18.2.3.421.2.3.4 Finanzierungsaufwendungen im Zusammenhang mit steuerfreien DBA-Einkünften Rz 1283: In einigen Doppelbesteuerungsabkommen ist das Besteuerungsrecht hinsichtlich bestimmter Zinseinkünfte ausschließlich dem Quellenstaat zugewiesen. Die aus derartigen Kapitalinvestitionen in den DBA-Staaten resultierenden Zinsen (oft aus Staatsanleihen) sind in Österreich…
18.2.3.221.2.3.2 Zuordenbarkeit der Finanzierungsaufwendungen Rz 1278: Es bedarf einer kausalen Sachverhaltsfeststellung, dass der Beteiligungserwerb und eine zeitnah gelagerte Kreditaufnahme nach Entstehung und Zweckbestimmung miteinander verbunden sind. Der Veranlassungszusammenhang bestimmt sich nach der tatsächlichen Darlehensverwendung, die auf den Erwerb einer…
2.2.4.2. Zuordnung von Finanzierungsaufwendungen und -erträgen Rz 365: Finanziert ein Unternehmen dem Auftraggeber die Auftragssumme, sind die Finanzierungserlöse abzüglich eventueller Refinanzierungsaufwendungen in der Regel dem Stammhaus zuzuordnen, da dieses die entsprechenden Leistungen erbringt und Risiken trägt. Ein eventueller Leistungsbeitrag der Betriebsstätte bei…
…der Rechtsanwaltschaft erforderliche praktische Verwendung angerechnet wurde, was - wie oben ausgeführt - als wichtiges Indiz für die Verwandtschaft von Tätigkeiten anzusehen ist. Insgesamt erschien sohin im Zusammenhang mit den erst im Jahr 2007 entstandenen Finanzierungsaufwendungen (Kontobelastungen 2007 ohne tatsächliche Darlehensrückzahlungen, weil diesbezüglich Abfluss bereits zum Zeitpunkt…
…reicht aber eine so geringe Ungewissheit, welche Finanzierungsaufwendungen regelmäßig immanent ist, nicht aus, um diese Finanzierungsaufwendungen bei der Bemessung der Börsenumsatzsteuer unberücksichtigt zu lassen. Im Sinne der oben zitierten ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes gehören daher die im berufungsgegenständlichen Abtretungsvertrag vereinbarten Zinsen zur Bemessungsgrundlage der Börsenumsatzsteuer…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw in L, vertreten durch LL GmbH & Co KG, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Linz, vom 11. Juli 2000 gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr vom 21. Juni 2000 betreffend Börsenumsatzsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
…reicht aber eine so geringe Ungewissheit, welche Finanzierungsaufwendungen regelmäßig immanent ist, nicht aus, um diese Finanzierungsaufwendungen bei der Bemessung der Börsenumsatzsteuer unberücksichtigt zu lassen. Im Sinne der oben zitierten ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes gehören daher die im berufungsgegenständlichen Abtretungsvertrag vereinbarten Zinsen zur Bemessungsgrundlage der Börsenumsatzsteuer…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 23. Bezirk in Wien betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 1994, 1995 und 1996 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Bescheide betreffend Körperschaftsteuer 1994, 1995 und 1996 werden…
…0192). Bei Gebäuden wird der Teilwert der Nutzungsentnahme die anteilige AfA, Kosten der Instandhaltung sowie Betriebskosten und Finanzierungsaufwendungen sein (somit nicht ein fiktiver Mietwert), bei einem angemieteten Gebäude die anteiligen Mietzinse inklusive der Betriebskosten. 6.11.3 Leistungen Rz 2478: Wenn der Steuerpflichtige Leistungen, die…
…durch Hingabe von Sachgütern oder durch Überlassung von Nutzungsmöglichkeiten erbracht werden, wenn diesen im wirtschaftlichen Verkehr ein Geldwert beigemessen wird. 6.4.1.4 Finanzierungsaufwendungen Rz 2171: Die Aktivierung von Fremdkapitalzinsen ist grundsätzlich unzulässig (Aktivierungsverbot). Ausnahmsweise ist im Falle von kreditfinanzierten Anzahlungen oder Vorauszahlungen im…
…vereinbart, so sind die durch die notwendige Devisenbeschaffung veranlassten Nebenkosten (zB Bankgebühren) nicht in die Anschaffungskosten einzurechnen. Entscheidungsvorbereitung und Entscheidungsfindung Derartige Kosten (zB für eine Investitionsrechnung) dürfen nicht aktiviert werden. Finanzierungsaufwendungen Zinsen in Zusammenhang mit der Finanzierung des Kaufpreises gehören grundsätzlich nicht zu den Anschaffungsnebenkosten…
…im Ausland für den Erwerb der Beteiligung maßgebend waren (VwGH 20.11.1996, 96/15/0188). Für die Annahme eines unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhanges zwischen Finanzierungsaufwendungen und steuerfreien Beteiligungserträgen genügt der Umstand, dass der Beteiligungserwerb sowie eine zeitgleiche Kreditaufnahme nach Entstehung und Zweckbestimmung miteinander verbunden sind…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, Christian Schuckert und Felicitas Seebach im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufung des F und der C, vertreten durch Dr. Peter Ozlberger, Rechtsanwalt…
Wiederholt wurde die Rechtsauffassung des VwGH im aufhebenden Erkenntnis. Im vorliegenden Fall würden Gesamterrichtungskosten von EUR 3,814.171,18 vorliegen. Die Jahresmiete zum Mietbeginn habe EUR 156.600,00 betragen. Daraus ergäbe sich ein Renditesatz von 4,11%. Eine klassische verdeckte Ausschüttung im Sinn…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, KomzlR Edith Corrieri und Walter Supper im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufung des B und der E, Adresse unbekannt verzogen, vom 8…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, Christian Schuckert und Erwin Agneter im Beisein des Schriftführers FOI Ingrid Pavlik über die Berufung des P und der M, Schweiz, vom 8. Februar 2007 gegen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, Christian Schuckert und Erwin Agneter im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufungen des R und der S, vom 8. Februar 2007 gegen die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, Christian Schuckert und Erwin Agneter im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufung des M und der N, Schweiz, vom 8. Februar 2007 gegen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, Christian Schuckert und Erwin Agneter im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufung des C und der V, wohnhaft in der Schweiz (keine Abgabestelle…
21.5.3 Aufwendungen außerhalb des § 28 Abs. 2 und 3 EStG 1988 Rz 6495: Die Bauherrenverordnung gilt nur für den Bereich des § 28 Abs. 2 und 3 EStG 1988. Hinsichtlich jener mit der Übertragung des Grundstücks verbundenen Aufwendungen, die nicht zu den Instandsetzungs- und…