…mehr finanzierbar gewesen seien. Zum Beweis des Fehlens einer schuldhaften Pflichtverletzung und der Unmöglichkeit entsprechende Zahlungen zu leisten werde die Vernehmung der Zeugen A.S., T.P. und A.J. beantragt. Der Bw. habe sich einer gewerblichen Buchhalterin bedient und sei seinen Überwachungspflichten nachgekommen und…
…für das Fehlen einer diesbezüglichen Pflichtverletzung) seien im Zuge des Haftungsvorverfahrens nicht erbracht worden. Es stehe somit fest, dass der Bf. der Verpflichtung, als gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft, für die Entrichtung der die Gesellschaft treffenden Abgaben zu sorgen, zumindest leicht fahrlässig und damit schuldhaft im…
…verantwortlich gewesen. Da bei der Tilgung der Schulden der Gesellschaft die Abgabenschulden offensichtlich schlechter als die übrigen Verbindlichkeiten behandelt und damit der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt worden sei, wäre eine schuldhafte Pflichtverletzung anzunehmen. Im Übrigen habe nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes der Vertreter darzutun, aus welchen…
…festgestellt. Weiters wurde die Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes unterstellt. In der Stellungnahme vom 17.11.2008 sei das Fehlen einer schuldhaften Pflichtverletzung nicht ausreichend dargestellt worden. Gegen diesen Bescheid wurde mit Schriftsatz vom 2.3.2009 Berufung erhoben. In der Begründung wurde unter anderem darauf hingewiesen…
…Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger und zur Beweislastpflicht sei auszuführen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs der Abgabenschuldner darzutun habe, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich gewesen sei, widrigenfalls die Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung im Sinne des § 9 Abs. 1 BAO annehmen dürfe. (vgl…
…für das Fehlen einer diesbezüglichen Pflichtverletzung) habe er somit im Zuge des Haftungsvorverfahrens nicht erbracht. Es stehe somit fest, dass er der Verpflichtung, als gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft, für die Entrichtung der die Gesellschaft treffenden Abgaben zu sorgen, zumindest leicht fahrlässig und damit schuldhaft im…
…Der Bf. habe keine Nachweise für das Fehlen einer diesbezüglichen Pflichtverletzung erbracht. Es stehe somit fest, dass der Bf. der Verpflichtung, als gesetzlicher Vertreter der Firma für die Entrichtung der die Gesellschaft treffenden Abgaben zu sorgen, zumindest leicht fahrlässig und somit schuldhaft im Sinne des §…
…der Vorhaltsbeantwortung bzw. dem dabei vorgelegten Kassabericht das Fehlen einer schuldhaften Pflichtverletzung an der Entrichtung der haftungsgegenständlichen Abgaben nicht ausreichend dargelegt worden wäre. Gegen den laut Rückschein am 31.5.2007 zugestellten Haftungsbescheid wurde mit Schriftsatz vom 18.6.2007 Berufung erhoben. In der Begründung…
…das Fehlen einer diesbezüglichen Pflichtverletzung) habe die Bf. im Zuge des Haftungsvorverfahrens nicht erbracht. Es stehe somit fest, dass die Bf. der Verpflichtung, als gesetzlicher Vertreterin der Gesellschaft für die Entrichtung der die Gesellschaft treffenden Abgaben zu sorgen, zumindest leicht fahrlässig und damit schuldhaft im…
…für das Fehlen einer diesbezüglichen Pflichtverletzung) habe der Bf. im Zuge des Haftungsverfahrens nicht erbracht. Es stehe somit fest, dass er seiner Verpflichtung, als gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft für die Entrichtung der die Gesellschaft treffenden Abgaben zu sorgen, zumindest leicht fahrlässig und damit schuldhaft im…
…aufgefordert worden, das Fehlen einer schuldhaften Verletzung seiner Vertreterpflichten an der Entrichtung von Abgaben (Lohnsteuern, Dienstgeberbeiträge, Zuschläge zum DB, Körperschaftsteuer, Kammerumlage, Stundungszinsen und Säumniszuschläge) iHv insgesamt € 178.011,09 nachzuweisen. Dieser Vorhalt blieb unbeantwortet. Aktenkundig ist lediglich eine persönliche Vorsprache des Bf, anlässlich welcher…
…auch das Fehlen einer gesetzmäßig geführten Buchhaltung, sowie die Nichtentrichtung von Abgaben seien als Verletzung von abgabenrechtlichen Pflichten anzusehen. Dies sei dem Bf zumindest bewusst bzw. sogar von ihm beabsichtigt gewesen, sodass ein Verschulden hinsichtlich der Pflichtverletzungen unzweifelhaft gegeben sei. Da die Pflichten schuldhaft verletzt…
…Fehlen einer diesbezüglichen Pflichtverletzung) zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen, habe er im Zuge des Haftungsvorverfahrens nicht erbracht. Es stehe somit fest, dass er der Verpflichtung, als gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft, für die Entrichtung der die Gesellschaft treffenden Abgaben zu sorgen, zumindest leicht fahrlässig und damit schuldhaft…
…für das Fehlen einer diesbezüglichen Pflichtverletzung) haben sie im Zuge des Haftungsvorverfahrens nicht erbracht. Es steht somit fest, dass Sie der Verpflichtung, als gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft, für die Entrichtung der die Gesellschaft treffenden Abgaben zu sorgen, zumindest leicht fahrlässig und damit schuldhaft im Sinne…
…für das Fehlen einer diesbezüglichen Pflichtverletzung) haben sie im Zuge des Haftungsvorverfahrens nicht erbracht. Es steht somit fest, dass Sie der Verpflichtung, als gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft, für die Entrichtung der die Gesellschaft treffenden Abgaben zu sorgen, zumindest leicht fahrlässig und damit schuldhaft im Sinne…
…das Fehlen einer diesbezüglichen Pflichtverletzung) hätte der Bf. somit im Zuge des Haftungsvorverfahrens nicht erbracht. Es stehe somit fest, dass er der Verpflichtung, als gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft, für die Entrichtung der die Gesellschaft treffenden Abgaben zu sorgen, zumindest leicht fahrlässig und damit schuldhaft im…
…0168). Sie haben keine Nachweise für das Fehlen einer diesbezüglichen Pflichtverletzung erbracht. Es steht somit fest, dass Sie der Verpflichtung, als gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft für die Entrichtung der die Gesellschaft betreffenden Abgaben zu sorgen, zumindest leicht fahrlässig und damit schuldhaft im Sinne des § 9…
…das Fehlen einer schuldhaften Pflichtverletzung nachzuweisen, was gegenständlich – insbesondere vor dem Hintergrund des mit der Hausbank abgeschlossenen Generalzessionsvertrages – nicht gelungen sei. In der BVE wurde außerdem festgestellt, dass über die Beschwerde gem. § 248 BAO in einem gesonderten Rechtsmittelverfahren zu entscheiden und dass die Konkursquote im…
…für das Fehlen einer diesbezüglichen Pflichtverletzung) haben sie im Zuge des Haftungsvorverfahrens nicht erbracht. Es steht somit fest, dass Sie der Verpflichtung, als gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft für die Entrichtung der die Gesellschaft treffenden Abgaben zu sorgen, zumindest leicht fahrlässig und damit schuldhaft im Sinne…
…für das Fehlen einer diesbezüglichen Pflichtverletzung) haben sie im Zuge des Haftungsvorverfahrens nicht erbracht. Es steht somit fest, dass Sie der Verpflichtung, als gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft für die Entrichtung der die Gesellschaft treffenden Abgaben zu sorgen, zumindest leicht fahrlässig und damit schuldhaft im Sinne…