…S | Körperschaftsteuerschuld | 133.374,85 | 1.835.278,00 | einbehaltene Steuerbeträge | -298,25 | -4.104,00 | Abgabenschuld | 133.076,60 | 1.831.174,00 Entscheidungsgründe a) Bescheid - Berufung Berufungsgegenständlich sind die Aufwendungen für ein Event-Marketing…
…welchem diesbezüglich ein vergleichbarer Sachverhalt zu Grunde liegt. Nehmen Sie dazu bitte Stellung! c) "Schirennen für Kunden" (1.193,60 €) Offenbar liegt keine "beruflich veranlasste Eventmarketing-Veranstaltung" vor, da die von Ihnen eingereichte Einladung mit der Bezeichnung des tatsächlich veranstalteten Schitages (nämlich des X…
…vorzulegen, gab der Bw. lediglich bekannt, dass Kundeneinladungen und Eventmarketing Veranstaltungen (wie auch die genannte) im Rahmen "vorangesetzter Kosten und Aufwendungen" von der Versicherung getragen werden. Darüber hinaus gehende Kosten hätten vom Bw. bestritten werden müssen. Aus diesem Grund wurde dem Bw. mit Vorhalt vom…
…der betrieblichen von der Vereinssphäre wegen der tendenziellen wirtschaftlichen und weniger gemeinnützigen Zielsetzung des Bw. nicht weiter erforderlich. Bei den hier vom Bw. finanzierten Tätigkeiten handelt es sich großteils um Aufwendungen aus dem Bereich des Event-Marketings (vgl. Schlager/Steinkellner/Wührer, SWK 2003, S 431)…
…wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass die Aufwendungen Werbezwecken dienen und eine erhebliches Überwiegen der betrieblichen bzw. beruflichen Veranlassung vorliegt." bzw. dass "bei Veranstaltungen im Event-Marketing-Bereich die Möglichkeit der weitaus überwiegenden beruflichen bzw. betrieblichen Veranlassung nicht von vorneherein ausgeschlossen ist. Allerdings müsse der Anlass…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Event-Marketing, Deutschland, vertreten durch Netzer & Kollegen, Steuerberater, 88239 Wangen/Allgäu, Gegenbaurstraße 16, vom 6. September 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 12. Juli 2004 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für die…
…2000 jeweils vom 4. Februar 2004 Berufung eingebracht und ausgeführt, dass im Rahmen einer abgabenbehördlichen Betriebsprüfung vom Prüfer Aufwendungen im Zusammenhang mit einer vom geprüften Unternehmen im Jahre 2000 durchgeführten Event-Marketing Veranstaltung nur zur Hälfte als abzugsfähig anerkannt worden seien. Die in diesem Zusammenhang…
…20 Abs 1 Z 3 EStG 1988 (vgl. VwGH 30.4.2003, 98/13/0071). Bei Veranstaltungen im Bereich des Event-Marketings ist die Möglichkeit der weitaus überwiegenden beruflichen bzw. betrieblichen Veranlassung nicht von vornherein ausgeschlossen. Allerdings muss der Anlass der Veranstaltung ausschließlich dem Betriebsgeschehen…
…des 40. Geburtstages veranstalteten Festes eines Rechtsanwaltes). Der Verwaltungsgerichtshof schließt die Möglichkeit der weitaus überwiegenden beruflichen bzw. betrieblichen Veranlassung bei Veranstaltungen aus dem Bereich des professionellen Event-Marketings dabei nicht von vornherein aus. Wenn jedoch der Anlass der Veranstaltung nicht ein solcher ist, der ausschließlich…
…die Problemstellung, die zu dieser Feststellung führt, wie folgt dargestellt: 1. Abrechnung in Höhe von Pauschalen, die nicht vereinbart wurden und auch nicht den Event-Marketing-Richtlinien entsprechen. 2. Eine Abrechnung, die nur eine Stundenanzahl x Stundensatz enthält, genügt nicht den erhöhten Nachweispflichten bei Auslandsbezug;…
…Höhe von 1,039.520 € beanstandete die deutsche Betriebsprüfung, dass 1. Pauschalen abgerechnet wurden, die nicht vereinbart wurden und auch nicht den event-Marketing-Richtlinien entsprechen und 2. eine Abrechnung, die nur eine Stundenanzahl x Stundensatz enthält, nicht den erhöhten Nachweispflichten bei Auslandsbezug genügt…
…hatte in den Jahren 2001 und 2002 enorme Umsatzzuwächse (22 bzw. 24 Mio EUR) und war als Organisator von Kongressen ein gefragtes und anerkanntes Event-Marketing-Unternehmen vor allem in Wien. Das Unternehmen war seit Gründung im Jahr 1990 in Mietobjekten im Bezirk xy angesiedelt…
…für Vermittlung von Versicherungsverträgen im Jahr 1992 bzw. für die Tätigkeit in der Telefonaquisition bzw. im Event-Marketing im Jahr 1995, sind daher anhand der oben dargestellten Kriterien rechtlich zu würdigen: Nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen heißt, dass der Abschluss von inhaltlich eindeutigen Verträgen…
…seien die entstehenden Aufwendungen für Marketingaktivitäten dieser Art durch den Kausalzusammenhang der Aufwendungen mit der Werbewirksamkeit als betrieblich veranlasst zu beurteilen. Dass der juristische Begriff der "Werbung" bisher zu eng ausgelegt worden sei, habe auch der VwGH in seinem "Event-Marketing-Erkenntnis" vom 24.10…
…Event inszeniert worden und ein eigens gedrehter Film sei ein Jahr lang täglich mehrere Male im Ländle TV gesendet worden. Die Aktion habe großes Aufsehen erregt und zu zahlreichen Geschäftsabschlüssen geführt. Auch in den Einkommensteuerrichtlinien, Rz 4819, würden Bewirtungen im Rahmen eines professionellen Event-Marketingkonzeptes…
…2002/15/0123 und 19.12.2002, 99/15/0141, im Bereich des Event-Marketings nicht von vornherein die Möglichkeit der weitaus überwiegenden beruflichen und betrieblichen Veranlassung ausgeschlossen werden kann, allerdings müsse der Anlass der Veranstaltung ausschließlich dem Betriebsgeschehen zuzuordnen sein. Grundsätzlich ist jedoch lt…
…gebunden (rechtliche Vertretung des Vereines nach außen durch den Präsidenten, wirtschaftliche nur in Zusammenarbeit mit dem Kassier, Weisungsfreiheit habe Herr B im Wesentlichen in den Bereichen Werbung/Marketing/Event Managing). Eine persönliche bzw. wirtschaftliche Abhängigkeit sei nicht gegeben, zumal er grundsätzlich weder an einen Dienstort…
…ob dieses Seminar vergleichbar ist, da ich kein Internet habe. 8) Abgeschlossene Berufsausbildung, über 25 Jahre, 3 Jahre Berufspraxis. 9) Mitarbeiterrekrutierung im Event- und Marketingbereich ebenso bei der Personalauswahl bei Verkaufsgesprächen. Gesprächsführung, Fragestellung (offene Fragen, ...) Einschätzung, Wahrnehmung, Umgang mit Vorgesetzten und Mitarbeitern (Pacing & Leading). 10…
…Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Ing. Johannes Gruber und Dr. Ernst Grafenhofer als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen Herrn M.K., Veranstalter im Bereich Marketing, geb. xxxx, whft. XXX, wegen des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen…
…für unter der Linie) wird im Marketing für alle so genannten "nicht-klassischen" Werbemaßnahmen verwendet. Zu den Below-the-line Maßnahmen zählen unter anderem: jegliche Form des Direktmarketing Gewinnspiele Verkaufsförderung Verteilung von Produktproben Sponsoring Product Placement Eventmarketing EPR-Management Online-Werbung Public Relations Below-the…