-W/11Forderungsabtretung in einem Unternehmenskaufvertrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2013Teil 1/2

…Abtretung stattgefunden bleiben die Forderungen solche des Veräußerers und können daher zB von dessen Gläubigern gepfändet werden (vgl zB Hüffer, in GroßK4 § 25 Rz 68). Aber die Schuldner können mit schuldbefreiender Wirkung an den Erwerber leisten, auch wenn zwischen Veräußerer und Erwerber keine Abtretung stattgefunden…

UFSL RV/0012-L/04Begründungsmangel bei Wiederaufnahme von Amts wegen/Zurückweisung der Berufung gegen den Sachbescheid bei Stattgabe der Berufung gegen den Wiederaufnahmebescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2006

…nach dem Bilanzstichtag zur Zahlung fällig. Für den Fall des Zahlungsverzuges wurden 9 % Verzugszinsen vereinbart (§ 6). Die Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung sollten laut § 7 auf die jeweiligen Rechtsnachfolger übergehen. Die X sollte berechtigt sein, ihre Ansprüche aus dieser Vereinbarung an Dritte rechtsgeschäftlich zu…

UFSW RV/1570-W/03Zweckmäßigkeit der Pfändungen von Klienten- und Subhonoraren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.01.2004

…An ihn wären die betreffenden Bescheide erst am 16. Juni 2003 zugestellt worden. Dazu merkte der Bw. an, dass er es als befremdend und unzweckmäßig empfunden habe, dass zuerst seine Mandanten von den Forderungspfändungen erfahren hätten. Abschließend beantragte er, der Berufung stattzugeben. Der Vertreter des…

UFSW RV/4372-W/02Mantelkauf, Teilwertabschreibung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.12.2010Teil 1/6

…einem Ihrer Mandanten derzeit stattfindenden abgabenbehördlichen Prüfung haben Sie an uns als steuerlicher Vertreter der B.-C. Beteiligungs- und Vermögensberatungsgesellschaft mbH. [Anm: Bw] mit dem Sitz in Wien das Ersuchen gerichtet, die Beweggründe und näheren Umstände hinsichtlich der Gewährung eines Gesellschafterzuschusses an die B.-C…

UFSW RV/3236-W/11Haftungsbefreiung als verdeckte Ausschüttung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.05.2013

…§ 19 Tz 4.1). So wird bei der Forderungsabtretung unterschieden, ob der Zedent dem Zessionar für die zedierte Forderung weiter haftet (dann Zufluss erst mit Zahlung des Schuldners an den Zessionar), oder von dieser Haftung befreit wird. In letzterem Fall kommt es beim Zedenten bereits…