…auf Gewährung der Familienbeihilfe ab Februar 2011 bis laufend, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der im November 1989 geborene Berufungswerber (Bw.) beantragte für sich selbst ab 2/2011 die Familienbeihilfe. Der Bw. gibt in seinem Antrag an…
…ist nicht erkennbar u. auszuschließen, dass Ihre Eltern angesichts dieser gegenwärtigen Situation noch Unterhalt leisten müssten. Da aber ohne theoretisch mögliche Unterhaltspflicht Ihrer Eltern eine Gewährung der Familienbeihilfe an ein verheiratetes Kind gemäß § 6 Abs. 5 gesetzlich unzulässig ist, musste Ihre Berufung dementsprechend leider abgewiesen…
…die Familienbeihilfe Unterhaltsleistungen für Kinder z. T. abdecken. Sie verringert die Unterhaltslast für Kinder. (s. E VfGH vom 17. 10. 1997, G 168/96, 285/96). Es handelt sich um eine Art Staatsbürgerleistung, auf die in Österreich wohnhafte Personen Anspruch haben. Da die Familienbeihilfe an…
…hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Pölten vom 7. Mai 2003 betreffend die Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Familienbeihilfen- und Kinderabsetzbeträgen für die Kinder Ph. und S. entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
…ist die in B 1257/91 vom 10.6.1992 durch den Verfassungsgerichtshof zum Ausdruck gebrachte Ansicht, dass Unterhaltsleistungen an den (Ehe-)Partner unter die private Lebensgestaltung fallen und eine steuerliche Berücksichtigung derselben verfassungsrechtlich nicht geboten ist. 3) Anspruch auf Familienbeihilfe hat nach § 2 Abs…
…stärksten persönlichen Beziehungen zu dem Ort bestehen, an dem man regelmäßig und Tag für Tag mit seiner Familie lebt; dass also der Mittelpunkt der Lebensverhältnisse einer verheirateten Person regelmäßig am Ort des Aufenthaltes ihrer Familie zu finden sein wird". Diese Rechtsauffassung kommt auch im Erkenntnis…
…Ein Selbstbehalt (Abs. 4) auf Grund eigener Einkünfte des Unterhaltsberechtigten ist nicht zu berücksichtigen. 5. (Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4 weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch…
…Seit 4. Jänner 1991 ist er mit XY verheiratet, der Ehe entstammen drei Kinder (geb. am 15. Oktober 1991, 1. Oktober 1994 und 12. Juli 1997), die demnach im Berufungszeitraum noch minderjährig waren. Der vorgelegten "Familienstandsbescheinigung" ("Für die Gewährung von Familienbeihilfe an jugoslawische Arbeitnehmer, deren…
…November 2003 die Gewährung der Familienbeihilfe für sich selbst. Laut den Angaben auf dem Antragsformular ist der Bw. seit 00.00.2003 verheiratet und seine Ehegattin in Karenz laut Mutterschutzgesetz, die Höhe der eigenen Einkünfte (Lehrlingsentschädigung) gab der Bw. mit € 646,- an. Laut dem…
…im Ausland gelegen sei, und dass der Sohn zunächst auch nur außerordentlich Studierender gewesen sei. In der dagegen eingebrachten Berufung führte der Berufungswerber sinngemäß aus: Die Einstellung der Familienbeihilfe verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz. Aus seiner Beschäftigung würden Beiträge an den FLAF gezahlt. Er und seine…
…Höhe der monatlichen Unterhaltsleistungen für G bzw. Nachweis womit G den Lebensunterhalt bestreitet Gegebenfalls: Bestätigung dass Sie die Familienbeihilfe an Ihre Gattin (sollte diese ständig in Österreich sein) weitergegeben haben Schulnachricht/Jahreszeugnis von G Schuljahr 04/05, sowie vom 1. Schulhalbjahr 05/06 Mit dem…
…Randnr. 32) steht dem nicht entgegen, betraf dieses Urteil doch den Fall der Rückforderung von Familienbeihilfe, die an die haushaltsführende Mutter nach ihrem Wegzug aus Österreich in einen anderen EU-Mitgliedstaat für Kinder weiter gewährt worden ist, deren unterhaltspflichtiger Vater seiner Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist…
…€ 35,22 somit insgesamt: € 4.809,22 In Österreich wäre eine Familienbehilfe incl. Kinderabsetzbetrag in Höhe von € 6.726,60 zugestanden. Somit würde sich eine Ausgleichszahlung in Höhe von € 1.917,38 ergeben. Folglich ergibt sich eine Rückforderung an Familienbeihilfe incl…
…Rumänien wurde ein Bezugszeitraum von einem Monat festgelegt. Demnach besteht Anspruch auf Familienbeihilfe für die Zeiträume 0405/2009 und 0709/2009..." Aus der Beilage zur BVE, in der der Anspruch der Bw berechnet wird, ergibt sich, dass die Differenzzahlung an Familienbeihilfe für die Monate April…
…Berufung wurde erwogen: 1. Feststehender Sachverhalt Die Bw. ist besachwaltet (Urkunde vom 18. Juni 2010). Sie ist verheiratet (sh. Antrag auf Gewährung von Familienbeihilfe vom 3. September 2010), lebt von ihrem Gatten aber getrennt. Laut Abfrage aus dem Zentralen Melderegister wohnt ihr Gatte seit 26…
…vom 23. März 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 3. März 2006 betreffend Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. November 2003 bis 30. September 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
…der Bw. an seinem gesonderten Wohnsitz seit 17. Oktober 2007 mit einem Hauptwohnsitz gemeldet. Der von der Bw. vorgelegt Notariatsakt vom 29. November 2007 hat - soweit für das gegenständliche Berufungsverfahren von Relevanz - folgenden Inhalt: Präambel/Erstens: "Die Vertragsteile sind seit 18 Jahren verheiratet. Sie sind…
…vom 17. Juni 2008 wurden von der Berufungswerberin (Bw) zu Unrecht bezogene Beträge an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag betreffend die namentlich genannten Kinder für die Zeiträume September 2004 bis Juli 2007 und September 2004 bis Feber 2008 in Höhe von insgesamt € 14.446,60 gemäß §…
…entgegen ihren Ausführungen in der Erklärung (Beih1) den Mittelpunkt der Lebensinteressen am Hauptwohnsitz der Familie in den USA hat, erließ es den Bescheid über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge an Familienbeihilfe (FB) und Kinderabsetzbetrag (KAB) für die Zeit vom 1. November 1998 bis 31…
…13.12.2010 die vom Bw. jeweils ab Geburt der Kinder 6/2005 bzw. 8/2007 bis 1/2010 bezogenen Leistungen an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen zurück. Der Bw. erhob gegen diesen Bescheid fristgerecht Berufung und legte fehlende Unterlagen vor und beantragte, unter Hinweis auf diese…