…die sich durch die generelle Nichtabzugsfähigkeit der Unterhaltsleistungen ergibt, kann aber anstelle einer steuerlichen Abzugsfähigkeit des Aufwandes auch durch Transferzahlungen (Kinder- und Unterhaltsabsetzbetrag, Familienbeihilfe) ausgeglichen werden. Bei haushaltszugehörigen Kindern ist nach der Rechtslage aufgrund des Familienpaketes 2000, BGBl 1998/97, womit der Kinderabsetzbetrag und die…
…der Kinder erforderlich sind, müßte im Effekt steuerfrei bleiben". 4. Vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung hat der Gerichtshof gegen die Neuregelung der Familienbesteuerung, wie sie durch das sog. Familienpaket 2000, BGBl. I 79/1998, vorgenommen wurde, keine verfassungsrechtlichen Bedenken: 4.1. Gemäß §34 Abs7 Z1…
…allen Gutachten) hätte sie wenigstens eines Grundsicherung im geringen Maß erhalten und somit auch den Genuss der Krankenversicherung. Weiters werden auch noch 3 private Kranken- und Unfallversicherungen bei Generali, Muki und Sparkassenversicherung im Familienpaket von mir weiterbezahlt um sie abzusichern, da sie offensichtlich nicht weiß…
…Krankenversicherung. Weiters werden auch noch 3 private Kranken- und Unfallversicherungen bei G., M. und V. im Familienpaket von mir weiterbezahlt um sie abzusichern, da sie offensichtlich nicht weiß, was sie tut. Auch ihre Telefonrechnung läuft ebenso über einen Einziehungsauftrag der Telekom von mir. Da N…
…Z. 1 und 4 EStG 1988 hegt, ist aus dieser Sicht festzuhalten, dass die Prüfung hinsichtlich der steuerlichen Berücksichtigung der Unterhaltszahlungen an haushaltszugehörige und nicht haushaltszugehörige Kinder im Inland nach der mit dem Familienpaket 2000, BGBl I 79/1998, geschaffenen Rechtslage zu dem Ergebnis führte…
…über eine etwaige Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes trifft ausschließlich der Verfassungsgerichtshof. In diesem Zusammenhang darf noch darauf hingewiesen werden, dass die Prüfung hinsichtlich der steuerlichen Berücksichtigung der Unterhaltszahlungen an haushaltszugehörige und nicht haushaltszugehörige Kinder im Inland nach der mit dem Familienpaket 2000, BGB l 79/1998…
… 34 Tz. 87, verweist, als Beispiel für pädagogisch qualifizierte Personen "ausgebildete Tagesmütter". Mayr, StRefG 2009: Familienpaket und Spendenabzug, RdW 2009/186, 228 ("Doch wann ist eine Betreuungsperson ,pädagogisch qualifiziert'? Die Gesetzesmaterialien führen als Beispiel die Tagesmütter an. Personen mit einer einschlägigen pädagogischen Ausbildung (zB Kindergartenpädagogen…
…2007, RV/0625-G/07). Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist festzuhalten, dass die Prüfung hinsichtlich der steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen an haushaltszugehörige und nicht haushaltszugehörige Kinder im Inland nach der mit dem Familienpaket 2000, BGBl. I 79/1998 geschaffenen Rechtslage (mit den oben dargelegten Einschränkungen) zu…
…Zif. 1 und 4 EStG 1988 hegt, ist aus dieser Sicht festzuhalten, dass die Prüfung hinsichtlich der steuerlichen Berücksichtigung der Unterhaltszahlungen an haushaltszugehörige und nicht haushaltszugehörige Kinder im Inland nach der mit dem Familienpaket 2000, BGBl I 79/1998, geschaffenen Rechtslage zu dem Ergebnis führte…
…vgl. VfGH 4.12.2001, B 2366/00). 1. Bei Kindern im Inland führen nach dem Familienpaket 2000 auf Grund der Anhebung von Kinderbeihilfe und Kinderabsetzbetrag diese Transferleistungen die gebotene steuerliche Entlastung herbei (VfGH 20.11.2000, B 1340/00, VfGH 27.6.2001, B…
…lebender (Ehe)Partner Anspruch auf Familienbeihilfe hat, sind durch den Unterhaltsabsetzbetrag gemäß § 33 Abs 4 Z 3 lit b abgegolten"). Der Gesetzgeber reagierte auf die Vorgaben des Höchstgerichtes mit dem Familienpaket 2000 (BGBl. I 79/1998) durch eine zweistufige, auf die Jahre 1999 und 2000…
…wie eine solche, dass bei der vom Bw. aufgezeigten Konstellation eine Steuer überhaupt nicht anfallen dürfe. Ausfluss der angeführten Rechtsprechung war vielmehr die Neuregelung der Familienbesteuerung durch das sog. Familienpaket 2000, BGBl. I 1998/79 (u.a. Anhebung des Kinderabsetzbetrages und der Familienbeihilfe), das nach…
…und Gattin abzusprechen war, folgende Feststellungen getroffen bzw. ausgeführt: "Die Beschwerde richtet sich gegen den Einkommensteuerbescheid 1999 und ist daher an sich nach der für 1999 geltenden Rechtslage zu beurteilen. Diese beruht auf dem sog. Familienpaket 2000, BGBl. I 79/1998, mit dem der Gesetzgeber…
…Einkommensteuer bezahle, wie jemand ohne Kinder, wird vorgebracht, dass im Jahre 1997 der Verfassungsgerichthof Teile des Einkommensteuergesetzes als gleichheitswidrig aufgehoben hat. Der Gesetzgeber reagierte darauf mit dem "Familienpaket 2000", BGBl. I Nr. 79/1998, in dem die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag angehoben wurde. In der…
…die Hälfte der Einkommensteile, die zur Bestreitung des Unterhalts der Kinder erforderlich sind, müssen im Effekt steuerfrei bleiben. Das gegenwärtige österreichische Steuersystem sieht seit dem Familienpaket 2000, BGBI I 79/1998, die Berücksichtigung derartiger Unterhaltsleistungen nahezu ausschließlich durch eine Kombination von Transferleistungen (Familienbeihilfe, gegebenenfalls Kinderabsetzbetrag)…
…durch § 34 EStG 1988 gezogenen Grenzen als außergewöhnliche Belastung zusätzlich möglich sei, nichts zu ändern. Abgesehen davon, dass der Verfassungsgerichtshof im angesprochenen Erkenntnis keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Neuregelung der Familienbesteuerung, wie sie durch das sogenannte Familienpaket 2000, BGBl. I Nr. 79/1998, vorgenommen wurde…
… 34 Abs. 7 Z 2 EStG 1988 aufgehoben. Der Gesetzgeber reagierte auf diese Erkenntnisse mit dem "Familienpaket 2000" und hat in der Folge die Familienbeihilfe 1999 und 2000 und den Kinderabsetzbetrag erhöht. Die oben zitierten Bestimmungen für die getrennt lebenden Unterhaltspflichtigen wurden unverändert wieder eingeführt…
…durch die generelle Nichtabzugsfähigkeit der Unterhaltsleistungen ergibt, kann aber anstelle einer steuerlichen Abzugsfähigkeit des Aufwandes auch durch Transferzahlungen (Kinder- und Unterhaltsabsetzbetrag, Familienbeihilfe) ausgeglichen werden. Bei haushaltszugehörigen Kindern ist nach der Rechtslage aufgrund des Familienpaketes 2000, BGBl 1998/97, womit der Kinderabsetzbetrag und die Familienbeihilfe angehoben…
…durch die generelle Nichtabzugsfähigkeit der Unterhaltsleistungen ergibt, kann aber anstelle einer steuerlichen Abzugsfähigkeit des Aufwandes auch durch Transferzahlungen (Kinder- und Unterhaltsabsetzbetrag, Familienbeihilfe) ausgeglichen werden. Bei haushaltszugehörigen Kindern ist nach der Rechtslage aufgrund des Familienpaketes 2000, BGBl 1998/97, womit der Kinderabsetzbetrag und die Familienbeihilfe angehoben…
…berücksichtigt werden. Die Steuermehrbelastung, die sich durch die generelle Nichtabzugsfähigkeit der Unterhaltsleistungen ergibt, kann aber anstelle einer steuerlichen Abzugsfähigkeit des Aufwandes auch durch Transferzahlungen (Kinder- und Unterhaltsabsetzbetrag, Familienbeihilfe) ausgeglichen werden. Bei haushaltszugehörigen Kindern ist nach der Rechtslage aufgrund des Familienpaketes 2000, BGBl 1998/97, womit…