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UFSS RV/0673-S/02Bescheidberichtigung nach § 293 BAO wegen Fehlern, die ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2003

…Rechenfehler in einem Bescheid zu korrigieren. Der Fehler liege aber im gegenständlichen Fall nicht daran, dass ordnungsgemäß erfasste Daten von der Datenverarbeitungsanlage nicht korrekt verarbeitet worden seien, vielmehr sei offensichtlich bei der Erstellung des Einkommensteuerbescheides aufgrund mangelhaft erfasster Daten sowie ungenügender Beachtung schriftlich vorliegender Informationen…

UFSK RV/0296-K/08Der sich im Streitjahr bereits im Ruhestand befindliche Bw. erklärte Einkünfte aus selbständiger Arbeit aus einer weiterhin ausgeübten Aufsichtsrattätigkeit. Nach Ergehen des erklärungsgemäß erlassenen Einkommensteuerbescheides begehrte er im Rahmen eines Antrages gem. § 293 b BAO die (Um-)Qualifizierung dieser Einkünfte in solche aus nichtselbständiger Tätigkeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.03.2010

…und Rechenfehler oder andere offenbar auf einem ähnlichen Versehen beruhende tatsächliche oder ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten berichtigen. § 293 BAO soll die Möglichkeit schaffen, Fehler zu berichtigen, die in einem Auseinanderklaffen von tatsächlichem Bescheidwillen und formeller Erklärung des Bescheidwillens bestehen (VwGH…

UFSW RV/1482-W/05Zulässigkeit einer Berichtigung gemäß § 293 BAO ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.01.2008

…also Fehler in der Ausdrucksweise, nicht hingegen Fehler im Bereich des Zustandekommens und der Gestaltung des Bescheidwillens. Ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten sind zB Fehler, dies sich daraus ergeben, dass ein Finanzamt den Programmablauf, der mit einer bestimmten Eintragung in einem…

UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 3/3

…der Bw. Ende September 2010 zugegangenen Erledigungsausfertigungen um "mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellte Ausfertigungen" handelt, die daher dem § 96 dritter Satz BAO zufolge weder einer Unterschrift noch eines Beglaubigungsvermerkes bedurften, sondern aufgrund der in dieser Bestimmung enthaltenen Genehmigungsfiktion als vom Leiter des Wohnsitzfinanzamtes genehmigt gelten. Indem…

UFSL RV/0755-L/06Berichtigung bei Eingabefehlern in die automationsunterstützte Datenverarbeitungsanlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.08.2008

…werden. Wenn das bescheiderstellende Organ des Finanzamtes bei der Eingabe der Bemessungsgrundlagen in das elektronische Datenverarbeitungssystem bei der Wahl der richtigen Kennziffer einen Fehler begangen hat, so ist dies eine Unrichtigkeit, die ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruht und somit ein Berichtigungsgrund nach …

UFSW RV/1972-W/04Berichtigung gemäß § 293 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.05.2005

…dass dem Finanzamt ein Schreib- oder Rechenfehler oder ein diesen sehr nahe kommender Fehler, unter Umständen auch aufgrund des Einsatzes einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage, unterlaufen wäre, hat sich aus dem dargestellten Sachverhalt und der Aktenlage nicht ergeben, weshalb die Berichtigung des Körperschaftsteuerbescheides für 2001 vom 12…

UFSS RV/0185-S/08Unzulässige Bescheidberichtigung gem. § 293 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.05.2008

…und Rechenfehler oder andere offenbar auf einem ähnlichen Versehen beruhende tatsächliche oder ausschließlich auf dem Einsatz einer "automationsunterstützten" Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten berichtigen. § 293 BAO soll die Möglichkeit schaffen, Fehler zu berichtigen, die in einem Auseinanderklaffen von tatsächlichem Bescheidwillen und formeller Erklärung des Bescheidwillens bestehen (vgl…

UFSW RV/2940-W/07Berichtigung einer Unrichtigkeit im automationsunterstützt erstellten Abgabenbescheid infolge Fehler bei Direkteingabe in EDV aufgrund Vertauschens der Beträge bei zwei Kennzahlen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2010

…drittens: ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten. Im Gegensatz zur zweiten Fehlerart braucht ein Fehler der ersten Art nicht "offenbar" sein, um berichtigbar zu sein (VwGH 11.8.2004, 2004/17/0002 iVm Ritz, BAO3, § 293 Tz 5). Auch ein Fehler der…

UFSG RV/0806-G/11Eingabefehler des Finanzamtes und Bescheidberichtigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2012

…Rechtsgrundlagen Gemäß § 293 BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei (§ 78) oder von Amts wegen in einem Bescheid unterlaufene Schreib- und Rechenfehler oder andere offenbar auf einem ähnlichen Versehen beruhende tatsächliche oder ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten berichtigen. Gemäß § 20…

UFSW RV/2503-W/06Auslegung von Anträgen - lt. Berufungsvorbringen sollte ein Antrag auf Bescheidberichtigung nicht nur als Wiederaufnahmeantrag gelten, sondern auch als Antrag gem § 293 BAO oder gem § 299 BAO - Abweisung § 293 BAO, Stattgabe § 299BAO und anschließend stattgebende Erledigung der Berufung gegen den Erbschaftssteuerbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2011

…einem Bescheid unterlaufene Schreib- und Rechenfehler oder andere offenbar auf einem ähnlichen Versehen beruhende tatsächliche oder ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten berichtigen. § 293 soll die Möglichkeit schaffen, Fehler zu berichtigen, die in einem Auseinanderklaffen von tatsächlichem Bescheidwillen und formeller Erklärung des…

UFSW RV/3392-W/02Unzulässige Bescheiderlassung gemäß § 293 BAO.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2005

…Die Abgabenbehörde kann auf Antrag einer Partei (§ 78) oder von Amts wegen in einem Bescheid unterlaufene Schreib- und Rechenfehler oder andere offenbar auf einem ähnlichen Versehen beruhende tatsächliche oder ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten berichtigen. Eine offenbar auf einem Versehen beruhende…

UFSW RV/2356-W/07Berichtigung von ESt-Bescheiden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2009

…nicht hingegen Fehler im Bereich des Zustandekommens und der Gestaltung des Bescheidwillens. Solche Unrichtigkeiten liegen vor, wenn erkennbar eine Formulierung dem erschließbaren Gestaltungswillen nicht entspricht (vgl. VwGH 28.9.1983, 82/13/0111, 82/13/0186). Ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten…

UFSF RV/0476-F/07Übertragbares Optionsrecht als Verkaufsermächtigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2008

…tatsächliche oder ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten berichtigen. Der im angefochtenen Bescheid angeführte Betreff: "Kaufvertrag vom 20. April 2006 mit EHG" ist laut den unwidersprochen gebliebenen Ausführungen in der Berufungsvorentscheidung auf Grund eines durch die EDV-Abwicklung entstandenen Fehlers zu Stande…

UFSW RV/3800-W/02Ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.07.2005Teil 1/2

…und Rechenfehler oder andere offenbar auf einem ähnlichen Versehen beruhende tatsächliche oder ausschließlich auf dem Einsatz einer "automationsunterstützten" Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten berichtigen. Die in Rede stehende Regelung des § 293 Abs. 1 BAO trägt dem Umstand Rechnung, dass auch beim Einsatz automationsunterstützter Datenverarbeitungsanlagen Fehler unterlaufen können…

UFSW RV/3988-W/02Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung gemäß § 293 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.09.2004

…ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten berichtigen. Andere offenbar auf einem ähnlichen Versehen beruhende Unrichtigkeiten sind Fehler, die Schreib- und Rechenfehlern sehr nahe kommen, also Fehler in der Ausdrucksweise, nicht hingegen Fehler im Bereich des Zustandekommens und der Gestaltung des Bescheidwillens. Fehler…

UFSL RV/0358-L/07Unterrichtskosten einer Sonderschule als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2008

…auf eine ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeit berufen. Ein Fehler, der nur den Programmablauf betrifft, der aufgrund der Eintragungen in die EDV in Gang gesetzt worden ist und "in der Folge gegen den Willen der Behörde durch den programmierten Ablauf des…

UFSW RV/1420-W/08Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung gemäß § 293 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2008

…oder ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten berichtigen. Andere offenbar auf einem ähnlichen Versehen beruhende Unrichtigkeiten sind Fehler, die Schreib- und Rechenfehlern sehr nahe kommen, also Fehler in der Ausdrucksweise, nicht hingegen Fehler im Bereich des Zustandekommmens und der Gestaltung des Bescheidwillens…

UFSZ1W ZRV/0051-Z1W/03Werden die Bestimmungen des § 293 BAO durch die gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen des Artikels 220 ZK überlagert?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)04.10.2004

…ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten berichtigen. Eine Anfechtung eines derartigen Berichtigungsbescheides kann sich nach ständiger Rechtsprechung nur gegen den Grund, den Umfang und Inhalt des Berichtigungsbescheides wenden (vergleiche für viele VwGH 3.10.1990, 89/13/203, 214). Die Bestimmungen des…

UFSG RV/0199-G/02Berichtigung eines Schreibfehlers (Vergessen einer Null) als Ermessensentscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2005

…oder andere offenbar auf einem ähnlichen Versehen beruhende tatsächliche oder ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten berichtigen. Schreib- und Rechenfehler liegen vor, wenn durch ein mechanisches, im förmlich Äußeren liegendes Versagen oder durch Flüchtigkeit, Nachlässigkeit, Übermüdung, Oberflächlichkeit im Ausfertigen des zu Erklärenden…

UFSS RV/0534-S/11Bescheidberichtigung gem. § 293 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.07.2012

…oder andere offenbar auf einem ähnlichen Versehen beruhende tatsächliche oder ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten berichtigen. Mit dieser Bestimmung sollte die Möglichkeit geschaffen werden, Fehler zu berichtigen, die in einem Auseinanderklaffen von tatsächlichen Bescheidwillen und formeller Erklärung des behördlichen Willens bestehen…