… VwGH 25.4.1996, 96/16/0059; VwGH 30.1.2001, 2000/14/0109). Die Erlassung eines Einleitungsbescheides zu dem vom Zollamt angenommenen Fahrlässigkeitsdelikt des § 36 Abs.1 FinStrG ist daher rechtswidrig, er war schon aus diesem formellen Grund spruchgemäß aufzuheben und es konnte sich…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 2, HR Mag. Gerhard Groschedl, in der Finanzstrafsache gegen D.G., vertreten durch Dr. Werner Posch, Rechtsanwalt, 2640 Gloggnitz, Hauptstraße 37, wegen des Finanzvergehens der Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1…
…§ 9 FinStrG sei zu entnehmen, dass bei einem Irrtum jeder Art die Haftung für Vorsatz entfällt, aber bei Vermeidbarkeit des Irrtums die Haftung für ein entsprechendes Fahrlässigkeitsdelikt eintrete. In allen Fällen müsse es sich um einen Irrtum handeln, der überhaupt dem Tatbestand oder der Rechtswidrigkeit…
…worden, die Interessen des Beschwerdeführers in steuerlichen Angelegenheiten wahrzunehmen. Es wollen daher vor Einleitung des Finanzstrafverfahrens entsprechende Erhebungen durchgeführt werden, die allenfalls das gegenständliche Delikt als Fahrlässigkeitsdelikt werten lassen würden, insbesondere durch Erhebungen in der Steuerberatungskanzlei A. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 82 Abs. 1…
…3 (S. 268/2) werde zutreffend auf jene Kriterien verwiesen, welche es für geboten erscheinen lassen, dass dem Ausspruch der Finanzbehörde über die Einleitung des Verfahrens auch bei einem Fahrlässigkeitsdelikt Bescheidcharakter zuzuerkennen sei. Wörtlich heiße es in dieser Kommentarstelle unter Hinweis darauf, dass der Verfassungsgerichtshof…
…Von einem Tabakmonopol habe er noch nie gehört. Er beantrage "in eventu" eine "Prüfung, ob nicht Fahrlässigkeitsdelikte statt Vorsatzdelikte vorliegen". Das der Beschwerde beigeschlossene Schreiben vom 25. Mai 2004 des Psychotherapeuten Y, hat im Wesentlichen den folgenden Inhalt: Neben der Diagnose "post-traumatisches Streß-Syndrom…
…dass gemäß § 48a Abs.2 FinStrG (idF ab 29.12.2007) für das Fahrlässigkeitsdelikt die Höchststrafe 4.000 € beträgt und mit der Geldstrafe in Höhe von 800 € dieser Rahmen zu 20 % ausgenutzt wurde. Mit diesem Prozentsatz der Strafausmessung bewegt sich das Zollamt schon…
…einer vorsätzlichen Abgabenhinterziehung sei zu diesem Zeitpunkt bereits ausgeschlossen, da jegliche Form von Irrtum gemäß § 9 FinStrG höchstens eine Strafbarkeit nach dem entsprechenden Fahrlässigkeitsdelikt nach sich ziehen könne. Warum das Nichtverständigen mit dem steuerlichen Berater einen Irrtum bei der Steuerpflichtigen ausschließen solle, sei nicht ersichtlich…
…Bestrafung wegen vorsätzlicher Tat entfallen würde. Übrig bleiben würde jedoch eine Bestrafung wegen fahrlässiger Tat. Voraussetzung hiefür sei, dass es ein entsprechende Fahrlässigkeitsdelikt überhaupt gäbe. § 35 FinStrG sei ein Vorsatzdelikt und könne kann auch nur in dieser Form begangen werden. Aus diesem Grund würde bei…
…für Strafsachen Wien geführten Strafverfahren sei nach Ermittlungen mit Beschluss vom 4. Jänner 2010 (Gz.) die Unzuständigkeit des Gerichtes zur Verfolgung ausgesprochen worden, da nur ein Fahrlässigkeitsdelikt vorliege, zu dessen Ahndung die Gerichte nicht berufen seien. Dieser Beschluss sei in Rechtskraft erwachsen. Das Finanzstrafverfahren wäre…
…FinStrG). Es ist aber nach Meinung des UFS auch ein Fahrlässigkeitsdelikt auszuschließen, denn aus der Begründung des Gerichtsurteils bzw. der Hauptverhandlungsniederschrift ist zu entnehmen, dass S auf zollamtliche Auskünfte bzw. das richtige Agieren des H. vertraute, was auch die für ein Fahrlässigkeitsdelikt notwendige Sorgfaltspflichtverletzung ausschließt…
…000,00 sein und nicht 33,33%. Keinesfalls könne aber dem Bw. ein deliktisches Verhalten zugerechnet werden, auch nicht ein Fahrlässigkeitsdelikt. Die Grenzen an die zumutbaren Kenntnisse des Abgabenrechtes wären hier bei weitem überspannt. Außerdem habe der Bw. der Empfehlung seiner Steuerberaterin unbedenklich folgen dürfen…
…der Begründung näher ausgeführt - richtig gestellt wird und hinsichtlich eines danach eventuell noch verbleibenden strafbestimmenden Wertbetrages nicht von einem Vorsatzdelikt nach § 33 FinStrG sondern von einem Fahrlässigkeitsdelikt nach § 34 FinStrG auszugehen sowie die ausgesprochene Strafe als Konsequenz dessen entsprechend zu reduzieren. Zur Begründung wird ausgeführt…
…der Vorsteuer jedenfalls nicht vorliege und es könne der Bw1 maximal vorgeworfen werden, dass sie sich bei einem Sachverständigen nicht sorgfältig erkundigt habe und dies sei maximal als Fahrlässigkeitsdelikt anzusehen. Außerdem sei auszuführen, dass sogar die Betriebsprüfung offensichtlich nicht Bausteuer als Basis für die Versagung…
…gehalten hat, dass er einer ihn treffenden Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen ist - ein entsprechendes Fahrlässigkeitsdelikt ist nicht normiert - daher war hier mit Verfahrenseinstellung vorzugehen. Zur verspäteten Einreichung der Steuererklärungen für das Jahr 2003 wurde im Zuge der mündlichen Verhandlung von der steuerlichen Vertreterin ausgesagt, dass sie…
…Tatschuld im Sinne des § 42 StGB feststellen müssen. Die Strafhöhe von 40.000,00 € sei illusorisch und nicht gerechtfertigt, weil sich bei einem Fahrlässigkeitsdelikt die Geldstrafe nie in der Höhe von 50 % der Finanzschuld bewegen dürfe. Einerseits sei ein Finanzvergehen nach § 34 mangels Vorliegens…
…ihrer Aufgaben gelegt haben wird, um sich nicht der Kritik ihres früheren Klienten bzw. ihres Nachfolgers auszusetzen und allenfalls im Falle eines Honorarstreites eine gute Ausgangsposition zu haben. Ausgehend von einem Fahrlässigkeitsdelikt ist also zusammenfassend festzuhalten, dass E von seiner Steuerberaterin monatlich, also für Mai…
… VwGH 25.4.1996, 96/16/0059; VwGH 30.1.2001, 2000/14/0109). Die Erlassung eines Einleitungsbescheides zu dem vom Zollamt angenommenen Fahrlässigkeitsdelikt des § 36 Abs.1 FinStrG ist daher rechtswidrig, er war schon aus diesem formellen Grund spruchgemäß aufzuheben und es konnte sich…
…96/16/0059; VwGH 30.1.2001, 2000/14/0109). Die Erlassung eines Einleitungsbescheides zu dem vom Zollamt angenommenen Fahrlässigkeitsdelikt des § 36 Abs.2 FinStrG ist daher rechtswidrig, er war schon aus diesem formellen Grund spruchgemäß aufzuheben und es konnte sich ein Eingehen auf die…
…die einzelnen Tathandlungen von einem einheitlichen Willensentschluss getragen werden. Die Annahme eines solchen einheitlichen, auf die Verkürzung von Abgaben durch mehrere Jahre hindurch gerichteten Willensentschlusses ist bei einem Fahrlässigkeitsdelikt begrifflich ausgeschlossen; im Spruch des angefochtenen Erkenntnisses war daher das Wort "fortgesetzt" aufzuheben. Gemäß § 23 Abs…