…der Rechtsanwaltschaft erforderliche praktische Verwendung angerechnet wurde, was - wie oben ausgeführt - als wichtiges Indiz für die Verwandtschaft von Tätigkeiten anzusehen ist. Insgesamt erschien sohin im Zusammenhang mit den erst im Jahr 2007 entstandenen Finanzierungsaufwendungen (Kontobelastungen 2007 ohne tatsächliche Darlehensrückzahlungen, weil diesbezüglich Abfluss bereits zum Zeitpunkt…
…reicht aber eine so geringe Ungewissheit, welche Finanzierungsaufwendungen regelmäßig immanent ist, nicht aus, um diese Finanzierungsaufwendungen bei der Bemessung der Börsenumsatzsteuer unberücksichtigt zu lassen. Im Sinne der oben zitierten ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes gehören daher die im berufungsgegenständlichen Abtretungsvertrag vereinbarten Zinsen zur Bemessungsgrundlage der Börsenumsatzsteuer…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw in L, vertreten durch LL GmbH & Co KG, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Linz, vom 11. Juli 2000 gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr vom 21. Juni 2000 betreffend Börsenumsatzsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
…reicht aber eine so geringe Ungewissheit, welche Finanzierungsaufwendungen regelmäßig immanent ist, nicht aus, um diese Finanzierungsaufwendungen bei der Bemessung der Börsenumsatzsteuer unberücksichtigt zu lassen. Im Sinne der oben zitierten ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes gehören daher die im berufungsgegenständlichen Abtretungsvertrag vereinbarten Zinsen zur Bemessungsgrundlage der Börsenumsatzsteuer…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 23. Bezirk in Wien betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 1994, 1995 und 1996 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Bescheide betreffend Körperschaftsteuer 1994, 1995 und 1996 werden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, Christian Schuckert und Felicitas Seebach im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufung des F und der C, vertreten durch Dr. Peter Ozlberger, Rechtsanwalt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, KomzlR Edith Corrieri und Walter Supper im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufung des B und der E, Adresse unbekannt verzogen, vom 8…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, Christian Schuckert und Erwin Agneter im Beisein des Schriftführers FOI Ingrid Pavlik über die Berufung des P und der M, Schweiz, vom 8. Februar 2007 gegen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, Christian Schuckert und Erwin Agneter im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufungen des R und der S, vom 8. Februar 2007 gegen die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, Christian Schuckert und Erwin Agneter im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufung des M und der N, Schweiz, vom 8. Februar 2007 gegen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, Christian Schuckert und Erwin Agneter im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufung des C und der V, wohnhaft in der Schweiz (keine Abgabestelle…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden und die weiteren Mitglieder im Beisein der Schriftführerin über die Berufung des Herrn J und der Frau P, vom 8. Februar 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, vertreten durch Mag. Z., vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, KomzlR Edith Corrieri und Peter Grüner im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufungen des M und der B, beide vormals wohnhaft in der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, Christian Schuckert und Erwin Agneter im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufung des JJ und der JN, wohnhaftidSchweiz, vom 8. Februar 2007 gegen…
…fest. In den dagegen eingebrachten Berufungen führte der Berufungswerber (Bw) aus, dass sich seine Berufungen gegen die Nichtanerkennung der in den Jahren 2006 und 2007 geltend gemachten Finanzierungsaufwendungen richteten. Mit Berufungsvorentscheidung vom 27. Jänner 2010 setzte das Finanzamt die Anspruchszinsen 2006 mit € 1.870…
…Die Abwicklung der Mietzahlungsflüsse gehe über das Konto der Fruchtnießerin. Das Fruchtgenussentgelt setze sich zusammen aus Abschreibungen inklusive Instandsetzungen und Instandhaltungen, Zinsen und Finanzierungsaufwendungen, öffentlichen Abgaben und Versicherungen plus 50,00 €. Der Berufungswerber als Fruchtgenussbesteller werde mit dem Fruchtgenussentgelt positive Einkünfte aus Vermietung und…
…AfA sei jedoch nur von den niedrigeren Anschaffungskosten von Top 5 zu bemessen, die Finanzierungsaufwendungen von Top 2 seien bei Vermietung von Top 5 nicht als Werbungskosten anzusetzen. Kinderbetreuungskosten seien insoweit nicht anzuerkennen, als es sich bei der Empfängerin der Kinderbetreuungskosten um die Gattin des…
…sie aufgrund des Gesamtbildes den landwirtschaftlichen Betrieb als Liebhaberei angesehen, weil die laufenden Erhaltungs-, Finanzierungsaufwendungen und sonstigen Kosten aus dem Pachtzins bei weitem nicht gedeckt seien. Die Bw. habe sich vielleicht hinsichtlich der steuerlichen Beurteilung geirrt, nicht jedoch vorsätzlich gehandelt: Sie habe es nicht ernstlich…
…erwogen: 1. Zuordnung der Schuldzinsen: Der unabhängige Finanzsenat sieht keinen Grund, der plausiblen Sachverhaltsdarstellung des Bw., die Finanzierungsaufwendungen stünden in keiner Weise mit dem erzielten Gewinn aus der Veräußerung der Geschäftsanteile in Zusammenhang, nicht zu folgen. Es wurde in glaubhafter Form dargelegt, dass auf die…
…2.1999, 98/15/0192, ÖStZB 532, zum UStG 1972, wonach die der ertragsteuerlichen Nutzungsentnahme entsprechenden Teile der Aufwendungen - AfA, Reparaturen, Betriebskosten, Finanzierungsaufwendungen - auch die Bemessungsgrundlage des Nutzungseigenverbrauchs bilden) (Ruppe/Achatz, UStG 1994 4 , § 4, Tz. 170). Ob dies auch für Fremdkapitalzinsen gilt, ist strittig…