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UFSL FSRV/0047-L/06Angemessenheit einer Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)29.11.2007

…in einem Finanzstrafverfahren als solche erkannt und wirksam werden zu können, muss sie jedenfalls in einer Höhe ausgesprochen werden, die keinen Raum für den angestrebten wirtschaftlichen Nutzen lässt. Wenngleich der Erstsenat die Erschwerungs- und Milderungsgründe sowie die familiären und wirtschaftlichen Umstände als maßgebende Kriterien für…

UFSL FSRV/0034-L/04Berufung gegen Straferkenntnis wegen Abgabenhinterziehung und Finanzordnungswidrigkeit hinsichtlich Strafhöhe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)13.03.2006

…€ enthalten. Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG bildet neben den Erschwerungs- und Milderungsgründen iSd. Abs. 2 leg. cit. und den nur für die Bemessung der Geldstrafe, nicht aber auch für die Ersatzfreiheitsstrafe heranzuziehenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen iSd. Abs. 3 die Schuld des Täters die…

UFSL FSRV/0016-L/09Überlange Verfahrensdauer und volle Schadensgutmachung stellen wesentliche Milderungsgründe bei der Strafbemessung dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.12.2009

…Bemessung der Strafe sind die Erschwerungs- und die Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Im Übrigen gelten die §§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. Abs. 3: Bei der Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters…

UFSF FSRV/0033-F/10Keine Doppelbestrafung im Falle einer gleichzeitigen Bestrafung von Beschuldigtem und belangtem Verband; Berücksichtigung eines Milderungsgrundes im Falle des aufrechten (Mit-)Eigentums des Beschuldigten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)26.04.2011

…Schuld des Täters. Nach Abs. 2 und 3 dieser Bestimmung sind bei der Bemessung der Strafe bzw. der Geldbuße dabei die Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen, aber auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters bzw. des belangten Verbandes zu berücksichtigen. Gemäß § 49…

UFSW FSRV/0083-W/07Strafhöhe angefochten. Handeln aus einer persönlichen und wirtschaftlichen Notsituation heraus als Milderungsgründe geltend gemacht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.10.2007

…Bemessung der Strafe sind die Erschwerungs- und die Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Im Übrigen gelten die §§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. Abs. 3: Bei der Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters…

UFSW FSRV/0075-W/06Höhe der Geldstrafe mit der Begründung angefochten, dass Handeln aus wirtschaftlicher Notlage heraus und volle Schadensgutmachung nicht als Milderungsgründe berücksichtigt wurden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)07.11.2006

…Bemessung der Strafe sind die Erschwerungs- und die Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Im Übrigen gelten die §§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. Abs. 3: Bei der Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters…

UFSL FSRV/0043-L/03Das Vorliegen weiterer, in erster Instanz noch nicht gewürdigter Milderungsgründe, rechtfertigt eine angemessene Reduzierung der Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.11.2003

…die Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen sind. Die §§ 32 bis 35 Strafgesetzbuch gelten sinngemäß. Ebenso sind gemäß Abs. 3 dieser Gesetzesstelle bei der Bemessung der Geldstrafe die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Die…

UFSW FSRV/0002-W/09Berufung gegen die Strafhöhe. Vorverurteilungen teilweise als getilgt anzusehen. Zusatzstrafe zu verhängen. Schlechte wirtschaftliche Situation und unberücksichtigt gebliebene Milderungsgründe eingewendet.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)08.09.2009

…den persönlichen Verhältnissen und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit angemessenes Ausmaß herabsetzen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist die Grundlage für die Bemessung der Strafe die Schuld des Täters. Abs. 2: Bei der Bemessung der Strafe sind die Erschwerungs- und die Milderungsgründe…

UFSW FSRV/0081-W/08Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - Zahlungsschwierigkeiten schließen die Annahme von Vorsatz nicht aus. Erstinstanzliche unberücksichtigt gebliebene Milderungsgründe gemäß § 5 Abs. 3 Z 3 und 6 VbVG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.02.2009

…2: Für Straftaten eines Entscheidungsträgers ist der Verband verantwortlich, wenn der Entscheidungsträger als solcher die Tat rechtswidrig und schuldhaft begangen hat. Gemäß § 5 Abs. 1 VbVG sind bei der Bemessung der Höhe der Geldbuße Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Höhe der angedrohten…

UFSL FSRV/0032-L/10Gewerbsmäßige Abgabenhehlerei und vorsätzliche Monopolhehlerei mit ausländischen Zigaretten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)06.07.2011

…wie ebenfalls im angefochtenen Erkenntnis richtig festgestellt, € 18.490,00. Hielten sich die Erschwerungs- und Milderungsgründe und die sonstigen zu beachtenden Kriterien die Waage und wäre von einer durchschnittlichen wirtschaftlichen Situation des Beschuldigten auszugehen, wäre eine Geldstrafe von rund € 38.000.- zu verhängen…

UFSL FSRV/0005-L/03Strafberufung sowohl des Beschuldigten als auch des Amtsbeauftragten wegen nicht tat- und schuldangemessener Bestrafung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)28.10.2003

…a iVm. 21 Abs. 1 und 2 bzw. 20 Abs. 2 FinStrG bei € 210.784,41 bzw. bei drei Monaten liegenden, Strafrahmens vorzunehmende Ausmessung der Strafe(n) die Schuld des Täters. Bei der Bemessung der Strafe(n) sind die Erschwerungs- und Milderungsgründe (Hinweis auf §§…

UFSW FSRV/0050-W/06Berufung gegen die Höhe der Geldstrafe wegen erstinstanzlich nicht ausreichender Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.10.2006

…Bemessung der Strafe sind die Erschwerungs- und die Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Im Übrigen gelten die §§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. Abs. 3: Bei der Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters…

UFSW FSRV/0095-W/07Subjektive Tatseite einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG. Bemessung der Geldstrafe und der Verbandsgeldbuße.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.01.2008

…Entscheidungsträger als solcher die Tat rechtswidrig und schuldhaft begangen hat. Ist ein Verband für eine Straftat verantwortlich, so ist über ihn eine Verbandsgeldbuße zu verhängen (§ 4 Abs. 1 VbVG). Gemäß § 5 Abs. 1 VbVG sind bei der Bemessung der Höhe der Geldbuße Erschwerungs- und Milderungsgründe…

UFSL FSRV/0051-L/08Strafberufung gegen Spruchsenatserkenntnis (Abgabenhinterziehung wegen unzulässigem Kabotageverkehr durch einen kroatischen LKW-Fahrer)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)01.07.2011

…€ 36.868,76. Hielten sich die Erschwerungs- und Milderungsgründe und die sonstigen zu beachtenden Kriterien die Waage und wäre von einer durchschnittlichen wirtschaftlichen Situation des Beschuldigten auszugehen, wäre etwa eine Geldstrafe von rund € 18.000.- zu verhängen gewesen. Für den Berufungswerber sprechen jedoch…

UFSK FSRV/0007-K/12Depressiver und überschuldeter Elektrotechniker, neuerlich Umsatzsteuervorauszahlungen hinterziehend, Strafbemessung; Beachtung des Doppelbestrafungsverbotes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)27.08.2013Teil 2/2

…2 und 3 FinStrG in der zu den Tatzeiten und den Zeitpunkten der erstinstanzlichen Entscheidungen geltenden Fassung sind bei der Ausmessung der Strafe die Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen und zusätzlich die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit…

UFSL FSRV/0074-L/07Das Vorliegen weiterer Milderungsgründe ist bei der Strafbemessung zu berücksichtigen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)18.03.2008

…1), wobei die Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen sind. Im Übrigen gelten die §§ 32 bis 35 StGB sinngemäß (Abs. 2). Bei Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen (Abs…

UFSW FSRV/0020-W/12Abgabenhehlerei und Monopolhehlerei
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)30.09.2013

…bei Bemessung der Strafe die Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Im Übrigen gelten die §§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. Gemäß § 23 Abs. 3 FinStrG sind bei Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des…

UFSL FSRV/0045-L/12Feststellungserfordernisse und Schätzungsgrundlagen im Finanzstrafverfahren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.03.2013Teil 2/2

…mildernd, als erschwerend die Vorstrafe und den raschen Rückfall sowie die Wiederholung der strafbaren Handlungen über einen längeren Zeitraum. Grundlage für die Strafbemessung ist gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG die Schuld des Täters. Gemäß § 23 Abs. 2 FinStrG sind die Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen…

UFSL FSRV/0003-L/10Schwarzumsätze und verdeckte Gewinnausschüttungen eines Tischlermeisters, dadurch fehlende Kassenstände durch "Bareinlagen" unzulänglich getarnt; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)22.01.2013

…sich um eine Ermessensentscheidung. Grundlage für die Bemessung der Strafe ist nach § 23 FinStrG die Schuld des Täters, wobei die Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen und die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen sind. Im Übrigen gelten die §§ 32 bis 35…

UFSW FSRV/0058-W/09Schmuggel und Verkauf von Zigaretten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)01.06.2012

…sind durch die Obdachlosigkeit, das fortgeschrittene Lebensalter und die angespannte finanzielle Situation des Bw. besondere Gründe gegeben. Die nunmehr verhängte Geldstrafe erscheint aus den oben wiedergegebenen besonderen Umständen, unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse und unter Würdigung der vorliegenden Erschwerungs- und Milderungsgründe, wie in der bekämpften…