…Ausführungen wurden die Erstattung von Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Abgabenerhöhung im Ausmaß von 889.360,- ATS bzw. 88.936,- ATS bzw. 8.479,- ATS beantragt, in dem für solche Erstattungsanträge vorgesehenen und zugleich eingereichten Formblatt Za 255 (Bl. 55 d.A.) scheint nur der Zollbetrag 889…
…Antrag auf Erstattung bzw. Erlass nach Art. 239 ZK lägen somit vor. Der Bfin könne jedenfalls weder betrügerische noch offensichtliche Fahrlässigkeit vorgeworfen werden. Dies zeige sich daran, dass die Bfin in ihrer Buchhaltung ausschließlich die höheren Rechnungen gehabt, diese bezahlt und allen ihren Abgabenmeldungen zugrunde…
…Im Nachtrag zur Berufung gegen den Abgabenbescheid und dem gestellten Antrag auf Erstattung nach Art. 239 ZK wurde mit Schreiben vom 19. April 2000 ausgeführt, dass es unbillig wäre, die Zollschuld zu erheben. Die Bf. verweist auf einen Erlass-Antrag der deutschen Zollverwaltung (REM 04…
…238 ZK den anteiligen Zollbetrag in der Höhe von insgesamt S 170.116,-- (S 60.897,-- zu WE-Nr. 526/000/915712/01/7 und S 109.219,-- zu WE-Nr. 526/000/916369/01/7). Nach der Erstattung der Abgaben fand durch die Außen-…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 26. Juni 2002, GZ. xxxxx, betreffend Erstattung der Abgaben nach Art. 238 ZK, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs…
…Artikel 236 ZK beantragt, für den LKW-Sattelzug mit dem behördlichen Kennzeichen X2 (Zugmaschine) und Y2 (Auflieger) den Zoll und die Abgabenerhöhung zu erstatten. Die Einfuhrumsatzsteuer wurde bereits vom Finanzamt Graz zurückerstattet. In der Begründung wird ausgeführt, Nachforschungen der Bf hätten ergeben, dass das verfahrensgegenständliche…
…betreffend Erstattung der Abgaben nach Artikel 239 Zollkodex (ZK) iVm Artikel 899 Absatz 2 Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) und § 83 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm § 2 Absatz 1 ZollR-DG entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Im Jahr…
…zur Entrichtung von Abgabennachforderungen sei vielmehr als ein unternehmerisches Risiko einzustufen, da es eine allgemein anerkannte Tatsache sei, dass die Republik Österreich bzw. die Europäische Union einen Anspruch auf die Entrichtung der Eingangsabgaben in korrekter Höhe habe. Werde ein Antrag auf Erstattung oder Erlass lediglich…
…die Beschwerde der Spedition, vertreten durch Rechtsanwaltspartnerschaft Doralt Seist Csoklich, 1090 Wien, Währinger Straße 2-4, vom 22. Mai 2003 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 14. April 2003, Zl. 100/34832/2002-1, betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Erstattung der Abgaben nach Art…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, vom 24. Februar 2010 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 8. Februar 2010, Zahl: 000000/00000/2006-13, betreffend Erstattung der Abgaben nach Artikel 239 ZK entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe…
…die deutlichste Erscheinungsform der persönlichen Unbilligkeit zugelassen. Verlangt der Abgabenschuldner die Erstattung wegen Unbilligkeit nach den persönlichen Verhältnissen, so ist ein solcher Antrag derart zu beurteilen, ob aus der Sicht der Verhältnisse im Zeitpunkt der Erlassung der Entscheidung die Entrichtung der Abgaben zu einer ernsthaften…
…in den Zollanmeldungen ungeprüft übernommen und die angemeldeten Einfuhrpreise der Abgabenberechnung zugrunde gelegt. Ein aktiver Irrtum der Zollbehörde liege nicht vor, es sei erst nach einer Betriebsprüfung/Zoll zu Tage gekommen, dass die erklärten fob-Preise nicht den tatsächlichen Zahlungen entsprachen. Eine Erstattung gemäß Art…
…Titel VII, Kapitel 5 des Zollkodex, "Erstattung und Erlass der Abgaben", grundlegenden Artikel 236 ist in Abs. 2 normiert, dass die Frist für die Einbringung eines Antrags verlängert wird, wenn der Beteiligte nachweist, dass er infolge eines unvorhersehbaren Ereignisses oder höherer Gewalt gehindert war, den…
…Angaben der Bf. im Antrag auf Erstattung nach Art. 239 ZK vom 3. August 2001 bereits in den Betrieb aufgenommen. Daraus ergibt sich, dass für das Versandgut ab diesem Zeitpunkt auch nicht mehr die erforderlichen Förmlichkeiten (Gestellung und Überführung in ein Zollverfahren durch Abgabe einer…
…Angaben der Bf. im Antrag auf Erstattung nach Art. 239 ZK vom 3. August 2001 bereits in den Betrieb aufgenommen. Daraus ergibt sich, dass für das Versandgut ab diesem Zeitpunkt auch nicht mehr die erforderlichen Förmlichkeiten (Gestellung und Überführung in ein Zollverfahren durch Abgabe einer…
…des § 17 Abs.1 Z 2 GrEStG 1987 ist- entgegen der Ansicht der Abgabenbehörde erster Instanz- nicht zu entnehmen, dass die Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges zwischen dem seinerzeitigen Veräußserer und dem seinerzeitigen Erwerber erfolgen müsste. Tochter trat als Gesamtrechtsnachfolgerin der verkaufenden Partei des Kaufvertrages vom 30…
…Mitteilung der Abgaben an den Zollschuldner bei der zuständigen Zollstelle zu stellen. Jedoch können - in begründeten Ausnahmefällen die Zollbehörden diese Frist verlängern, - in bestimmten Fällen kürzere Fristen im Ausschussverfahren festgelegt werden. Art. 899 Abs. 1 ZK-DVO lautet: "Stellt die Entscheidungsbehörde, bei der eine Erstattung…
…im Falle einer Erstattung oder eines Erlasses der sonstigen Eingangs- oder Ausgangsabgaben nach den Bestimmungen des Artikels 239 ZK in Verbindung mit Artikel 899 Abs. 2 ZK-DVO ein besonderer Fall dann vor, wenn sich die Abgabenbelastung als unbillig nach Lage der Sache erweist oder…
…werden bzw. schließt dieser Umstand Erstattung/Erlass an den Hauptverpflichteten nicht aus (vgl. insbesondere Rz. 68, 69 u. 73 dieser Entscheidung). Im vorliegenden Fall gibt es mehrere Akteure, die gemäß Art. 96 ZK als potentielle Abgabenschuldner in Betracht kommen : die Bf., der Frachtführer A. und…
…gemäß § 49 Abs.2 BAO alle der Durchsetzung von Abgabenansprüchen dienenden behördlichen Maßnahmen ,die die Ermittlung, Festsetzung, Einhebung (einschließlich Rückzahlung und Nachsicht ) zu verstehen sind, erfolgen auch keine Erstattungen für Sachverhalte, bei denen der Herausgabeanspruch mit Ablauf des Tages nach Kundmachung im Bundesgesetzblatt entsteht, mehr…