…Eine Haftung des Pflichtteilsberechtigten für die Steuer des Erben ist daher nicht vorgesehen. Bei der Erlassung eines Haftungsbescheides handelt es sich um eine Einhebungsmaßnahme. Einhebungsmaßnahmen setzen begrifflich voraus, dass der betreffende Abgabenzahlungsanspruch noch nicht (insbesondere durch Entrichtung) erloschen ist. Nach Auskunft des Finanzamtes hat der…
…zu laufen begonnen habe und gegebenenfalls, wodurch die Einhebungsverjährung unterbrochen bzw. gehemmt worden sei. Da derartige Feststellungen für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Verbuchung der Gebarung (und des Bestandes des Abgabenzahlungsanspruches) unabdingbar seien, dem Abrechnungsbescheid ein Anbringen zugrunde liege, mit dem die Feststellung begehrt worden…
…Fälligkeitstag (somit einem "bestimmten Zeitpunkt" im oben genannten Sinn) entrichtet wurde. Bei der Festsetzung des gegenständlichen Säumniszuschlages war daher nicht entscheidend, zu welchem Zeitpunkt der Abgabenanspruch betreffend die Einkommensteuervorauszahlung für das erste Quartal 2010 entstanden war (1.1.2010), sondern wann der Abgabenzahlungsanspruch entstanden ist…
…um eine Vorauszahlung iSd Z 1 oder einen Steuerabzugsbetrag iSd Z 3. Der Anspruch (iSv Abgabenanspruch) auf die IZP 2002 ist daher mit Ablauf des Jahres 2002 entstanden. Vom Abgabenanspruch ist der Abgabenzahlungsanspruch (Verpflichtung, einen Abgabenbetrag bestimmter Höhe bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu entrichten…
…dass es nicht angehen könne, dass die Republik Österreich durch ihre Vertreter - schadensfroh - auf der Rechtkraft der inhaltlich rechtswidrigen Abgabenbescheide 2004 nur deshalb weiterhin bestehe, weil einzelne Beamte die Aufrechterhaltung des Abgabenzahlungsanspruches, obwohl ihr Handeln allein nach sachlichen Kriterien bestimmt sein dürfe, als Prestigeangelegenheit bzw…
…Antrag des zur Verfügung über das Guthaben Berechtigten zugunsten eines anderen Abgabepflichtigen umzubuchen oder zu überrechnen. Gemäß § 216 BAO ist mit Bescheid (Abrechnungsbescheid) über die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung (§ 213) sowie darüber, ob und inwieweit eine Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes erloschen ist…
…betreffende Abgabenzahlungsanspruch (etwa durch Entrichtung) noch nicht erloschen ist oder zur Naturalobligation wurde (VwGH 17.5.1991, 90/17/0439, 0440). Keiner der genannten Umstände trifft im vorliegenden Fall zu. Die Geltendmachung der Haftung erfolgte entsprechend den Vorschriften der Bundesabgabenordnung. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
…für erbschafts- und schenkungssteuerliche Tatbestände einschließlich der Befreiungen entscheidend. Nach Dafürhalten des Verwaltungsgerichtshofes stellt die Vorschrift des § 21 BAO eine Richtlinie für abgabenrechtlich relevante Sachverhalte dar. Die wirtschaftliche Betrachtungsweise hat den inneren Gehalt einer Rechtshandlung zu erforschen und dient daher nicht der Klärung von Rechtsfragen…
…Dezember 2001 i.H. von S 688.000,00 (€ 49.998,91) war bereits entrichtet. Es bestand keine Abfuhrdifferenz und somit kein Abgabenzahlungsanspruch betreffend Kapitalertragsteuer für diesen Zeitraum. Die Begründung des angefochtenen Bescheides ist wie eine Begründung zu einem Festsetzungsbescheid gemäß § 201 BAO abgefasst…
…Grundlage für einen Abgabenzahlungsanspruch sein könnte, dessen Verletzung allenfalls haftungsrechtliche Folgen nach ziehen würde (UFS 12.1.2009, RV/0814-L/08). Aus der Haftungsinanspruchnahme waren ferner jene Abgaben auszuscheiden, die vor Ausgleichseröffnung entstanden, aber erst nach diesem Zeitpunkt und somit während des Ausgleichsverfahrens fällig…
…die Abgabenschuld gemäß Art. 233 lit. a ZK erloschen ist. In der vorliegenden Konstellation wäre ein Erlass zwangsläufig nur in der Form einer gänzlichen oder teilweisen Entlassung des einen Abgabenschuldners aus der Gesamtschuld durchführbar, was mangels einer Regelung im Gemeinschaftsrecht unter Anwendung von § 237 Abs…
…Meinungsverschiedenheiten über die Frage, ob ein Abgabenzahlungsanspruch verjährt ist (Ritz, BAO4, §216, Tz 2). Strittig ist im gegenständlichen Fall lediglich, ob hinsichtlich der Abgabenschuldigkeiten im Gesamtbetrag von € 15.243,94 die Einhebungsverjährung eingetreten ist. Vorerst ist zu dem Vorbringen des Bw, dass hinsichtlich der…
…§ 31 Abs.1 und 2 FinStrG binnen einem Jahr ab Ende des mit Strafe bedrohten Verhaltens erloschen ist (also am 15. März 2001) und die in den Lauf einer Verjährung der Strafbarkeit nicht einzurechnende Zeit der Anhängigkeit des Verfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof (§ 31Abs.4 lit…
…sondern wurde lediglich ein Abgabenzahlungsanspruch, der noch nicht durch Entrichtung erloschen ist, nacheinander gegenüber mehreren Personen geltend gemacht (nämlich zunächst gegenüber den für die Gebühr haftenden Pfandgläubigern und sodann - für jene Hypothekarverschreibungen bei denen keine Entrichtung der Gebühr durch den Pfandbesteller erfolgte - gegenüber der Bw…
…ist, oder wenn die Abgabepflicht im Lauf eines Veranlagungszeitraumes erlischt, mit dem Zeitpunkt des Erlöschens der Abgabepflicht. Der Abgabenanspruch entsteht grundsätzlich unabhängig von einer behördlichen Tätigkeit und setzt daher keine diesbezügliche behördliche Tätigkeit voraus. Vom Abgabenanspruch zu unterscheiden ist der Abgabenzahlungsanspruch, das ist die Verpflichtung…
…plante, und - namentlich nicht bekannte - Beitragtäter auf Seite der St AG bildeten eine Schicksalsgemeinschaft: Sollte einer den anderen verraten, wäre es in Anbetracht der Sanktionshöhen und der nachträglichen Abgabenzahlungsansprüche des Fiskus möglicherweise um die wirtschaftliche Existenz aller, jedenfalls aber möglicherweise um die der Beschuldigten geschehen…
…der Differenz zwischen den mit den Bescheiden vom 30. Oktober 1998 vorgeschriebenen - zu niedrigen - Abgabenzahlungsansprüchen zu den tatsächlich bestanden habenden Abgabenansprüchen war das deliktische Verhalten des N also vorerst erfolgreich gewesen. N hat daher zu zusätzlich verantworten, dass er als Wahrnehmender der steuerlichen Interessen der…
…Wahrscheinlichkeit auch eine Berufung innerhalb der Rechtsmittelfrist zur Folge gehabt. In diesem Zusammenhang wollen wir auch auf die Bestimmung des § 115 Abs. 1 BAO hinweisen, "wonach die Abgabenbehörden bei abgabepflichtigen Fällen zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln haben…
…davon abweichende, nach außen auch andeutungsweise nicht zum Ausdruck kommende Absicht des Einschreiters nicht maßgeblich (zB VwGH 20.2.1998, 96/15/0127). Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist - im Hinblick auf § 115 - die Absicht der Partei zu erforschen (VwGH 3.6.1992, 92/13…
…Vorbringen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Am 23. April 2007 beantragte B. bei der Zollstelle Mäder die Abfertigung des PKW der Marke Chevrolet Type Camaro zum freien Verkehr. Nachdem Manipulationen am Fahrzeugausweis festgestellt worden sind, wurde der von ihm in der Anmeldung erklärte Kaufpreis von…