…GmbH und sei die Rechnung AU 25 (Flug Wien / MGB) laut Bw. überhaupt nur versehentlich in die Steuererklärung aufgenommen worden. - Tz 2 Provisionen - Sponsoring (Einkünfte aus selbständiger Arbeit 2004, 2005) Die an K (R Team) ausbezahlten Leistungsprämien in Höhe von 30.000 Euro (2004) und…
…einschreite und die Zigaretten konfisziere, die laut Fotomaterial in das Lokal gebracht worden sein sollen. Der vernehmende Beamte habe das mit dem Hinweis abgetan, das der Behörde zu überlassen. Die Behörde habe damit eine Beweissicherung unterlassen. Denn in seinem Geschäft würden auch Motorscooter verkauft und…
…Reise ( Flug + Hotel ) wurde über J. Reisen gebucht - Rechnung liegt vor. Ad Punkt 2a: Alle Seminartage sind der Fortbildungsveranstaltung zuzuordnen. 2b: Teile dieser Veranstaltung sind auch für das ÖÄK - Diplom Sportmedizin anrechenbar - jedoch unabhängig vom Refresherkurs. Die entsprechende Zeiteinteilung war von vornherein festgelegt und auch…
…Steuerpflichtigen erfolgen. Die grundsätzliche Zuordnung der Aufwendungen für Flug und Hotel zum Bereich der Lebensführung durch das Finanzamt kann angesichts des unbestreitbaren außerordentlichen Erlebnis- und Erholungswertes des in Rede stehenden Aufenthalts in AS nicht als rechtswidrig erkannt werden. Was schließlich den Hinweis des Bw. betrifft…
…am selben Ort befindet wie der Wohnsitz des Geschäftsführers und dass der Geschäftsführer von seinem Wohnsitz aus für das Unternehmen der Bw. regelmäßig wichtige Maßnahmen getroffen hat. Auch die überwiegend in Deutschland geführten Telefongespräche sowie die von Deutschland aus unternommenen Flüge lassen den Schluss zu…
…dass Tabakwaren abgabenbelastet sind und dass in Österreich ein Tabakmonopol besteht, durch das es nur einem eingeschränkten Personenkreis (Trafikanten, zugelassenen Großhändlern) bzw. bei besonderen Umständen (z.B. Flug- und Schiffsreisen) erlaubt ist, mit Tabakwaren zu handeln. Es ist auch allgemein und umso mehr unter Rauchern…
…Friedlichkeit der Besucher zu verdanken. Ich möchte nun meine großen Bedenken an den Veranstalter sowie an alle anderen Beteiligten mitteilen: Die Haftungsfrage in Bezug auf die durch die nicht kalkulierten Besuchermaßen verursachten Flur- und leichten Infrastrukturschäden: Beschädigte Zäune und Absperrungen Anrainerbeschwerden (kaputte Gärten, eingeschlagene Fenster .…
…Flug- und Kurskosten, sowie diverse Lernunterlagen) und NLP-Kurse in Höhe von € 2.780,00 (beinhaltend Kurs- und Aufenthaltskosten), insgesamt € 4.020,80 auf. In der Folge beschrieb die Bw. ihre berufliche Tätigkeit. Sie habe im Jahre 2002 die Rechtsanwaltsprüfung erfolgreich bestanden und…
…subjektiven Tatseite muss es als allgemein bekannt angesehen werden, dass Tabakwaren abgabenbelastet sind und dass in Österreich ein Tabakmonopol besteht, durch das es nur einem eingeschränkten Personenkreis (Trafikanten, zugelassenen Großhändlern) bzw. bei besonderen Umständen (z.B. Flug- und Schiffsreisen) erlaubt ist, mit Tabakwaren zu handeln…
…subjektiven Tatseite muss es als allgemein bekannt angesehen werden, dass Tabakwaren abgabenbelastet sind und dass in Österreich ein Tabakmonopol besteht, durch das es nur einem eingeschränkten Personenkreis (Trafikanten, zugelassenen Großhändlern) bzw. bei besonderen Umständen (z.B. Flug- und Schiffsreisen) erlaubt ist, mit Tabakwaren zu handeln…
…subjektiven Tatseite muss es als allgemein bekannt angesehen werden, dass Tabakwaren abgabenbelastet sind und dass in Österreich ein Tabakmonopol besteht, durch das es nur einem eingeschränkten Personenkreis (Trafikanten, zugelassenen Großhändlern) bzw. bei besonderen Umständen (z.B. Flug- und Schiffsreisen) erlaubt ist, mit Tabakwaren zu handeln…
…subjektiven Tatseite muss es als allgemein bekannt angesehen werden, dass Tabakwaren abgabenbelastet sind und dass in Österreich ein Tabakmonopol besteht, durch das es nur einem eingeschränkten Personenkreis (Trafikanten, zugelassenen Großhändlern) bzw. bei besonderen Umständen (z.B. Flug- und Schiffsreisen) erlaubt ist, mit Tabakwaren zu handeln…
…subjektiven Tatseite muss es als allgemein bekannt angesehen werden, dass Tabakwaren abgabenbelastet sind und dass in Österreich ein Tabakmonopol besteht, durch das es nur einem eingeschränkten Personenkreis (Trafikanten, zugelassenen Großhändlern) bzw. bei besonderen Umständen (z.B. Flug- und Schiffsreisen) erlaubt ist, mit Tabakwaren zu handeln…
…nicht an. Zur subjektiven Tatseite muss es als allgemein bekannt angesehen werden, dass Tabakwaren abgabenbelastet sind und dass in Österreich ein Tabakmonopol besteht, durch das es nur einem eingeschränkten Personenkreis bzw. bei besonderen Umständen (z.B. Flug- und Schiffsreisen) erlaubt ist, mit Tabakwaren zu handeln…
…Das Finanzamt führt dazu aus, dass der Bw. im Flugzeug verpflegt werde, wenn der Flug und damit die Reise länger als sechs Stunden dauere. Dies sei nach den Aufzeichnungen des Bw. immer der Fall gewesen. Aus diesem Grund stünden nur die Frühstückskosten bei einer Übernachtung…
…in einem Reisebüro oder bei einem Reiseveranstalter Einzel- und Gruppenreisen an und legt ihrer Kundschaft eine breite Palette von Bahn-, Bus-, Flug- und Schiffsreisen vor. Zur optimalen Betreuung der Kundschaft setzt sie sich intensiv mit dem Verkauf von Pauschal- und Baukasten-Reisen verschiedener Destinationen auseinander…
…es als allgemein bekannt angesehen werden, dass Tabakwaren abgabenbelastet sind und dass in Österreich ein Tabakmonopol besteht, durch das es - wie bereits ausgeführt - nur einem eingeschränkten Personenkreis (Trafikanten, zugelassenen Großhändlern) bzw. bei besonderen Umständen (z.B. Flug- und Schiffsreisen) erlaubt ist, mit Tabakwaren zu handeln.…
…nach Malta geltend gemachten Aufwendungen (Flug- und Nächtigungskosten, Tagesgebühren und Kilometergeld) keine Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 dar, weil infolge des zweifelsfrei vorliegenden Mischaufwandes § 20 EStG 1988 greift. Bei dieser eindeutigen Sach- und Rechtslage musste auf das übrige Berufungsvorbringen…
…subjektiven Tatseite muss es als allgemein bekannt angesehen werden, dass Tabakwaren abgabenbelastet sind und dass in Österreich ein Tabakmonopol besteht, durch das es nur einem eingeschränkten Personenkreis (Trafikanten, zugelassenen Großhändlern) bzw. bei besonderen Umständen (z.B. Flug- und Schiffsreisen) erlaubt ist, mit Tabakwaren zu handeln…
…subjektiven Tatseite muss es als allgemein bekannt angesehen werden, dass Tabakwaren abgabenbelastet sind und dass in Österreich ein Tabakmonopol besteht, durch das es nur einem eingeschränkten Personenkreis (Trafikanten, zugelassenen Großhändlern) bzw. bei besonderen Umständen (z.B. Flug- und Schiffsreisen) erlaubt ist, mit Tabakwaren zu handeln…