…in H zu finden. Aufgrund der Tatsache, dass ich damals auch in S noch über keinerlei Kassenverträge verfügt habe, war es mir bei dem, zwischen H und S aufgespalteten, Arbeitseinsatz (noch) nicht möglich, Patienten in S zu behandeln. Dazu hätte es eines vollen Einsatzes bedurft…
…Das Finanzamt erließ eine abweisende Berufungsvorentscheidung und führte aus: Heimfahrten in der Mittagspause: Der Bw. habe keinen PKW im Betriebsvermögen. Die Fahrtkosten zwischen der Wohnung in F und den Ordinationen seien in Form von Kilometergeldern geltend gemacht worden. Fahrtenbücher seien nicht geführt worden. Der Bw…
…Krankenhauses Hietzing vom 16.2.2010, auch iZm der Schätzung, zur Kenntnis genommen. Hustenzuckerl sind nicht als Kosten für Medikamente absetzbar, da diesen keine therapeutische Wirkung zukommt und kein erkennbarer Zusammenhang zu der Behinderung bzw. einer Krankheit besteht. Der Zusammenhang zwischen der Fahrt nach Süden…
…Leistungen betreffend Implantologie anbieten. Die Entfernung zum Wohnort der Beschwerdeführerin beträgt je nach gewählter Route zwischen 28,4 und 32,1 km. Bei einem Durchschnittswert von 30 km und 6 Zahnarztbesuchen im Jahr 2016 würden das Fahrtkosten von 151,20 € bedeuten, die steuerlich anzuerkennen…
…20%igen Umsätze bewege sich (ohne Impfaktion 2009/nur Leistung ohne Serum) zwischen 46 und 104 % (Durchschnitt 2005-8/2010: 75%). Ein Rohaufschlag von 75 % erscheine jedoch sehr gering, da dieser den Aufschlag für Medikamente und Leistung und eventuelle Fahrtkosten enthalten sollte. Auffällig sei auch…
…beispielsweise durch Bezahlung des Studentenheimes. Der Maximalbetrag, den die Studienwerber vom Verein an Unterstützung erhalten würden, liege zwischen € 800,00 und € 900,00. Wenn der Studienwerber will, könne er freiwillig für den Verein tätig werden. Diese Tätigkeit sei dann unentgeltlich und nicht Bedingung…
…berücksichtigt werden, ist die Voraussetzung für die Berücksichtigung des Pensionistenabsetzbetrages dem Gesetzeswortlaut nach nicht gegeben. 4. Pendlerpauschale: Das Pendlerpauschale kann unter bestimmten Voraussetzungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gewährt werden. Nach Ihren eigenen Angaben wird Ihnen vom Dienstgeber kein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt. Welche…
…von beschleunigt abschreibbarem Herstellungsaufwand bzw. (sofort absetzbarem) Instandsetzungsaufwand aus. Betrachtet man die Baumaßnahmen im vorliegenden Fall, so wurden im EG sowohl Zwischen- als auch Außenwände teilweise abgerissen und neu errichtet. Ebenso kam es im 1. OG zum Abbruch einiger Außen- und Zwischenwände und zum Neuaufbau…
…den Pharmavertretern, die im niedergelassenen bzw. home-care Bereich eingesetzt seien, dazu kommen könne, dass nicht die jeweils kürzeste Strecke zwischen den aufgesuchten Ordinationen, sondern die angesichts der jeweiligen Umstände zweckmäßigste Strecke, zurückgelegt werde (vgl zB UFS 28.1.2008, RV/1320-L/06, UFS…
… also bei Übernachtungsfällen (vgl. VwGH 7.10.2003, 2000/15/0151). Es ist eine Abgrenzung zwischen abzugsfähigen Verpflegungsmehraufwendungen und nichtabzugsfähigen (üblichen) Verpflegungsaufwendungen der privaten Lebensführung vorzunehmen. In seiner Entscheidung vom 11.5.2004, RV/340-I/03, führte der unabhängige Finanzsenat aus: "Für die Möglichkeit…
…Geräte wie abgebaut werden.“ Eine seitens der belangten Behörde am 21.4.2017 erstellte Abfrage im Pendlerrechner ergibt untenstehende Fahrtstrecke zwischen Wohnung der Bf und Zweitordination in B. Bei einem angenommenen Arbeitsbeginn um 16:00 Uhr und einem Arbeitsende um 19:00 (Ordinationsöffnungszeiten) ergibt sich…
…Ordinationsassistentin darstellen. Mit Eingabe vom 23. August 2011 erhob die Bw. "Berufung" gegen die Berufungsvorentscheidung und führte darin an, dass zwischen der Begründung im Erstbescheid und jener in der Berufungsvorentscheidung ein für sie nicht verständlicher Widerspruch besteht. Sie macht über ihre bisherigen Ausgaben noch Fahrtkosten…
…2020 bis zum 1.4.2021 erhielten die Ärzte je nach Testanzahl zwischen € 35,- und € 65,- pro Antigentest. Ab April 2021 betrug die Pauschale in der Regel € 25,- pro Test, ab 1.7.2021 für Testungen außerhalb der Ordination € 20,- (***Landesrechnungshofbericht**…
…stellen keine außergewöhnliche Belastung dar. Unzulässig wäre es, den Vergleich nur zwischen Personen anzustellen, die Krankheitskosten zu tragen haben oder behindert sind (vgl. UFS-GZ RV/0427-G/06 vom 11.12.2006). Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung versteht man unter Kosten der Heilbehandlung Arztkosten…
…fehlt es am Merkmal der Zwangsläufigkeit. Die als außergewöhnliche Belastung grundsätzlich abzugsfähigen Fahrtkosten vermindern sich daher um 311,04 €. Weiters enthalten die Aufstellungen des Bw. Krankheitskosten, die mit dem Nervenleiden der Gattin in keinem Zusammenhang stehen (28.1./4.2. Ordinationen Dris. X., lt…
…Grundaufzeichnungen) gemacht wurden und auch keinerlei Ausdrucke der Grundaufzeichnungen erfolgt sind. Dies widerspreche den Erfahrungen des täglichen Lebens. Eine detaillierte Probe zwischen Excel-Tagesliste (Grundaufzeichnungen) und Bankbelegen kann somit nicht mehr vorgenommen werden, daher ist die Vollständigkeit der Erfassung sämtlicher Geschäftsfälle mangels Vorliegens von Grundaufzeichnungen…
…Nachhinein nicht möglich, ein Sachbezug seit 03/2005 wurde berücksichtigt." Die BP schied den geltend gemachten Aufwand als private Lebensführung aus, da außer den Fahrten zwischen der Wohnung und Arbeitsstätte keine sonstigen Fahrten für die Ordination nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht hätten werden können. Die Behauptung…
…Nachhinein nicht möglich, ein Sachbezug seit 03/2005 wurde berücksichtigt." Die BP schied den geltend gemachten Aufwand als private Lebensführung aus, da außer den Fahrten zwischen der Wohnung und Arbeitsstätte keine sonstigen Fahrten für die Ordination nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht hätten werden können. Die Behauptung…
…liege damit eine weitere doppelte Haushaltsführung zwischen A und Sch vor. In A werden Einkünfte aus einer betrieblichen Tätigkeit als Ärztin erzielt. In der Wohnung in A erzielt die Bw als Ärztin betriebliche Einkünfte insbesondere durch gelegentliche Patientenbesuche. Die darüber hinausgehenden Betriebseinnahmen resultieren aus Ordinationsvertretungen…
…83 reduziert und die unter der Kennziffer 476 erfassten Aufwendungen von € 1.703,10 auf € 2.210,23 erhöht wurden. Ein Pendlerpauschale wurde der Beschwerdeführerin nicht zuerkannt. Die Begründung dazu lautete: „Die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten…