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BFG RV/7101158/2020GrESt - Besteuerung der Option als grunderwerbsteuerlicher Ersatztatbestand - Besteuerung der Option zwischen letztem Optionsveräußerer und Optionserwerber (= Liegenschaftserwerber)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.04.2022

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. Daniel Philip Pfau in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch LBG Wien Steuerberatung GmbH, Boerhaavegasse 6 Tür 2, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 29. Mai 2019 gegen ua die nachstehenden Bescheide des…

UFSW RV/0844-W/04Person des Geschenkgebers, Auflage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.06.2004

…Gegenleistung erlangt wird. Die Bestimmung des § 3 Abs. 1 Z 3 ErbStG enthält im Wesentlichen zwei Steuertatbestände. Sie will als Ersatztatbestand Vorgänge zur Schenkungssteuer heranziehen, die gleich bürgerlichrechtlichen Schenkungen unentgeltliche Vermögensvermehrungen herbeiführen, ohne aber bürgerlichrechtliche Schenkungen zu sein (vgl. Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern III A…

UZKArtikel 223 Ersatzwaren
geltende FassungRichtlinien30.09.2016

Artikel 223 Ersatzwaren (1) Ersatzwaren sind Unionswaren, die anstelle der in ein besonderes Verfahren übergeführten Waren gelagert, verwendet oder veredelt werden. In der passiven Veredelung sind Ersatzwaren Nicht-Unionswaren, die anstelle der in die passive Veredelung übergeführten Unionswaren veredelt werden. Sofern nichts anderes bestimmt ist…

ZK-25902.6.6. Ersatzwaren
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

2.6.6. Ersatzwaren | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 223 | Art. 169 | Art. 268, 269 | - | - | Anhang 71-04 | - | - 2.6.6.1. Grundsätzliches Abweichend vom Nämlichkeitsprinzip bewilligen die Zollbehörden auf…

ZK-25902.2.3. Nämlichkeitsprinzip und Verwendung von Ersatzwaren
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

2.2.3. Nämlichkeitsprinzip und Verwendung von Ersatzwaren Die pV kann außer im Falle der Ausbesserung und Zerstörung nur dann angewendet werden, wenn festgestellt werden kann, dass die in das Verfahren übergeführten Waren in den Veredelungserzeugnissen enthalten sind (Nämlichkeitsprinzip). Als Alternative zum Nämlichkeitsprinzip ist auf…

ZK-25602.5.7. Ersatzwaren
geltende FassungRichtlinien07.11.2022

2.5.7. Ersatzwaren | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 223 | Art. 169 | Art. 268, Art. 269 | - | - | Anhang 71-04 | - | - 2.5.7.1. Grundsätzliches Abweichend vom Nämlichkeitsprinzip bewilligen die Zollbehörden…

UZK-IAArtikel 268 Förmlichkeiten für die Verwendung von Ersatzwaren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 268 Förmlichkeiten für die Verwendung von Ersatzwaren (Artikel 223 des Zollkodex) (1) Der Einsatz von Ersatzwaren erfordert nicht deren Überführung in ein besonderes Verfahren. (2) Ersatzwaren können zusammen mit anderen Unionswaren oder Nicht-Unionswaren gelagert werden. In solchen Fällen können die Zollbehörden bestimmte Methoden…

UZK-IAArtikel 269 Status von Ersatzwaren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 269 Status von Ersatzwaren (Artikel 223 des Zollkodex) (1) Im Fall des Zolllagerverfahrens und der vorübergehenden Verwendung werden die Ersatzwaren zu Nicht-Unionswaren und die Waren, die sie ersetzen, zu Unionswaren in dem Zeitpunkt, in dem sie in das anschließende Zollverfahren, mit dem das…

UZKArtikel 261 Standardaustausch
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 261 Standardaustausch (1) Im Standardaustausch kann ein eingeführtes Erzeugnis (''Ersatzerzeugnis'') nach den Absätzen 2 bis 5 an die Stelle eines Veredelungserzeugnisses treten. (2) Die Zollbehörden bewilligen den Standardaustausch auf Antrag, wenn der Veredelungsvorgang in der Ausbesserung schadhafter Unionswaren besteht, die nicht unter Maßnahmen der…

UFSW RV/3111-W/12Rückerstattung Kapitalertragsteuer bei einer Inflationsanleihe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)04.03.2013

…Bei einer derartigen Vorgangsweise würden im Endeffekt wiederum die Bestimmungen des § 27 Abs 2 Z 3 EStG zum Tragen kommen. Dieser Ersatztatbestand, mit dem verhindert werden solle, dass die an Stelle von Zinsen ausbezahlten Differenzbeträge zwischen dem Ausgabe- und dem Einlösungswert von Wertpapieren der Besteuerung…

UFSW RV/0193-W/08Weiterleitung des Erlöses aus einer Erlebensversicherung an einen Dritten auf Grund einer Vereinbarung zwischen Bezugsberechtigtem und Versicherungsnehmer als Schenkung an den Dritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2012

… 3 Abs. 1 Z. 3 ErbStG 1955 will - wie auch andere Regelungen des § 3 - als Ersatztatbestand andere Vorgänge zur Schenkungssteuer heranziehen, die gleich bürgerlich-rechtlichen Schenkungen unentgeltliche Vermögensvermehrungen herbeiführen, ohne aber bürgerlich-rechtliche Schenkungen zu sein (VwGH 27.4.2006, 2005/16/026). Der Tatbestand…

UFSW RV/0192-W/08Weiterleitung des Erlöses aus einer Erlebensversicherung an einen Dritten auf Grund einer Vereinbarung zwischen Bezugsberechtigtem und Versicherungsnehmer als Schenkung an den Dritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2012

… 3 Abs. 1 Z. 3 ErbStG 1955 will - wie auch andere Regelungen des § 3 - als Ersatztatbestand andere Vorgänge zur Schenkungssteuer heranziehen, die gleich bürgerlich-rechtlichen Schenkungen unentgeltliche Vermögensvermehrungen herbeiführen, ohne aber bürgerlich-rechtliche Schenkungen zu sein (VwGH 27.4.2006, 2005/16/026). Der Tatbestand…

UFSW RV/3042-W/08Tragung der Begräbniskosten bei kridamäßiger Verteilung des Nachlasses.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2010

…von Vermögensvorteilen, der auf Grund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrages unter Lebenden von einem Dritten mit dem Tode des Erblassers unmittelbar gemacht wird. Der Tatbestand des §2 Abs.1 Z3 ErbStG ist ein Ersatztatbestand, der wesensgleich den echten Zuwendungen von Todes wegen Vermögensübertragungen erfasst, die…

UFSG RV/0575-G/08Entstehung der Steuerschuld bei Erwerb einer Forderung durch Vertrag zugunsten Dritter (Erbentfertigung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2010

…Lebenden beigefügten Bedingung ohne entsprechende Gegenleistung erlangt wird, es sei denn, dass eine einheitliche Zweckzuwendung vorliegt. Der Ersatztatbestand der Z 3 erfasst unter anderem den Vertrag zugunsten Dritter (VwGH 30.6.1983, 83/15/0071). Verträge zugunsten Dritter sind im § 881 ABGB folgendermaßen geregelt: (1…

UFSG RV/0574-G/08Entstehung der Steuerschuld bei Erwerb einer Forderung durch Vertrag zugunsten Dritter (Erbentfertigung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2010

…Lebenden beigefügten Bedingung ohne entsprechende Gegenleistung erlangt wird, es sei denn, dass eine einheitliche Zweckzuwendung vorliegt. Der Ersatztatbestand der Z 3 erfasst unter anderem den Vertrag zugunsten Dritter (VwGH 30.6.1983, 83/15/0071). Verträge zugunsten Dritter sind im § 881 ABGB folgendermaßen geregelt: (1…

UFSG RV/0423-G/07Unbeschränkte Steuerpflicht ist dann gegeben, wenn entweder der Geschenknehmer oder der Geschenkgeber zur Zeit des Eintritts der Steuerpflicht ein Inländer ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2009

… 3 Abs. 1 Z. 3 ErbStG enthält zwei Tatbestände und will - wie auch andere Regelungen des § 3 - als Ersatztatbestand andere Vorgänge zur Schenkungssteuer heranziehen, die gleich bürgerlich-rechtlichen Schenkungen unentgeltliche Vermögensvermehrungen herbeiführen, ohne aber bürgerlich-rechtliche Schenkungen zu sein (vgl. etwa die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes…

UFSL RV/1106-L/04Wirtschaftliche Verfügungsmacht
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid06.08.2009

…GrESt) auch Rechtsvorgänge, die es ohne Begründung eines Anspruches auf Übereignung einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten. Durch diesen Ersatztatbestand werden wirtschaftliche Vorgänge, mit denen der Grundstückseigentümer einem Dritten die Verwertungsbefugnis einräumt, besteuert. Die Verwertungsbefugnis ist schwächer…

UFSL RV/1105-L/04Wirtschaftliche Verfügungsmacht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2009

…GrESt) auch Rechtsvorgänge, die es ohne Begründung eines Anspruches auf Übereignung einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten. Durch diesen Ersatztatbestand werden wirtschaftliche Vorgänge, mit denen der Grundstückseigentümer einem Dritten die Verwertungsbefugnis einräumt, besteuert. Die Verwertungsbefugnis ist schwächer…

UFSI RV/0056-I/08Ist es möglich, eine Forderung gegen den Nachlass mit einem Erwerb gem. § 2 Abs. 1 Z 3 ErbStG (aus Lebensversicherung) aufzurechnen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2009

… 2 Abs. 1 Z 3 ErbStG gilt als ein Erwerb von Todes wegen auch der Erwerb von Vermögensvorteilen, der aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrages unter Lebenden von einem Dritten mit dem Tod des Erblassers unmittelbar gemacht wird (= Ersatztatbestand). Zu den in § 2 Abs…

UFSG RV/0073-G/04Bei Erwerben gem. § 2 Abs. 1 Z 3 ErbStG ist ua zu beachten, ob der Begünstigte die Prämien allenfalls aus eigenem bezahlt hat.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.11.2007

…nach § 2 Abs. 1 Z. 3 ErbStG ist (ebenso wie der nach Z. 2 der zitierten Gesetzesstelle) ein Ersatztatbestand, der wesensgleich den echten Zuwendungen von Todes wegen Vermögensübertragungen erfasst, die keine echten Zuwendungen von Todes wegen sind (Dorazil/Taucher a.a.O. Anm. 6.1…