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UFSW RV/0844-W/04Person des Geschenkgebers, Auflage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.06.2004

…Gegenleistung erlangt wird. Die Bestimmung des § 3 Abs. 1 Z 3 ErbStG enthält im Wesentlichen zwei Steuertatbestände. Sie will als Ersatztatbestand Vorgänge zur Schenkungssteuer heranziehen, die gleich bürgerlichrechtlichen Schenkungen unentgeltliche Vermögensvermehrungen herbeiführen, ohne aber bürgerlichrechtliche Schenkungen zu sein (vgl. Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern III A…

UFSW RV/3111-W/12Rückerstattung Kapitalertragsteuer bei einer Inflationsanleihe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)04.03.2013

…Bei einer derartigen Vorgangsweise würden im Endeffekt wiederum die Bestimmungen des § 27 Abs 2 Z 3 EStG zum Tragen kommen. Dieser Ersatztatbestand, mit dem verhindert werden solle, dass die an Stelle von Zinsen ausbezahlten Differenzbeträge zwischen dem Ausgabe- und dem Einlösungswert von Wertpapieren der Besteuerung…

UFSW RV/0193-W/08Weiterleitung des Erlöses aus einer Erlebensversicherung an einen Dritten auf Grund einer Vereinbarung zwischen Bezugsberechtigtem und Versicherungsnehmer als Schenkung an den Dritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2012

… 3 Abs. 1 Z. 3 ErbStG 1955 will - wie auch andere Regelungen des § 3 - als Ersatztatbestand andere Vorgänge zur Schenkungssteuer heranziehen, die gleich bürgerlich-rechtlichen Schenkungen unentgeltliche Vermögensvermehrungen herbeiführen, ohne aber bürgerlich-rechtliche Schenkungen zu sein (VwGH 27.4.2006, 2005/16/026). Der Tatbestand…

UFSW RV/0192-W/08Weiterleitung des Erlöses aus einer Erlebensversicherung an einen Dritten auf Grund einer Vereinbarung zwischen Bezugsberechtigtem und Versicherungsnehmer als Schenkung an den Dritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2012

… 3 Abs. 1 Z. 3 ErbStG 1955 will - wie auch andere Regelungen des § 3 - als Ersatztatbestand andere Vorgänge zur Schenkungssteuer heranziehen, die gleich bürgerlich-rechtlichen Schenkungen unentgeltliche Vermögensvermehrungen herbeiführen, ohne aber bürgerlich-rechtliche Schenkungen zu sein (VwGH 27.4.2006, 2005/16/026). Der Tatbestand…

UFSW RV/3042-W/08Tragung der Begräbniskosten bei kridamäßiger Verteilung des Nachlasses.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2010

…von Vermögensvorteilen, der auf Grund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrages unter Lebenden von einem Dritten mit dem Tode des Erblassers unmittelbar gemacht wird. Der Tatbestand des §2 Abs.1 Z3 ErbStG ist ein Ersatztatbestand, der wesensgleich den echten Zuwendungen von Todes wegen Vermögensübertragungen erfasst, die…

UFSG RV/0575-G/08Entstehung der Steuerschuld bei Erwerb einer Forderung durch Vertrag zugunsten Dritter (Erbentfertigung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2010

…Lebenden beigefügten Bedingung ohne entsprechende Gegenleistung erlangt wird, es sei denn, dass eine einheitliche Zweckzuwendung vorliegt. Der Ersatztatbestand der Z 3 erfasst unter anderem den Vertrag zugunsten Dritter (VwGH 30.6.1983, 83/15/0071). Verträge zugunsten Dritter sind im § 881 ABGB folgendermaßen geregelt: (1…

UFSG RV/0574-G/08Entstehung der Steuerschuld bei Erwerb einer Forderung durch Vertrag zugunsten Dritter (Erbentfertigung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2010

…Lebenden beigefügten Bedingung ohne entsprechende Gegenleistung erlangt wird, es sei denn, dass eine einheitliche Zweckzuwendung vorliegt. Der Ersatztatbestand der Z 3 erfasst unter anderem den Vertrag zugunsten Dritter (VwGH 30.6.1983, 83/15/0071). Verträge zugunsten Dritter sind im § 881 ABGB folgendermaßen geregelt: (1…

UFSG RV/0423-G/07Unbeschränkte Steuerpflicht ist dann gegeben, wenn entweder der Geschenknehmer oder der Geschenkgeber zur Zeit des Eintritts der Steuerpflicht ein Inländer ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2009

… 3 Abs. 1 Z. 3 ErbStG enthält zwei Tatbestände und will - wie auch andere Regelungen des § 3 - als Ersatztatbestand andere Vorgänge zur Schenkungssteuer heranziehen, die gleich bürgerlich-rechtlichen Schenkungen unentgeltliche Vermögensvermehrungen herbeiführen, ohne aber bürgerlich-rechtliche Schenkungen zu sein (vgl. etwa die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes…

UFSL RV/1106-L/04Wirtschaftliche Verfügungsmacht
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid06.08.2009

…GrESt) auch Rechtsvorgänge, die es ohne Begründung eines Anspruches auf Übereignung einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten. Durch diesen Ersatztatbestand werden wirtschaftliche Vorgänge, mit denen der Grundstückseigentümer einem Dritten die Verwertungsbefugnis einräumt, besteuert. Die Verwertungsbefugnis ist schwächer…

UFSL RV/1105-L/04Wirtschaftliche Verfügungsmacht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2009

…GrESt) auch Rechtsvorgänge, die es ohne Begründung eines Anspruches auf Übereignung einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten. Durch diesen Ersatztatbestand werden wirtschaftliche Vorgänge, mit denen der Grundstückseigentümer einem Dritten die Verwertungsbefugnis einräumt, besteuert. Die Verwertungsbefugnis ist schwächer…

UFSI RV/0056-I/08Ist es möglich, eine Forderung gegen den Nachlass mit einem Erwerb gem. § 2 Abs. 1 Z 3 ErbStG (aus Lebensversicherung) aufzurechnen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2009

… 2 Abs. 1 Z 3 ErbStG gilt als ein Erwerb von Todes wegen auch der Erwerb von Vermögensvorteilen, der aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrages unter Lebenden von einem Dritten mit dem Tod des Erblassers unmittelbar gemacht wird (= Ersatztatbestand). Zu den in § 2 Abs…

UFSG RV/0073-G/04Bei Erwerben gem. § 2 Abs. 1 Z 3 ErbStG ist ua zu beachten, ob der Begünstigte die Prämien allenfalls aus eigenem bezahlt hat.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.11.2007

…nach § 2 Abs. 1 Z. 3 ErbStG ist (ebenso wie der nach Z. 2 der zitierten Gesetzesstelle) ein Ersatztatbestand, der wesensgleich den echten Zuwendungen von Todes wegen Vermögensübertragungen erfasst, die keine echten Zuwendungen von Todes wegen sind (Dorazil/Taucher a.a.O. Anm. 6.1…

UFSW RV/0672-W/06Entspricht die Einräumung eines Wohnungsrechtes einer sittlichen Pflicht?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.08.2007

…u.a. aus: "§ 3 Abs. 1 Z 3 ErbStG will (wie auch andere Regelungen des § 3) als Ersatztatbestand andere Vorgänge zur Schenkungssteuer heranziehen, die gleich bürgerlich-rechtlichen Schenkungen unentgeltliche Vermögensvermehrungen herbeiführen, ohne aber bürgerlich-rechtliche Schenkungen zu sein. Die Bestimmung des § 3 Abs. 1 Z…

UFSG RV/0250-G/03Verwendung des Versicherungserlöses aus der Ablebensrisikoversicherung zur Abdeckung von Kreditverbindlichkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.03.2007

…von einem Dritten mit dem Tode des Erblassers unmittelbar gemacht wird. Der Tatbestand des § 2 Abs. 1 Z 3 ErbStG ist ein Ersatztatbestand, der wesensgleich den echten Zuwendungen von Todes wegen Vermögensübertragungen erfasst, die keine echten Zuwendungen von Todes wegen sind (VwGH 17.5.2001…

UFSW RV/0590-W/05Erwerb eines Versicherungserlöses als bezugsberechtigte Person
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.12.2006

…1 Z. 3 ErbStG (ebenso wie der nach Z. 2 der zitierten Gesetzesstelle) ein Ersatztatbestand ist, der wesensgleich den echten Zuwendungen von Todes wegen Vermögensübertragungen erfasst, die keine echten Zuwendungen von Todes wegen sind. Die Versicherungssumme einer Lebensversicherung zugunsten eines im Versicherungsvertrag benannten Bezugsberechtigten gewährt…

UFSW RV/0205-W/05Der Erbe haftet nicht für die Steuerschuld dessen, der auf Grund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrages unter Lebenden mit dem Tode des Erblassers unmittelbar einen Vermögensvorteil erworben hat, da der Versicherungserlös nicht in den Nachlass fällt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2006

…1 Z. 3 ErbStG (ebenso wie der nach Z. 2 der zitierten Gesetzesstelle) ein Ersatztatbestand ist, der wesensgleich den echten Zuwendungen von Todes wegen Vermögensübertragungen erfasst, die keine echten Zuwendungen von Todes wegen sind. Die Versicherungssumme einer Lebensversicherung zugunsten eines im Versicherungsvertrag benannten Bezugsberechtigten gewährt…

UFSW RV/1120-W/05Die Einräumung eines lebenslänglichen Wohnungsgebrauchs- und Ausgedingsrechtes durch den Ehegatten an die Ehegattin unterliegt der Schenkungssteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.04.2006

…Freibetrag nach Abs.1 Z 1 7.300 Euro steuerfrei. § 3 Abs.1 Z 3 ErbStG will (wie auch andere Regelungen des § 3) als Ersatztatbestand andere Vorgänge zur Schenkungssteuer heranziehen, die gleich bürgerlich rechtlichen Schenkungen unentgeltliche Vermögensvermehrungen herbeiführen, ohne aber bürgerlich-rechtliche Schenkungen zu sein…

UFSS RV/0317-S/05Unterliegt die Einräumung eines lebenslangen Wohnrechtes an der Ehewohnung durch den Ehegatten im Zuge der Übertragung der Liegenschaft der Schenkungssteuer.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.10.2005

…1.2003, 2002/16/0124 aus: "§ 3 Abs 1 Z 3 ErbStG will (wie auch andere Regelungen des § 3) als Ersatztatbestand andere Vorgänge zur Schenkungssteuer heranziehen, die gleich bürgerlich-rechtlichen Schenkungen unentgeltliche Vermögensvermehrungen herbeiführen, ohne aber bürgerlich-rechtliche Schenkungen zu sein. Die Bestimmung des § 3…

UFSS RV/0208-S/05Die Einräumung eines lebenslangen Wohnrechtes an die Ehegattin unterliegt der Schenkungssteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.08.2005

…1.2003, 2002/16/0124 aus: "§ 3 Abs 1 Z 3 ErbStG will (wie auch andere Regelungen des § 3) als Ersatztatbestand andere Vorgänge zur Schenkungssteuer heranziehen, die gleich bürgerlich-rechtlichen Schenkungen unentgeltliche Vermögensvermehrungen herbeiführen, ohne aber bürgerlich-rechtliche Schenkungen zu sein. Die Bestimmung des § 3…

UFSW RV/3606-W/02Keine Haftung der Erben für Erwerb durch Vertrag zugunsten Dritter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2005

…1 Z. 3 ErbStG (ebenso wie der nach Z. 2 der zitierten Gesetzesstelle) ein Ersatztatbestand ist, der wesensgleich den echten Zuwendungen von Todes wegen Vermögensübertragungen erfasst, die keine echten Zuwendungen von Todes wegen sind. Die Versicherungssumme einer Lebensversicherung zugunsten eines im Versicherungsvertrag benannten Bezugsberechtigten gewährt…