…auf dem Gemeindeamt den Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe gestellt. Bei einer Kindesanmeldung würden die erforderlichen Anträge durch das Gemeindeamt erledigt und direkt vom Gemeindeamt an das Finanzamt gesendet. Die Berufungswerberin treffe kein Verschulden, da sie die Antragstellung wegen der getrennten Vorgangsweise nicht übersehen konnte…
…deshalb, weil er mein Sohn ist. Ob M seit Vollendung des 18. LJ die Familienbeihilfe erhält, kann ich nicht sagen. Ich habe bei meiner Familienbeihilfe-Antragstellung gegenüber der do. Behörde gesagt, dass ich die Familienbeihilfe an M weitergeben werde, dabei bleibt es. Die Redewendung, dass…
…28. September 2005 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Entscheidungsgründe Am 4.7.2005 stellte der Bw., vertreten durch seinen Sachwalter, den Antrag auf Zuerkennung der erhöhten Familienbeihilfe ab Antragstellung. Mit…
…1 FLAG 1967 nicht gegolten. Die Familienbeihilfe wird diesen Personen - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag auf Gewährung von Asyl gestellt wurde, wobei der Zeitpunkt der Antragstellung dem Bescheid zu entnehmen ist. Diese Vorgehensweise wird dem international anerkannten…
…Somit erfülle ich die Voraussetzungen für die Gewährung der Familienbeihilfe seit Antragstellung auf Gewährung von Asyl am 8.2.2004. In meinen persönlichen Verhältnissen, auch die meiner Kinder, für die ich den Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe ab April 2004 bis Jänner 2006 gestellt habe…
…Verschlechterung gebracht hätten, jedoch keine Besserung zu erwarten sei. Es sei daher die erhöhte Familienbeihilfe ab Antragstellung zu bewilligen. Auf Grund des von der Bw. eingebrachten Vorlageantrages ersuchte das Finanzamt im Wege des Bundessozialamtes um Erstellung eines weiteren Sachverständigengutachtens. Der Sohn der Bw. wurde am…
…unrichtigen rechtlichen Beurteilung angefochten werde. Im April habe die Bw. einen Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe gestellt, ohne jedoch einen konkreten Leistungszeitraum anzuführen. Dem ursprünglichen Antrag sei mit Stichtag der Antragstellung stattgegeben worden, obschon aus dem Antrag klar ersichtlich gewesen sei, dass auch der Zeitraum…
…aus, dass im Zeitpunkt der Erlassung des abweisenden Bescheides betreffend die Familienbeihilfe bereits Asyl gewährt worden war. Der Bescheid wirke auf den Zeitraum der Stellung des Antrages auf Asyl bzw. auf den Zeitpunkt der Geburt von Tochter2 zurück. Es hätte sohin Familienbeihilfe ab Antragstellung bzw…
…Sachverständigengutachten beim Bundessozialamt einholen möge. Weiters werde beantragt, den Abweisungsbescheid des Finanzamtes vollinhaltlich aufzuheben und die erhöhte Familienbeihilfe ab Antragstellung zu gewähren. Über die Berufung wurde erwogen: Der Unabhängige Finanzsenat ging bei seiner Entscheidung von folgendem Sachverhalt aus: Die mj. A , geboren am xx.xx…
…ersichtlich ist, hat er keinen neuerlichen Antrag auf erhöhte Familienbeihilfe ab 1.10.2001 gestellt. Mangels Angabe eines Zeitraumes kann somit darunter nur die Gewährung von erhöhter Familienbeihilfe ab Antragstellung verstanden werden. Es ist weiters aus dem Inhalt des zitierten Schreiben keineswegs erkennbar, dass ein…
…ersichtlich ist, hat er keinen neuerlichen Antrag auf erhöhte Familienbeihilfe ab 1.2.2002 gestellt. Mangels Angabe eines Zeitraumes kann somit darunter nur die Gewährung von erhöhter Familienbeihilfe ab Antragstellung verstanden werden. Es ist weiters aus dem Inhalt des zitierten Schreiben keineswegs erkennbar, dass ein…
…diagnostizierbar, dass die Erkrankung bereits während des Studiums aufgetreten sei und ein Anspruch auf die erhöhte Familienbeihilfe bestehe. Es wurde daher beantragt, den Abweisungsbescheid zu beheben und dem Bw. die erhöhte Familienbeihilfe ab Antragstellung zu gewähren. Das Finanzamt holte ein neuerliches Gutachten des Bundessozialamtes ein…
…oder dem gewöhnlichen Aufenthalt der antragstellenden Person zuständige Finanzamt zu entscheiden. Weiters wird im zweiten Satz der zitierten Gesetzesstelle normiert, dass im Falle einer nicht oder nicht vollinhaltlichen Stattgabe des Antrages ein Bescheid zu erlassen ist. Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt nach den gesetzlichen Bestimmungen…
…selbst den Anspruch auf Bezug der erhöhten Familienbeihilfe. Somit stelle ich an den unabhängigen Finanzsenat als Berufungsbehörde den A n t r a g die angefochtene Entscheidung dahingehend abzuändern, dass Herrn W. B. die erhöhte Familienbeihilfe ab Antragstellung laufend gewährt wird. Mit Vorlagebericht vom 11…
…oder dem gewöhnlichen Aufenthalt der antragstellenden Person zuständige Finanzamt zu entscheiden. Weiters wird im zweiten Satz der zitierten Gesetzesstelle normiert, dass im Falle einer nicht oder nicht vollinhaltlichen Stattgabe des Antrages ein Bescheid zu erlassen ist. Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt nach den gesetzlichen Bestimmungen…
…gemäß dem Europäischen Abkommen über Soziale Sicherheit BGBI. 428/1977 türkische Staatsbürger bei der Gewährung der Familienbeihilfe den österreichische Staatsbürgern gleichgestellt sind. Ich beantrage daher meiner Berufung Folge zu geben und die beantragte Familienbeihilfe ab Antragstellung zu gewähren, hilfsweise die Rechtssache zur allfälligen Ergänzung des…
…dem Europäischen Abkommen über Soziale Sicherheit BGBL. 428/1977 türkische Staatsbürger bei der Gewährung der Familiebeihilfe den österreichischen Staatsbürgern gleich gestellt sind. Ich beantrage daher meiner Berufung Folge zu geben und die beantragte Familienbeihilfe ab Antragstellung zu gewähren, hilfsweise die Rechtssache zur allfälligen Ergänzung des…
…in der Lage, mich zu erhalten. Ich halte meine Berufungsanträge aufrecht und beantrage, mir die Familienbeihilfe ab Antragstellung zu gewähren." Über die Berufung wurde erwogen: Im gegenständlichen Fall ist laut Aktenlage bzw. aufgrund der Angaben der Bw. von folgendem Sachverhalt auszugehen: Die bereits volljährige Bw. -…
…Soziale Sicherheit BGBI. 428/1977 sind türkische Staatsbürger bei der Gewährung der Familienbeihilfe den österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt. Ich stelle daher den Antrag, meiner Berufung Folge zu geben und mir die Familienbeihilfe gemäß Antragstellung ab 10/2001 im gesetzlichen Umfange zu gewähren." 1.4. Da der…
…wie oben bereits wieder gegeben wurde, bei seiner Vorsprache im März 2009, "um nachzufragen, was nun mit der Familienbeihilfeantragstellung bis Ende 2008 sei". Es bleibt unerfindlich, was dieser "Zeuge" zur Frage der Zustellung im September 2007 aussagen hätte können. Der Vertreter des Berufungswerbers hat es…