…einen Nachweis über die Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit des Studiums seiner Tochter im Studienjahr 2004/05 zu erbringen. Außerdem sei nachzuweisen, zu welchen Prüfungen die Tochter des Bw im Studienjahr 2004/05 angetreten und wann sie zu den Prüfungen in i angetreten ist. Mit einem weiteren…
…Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates sehr wohl ein Unterschied betreffend Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit einer Berufsausbildung zwischen Studierenden besteht, die ihr Erststudium bzw nach unschädlichem Studienwechsel ihr Zweitstudium durchgehend zielstrebig fortsetzen bzw beenden und Studierenden, die einen schädlichen Studienwechsel durchführen bzw ihr bis dorthin zielstrebig betriebenes Studium…
…zurückzufordern, da bei einer Abmeldung innerhalb von nur drei Monaten ab Beginn des Studiums nicht von einer Ernsthaftigkeit des Betreibens des Studiums ausgegangen werden könne. In der rechtzeitig eingebrachten Berufung führte die Beihilfenbezieherin aus, ihre Tochter habe nach bestandener Reifeprüfung das Studium der P. begonnen…
…Zeitraum, für den Familienbeihilfe rückgefordert wurde, weder zu Prüfungen auch nur angetreten ist, noch eine Zielstrebigkeit und Ernsthaftigkeit des Betreibens des Studiums durch Vorlage geeigneter Beweismittel (z.B. Mitschriften von Vorlesungen etc.) nachgewiesen werden konnte, vermag der Unabhängige Finanzsenat der Rechtsansicht der Abgabenbehörde erster Instanz…
…Aufgrund des gesamten diesbezüglichen Schriftverkehrs sehe er zwei entscheidende Punkte für die Bewertung der strittigen Angelegenheit: 1. die Unterhaltsverpflichtung für den Ehemann seiner Tochter 2. die Ernsthaftigkeit des Studiums seiner Tochter Zu 1.: Bis zum Bezug der gemeinsamen Wohnung in s im Jänner 2005 habe…
…dass die Familienbeihilfe für das erste Studienjahr gewährt werde, wenn der Student das Studium nicht innert der ersten zwei Monate abbricht bzw die Ernsthaftigkeit des Studiums durch entsprechende Stunden in Prüfungsfächern (8 Stunden) nachweist. Keinesfalls sei dieser Zeitraum an einen erfolgreichen Abschluss aller Prüfungen gekoppelt…
…Grundlagen für sein Studium zu schaffen, könnten durchaus Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Studierens aufkommen. Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit ist aber eine Grundvoraussetzung dafür, dass eine Berufsausbildung iSd FLAG 1967 vorliegt und ein Beihilfenanspruch besteht. Dementgegen bringt der Berufungswerber vor, dass sein Sohn das Studium "zu…
…innerhalb von nur drei Monaten ab Beginn des Studiums könne nicht von einer Ernsthaftigkeit des Betreibens des Studiums ausgegangen werden. Zu Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit gehöre es auch mit Schwierigkeiten in der Ausbildung fertig zu werden. Da die Tochter das Studium nach 5 Tagen abgebrochen habe…
…Fall einer sonstigen Behinderung des Studiums über die doppelte durch Gesetz oder Verordnung festgelegte Studiendauer hinaus anerkannt werden. Im Vorlageantrag verweist die Bw. auf Rz 873 der Lohnsteuerrichtlinien 2002, wonach bis zur doppelten durch Gesetz oder Verordnung festgelegten Studiendauer jedenfalls von der Ernsthaftigkeit des Bemühens…
…8]. Weiters wurde um Aufklärung und entsprechende Bestätigung der Schule gebeten, warum in der aktuellen Schulbestätigung nunmehr von einer voraussichtlichen Beendigung des Studiums erst im Juni [J+10] gesprochen werde. In Beantwortung dieses Vorhaltes teilte die Beihilfenwerberin mit: "[Name] ist Schülerin am [Institut] in [Schulort]…
…abgewiesen. Die vorgesehene Studienzeit plus einem Toleranzsemester für den ersten Studienabschnitt des Studiums "Technische Physik" betrage 3 Semester. Die dagegen eingebrachte Berufung wird damit begründet, dass aus den vorgelegten Bestätigungen der TU Wien sich zweifellos die Ernsthaftigkeit des Studiums des Sohnes des Berufungswerbers ergebe. Auch…
…im zweiten Semester ihres Studiums einen Studienwechsel beabsichtigt. Als Nachweis wurde ein Schreiben der Akademie für den physiotherapeutischen Dienst (Studienlehrgang) bzgl. der Nichtaufnahme 2006 vorgelegt. Weiters wurde der Leistungsnachweis für das erste Semester des Studienlehrganges Physiotherapie als Nachweis für die Ernsthaftigkeit des neuen Studiums dargelegt. …
…werden. Die Prüfungen aus dem ersten Studienjahr werden dabei allerdings nicht mehr berücksichtigt. Kein Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag besteht für großjährige Kinder, die das Studium nicht zielstrebig und ernsthaft betreiben. Da Sie trotz Aufforderung keinen Nachweis betreffend Zielstrebig- und Ernsthaftigkeit des Studiums (zB. Studienerfolgsnachweis…
…Gründen vor. Das behauptete Mietverhältnis des Bw zu seinen Kindern kann daher steuerlich nicht anerkannt werden. 1.2. Im Rahmen der Beweiswürdigung ist vielmehr darauf zu schließen, dass die Befriedigung des anlässlich der Berufsausbildung bzw. des Studiums in Wien bestehenden Wohnbedürfnisses der unterhaltsberechtigten Kinder, für…
…Ausbildung gehabt habe und im Sommersemester (an der Universität) keine Prüfungen abgelegt habe, sei die Zielstrebigkeit und Ernsthaftigkeit des Studiums auszuschließen. Im Vorlageantrag vom 23.12.2010 wurde ergänzend ausgeführt, dass sich die Tochter der Berufungswerberin erst im Mai 2009 an der body&health academy…
…kann die Beihilfe wieder ab Beginn des Monats, in dem der Studienerfolg erreicht wurde, zuerkannt werden. Die Prüfungen aus dem ersten Studienjahr werden dabei allerdings nicht mehr berücksichtigt. Die Rückforderung war erforderlich, da trotz Aufforderung kein Nachweis betreffend Zielstrebig- und Ernsthaftigkeit des Studiums vorgelegt wurde." …
…gewesen - sei Hauptstudienrichtung ihrer Tochter immer noch das Studium der "R", welches sie fortsetzen und abschließen wird. Für den zweiten und dritten Studienabschnitt "R" sei keine Stundenzahl festgelegt, es müsse lediglich "die Ernsthaftigkeit des Studiums nachgewiesen werden". Diese Ernsthaftigkeit bestehe - wie auch aus der Mitteilung…
…des Studienbeitrags zum Zwecke der ordnungsgemäßen Fortsetzungsmeldung aus Versehen unterlassen hat. Aufgrund der darauf folgenden Exmatrikulation war die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen für das Sommersemester nicht möglich, sodass meine Tochter während des Sommersemesters auch keine Prüfungen ablegen konnte. Dennoch war die Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit des Studiums…
…Ausnahmebestimmung ob des begonnenen Doktoratstudiums und damit einer im Jahr 2006 durchgehend vorliegenden Berufsausbildung gerade nicht. Hierbei ist auch die im Vorlageantrag vom Bw. vertretene Ansicht, wonach das Doktoratstudium nicht ernsthaft betrieben werde, - ungeachtet der Tatsache, dass die Ernsthaftigkeit des Betreibens eines Studiums generell anhand…
…wenn sie ein ordentliches Studium ernsthaft und zielstrebig betreiben. Trotz mehrmaliger Aufforderung wurden von M. bis dato für das Studienjahr 1998/99 keine Zeugnisse oder sonstige Nachweise über abgelegte Prüfungen und teilgenommene Pflichtveranstaltungen vorgelegt. Somit konnte die Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit des Studiums nicht nachgewiesen werden…