…Nachweises über die ordnungsgemäße Durchführung des Versandverfahren oder des tatsächlichen Ortes der Zuwiderhandlung, die Ausschlussfrist von drei Monaten zur Verfügung steht Durch dieses Versäumnis wurde die Befugnis des Abgangsmitgliedstaates zur Erhebung der Eingangsabgaben verwirkt wurde. Der Abgangsmitgliedstaat kann daher die Erstattung von Beträgen nicht verweigern…
…aufzeigt und deren Richtigstellung ankündigt oder anbietet. Insbesondere dann, wenn die Selbstanzeige eine Ermittlung einer Abgabenschuld oder sonstiger Einnahmen erforderlich macht, müssen bei der Erstattung der Selbstanzeige die für die Abgabenfestsetzung bedeutsamen Umstände ohne Verzug offen gelegt werden (siehe Reger/Hacker/Kneidinger, Das Finanzstrafgesetz, § 29…
…jeder Lage des Verfahrens wahrzunehmen, somit zB auch von der Berufungsbehörde die Unzuständigkeit der Behörde, die den (bei ihr) angefochtenen Bescheid erlassen hat. Selbst wenn man der von der Rechtsprechung nicht geteilten Rechtsansicht folgen wollte, dass der Mangel der Zuständigkeit zur Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides…
…Langen bei ihnen Anbringen ein, zu deren Behandlung sie nicht zuständig sind, so haben sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen. Das Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart leitete nach Erkennen der Unzuständigkeit…
…habe am 7. Oktober 2003 als Zeugin bei der Großbetriebsprüfung Wien bekannt gegeben, dass die bezeichnete Liegenschaft Anfang November 2001 nach einem mündlichen Gesellschafterbeschluss mit mündlichem Kaufvertrag an ihren Ehegatten (den Besch.2) veräußert worden sei. Die Übergabe des Grundstückes hätte am 20. November 2001…
…Staatsanwaltschaft zu erstatten, wenn sie tatsächlich zu der Überzeugung gekommen ist, das Gericht sei zur Durchführung des Finanzstrafverfahrens zuständig. Alle zur Sicherung der erforderlichen Beweise, von der Finanzstrafbehörde vor Anzeigenerstattung an das Gericht, getroffenen Maßnahmen sind nach § 53 Abs. 8 FinStrG nicht wegen Unzuständigkeit anfechtbar…
…der Begründung, dass bei dem verfahrensgegenständlichen Vorfall sowohl bei der Bf. als auch der F.GmbH eine grobe (= offensichtliche) Fahrlässigkeit vorzuwerfen sei, was gem. Art. 239 ZK und 890, 899 und 900 Abs.1 Buchst. o) ZK-DVO die Erstattung des Zolls ausschließe. Die…
…angeblichen Beladeort in Italien, jeweils unter Verwendung einer der inkriminierten CEMT-Genehmigungen, weshalb die Zuständigkeit der italienischen Behörden und eine Unzuständigkeit Österreichs gegeben sein müsse. Zu den Angaben der Schätzwerte des Fachhandels würden Hinweise bei wem und auf welche Weise die Schätzungen eingeholt wurden, fehlen…
…angeblichen Beladeort in Italien, jeweils unter Verwendung einer der inkriminierten CEMT-Genehmigungen, weshalb die Zuständigkeit der italienischen Behörden und eine Unzuständigkeit Österreichs gegeben sein müsse. Zu den Angaben der Schätzwerte des Fachhandels würden Hinweise bei wem und auf welche Weise die Schätzungen eingeholt wurden, fehlen…
…in Italien, jeweils unter Verwendung einer der inkriminierten CEMT-Genehmigungen, weshalb die Zuständigkeit der italienischen Behörden und eine Unzuständigkeit Österreichs gegeben sein müsse. Zu den Angaben der Schätzwerte des Fachhandels würden Hinweise bei wem und auf welche Weise die Schätzungen eingeholt wurden, fehlen. Die Bf…
…angeblichen Beladeort in Italien, jeweils unter Verwendung einer der inkriminierten CEMT-Genehmigungen, weshalb die Zuständigkeit der italienischen Behörden und eine Unzuständigkeit Österreichs gegeben sein müsse. Zu den Angaben der Schätzwerte des Fachhandels würden Hinweise bei wem und auf welche Weise die Schätzungen eingeholt wurden, fehlen…
…angeblichen Beladeort in Italien, jeweils unter Verwendung einer der inkriminierten CEMT-Genehmigungen, weshalb die Zuständigkeit der italienischen Behörden und eine Unzuständigkeit Österreichs gegeben sein müsse. Zu den Angaben der Schätzwerte des Fachhandels würden Hinweise bei wem und auf welche Weise die Schätzungen eingeholt wurden, fehlen…
…wegen Unzuständigkeit des Zollamtes Wiener Neustadt durch Übergang der Entscheidungsbefugnis auf den Unabhängigen Finanzsenat nach Verletzung der zollamtlichen Entscheidungspflicht gemäß § 85c Abs. 1 ZollR-DG statt. Das Zollamt Wiener Neustadt führte weiters an, dass keine Erstattung des Altlastenbeitrags plus Säumniszuschlag erfolge, da mit Berufungsentscheidung des…
…des Sachverständigen zur Erstattung eines Gutachtens im Ermittlungsverfahren hinsichtlich des gegen den Bf. durch die Finanzstrafbehörde erster Instanz geäußerten Tatverdachtes stellt eine Verfolgungshandlung dar, damit wurde ein Finanzstrafverfahren gegen den Bf. anhängig gemacht. Die von der "Einleitung" eines Strafverfahrens bei der Finanzstrafbehörde im Sinne des…
…von Umsatzsteuer durch ungerechtfertigte Vornahme einer Umsatzsteuerberichtigung in Höhe von S 921.843,00 (€ 66.993,00) eingetreten sei. Die Ratskammer beim Landesgericht für Strafsachen Wien habe daher mit Beschluss vom 24. November 2004 die Unzuständigkeit des Gerichtes zur weiteren Verfolgung des Bw. ausgesprochen…
…hat es dagegen jahrelang hingenommen, daß auf der Grundlage einer "Proforma-Rechnung" und "Abrechnungen" eine offensichtlich unvollständige Zollwertanmeldung bei der Zollabfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr verwendet wurde. Würdigung 1. Die Zollbehörde konnte und durfte aufgrund der Art des Handelsgeschäftes nicht davon ausgehen, daß ein "fob…
…werden, dass es sich bei zwei VW Sharan und dem VW Golf Variant um auf die Bw. zugelassene Fahrzeuge handelt. Für die übrigen Fahrzeuge der Bw. wurde keine Vorsteuer mehr begehrt. Über die Berufung wurde erwogen: § 1 Abs. 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen…
…AnwBl 1991/3894 = ÖStZ 1991, 191 = ÖStZB 1991, 414 = RdW 1991, 196 [weshalb auch bei Ablauf der Frist des § 31 Abs.5 FinStrG die RM-Behörde nicht mehr berechtigt ist, eine ursprünglich fristgerechte Entscheidung erster Instanz zu bestätigen]; VwGH 28.10.1992…
…angeblichen Beladeort in Italien, jeweils unter Verwendung einer der inkriminierten CEMT-Genehmigungen, weshalb die Zuständigkeit der italienischen Behörden und eine Unzuständigkeit Österreichs gegeben sein müsse. Zu den Angaben der Schätzwerte des Fachhandels würden Hinweise bei wem und auf welche Weise die Schätzungen eingeholt wurden, fehlen…
…1 lit. a FinStrG vor dem Spruchsenat nach Unzuständigkeit des Gerichtes ist somit zu Recht erfolgt. Voraussetzung für einen Schuldspruch ist, dass die objektive und subjektive Tatseite eines Tatbestandes erfüllt ist. Der objektive Tatbestand ergibt sich aus der Erstattung einer Selbstanzeige durch den Bw. sowie…