…in H zu finden. Aufgrund der Tatsache, dass ich damals auch in S noch über keinerlei Kassenverträge verfügt habe, war es mir bei dem, zwischen H und S aufgespalteten, Arbeitseinsatz (noch) nicht möglich, Patienten in S zu behandeln. Dazu hätte es eines vollen Einsatzes bedurft…
…Das Finanzamt erließ eine abweisende Berufungsvorentscheidung und führte aus: Heimfahrten in der Mittagspause: Der Bw. habe keinen PKW im Betriebsvermögen. Die Fahrtkosten zwischen der Wohnung in F und den Ordinationen seien in Form von Kilometergeldern geltend gemacht worden. Fahrtenbücher seien nicht geführt worden. Der Bw…
…Krankenhauses Hietzing vom 16.2.2010, auch iZm der Schätzung, zur Kenntnis genommen. Hustenzuckerl sind nicht als Kosten für Medikamente absetzbar, da diesen keine therapeutische Wirkung zukommt und kein erkennbarer Zusammenhang zu der Behinderung bzw. einer Krankheit besteht. Der Zusammenhang zwischen der Fahrt nach Süden…
…von beschleunigt abschreibbarem Herstellungsaufwand bzw. (sofort absetzbarem) Instandsetzungsaufwand aus. Betrachtet man die Baumaßnahmen im vorliegenden Fall, so wurden im EG sowohl Zwischen- als auch Außenwände teilweise abgerissen und neu errichtet. Ebenso kam es im 1. OG zum Abbruch einiger Außen- und Zwischenwände und zum Neuaufbau…
… also bei Übernachtungsfällen (vgl. VwGH 7.10.2003, 2000/15/0151). Es ist eine Abgrenzung zwischen abzugsfähigen Verpflegungsmehraufwendungen und nichtabzugsfähigen (üblichen) Verpflegungsaufwendungen der privaten Lebensführung vorzunehmen. In seiner Entscheidung vom 11.5.2004, RV/340-I/03, führte der unabhängige Finanzsenat aus: "Für die Möglichkeit…
…Ordinationsassistentin darstellen. Mit Eingabe vom 23. August 2011 erhob die Bw. "Berufung" gegen die Berufungsvorentscheidung und führte darin an, dass zwischen der Begründung im Erstbescheid und jener in der Berufungsvorentscheidung ein für sie nicht verständlicher Widerspruch besteht. Sie macht über ihre bisherigen Ausgaben noch Fahrtkosten…
…stellen keine außergewöhnliche Belastung dar. Unzulässig wäre es, den Vergleich nur zwischen Personen anzustellen, die Krankheitskosten zu tragen haben oder behindert sind (vgl. UFS-GZ RV/0427-G/06 vom 11.12.2006). Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung versteht man unter Kosten der Heilbehandlung Arztkosten…
…fehlt es am Merkmal der Zwangsläufigkeit. Die als außergewöhnliche Belastung grundsätzlich abzugsfähigen Fahrtkosten vermindern sich daher um 311,04 €. Weiters enthalten die Aufstellungen des Bw. Krankheitskosten, die mit dem Nervenleiden der Gattin in keinem Zusammenhang stehen (28.1./4.2. Ordinationen Dris. X., lt…
…Grundaufzeichnungen) gemacht wurden und auch keinerlei Ausdrucke der Grundaufzeichnungen erfolgt sind. Dies widerspreche den Erfahrungen des täglichen Lebens. Eine detaillierte Probe zwischen Excel-Tagesliste (Grundaufzeichnungen) und Bankbelegen kann somit nicht mehr vorgenommen werden, daher ist die Vollständigkeit der Erfassung sämtlicher Geschäftsfälle mangels Vorliegens von Grundaufzeichnungen…
…Nachhinein nicht möglich, ein Sachbezug seit 03/2005 wurde berücksichtigt." Die BP schied den geltend gemachten Aufwand als private Lebensführung aus, da außer den Fahrten zwischen der Wohnung und Arbeitsstätte keine sonstigen Fahrten für die Ordination nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht hätten werden können. Die Behauptung…
…Nachhinein nicht möglich, ein Sachbezug seit 03/2005 wurde berücksichtigt." Die BP schied den geltend gemachten Aufwand als private Lebensführung aus, da außer den Fahrten zwischen der Wohnung und Arbeitsstätte keine sonstigen Fahrten für die Ordination nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht hätten werden können. Die Behauptung…
…liege damit eine weitere doppelte Haushaltsführung zwischen A und Sch vor. In A werden Einkünfte aus einer betrieblichen Tätigkeit als Ärztin erzielt. In der Wohnung in A erzielt die Bw als Ärztin betriebliche Einkünfte insbesondere durch gelegentliche Patientenbesuche. Die darüber hinausgehenden Betriebseinnahmen resultieren aus Ordinationsvertretungen…
…dass der PKW BMW 530d A aus dem Betriebsvermögen auszuscheiden sei und für die Abgeltung der zusätzlich zu den Reiseaufwendungen angefallenen Fahrten zwischen Wohnort und Ordinationsort Kilometergelder für 3000km in den Streitjahren 2001 bis 2004 als zusätzliche Betriebsausgaben anzuerkennen seien. Aufgrund der Feststellungen der Betriebsprüfung…
…Verträge bezüglich Nutzung der Räume in O , KS 6 vorzulegen und den durch Sie im Jahr 2007 getätigten Aufwand durch Belege nachzuweisen. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist ein Vertrag zwischen nahen Angehörigen steuerlich anzuerkennen, wenn er nach außen ausreichend zum Ausdruck kommt, einen klaren…
…Eugen im Oktober 1999 maturiert und in der Zeit zwischen dem 27. September 1999 und 26. Mai 2000 den Präsenzdienst in Fehring abgeleistet habe, unter grundsätzlicher Anerkennung des behaupteten Dienstverhältnisses - Wartung und Durchführung von Verbesserungsmaßnahmen des EDV-Systems der Ordination - vorgenommenen Betriebsausgabenkürzung ist Folgendes auszuführen:…
…der weitaus größere Anteil der Betriebskosten (Wasser, Heizung, Strom usw.) durch den Ordinationsbetrieb verursacht werde. Dieser Argumentation sei die Betriebsprüfung nur bei den Heizkosten gefolgt. Warum eine unsachliche Differenzierung zwischen den einzelnen Aufwandsarten vorgenommen werde, sei unklar. Der Berufungsantrag bezüglich des Privatanteiles an den Heizkosten…
…dass auch diese Fahrtkosten durch Bahnkarten oder sonstige Nachweise nachgewiesen werden müssen. Der Pflichtige hält fest, dass er keine Nachweise hat, dass ihm aber die Behandlungen so geholfen haben, dass er seiner Arbeit weiterhin nachgehen konnte. Die Behandlungsdauer war zwischen einer halben bis einer Stunde…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 2 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Isolde Zellinger sowie die Laienbeisitzer Dir. Wilhelm Kranzl und Dipl.Tzt. Dr. Leopold Pfeil als weitere…
…Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten sind, wurden die im Folgenden dargestellten Kilometergelder nicht als Betriebsausgaben anerkannt: | 2000 | 2001 | 2002 | ATS 54.880,00 | ATS 58.310,00 | € 4.343,20 Tz 15 Aufwendungen Ordinationsräumlichkeiten…
…Ärzten, etc., zum Zweck der Untersuchungen und Behandlungen behinderungskausaler gesundheitlicher Beeinträchtigungen gefahren ist und offensichtliche Änderungen der Verhältnisse des Krankheitszustandes zwischen den Jahren 2005 und 2006 nicht erkennbar sind (unbestrittene Vorbringen des Bw.). Rechtliche Beurteilung: Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Hörgerät…