…mehr finanzierbar gewesen seien. Zum Beweis des Fehlens einer schuldhaften Pflichtverletzung und der Unmöglichkeit entsprechende Zahlungen zu leisten werde die Vernehmung der Zeugen A.S., T.P. und A.J. beantragt. Der Bw. habe sich einer gewerblichen Buchhalterin bedient und sei seinen Überwachungspflichten nachgekommen und…
…verantwortlich gewesen. Da bei der Tilgung der Schulden der Gesellschaft die Abgabenschulden offensichtlich schlechter als die übrigen Verbindlichkeiten behandelt und damit der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt worden sei, wäre eine schuldhafte Pflichtverletzung anzunehmen. Im Übrigen habe nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes der Vertreter darzutun, aus welchen…
…festgestellt. Weiters wurde die Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes unterstellt. In der Stellungnahme vom 17.11.2008 sei das Fehlen einer schuldhaften Pflichtverletzung nicht ausreichend dargestellt worden. Gegen diesen Bescheid wurde mit Schriftsatz vom 2.3.2009 Berufung erhoben. In der Begründung wurde unter anderem darauf hingewiesen…
…der Vorhaltsbeantwortung bzw. dem dabei vorgelegten Kassabericht das Fehlen einer schuldhaften Pflichtverletzung an der Entrichtung der haftungsgegenständlichen Abgaben nicht ausreichend dargelegt worden wäre. Gegen den laut Rückschein am 31.5.2007 zugestellten Haftungsbescheid wurde mit Schriftsatz vom 18.6.2007 Berufung erhoben. In der Begründung…
…§ 9 Rz 12). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat der Vertreter darzutun, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich gewesen ist, widrigenfalls die Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung im Sinne des § 9 Abs. 1 BAO annehmen darf. Wenngleich im Haftungsverfahren diese den Vertreter treffende…
…BAO herangezogen werden. 4.) schuldhafte Pflichtverletzung des Bw. als Geschäftsführer Für die Haftung nach § 9 BAO ist nur die Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten von Bedeutung. Zu diesen Pflichten gehört u.a. neben der zeitgerechten Einreichung von Abgabenerklärungen, die Führung einer ordnungsgemäßen Buchhaltung sowie die Offenlegungs- und…
…Nachweise für das Fehlen einer diesbezüglichen Pflichtverletzung erbracht. Es steht somit für den Senat fest, dass der Bf. seiner Verpflichtung, als Geschäftsführer der B GmbH für die Entrichtung der Abgabenschuldigkeiten der B GmbH & Co KG zu sorgen, zumindest leicht fahrlässig und damit schuldhaft im Sinne…
…keine Nachweise für das Fehlen einer diesbezüglichen Pflichtverletzung erbracht. Es steht somit für den Senat fest, dass der Bf. seiner Verpflichtung, als Geschäftsführer der W-GmbH für die Entrichtung der Abgabenschulden der GSW-KG zu sorgen, zumindest leicht fahrlässig und damit schuldhaft im Sinne des…
…nicht dafür Sorge tragen habe können, dass die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet wurden, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung angenommen werden dürfe. Der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer habe das Fehlen ausreichender Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen. Außerdem habe er darzutun, dass er die Abgabenforderungen bei…
…Unternehmen gehabt und habe daher auch ihrer Verpflichtung zur Zahlung der Abgaben in keiner Weise nachkommen können. Wer über eine Abgabenschuld nicht informiert sei, könne auch keine schuldhafte Pflichtverletzung in der Nichtzahlung dieser Schuld begangen haben. Schon aus diesem Grunde sei die Haftung nicht berechtigt…
…Bei einer GmbH & Co KG, bei welcher die KG durch die KomplementärGmbH, somit im Ergebnis durch deren Geschäftsführer, vertreten wird, haben diese Geschäftsführer die abgabenrechtliche Verpflichtungen, die die KG betreffen, zu erfüllen. Sie haften bei schuldhafter Pflichtverletzung für die Abgaben der KG (VwGH 25.1…
…ihn ohne sein Verschulden daran gehindert haben, die ihm obliegenden abgabenrechtlichen Pflichten zu erfüllen, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung angenommen werden darf. Als schuldhaft im Sinne dieser Bestimmung gilt jede Form des Verschuldens, somit auch leichte Fahrlässigkeit. Der Geschäftsführer haftet für nichtentrichtete Abgaben…
…dafür Sorge tragen habe können, dass die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung angenommen werden dürfe. In der Regel werde nämlich nur der Geschäftsführer jenen ausreichenden Einblick in die Gebarung der Gesellschaft haben, der ihm entsprechenden Behauptungen…
…Das Fehlen ausreichender Mittel zur (zumindest anteiligen) Entrichtung dieser Abgaben wurde weder behauptet, noch - trotz Aufforderung im Finanzamtsvorhalt vom 1.8.2006 - glaubhaft gemacht. Im Falle des Vorliegens einer schuldhaften Pflichtverletzung spricht nach der ständigen Rechtsprechung eine Vermutung für die Verursachung der Uneinbringlichkeit der Abgaben…
…6.987,16 € Einwendungen wurden weiters gegen das Vorliegen einer schuldhaften Pflichtverletzung der Bw. erhoben. Zudem wurde vorgebracht, dass hinsichtlich jener in Haftung gezogener Abgaben, die Zeiträume vor 2002 beträfen, Verjährung eingetreten sei. Die Frage, ob dem Recht, eine abgabenrechtliche Haftung geltend zu machen…
…0090). Den Geschäftsführer einer Gesellschaft, deren Abgaben nicht entrichtet und uneinbringlich geworden sind, trifft im Haftungsverfahren die Obliegenheit, darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte, dass die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat, widrigenfalls die Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung annehmen darf (vgl. dazu…
…Geschäftsführer und daher für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Pflichten verantwortlich. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat der Vertreter darzutun, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich gewesen ist, widrigenfalls die Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung im Sinne des § 9 Abs. 1 BAO annehmen darf…
…Beschwerdeverfahren vor dem VwGH einer Haftungsbescheiderlassung nicht entgegenstehe. Die Annahme der schuldhaften Pflichtverletzung gründe sich auf das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung. Laut Lehre und Rechtsprechung sei in diesem Fall der Einwand der nicht vorhandenen Mittel nicht haftungsentlastend. Zudem sei das Fehlen der benötigten Geldmittel zur…
…Frist das Rechtsmittel der Berufung erhoben. Begründend führte er im Wesentlichen aus, dass er kein schuldhaftes Handeln gesetzt habe. Eine Pflichtverletzung könne nicht durch die bloße Stellung als Geschäftsführer begründet werden. Er sei zwar in das Firmenbuch als Geschäftsführer der Firma A-GmbH. eingetragen gewesen…
…Einwendungen wurden jedoch gegen das Vorliegen einer schuldhaften Pflichtverletzung des Bw. sowie gegen das ausgeübte Ermessen erhoben. Zudem erachtet der Bw. die Bescheide, mit denen die in Haftung gezogenen Abgaben festgesetzt wurden, deshalb als unwirksam, weil die Festsetzung in einem Bescheid für mehrere Jahre zusammengefasst…