…für das aktuelle Semester erfolgt sei. Ebenso Fakt ist, dass der Sohn des Berufungswerbers im Sommersemester 2011 keine Prüfungen abgelegt hat bzw wegen der Exmatrikulation ablegen konnte. Für das Wintersemester 2011/12 war der Sohn wieder zum Studium zugelassen. Nach § 2 Abs 1 lit b…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 8. November 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 24. Oktober 2007 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Juli 2007 bis 30. September 2007 entschieden: Die Berufung…
…Fall, dass meine Tochter die rechtzeitige Einzahlung des Studienbeitrags zum Zwecke der ordnungsgemäßen Fortsetzungsmeldung aus Versehen unterlassen hat. Aufgrund der darauf folgenden Exmatrikulation war die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen für das Sommersemester nicht möglich, sodass meine Tochter während des Sommersemesters auch keine Prüfungen ablegen konnte. Dennoch…
…gemeldet (Abgangsbescheinigung der Fachhochschule vom 22. Dezember 2006). Zur Exmatrikulation ist im Begleitschreiben vom selben Tag ausgeführt, dass diese wegen dreimaliger Beurteilung der Diplomarbeit mit "Nicht genügend" erfolgen habe müssen. In der Zeit von März 2007 bis 11. Juli 2007 war er an der Universität…
…zum angeforderten Nachweis über bisher abgelegte Prüfungen: "keine". Mit Schreiben vom 14. Mai 2001 ersuchte das Finanzamt den Bw. den Nachweis über die Exmatrikulation in B., den Nachweis über die dort abgelegten Prüfungen sowie einen Nachweis, über die (allfällige) Anrechnung von Prüfungen des in B…
…Neuinskribierung". Im Ermittlungsverfahren wurde der Bw. ersucht, die Exmatrikulationsbestätigung der Universität Wien sowie den Bescheid über die Anrechnung von Prüfungen durch die Universität Graz vorzulegen. Mit Bescheid vom 27. Oktober 2010 wurde der Antrag des Bw., die Familienbeihilfe für seine Tochter ab 1.10.2010…
…2009/2010 und das Sommersemester (SS) 2010 sei er für das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaft an der Universität Wien inskribiert gewesen. Die Exmatrikulation sei am 19.08.2010 erfolgt, seit dem WS 2010 sei ihr Sohn an der JKU Linz für das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften inskribiert…
…von KFU nach einer gesetzlichen Korrekturfrist von 4 Wochen mit "Nicht Genügend" beurteilt - 28.01.11 ( exakt 4 Wochen nach Korrekturfrist) Exmatrikulation meiner Tochter an der KFU und unter Zeitdruck Immatrikulation an der JKU Linz im Studienfach: Rechtswissenschaften - 1.03 .11 meine Tochter wurde von…
…Zwecke kultureller sowie sprachlicher Vorbereitung in den USA aufhielt, hat er aus Versehen die ordnungsgemäße Fortsetzungsmeldung unterlassen. Die dadurch erfolgte Exmatrikulation hatte jedoch auf den Studienfortgang keinerlei Auswirkungen, da er zu diesem Zeitpunkt keine Lehrveranstaltungen mehr besuchen musste, sondern nur noch seine Diplomarbeit fertigzustellen hatte …
…Ergänzung vom 2. März 2010 forderte das Finanzamt die Bw. um Vorlage folgender Dokumente auf: Die Exmatrikulationsbestätigung aus dem Jahr 2006 betreffend den Sohn der Bw., einen Tätigkeitsnachweis oder eine Schulbestätigung oder ein Studienblatt/Studienbuchblatt ab 09/2006 bis laufend. Die Bw. übermittelte dem Finanzamt…
…§17 Abs. 1 lit. 2 StudFG vor (hierbei sei es unerheblich, ob der Studienwechsel freiwillig erfolgt oder auf Grund des negativen Studienerfolges eine Exmatrikulation vorgenommen worden sei). Gem. § 17 Abs. 4 StudFG entstehe daher eine Wartefrist von vier Semestern, in denen kein Anspruch auf Familienbeihilfe…
…nunmehr fortgesetzte Studium angerechnet werde. Weiters übersandte die Bw. betreffend ihrer Tochter eine Exmatrikulation der Universität C. für das WS 2007/2008 sowie eine Studienbestätigung für die Studienrichtung "Ur- und Frühgeschichte" an der Uni B. für das WS 2007 und SS 2008. Mit Eingabe vom…
…laut vorgelegten Unterlagen vom Wintersemester 1998/1999 bis zum Wintersemester 1999/2000 in B. an der Fachhochschule studiert. Am 13.12.1999 wurde das Studium abgebrochen (Exmatrikulation). Er wechselte im Sommersemester 2000 (4. inskribiertes Semester) an die Uni Wien und studierte dort Theaterwissenschaften und Publizistik…
…Beginn des Jahres abgebrochen, sei unbewiesen und schlechthin falsch. Da seine Tochter nach wie vor immatrikuliert sei, könne eine Exmatrikulationsbestätigung nicht erbracht werden. Inzwischen habe sie zielstrebig eine zusätzliche Berufsausbildung (Eventmanagement) absolviert. Der diesbezügliche Nachweis sei sehr wohl korrekt erbracht worden. Seine Tochter habe auch…
…nicht in Berufsausbildung stand. Dagegen wurde Berufung eingebracht, in der der Sohn sinngemäß folgende Stellungnahme abgab: Er sei erstmals an dem Tag, an dem er seine offizielle Exmatrikulation vornehmen wollte (am 29.9.2003), damit konfrontiert worden, dass er nicht mehr als ordentlicher Student aufscheine…
…b FLAG 1967 könne die Familienbeihilfe erst wieder ab Beginn des Monats weitergewährt werden, in welchen das 1. Rigorosum vorliege. Nach der Exmatrikulation an der Universität Graz am 28. August 2003 erfolgte mit 8. September 2003 die Immatrikulation an der Privaten Medizinischen Universität in Salzburg…
…die Aufnahme als ordentlicher Hörer als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Da die Tochter der Bw. an der Fachhochschule für Architektur im Sommersemester 2008 allerdings nicht mehr inskribiert war - das Datum der Exmatrikulation ist der 29. 2. 2008 - und sich somit auch nicht mehr in…
…bis zur Exmatrikulation auch benutzt hat. Der Unabhängige Finanzsenat vertritt daher in freier Beweiswürdigung die Ansicht, dass der Sohn der Berufungswerberin das Studium, wenn auch nur kurze Zeit, so aber doch ernsthaft betrieben hat. Er stand daher ab Anfang Oktober 2006 bis zur Exmatrikulation in…
…gar nicht möglich ist, muss dies insbesondere für das erste Semester gelten, soweit nicht aus sonstigen Umständen (z.B. Exmatrikulation bereits in den ersten Monaten) hervorgeht, dass ein ernsthaftes Studium von Anfang an nicht geplant war. Da aus dem Vorbringen der Bw. ein solcher Schluss…
…soweit nicht aus sonstigen Umständen (z.B. Exmatrikulation bereits in den ersten Monaten) hervorgeht, dass ein ernsthaftes Studium von Anfang an nicht geplant war. Da aus dem Vorbringen des Berufungswerbers ein solcher Schluss nicht gezogen werden kann, wird die Familienbeihilfe bis zu Ende des Wintersemesters…