…Eine Haftung des Pflichtteilsberechtigten für die Steuer des Erben ist daher nicht vorgesehen. Bei der Erlassung eines Haftungsbescheides handelt es sich um eine Einhebungsmaßnahme. Einhebungsmaßnahmen setzen begrifflich voraus, dass der betreffende Abgabenzahlungsanspruch noch nicht (insbesondere durch Entrichtung) erloschen ist. Nach Auskunft des Finanzamtes hat der…
… 213) sowie darüber, ob und inwieweit eine Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes erloschen ist, auf Antrag des Abgabepflichtigen (§ 77) abzusprechen. Ein solcher Antrag ist nur innerhalb von fünf Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem die betreffende Verbuchung erfolgt ist oder erfolgen hätte müssen…
…zu laufen begonnen habe und gegebenenfalls, wodurch die Einhebungsverjährung unterbrochen bzw. gehemmt worden sei. Da derartige Feststellungen für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Verbuchung der Gebarung (und des Bestandes des Abgabenzahlungsanspruches) unabdingbar seien, dem Abrechnungsbescheid ein Anbringen zugrunde liege, mit dem die Feststellung begehrt worden…
…habe und gegebenenfalls, wodurch die Einhebungsverjährung unterbrochen bzw. gehemmt worden sei. Da derartige Feststellungen für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Verbuchung der Gebarung (und des Bestandes des Abgabenzahlungsanspruches) unabdingbar seien, dem Abrechnungsbescheid ein Anbringen zugrunde liege, mit dem die Feststellung begehrt worden sei, dass die…
…die dort zitierte Judikatur des VwGH). Sein Zweck liegt darin, die pünktliche Tilgung von Abgabenschulden sicherzustellen. Säumniszuschlagsansprüche bedingen allerdings, dass eine Verpflichtung zur Entrichtung der betreffenden Abgabe besteht. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt die Säumniszuschlagspflicht den Bestand eines formellen Abgabenzahlungsanspruches voraus (VwGH 23…
…mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung vorgenommen wird, soweit nicht der Abgabenanspruch nach Z 1 schon früher entstanden ist, oder wenn die Abgabepflicht im Lauf eines Veranlagungszeitraumes erlischt, mit dem Zeitpunkt des Erlöschens der Abgabepflicht; 3. für Steuerabzugsbeträge im Zeitpunkt des Zufließens der…
…Sachverhalt aus der Welt des realen Seins nicht beseitigt werden kann. Aus dieser Sicht ist die Frage nach dem Zeitpunkt des Erlöschens des abstrakten Abgabenanspruches müßig. Erlöschensfähig (und durchsetzungsunfähig) ist im Bereich realer Gläubiger-Schuldner-Beziehungen letztlich nur der Abgabenzahlungsanspruch. Es ist stets zwischen dem…
…am 13. Mai 2014 aus dem Firmenbuch gelöscht worden (Abfrage Firmenbuch). Mangels Einbringlichkeit der C vorgeschriebenen Kapitalertragsteuern waren diese Abgabenzahlungsansprüche am 20. Jänner 2016 gemäß § 235 Bundesabgabenordnung (BAO) gelöscht worden. Letztendlich wurde auch das nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes fortzusetzende Beschwerdeverfahren am 19. Juni 2017…
…Satz des Spruches der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs hervorgeht, dass der Bund der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von lediglich € 1.346,40 zu ersetzen hat. Bestehen zwischen einem Abgabepflichtigen und der Abgabenbehörde Meinungsverschiedenheiten ob und inwieweit eine Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes erloschen…
…aufgeschlüsselt.). Aber auch für die übrigen Abgabenschuldigkeiten komme eine Inanspruchnahme der Haftung des Bw. nicht in Betracht, weil er mit der Festsetzung der Abgaben nicht rechnen konnte und das Finanzamt jede Begründung dafür schuldig geblieben sei, warum von einem gänzlichen Ausfall der Abgabenzahlungsansprüche auszugehen sei…
…Fälligkeitstag (somit einem "bestimmten Zeitpunkt" im oben genannten Sinn) entrichtet wurde. Bei der Festsetzung des gegenständlichen Säumniszuschlages war daher nicht entscheidend, zu welchem Zeitpunkt der Abgabenanspruch betreffend die Einkommensteuervorauszahlung für das erste Quartal 2010 entstanden war (1.1.2010), sondern wann der Abgabenzahlungsanspruch entstanden ist…
…um eine Vorauszahlung iSd Z 1 oder einen Steuerabzugsbetrag iSd Z 3. Der Anspruch (iSv Abgabenanspruch) auf die IZP 2002 ist daher mit Ablauf des Jahres 2002 entstanden. Vom Abgabenanspruch ist der Abgabenzahlungsanspruch (Verpflichtung, einen Abgabenbetrag bestimmter Höhe bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu entrichten…
…dass es nicht angehen könne, dass die Republik Österreich durch ihre Vertreter - schadensfroh - auf der Rechtkraft der inhaltlich rechtswidrigen Abgabenbescheide 2004 nur deshalb weiterhin bestehe, weil einzelne Beamte die Aufrechterhaltung des Abgabenzahlungsanspruches, obwohl ihr Handeln allein nach sachlichen Kriterien bestimmt sein dürfe, als Prestigeangelegenheit bzw…
…Abgabepflichtigen höhere Abgabenzahlungsansprüche festgesetzt werden, als die entstandenen Abgabenansprüche betragen (vgl. Ritz, BAO, § 162, Rz. 11, S. 589f). § 162 BAO stellt als "formale Beweisregel" eine Ausnahme vom Grundsatz der freien Beweiswürdigung dar (vgl. VwGH 27.7.1994, Zl. 92/13/0140). Empfänger im Sinn des …
…BAO, § 217 Tz 4) Der Säumniszuschlag setzt eine formelle Abgabenzahlungsschuld voraus, ein Verschulden für die Verwirkung des Säumniszuschlages ist nicht vorausgesetzt (VwGH 26.05.1999, 99/13/0054). Der Abgabenzahlungsanspruch ist die Verpflichtung, einen Abgabenbetrag bestimmter Höhe bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu entrichten (vgl…
…Ansicht vertritt, die erwähnten Zahlungsverpflichtungen seien durch den Eintritt der Einhebungsverjährung erloschen. Dazu wird ausgeführt: Entgegen der vom Zollamt Wien vertretenen Ansicht erlischt durch den Eintritt der Einhebungsverjährung – von den hier nicht relevanten Fällen des § 238 Abs. 4 BAO abgesehen – die Zahlungsverpflichtung (der Abgabenzahlungsanspruch). Dies…
…Ansicht vertritt, die erwähnten Zahlungsverpflichtungen seien durch den Eintritt der Einhebungsverjährung erloschen. Dazu wird ausgeführt: Entgegen der vom Zollamt Wien vertretenen Ansicht erlischt durch den Eintritt der Einhebungsverjährung – von den hier nicht relevanten Fällen des § 238 Abs. 4 BAO abgesehen – die Zahlungsverpflichtung (der Abgabenzahlungsanspruch). Dies…
…lit.c BAO um Nebenansprüche und damit um Abgaben im Sinne der BAO. Sonderbestimmungen, dass diese mit dem Tod des Abgabepflichtigen erlöschen, sind der BAO nicht zu entnehmen. Ebenso geht das Vorbringen, im Verfahren über die Festsetzung der Erbschaftsteuer sei von weit geringeren Beträgen an…
…Antrag des zur Verfügung über das Guthaben Berechtigten zugunsten eines anderen Abgabepflichtigen umzubuchen oder zu überrechnen. Gemäß § 216 BAO ist mit Bescheid (Abrechnungsbescheid) über die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung (§ 213) sowie darüber, ob und inwieweit eine Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes erloschen ist…
…Erlöschen der Abgabenschuld wird unter anderem durch die Entrichtung der Abgaben - etwa durch einen Gesamtschuldner - bewirkt (vgl. VwGH 01.07.1992, 91/13/0046), durch Nachsicht oder Löschung (vgl Ritz, BAO6, § 4 Tz 9). Gemäß § 11 Abs. 1 KommStG 1993 und § 6 Abs. 1 des…