…22.11.2006, 2004/15/0130). Insoweit hat das Finanzamt die Fahrt von B nach A zutreffend nicht als eine zum Ansatz der tatsächlichen Kosten berechtigende Fahrt zwischen zwei Arbeitsstätten (Mittelpunkten der Tätigkeit) gewertet. Die angefallenen Aufwendungen können somit nur nach Maßgabe des § 16 Abs…
…zu § 16 EStG 1988). Entsprechend der Verwaltungspraxis können Fahrtkosten für Fahrten zwischen zwei Arbeitsstätten allerdings nur dann als Werbungskosten Anerkennung finden, als ein zusätzlicher Aufwand für diese Fahrten entsteht und dieser Aufwand nicht bereits durch den Verkehrsabsetzbetrag und das Pendlerpauschale abgegolten wurde (vgl. dazu Sailer…
…Die beantragten Reisekosten und Diäten wurden vom Finanzamt nicht anerkannt. In der Begründung führte das Finanzamt folgendes aus: "Die tatsächlichen Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte konnten nicht berücksichtigt werden, da die hierfür erwachsenden Kosten durch den Verkehrsabsetzbetrag sowie durch ein allenfalls zustehendes…
…eines Fahrtenbuches nicht beantwortet, damit wurde von Ihnen nicht erklärt, ob Sie in Vo übernachten oder pro Tag zwischen zwei Arbeitsstätten tätig sind. Fahrtkosten für tägliche Fahrten zwischen zwei Arbeitsstätten waren daher nicht zu berücksichtigen. Am 1. April 2008 brachte der Bw. einen Vorlageantrag ein…
…worden. In dieser Begründung sei darauf hingewiesen worden, dass Fahrten zwischen zwei Arbeitsstätten mit dem Verkehrsabsetzbetrag (Pendlerpauschale) abgegolten seien und daher die beantragten Kilometergelder nicht berücksichtigt werden können. Der Berufungswerber sei als Teleworker bei der Firma A L GmbH (Standorte in Graz und Steyr) beschäftigt…
…die Fahrten zwischen zwei Arbeitsstätten (soweit es sich nicht gleichzeitig auch um die Wohnung handelt) führen zu Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 EStG. Im gegenständlichen Fall seien daher 7 Kilometer für die Fahrten zwischen der Arbeitsstätte im Hotel W. , W3 und der weiteren Arbeitsstätte in…
…dass der Abgabepflichtige zwei Arbeitsstätten habe, wobei sich eine davon an seinem Wohnsitz befinde. Die Fahrten zur anderen Arbeitsstätte seien daher als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz anzusehen. Aufwendungen für diese Fahrten seien durch den Verkehrsabsetzbetrag und ein allfällig zustehendes Pendlerpauschale abzugelten. Im Vorlageantrag vom…
…Arbeitsstätteneigenschaft darstellt (vgl. sinngemäß dazu Doralt, aaO, unter Hinweis auf VwGH 14.6.1988, 87/14/0109). Selbst das Vorbringen des Bw., dass er sein Business aus dem Home-Office durchführe, kann nicht zu einer anderen Beurteilung des vorliegenden Sachverhaltes führen. Fahrten zwischen zwei Arbeitsstätten…
…dass auch die Wohnung der Außendienstmitarbeiter als Arbeitsstätte anzusehen ist, kann ebenso nicht erfolgen. Fahrten zwischen zwei Arbeitsstätten stellen dem Grunde nach keine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sondern beruflich veranlasste Fahrten dar; dies deshalb, weil Ausgangspunkt dieser Fahrten im Regelfall eben gerade nicht die…
…der Bw geltend, dass er es bei seiner Erklärung für das Jahr 1999 verabsäumt habe, Werbungskosten für Fahrten zwischen zwei Arbeitsstätten zu beantragen. Im Jahr 1999 seien insgesamt 2.212 Kilometer zwischen den beiden Arbeitsstätten in G. und in H. zurückgelegt worden, wofür ein Abzug…
…den einzelnen Betrieben und zurück um Fahrten zu einer (weiteren) Arbeitsstätte handelt oder um Dienstreisen. Davon hängt ab, ob dem Bw. für diese Fahrten pauschalierte Werbungskosten in Form des Verkehrsabsetzbetrages und des Pendlerpauschales zustehen, allenfalls für Fahrten zwischen zwei Arbeitsstätten die tatsächlichen Kosten in Form…
…Fahrtkostenzuschüsse, Tickets für öffentliche Verkehrsmittel usw.) oder die Stellung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges für solche Fahrten führen - sofern nicht § 26 Z 5 EStG 1988 anwendbar ist - zweifelsfrei regelmäßig zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Im Gegensatz dazu führen Aufwendungen für Fahrten zwischen zwei Arbeitsstätten zu zusätzlich zu berücksichtigenden Werbungskosten…
…dieses Arbeitnehmers übereinstimmenden Arbeitsstätte zu einer weiteren Arbeitsstätte als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, somit als beim Sachbezug zu berücksichtigende Fahrten qualifiziert (VwGH 16.07.1996, 96/14/0033). Außerdem hat der Verwaltungsgerichtshof in zahlreichen Erkenntnissen die Ansicht bestätigt, die Behauptung, zwei im Betriebsvermögen befindliche…
…Arbeitsstätte, die Heimfahrt zur Wohnung jedoch von einer anderen Arbeitsstelle aus durchgeführt wird und dazwischen eine - in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten abzugsfähige - Fahrt zwischen zwei Arbeitsstätten stattfindet. Werden Dienstreisen über Anordnung des Arbeitgebers von der Arbeitsstätte aus begonnen, stellen die Fahrten zur Arbeitsstätte Fahrten…
…Aktenlage ergibt sich jedenfalls, dass die in Rede stehenden Fahrten auch nicht als solche zwischen zwei Arbeitsstätten (Arbeitsorten) zu werten sind. Auf der Grundlage des bisher vorgetragenen Sachverhaltes fallen die in Streit stehenden Fahrten für die Wegstrecke vom Wohnsitz in St.V. zum jeweiligen Dienst…
…Bei zwei vollen Lehrverpflichtungen sei es ihm nicht möglich vormittags oder nachmittags zu üben, sodass hier auf die Abendstunden ausgewichen werden müsse. Entsprechende Stundenpläne seiner beiden Lehrtätigkeiten könnten selbstverständlich nachgereicht werden. Bezüglich der Reisekosten führte er ergänzend aus, nur die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte…
…wurden. Wie im Vorhalt bereits ausgeführt, sind daher die vom Finanzamt im Erstbescheid und zusätzlich zu diesen in der Berufungsvorentscheidung anerkannten Werbungskosten für Fahrten zwischen den zwei Arbeitsstätten um die nicht zurückgelegten Fahrten und somit um 50% zu kürzen, was zu folgenden anzuerkennenden Werbungskosten führt…
…Fahrtaufwendungen wie Kilometergelder, also pauschalierte Fahrtkosten zwischen zwei Arbeitsstätten (solange nicht eine davon der Wohnsitz ist) oder auch tatsächliche Fahrtkosten, stehen nach der allgemeinen Definition der Werbungskosten (siehe oben) jedenfalls als steuerlich wirksame Ausgaben zu. Legt man diese Überlegungen als Maßstab auf die typischen Verhältnisse…
…K./St. in X. und erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind unter Verweis auf die genannten Bestimmungen wie folgt zu berücksichtigen: ad Fahrten vom (Zweit)Wohnsitz zur Arbeitsstätte ("K./W. - K./B.") Die Bw. gab bekannt, dass am Dienstort…
…ergibt das eine Kilometeranzahl von 2.520, verbunden mit 46 Fahrten zwischen den zwei Arbeitsstätten fa und o3 jeweils 62 km Hin- und retour) eine Fahrleistung von 5.372 km, somit ein Kilometergeld von insgesamt 2.041,36. Als Reisekosten beantragen Sie weiters Taggelder von…