…Der Bw. wiederholt weiters seine Aussage in der ersten Niederschrift, dass er ein paar Mal für seinen Bruder W Lohnauszahlungen getätigt hat. Der Bw. gibt weiters an, dass er keine Arbeitsgruppen angeführt und höchstens Überwachungstätigkeiten in geringem Umfang durchgeführt hat. Im Sommer ist er "eher…
…nicht erinnern an wen bzw. an welche Arbeiter ich diese Kuverts übergeben habe. Ich habe keine Arbeitsgruppen angeführt. Ich habe höchstens Überwachungstätigkeiten im geringen Umfang durchgeführt. Die Häufigkeit meiner Tätigkeit war unterschiedlich. Im Herbst war ich häufiger für die Firma tätig. Im Sommer eher weniger…
…oder abzulehnen und somit den Umfang des Tätigwerdens zu bestimmen. Nachdem ich für mehrere Auftraggeber tätig war bzw. seit meiner Niederlassung in Österreich das Ziel verfolgte, für mehrere Auftraggeber tätig zu werden, konnte ich nur dann Aufträge annehmen, wenn ich auch zeitlich die Möglichkeit hatte…
…dass Sie in Österreich eine rechtmäßige Beschäftigung als Arbeitnehmer nicht ausüben und auch nicht von einer Beschäftigung im Sinne der Verordnung Nr. 1408/71 ausgegangen werden kann. Aus diesem Grund besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Ihre in der Slowakei lebenden Kinder." Gegen den Bescheid…
…dass Sie in Österreich eine rechtmäßige Beschäftigung als Arbeitnehmer nicht ausüben und auch nicht von einer Beschäftigung im Sinne der Verordnung Nr. 1408/71 ausgegangen werden kann. Aus diesem Grund besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Ihre in der Slowakei lebenden Kinder." Gegen den Bescheid…
…die Tätigkeit nicht, wie in der Berufung behauptet, erst sei 1998 ausgeführt, sondern bereits seit dem Jahr 1997. Zur Tätigkeit Ihrer Ehefrau im Gewerbebetrieb gaben Sie dem Betriebsprüfer bekannt, dass diese gelegentlich Telefonate entgegen genommen hat bzw. Schreibarbeiten in geringerem Umfang durchgeführt. Zeitaufzeichnungen existierten keine…
…Korbwaren). Jedoch ist eine (eher geringfügige) Änderung der Produktpalette im Laufe von 14 Jahren nicht als Maßnahme zur Strukturveränderung des Unternehmens anzusehen. ad.) Übrige Werbemaßnahmen: Diese sind in nur sehr geringen, verteilt über mehrere Jahre, Umfang getätigt worden, sodass sie nicht geeignet sind, den Bekanntheitsgrad…
…dass er gedacht habe jedenfalls umfänglich richtig zu handeln, wenn er in der EU ansässige Hilfskräfte beschäftigen würde, die über einen Gewerbeschein verfügten. Die Höhe der an die Hilfskräfte insgesamt zur Auszahlung gelangten Beträge ist unstrittig und entspricht den Feststellungen des FA. Ein Dienstverhältnis liegt…
…2007/15/0050). Somit ist festzuhalten, dass die von der Tochter absolvierte Ausbildung im Vergleich zu Berufsausbildungen im herkömmlichen Sinn in zeitlicher Hinsicht - zwei Tage pro Woche (Wochenende) jedenfalls wesentlich geringere Anforderungen stellt, weshalb - worauf bereits das Finanzamt zutreffend hingewiesen hat - die erforderliche Ausbildungsintensität nicht…
…ermittelt (kaufmännische Beratung). [Grafik] Tz 19: Herr F verfüge in der Liegenschaft Ort, Adr. über eine vollständig eingerichtete Wohnung mit einer Nutzfläche von rund 70 m². Diese Wohnung werde von Herrn F fallweise benützt, insbesondere dann, wenn er für die österreichischen Firmen als Gesellschafter bzw…
…fallweise einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht, führt nicht automatisch dazu, dass sie den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen im Berufungszeitraum in Österreich hatte. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet sich an dem Ort, zu dem die Person die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen unterhält. Darunter ist der Ort (in…
…Berufungswerbers). 7)Welchen Umfang hat(te) die von den Eltern betriebene Landwirtschaft (Grundflächenausmaß, Anbau- und Produktionsarten, Viehzucht, Forstwirtschaft etc.)? 8)Es ist der Abgabenbehörde I. Instanz zuzustimmen, wenn sie darauf verweist, dass Begräbniskosten nach österreichischem Steuerrecht nur insoweit als außergewöhnliche Belastungen in Abzug gebracht werden…
…Nutzungsdauer abgeschrieben. Da FSTS ihre Gebühren unmittelbar vom Kreditinstitut erhalte, gebe es keine zeitliche Diskrepanz zwischen Ertrag und Zahlungseingang. Dok. T , Appendix Market Share Full Penetration In der Ländertabelle wird Österreich mit einem Handelsgesamtvolumen von $69.112 Mio. und einem L/C-Anteil von 30%…
…maßgebend. Im gegenständlichen Fall wurde im Jahr 2003 eine Eigentumswohnung am Dienstort angeschafft. Die durchgehende Beschäftigung am Ort der Wohnung, wenn auch bei unterschiedlichen Arbeitgebern, ist seither gegeben. In der Sachverhaltsdarstellung wird ausgeführt, dass die Wohnung nur sporadisch bei Schlechtwetter oder langer Arbeitszeit benützt werde…
…geht eine durchschnittliche Beschäftigung von wöchentlich 4 Tagen je 2 Stunden hervor. Im Einkommensteuerbescheid 2000 und 2001 hat das Finanzamt die "Subhonorare" nicht als Betriebsausgaben anerkannt, und in jenem für 2001 überdies von den geltend gemachten Reisekosten lediglich einen Betrag von 2.366,00 S…
…BAO. Im Zuge einer bei der Bw. abgeführten abgabenbehördlichen Prüfung der Aufzeichnungen stellte der Prüfer in Tz. 13 des Bp-Berichtes fest, dass aus den vorgelegten Unterlagen Wertpapiertransaktionen im nachstehenden Umfang erkennbar seien: | Jahr | Anzahl d. Käufe | Anzahl der Verkäufe | Transaktionen…
…Umfang der vom Bw. übernommenen Aufträge war so groß, dass er diese nicht ohne zusätzliche Hilfe hätte bewältigen können. Dem Bw. war bereits bei Übernahme der Aufträge bewusst, dass er sich geeigneter Helfer bedienen musste. Daher inserierte er auch in einschlägigen polnischen Printmedien in Österreich…
…sei anzusehen, wenn die erbrachten Leistungen in den Abrechnungen nicht detailliert nach Art, Umfang und zeitlicher Lagerung aufscheinen und die Bezahlung nicht - wie dies bei einer eher geringfügigen Arbeitsleistung üblich ist - zeitnah zur erbrachten Leistung erfolgt sei (VwGH 17.9.1997,93/13/0033, ÖStZB…
…die dritten Auffassung bei einer vergleichsweise geringen Pendelbewegung nicht das volle Pendlerpauschale gewähren, sondern geht von einer Aliquotierung des Pendlerpauschales entsprechend den vereinbarten Arbeitstagen im Lohnzahlungszeitraum aus und will etwa - wie hier gegeben - bei einer Beschäftigung an einem Tag in der Woche (und überwiegenden Pendeln…
…steht, auch an Außendienst- oder Telearbeitstagen seinen Arbeitgeber aus beruflichen Gründen aufzusuchen und so eine überwiegende Pendelbewegung im Lohnzahlungszeitraum herbeizuführen. Während der Außendienst- oder Telearbeitsmitarbeiter in nicht wenigen Fällen im eigenen Interesse das Aufsuchen des Arbeitgebers an Außendienst- oder Telearbeitstagen vermeidet (geringere Kosten, geringerer Zeitaufwand…