…die Bescheide angefochten würden, und die Begründungen fehlen. Der Bw ist auch ersucht worden, sämtliche Erstbescheide, die von den gegenständlichen Wiederaufnahmeverfahren betroffen seien, gleichzeitig mit Beantwortung dieses Mängelbehebungsauftrages vorzulegen. Im fristgerecht eingereichten Schriftsatz zur Beantwortung des Mängelbehebungsauftrages hat der Bw ausgeführt, dass bis zum heutigen…
…Berufungsentscheidung mit Erkenntnis vom 27. März 2003, 99/15/0113, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften auf. Am 22. Oktober 2003 erließ das Finanzamt daraufhin einen neuerlichen abweisenden Erstbescheid zum Antrag vom 22. Juli 1996, gegen welchen die Bw. Berufung einlegte. Diese Berufung wurde dem…
…05 durch Aufhebung und Zurückweisung gemäß § 289 Abs. 1 BAO erledigt ohne dass der erforderliche Ersatzbescheid (Sachbescheid) erlassen wurde. Durch die Aufhebung des ursprünglich angefochtenen Bescheides schied dieser aus dem Rechtsbestand und eine nochmalige Entscheidung darüber war nicht zulässig. Damit wurde zweimal über die selbe…
…mit Datum vom 29. Oktober 1999 einen endgültigen Umsatzsteuerbescheid für 1997 und einen endgültigen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1997. Gegen diese Erstbescheide erhob der BW durch seinen ausgewiesenen Vertreter wiederum fristgerecht Berufung. Diese Berufung wurde vom FA mit Berufungsvorentscheidung vom 9. Juni 2000 als unbegründet…
…in eine Berufung gegen den Säumniszuschlagsbescheid ist daher nicht möglich. Über den Antrag auf Aufhebung des Säumniszuschlages kann daher nicht mit Berufungsvorentscheidung, sondern nur mit Erstbescheid (andernfalls liegt eine Verkürzung des Instanzenzuges vor) abgesprochen werden. Die Berufungsvorentscheidung ist daher zu Unrecht ergangen weshalb sie gem. …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Stb,, vom 28. Jänner 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes FA vom 13. Jänner 2009 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO und Sachbescheid Umsatzsteuer 2001 1. entschieden: Der Berufung betreffend…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des 1, vertreten durch Mag. Alexander Kantner, Wirtschaftstreuhänder, 6900 Bregenz, Brielgasse 21,vom 23. Jänner 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom 21. Dezember 2005 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO betreffend Einkommensteuer…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw GesmbH in Liquidation, Adresse,vom 4. August 2000 gegen den Bescheid des Finanzamtes Vöcklabruck vom 4. Juli 2000 betreffend Abweisung des Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend die Körperschaftsteuer für die Jahre 1989 bis 1992…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW, Adresse, vertreten durch WOT West Ost Treuhand Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. i.L., 5020 Salzburg, Wolf Dietrich Str. 10, vom 19. Dezember 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land vom 16. November 2005…
…war, hätte das Finanzamt im Hinblick auf § 276 BAO über diese Berufung mittels Berufungsvorentscheidung zu entscheiden gehabt oder diese an die Abgabenbehörde zweiter Instanz vorlegen müssen. Die Erlassung eines Erstbescheides war somit rechtswidrig. Der Bescheid war aus diesem Grunde aufzuheben. Wien, am 3. Mai 2005
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Hofrätin Dr. Anna Maria Radschek und die weiteren Mitglieder Hofrätin Mag. Christine Gruber-Nadlinger, Werner Just und Gerald Kreuzer im Beisein der Schriftführererin FOI Andrea Moravec über die Berufungen der Bw., vertreten durch Baldinger & Partner Unternehmens- und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Hofrätin Dr. Anna Maria Radschek und die weiteren Mitglieder Hofrätin Mag. Christine Gruber-Nadlinger, Werner Just und Gerald Kreuzer über die Berufung der Bw., vertreten durch Accurata Steuerberatungs GmbH & Co KG, Steuerberatungskanzlei, 3500 Rechte Kremszeile 62, vom…
…Fahrzeuges führt nach ho Ansicht nicht dazu, dass die angefochtene Entscheidungen über einen anderen Gegenstand ergangen wäre, als über denjenigen, der bereits vom (aufgehobenen) Erstbescheid erfasst war. Um den Gegenstand der Vorschreibung mit dem notwendigen, unverwechselbaren Bestimmtheitsgrad zu bezeichnen, kommt es beim gegenständlichen NoVA-Tatbestand…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, in W, vertreten durch Bernardini & Co WirtschaftsprüfungsgesmbH, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 1130 Wien, Trazerberggasse 85, vom 10. Oktober 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 10. September 2007 betreffend Dienstgeberbeitrag zum…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., X., gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart betreffend Familienbeihilfe ab 1. Jänner 2012 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) ist slowakische Staatsbürgerin. Sie stellte…
…Betrag | EVZ | 13.12.2004 | Erstbescheid | 27.668,79 | | | Basis: E1 2003 | | | 21.01.2005 | Antrag eingelangt | | | 25.01.2005 | Erstbescheid | 0,00 Aus dem Abgabeninformationssystem kann nicht festgestellt…
…Anspruchszinsen nicht gerechtfertigt bzw. die Zinsenvorschreibung rückgängig zu machen. Das Finanzamt gab der Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 26. Mai 2004 keine Folge. Begründend führte es dazu aus, dass der Erstbescheid vom 13. Oktober 2003 zu einer Gutschrift geführt habe. Diese sei entstanden, weil in der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Hofrätin Dr. Barbara Straka, Kammerdirektor Mag. Anton Bubits und Reinhold Haring im Beisein der Schriftführerin Diana Engelmaier über die Berufung des C S, Adr, vertreten durch Eckhardt Wirtschaftsprüfung und…
…In der Mehrzahl der seit 1988 vergangenen Jahre wären nun die von ihm beantragten außergewöhnlichen Belastungen steuerlich ohne Beanstandung als solche anerkannt worden. Lediglich für den Veranlagungszeitraum 2001 habe das Finanzamt im Erstbescheid die Ansicht vertreten, seine Kurbehandlungen würden ihrem Gesamtbild nach nichtabzugsfähigen Erholungsaufwand darstellen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende HRätin Dr. Anna Maria Radschek und die weiteren Mitglieder Hofrätin Dr. Elfriede Murtinger, Werner Just und Mag. Robert Steier über die Berufungen der V-GmbH als Rechtsnachfolgerin der BW, in W, vertreten durch Bernardini & Co WirtschaftsprüfungsgesmbH, Steuerberatungs…