(1) Rechtsanwälte und Notare (Parteienvertreter) sind nach Maßgabe der Abs. 1 bis 5 befugt, die Steuer für die in § 3 und § 4 Z 2 bezeichneten Rechtsvorgänge, mit Ausnahme der Rechtsvorgänge im Sinne der § 3 Abs. 5 und § 15 Abs. 1 Z 9, als Bevollmächtigte eines…
…zu berücksichtigen. Auch dann, wenn die mit der Erklärung verbundene Abgabenschuld rechtzeitig bezahlt wurde oder eine Nachzahlung nicht erfolgt und ein finanzieller Vorteil durch die verspätete Erklärungsabgabe nicht entstanden ist, ist eine Verspätungszuschlagsfestsetzung dennoch berechtigt, wenn andere Ermessenskriterien erfüllt sind (vgl. Stoll, BAO, 1534). Für…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A KG, Adresse, vertreten durch Dr. B, Steuerberater & Wirtschaftsprüfer, Adresse1, vom 18. Februar 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 16. Jänner 2009 betreffend Festsetzung einer Zwangsstrafe entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der AB, geb. X, Adresse, vertreten durch R GmbH, Adresse1, vom 19. Februar 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 19. Jänner 2009 betreffend Festsetzung einer Zwangsstrafe entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der AB, geb. X, Adresse, vertreten durch Dr. CD, Adresse1, vom 19. Februar 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 19. Jänner 2009 betreffend Festsetzung einer Zwangsstrafe entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
(1) Rechtsanwälte und Notare (Parteienvertreter) sind nach Maßgabe der Abs. 1 bis 5 befugt, die Steuer für die in § 3 und § 4 Z 2 bezeichneten Rechtsvorgänge, mit Ausnahme der Rechtsvorgänge im Sinne der § 3 Abs. 5 und § 15 Abs. 1 Z 9, als Bevollmächtigte eines…
…BAO3, § 135, Tz 13). Bezüglich der im Rahmen der Ermessensübung hinsichtlich der Bestimmung der Höhe des Verspätungszuschlages zu beachtenden Ermessenskriterien ist hinsichtlich des Verschuldensgrades und der Höhe des durch die verspätete Einreichung der Abgabenerklärungen erzielten finanziellen Vorteiles Folgendes auszuführen: Die Bw. selbst behauptet nicht, dass…
…auferlegten Verspätungszuschläge jedenfalls eine differenzierte Betrachtungsweise geboten. Bezüglich der im Rahmen der Ermessensübung hinsichtlich der Bestimmung der Höhe des Verspätungszuschlages zu beachtenden Ermessenskriterien ist hinsichtlich des Verschuldensgrades und der Höhe des durch die verspätete Einreichung der Abgabenerklärung erzielten finanziellen Vorteiles Folgendes auszuführen: Durch Unterlassung der…
…der restlichen Ablöse gegen die Berufungswerber (Bw.) zusteht. Über die Berufung wurde erwogen: Haftungen sind Besicherungsinstitute. Daraus ergibt sich eine Nachrangigkeit der Haftung im Verhältnis zur Inanspruchnahme des Hauptschuldners. Dieses ist das zentrale Ermessenskriterium bei der Geltendmachung von Haftungen (vgl. Ritz, BAO-Kommentar³, § 7 Tz…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Leibnitz vom 15. Februar 2001 betreffend Verspätungszuschlag im Zusammenhang mit der Umsatzsteuervorauszahlung für den Voranmeldungszeitraum September 2000 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Bezüglich der Bemessungsgrundlage und der…
…für diese Ermessensübung sind neben dem Grad des Verschuldens des Abgabepflichtigen vor allem das Ausmaß der Fristüberschreitung bzw. die Dauer der Säumnis sowie der Umstand von Relevanz, ob der Pflichtige nur ausnahmsweise oder bereits wiederholt säumig war (zu den Ermessenskriterien siehe zB Stoll, aaO, 1532ff…
…daher nur das oben dargestellte Ausmaß des Verschuldens und der Fristüberschreitung heranzuziehen, sodass Verspätungszuschläge von nur mehr 4 % (Einkommensteuer 2002) und 3,5 % (Einkommensteuer 2003) angemessen erscheinen. Das bisherige steuerliche Verhalten kann als Ermessenskriterium nicht herangezogen werden, da der Berufungswerber erstmals steuerlich erfasst wurde (vgl…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Writzmann & Partner GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Umsatz- und Körperschaftsteuer für das Jahr 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Hofrätin Dr. Anna Maria Radschek und die weiteren Mitglieder Mag. Wolfgang Tiwald, Robert Hauser und Oswald Heimhilcher im Beisein der Schriftführerin Monika Holub am 13. Dezember 2004 über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Dr…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr.Peter Dösinger, gegen den Haftungsbescheid gemäß § 9 iVm § 80 BAO des Finanzamtes Graz-Stadt vom 9. Dezember 2002 betreffend Abgabenschuldigkeiten der H. GmbH entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Haftung wird…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Stb, vom 18. Februar 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes X vom 20. Jänner 2004 betreffend Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303 Abs 4 BAO hinsichtlich Umsatzsteuer und Einkommensteuer für die Jahre 1999, 2000…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Divitschek Sieder Sauer Rechtsanwälte GmbH, Raiffeisenstraße 3, 8530 Deutschlandsberg, vom 31. Juli 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 6. Juli 2009 betreffend Haftung gemäß § 9 in Verbindung mit § 80 BAO…
…betrifft. Kämen, was hier nicht der Fall ist, mehrere Miterben als Haftungspflichtige in Betracht, wäre auch unter diesen die Auswahl nach den Ermessenskriterien des § 20 BAO vorzunehmen. Streng genommen liegt ein Ermessensspielraum zu Gunsten des haftungspflichtigen Erben gar nicht mehr vor, wenn außer diesem Erben…
Bescheide bzw. Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des VN BW, Ort, Straße, vertreten durch Werner F. Grubinger, 5166 Perwang, Hinterbuch 23, vom 14. Dezember 2010 und 27. Juni 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land, vertreten durch Mag. Peter Staudinger, vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Intertreu Steuerberatungs- GmbH, 1130 Wien, Lainzer Straße 11/4,vom 2. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 28. Oktober 2004 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird…