…aber mangels Vorliegen der Voraussetzungen im Sinne des § 77 FinStrG nicht einschreiten, weshalb die Beschwerde wegen fehlender Aktivlegitimation zurückzuweisen war. Ein Rechtsmittel, das durch eine hiezu nicht befugte Person eingebracht wird, ist unzulässig. Dabei handelt es sich nicht um einen bloß fehlenden Nachweis (z.B…
…eine hiezu nicht befugte Person (Fehlen der Aktivlegitimation gem. § 151 Abs.1 FinStrG) eingebracht wird (siehe dazu Reger/Hacker/Kneidinger "Das Finanzstrafgesetz", Linde-Verlag, 3.Auflage, Bd.2, Rz.1 zu § 156). Dies bedeutet, dass zwar der fehlende Nachweis der Bevollmächtigung einen sanierbaren (d.h…
…nämlich auf das Fehlen derselben, hat sich die Abgabenbehörde erster Instanz im Veranlagungsverfahren gestützt. Überdies ist in weiterer Folge ein rechtskräftiger Bescheid betreffend Umsatzsteuer 2007 vom Finanzamt Graz-Stadt am 22.12.2008 erlassen worden, in dem die Unternehmereigenschaft der ImmobilienAG (Leistungsempfänger) versagt wurde. Es…
…nämlich auf das Fehlen derselben, hat sich die Abgabenbehörde erster Instanz im Veranlagungsverfahren gestützt. Überdies ist in weiterer Folge ein rechtskräftiger Bescheid betreffend Umsatzsteuer 2007 vom Finanzamt Graz-Stadt am 22.12.2008 erlassen worden, in dem die Unternehmereigenschaft der A-AG (Leistungsempfänger) versagt wurde…
…das Fehlen der Aktivlegitimation, zu beheben. Innerhalb der gesetzten Frist kam der Masseverwalter diesem Auftrag mittels Eingabe vom 14. August 2002 nach und sanktionierte die Berufung dem Grunde nach. Hingegen wurden von ihm die Ausführungen betreffend Sitzverlegung ebensowenig genehmigt wie sonstige unqualifizierte Äußerungen in der…
…ob ein von der Finanzstrafbehörde erster Instanz nicht aufgegriffener Grund zur Zurückweisung oder für einen Auftrag zur Mängelbehebung vorliegt, und hat erforderlichenfalls selbst nach Abs. 1 und Abs. 2 vorzugehen. Unzulässig ist ein Rechtsmittel, das durch eine dazu nicht befugte Person (Fehlen der Aktivlegitimation gemäß …
…an "Dr. B A als Masseverwalter im Konkurs C D", Kanzleiadresse des Masseverwalters, adressierten Mängelbehebungsauftrag. Die Berufung vom 29.9.2010 weise den Mangel des Fehlens "der vom Masseverwalter erteilten schriftlichen Vollmacht der Firma Mag. E F Steuerberatungs GmbH" auf. Dieser sei gemäß § 85 Abs…
…Im Falle der Berufung gegen den Umsatz- und Körperschaftsteuerbescheid 2000 hat der UFS den (nicht vom Finanzamt aufgegriffenen) Zurückweisungsgrund "fehlende Aktivlegitimation des Einschreiters" festgestellt und weist diese Berufung zurück. Ein Vorlageantrag ist ein gegen eine Berufungsvorentscheidung gerichtetes Rechtsmittel. Die Berufungsvorentscheidung verliert mit der Berufungsentscheidung ihre…
…des Genehmigenden fehlen. Da nicht erkennbar ist, wer die Beschlagnahmeanordnung genehmigt hat, hat diese folglich keinen Bescheidcharakter. Die dagegen eingebrachte Beschwerde war daher als unzulässig zurückzuweisen. Auch wenn das Eingehen auf das weitere Vorbringen des Bf. obsolet ist, ist doch noch folgendes anzumerken: Der vom…
…nämlich über die Stundung bis zur Rechtskraft der Entscheidung über die Nachsicht - wurde noch immer nicht getroffen. Materielle Mängel: 1.) Fehlen der Begründung. Die Begründung des bekämpften Bescheides stellt eine lapidare Darstellung der bezughabenden Rechtslage dar. Eine plausible Beschreibung der behördlichen Erwägungen - somit die eigentlichen…
… 97 Abs. 1 BAO). Fehlt die Aktivlegitimation zur Einbringung einer Berufung, ist die Berufung nicht zulässig (vgl. Ritz, Kommentar zur Bundesabgabenordnung, 2. überarbeitete und erweiterte Auflage, § 273, Tz. 2 ff und die dort zitierte Rechtsprechung). Die von der Bf. im eigenen Namen vertreten durch ihren…
… 97 Abs. 1 BAO). Fehlt die Aktivlegitimation zur Einbringung einer Berufung, ist die Berufung nicht zulässig (vgl. Ritz, Kommentar zur Bundesabgabenordnung, 2. überarbeitete und erweiterte Auflage, § 273, Tz. 2 ff und die dort zitierte Rechtsprechung). Die von der Bf. im eigenen Namen vertreten durch ihren…
…ihre Kalkulationsgrundlagen nicht offen. Der nachträglichen Rekonstruktionsversuch über aktuelle Internetinserate geht dabei schon ins Leere, weil diesen schon alleine wegen dem zeitlichen Abstand wenig Aussagekraft zukommen kann, die wesentlichen Parameter für eine konkrete Vergleichbarkeit fehlen und es keineswegs sicher gestellt ist, dass diese Angebote auch…
…eigenen Namen erhobene Berufung vom 15. November 2006 war daher rechtens vom Zollamt wegen mangelnder Aktivlegitimation gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als nicht zulässig zurückzuweisen. Im Übrigen wird ausdrücklich auf die Ausführungen in der angefochtenen Berufungsvorentscheidung hingewiesen. Es war daher wie im Spruch…
…eigenen Namen erhobene Berufung vom 15. November 2006 war daher rechtens vom Zollamt wegen mangelnder Aktivlegitimation gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als nicht zulässig zurückzuweisen. Im Übrigen wird ausdrücklich auf die Ausführungen in der angefochtenen Berufungsvorentscheidung hingewiesen. Es war daher wie im Spruch…
…9. Juni 2004 entgegengetreten. In der mündlichen Verhandlung vom 2. August 2004 wurden am Ende der Verhandlung "Vergleichsgespräche geführt, die Vorsitzende verweist insbesondere auf die Problematik der Aktivlegitimation des Klägers und der Kündigungsanfechtungsmöglichkeit sowie auf die Problematik der Einstufung des Klägers als allfällig leitender Angestellter…
…a leg.cit.). Die Berufung vom 16. Dezember 2002 ist wegen fehlender Aktivlegitimation der E-GmbH und ihres Steuerberaters als unzulässig zurückzuweisen. Berufungen des Bw.: Mit den Berufungen vom 25. Februar 2003 hat der Bw. die für die Jahre 1987 - 1990 erlassenen Bescheide vom 15…
…Weiters sei der gegenständliche Schriftsatz mit der Unterschrift des Einschreiters versehen und daher nicht mit einem Mangel behaftet gewesen. Der Bw. bestreitet das finanzamtliche Vorbringen bezüglich der fehlenden Aktivlegitimation und führt aus, er sei durch die mündliche Zustimmung des Masseverwalters zur Einbringung der Berufung legitimiert…
…mwN). Der angefochtene Bescheid ist an die Bw. gerichtet und lehnt diese als Vertreterin gemäß § 84 BAO ab. Die Bw. kann daher in ihrem Recht, als Vertreterin des Herrn A. B. aufzutreten, verletzt sein (vgl. VwGH 12.09.1989, 88/140134). Die Aktivlegitimation der Bw…
…Bescheidadressatin war, fehlte ihr die Aktivlegitimation zur Beschwerdeerhebung. Brachte daher die Fa. C s.r.o., vertreten durch ihren befugten Vertreter, Beschwerde gegen den an AB ergangenen Bescheid ein, lag, wie oa., ein sanierbarer Mangel wie etwa bei Fehlen einer Unterschrift nicht vor, sondern war…