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UFSI RV/0347-I/10Erlöschen der Zulassung zum Studium wegen viermalig negativer Beurteilung bei einer Prüfung - kein erzwungener Studienwechsel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.06.2011

…In der Folge wären durch ihren Sohn zwei weitere Versuche unternommen worden, die in Rede stehende Prüfung zu absolvieren. Wiederum sei es zu negativen Beurteilungen gekommen; dies trotz intensiver Lernbemühungen. Durch das mit dem vierten erfolglosen Versuch verbundene Erlöschen der Zulassung zum Studium der Humanmedizin…

UFSW RV/3035-W/07Rückforderung von zu Unrecht gewährter Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2008

…Erst in der Folge wird die Fortsetzungsbestätigung (früher: Inskriptionsbestätigung) ausgestellt. Demgemäß führt die Nichteinzahlung des Studienbeitrages zum Erlöschen der Zulassung zum Studium. Wie der Auftragsbestätigung für die Überweisung des Studienbeitrages für den streitgegenständlichen Zeitraum - das Sommersemester 2003 - zu entnehmen ist, wurde der Zahlschein am 11…

UFSK RV/0392-K/05Weitergewährung der Familienbeihilfe für die studierende Tochter (Medizin, II. Abschnitt), Abschlussprüfung in der für die Einzahlung des Studienbeitrages maßgeblichen Nachfrist abgelegt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2007

…bewirkt wird. Grundsätzlich ist dieser Studienbeitrag im Laufe der allgemeinen Zulassungsfrist einzuzahlen, er kann aber auch im Rahmen einer Nachfrist (in gegenständlichem Fall der 30. November 2004) geleistet werden. Die Nichteinzahlung des Studienbeitrages führt zum Erlöschen der Zulassung zum Studium. Da allerdings die Möglichkeit besteht…

UFSG RV/0676-G/02Ohne Inskription begründet ein Doktoratsstudium im Ausland keinen FB-Anspruch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.03.2003

…der Studienbeitrag nicht eingezahlt wurde, so dass dies ein Erlöschen der Zulassung zum Studium mit Ende des Wintersemesters bewirke. Ab diesem Zeitpunkt bestehe daher kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Im Vorlageantrag wurde seitens des Bw angeführt, dass es zwar richtig sei, dass der Sohn das Studium…

UFSL RV/0242-L/04Verlust der Zulassung zum Studium wegen verspäteter Zahlung des Studienbeitrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2005

…3 Universitäts-Studiengesetz erstreckt sich die Wirkung der Meldung zur Fortsetzung des Studiums für ein Semester bis zum Ende der Nachfrist für die Zulassung zum nächsten Semester, sofern die Zulassung noch nicht erloschen ist. Dies bedeutet, dass der Studierende bis zu diesem Zeitpunkt zu Prüfungen…

UFSF RV/0008-F/06Ab dem Zeitpunkt des bestätigten Studienabbruches liegt keine Berufsausbildung mehr vor.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.03.2006

…Studiengesetzes erstrecke sich die Wirkung der Meldung der Fortsetzung des Studiums für ein Semester bis zum Ende der Nachfrist (30. November bzw 30. April) des unmittelbar darauf folgenden Semesters, sofern die Zulassung zum Studium noch nicht erloschen ist. Punkt 18 der Durchführungsrichtlinien/Allgemeines: In Bezug…

UFSL RV/0869-L/06ohne Inskription keine Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.09.2007

…Ende der Nachfrist des unmittelbar darauf folgenden Semesters, sofern die Zulassung zum Studium noch nicht erloschen ist, erstreckt. Bei aufrechter Zulassung ist es dem Studierenden somit möglich, bis zum Ende der Nachfrist, Prüfungen im Rahmen des vorherigen Semesters abzulegen. Daraus folgt, dass die Meldung der…

UFSG RV/0555-G/10Auslandspraktikum nicht angerechnet.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.12.2011

…zum Ende der Nachfrist des unmittelbar darauf folgenden Semesters, sofern die Zulassung zum Studium noch nicht erloschen ist (§ 62 Abs 1 u 3 UG 2002). Mit der Bezahlung des Studienbeitrags (sofern ein solcher zu entrichten ist) bzw des Hochschülerschaftsbeitrags während der allgemeinen Zulassungsfrist bzw der…

UFSI RV/0048-I/12Familienbeihilfenanspruch bei Exmatrikulation wegen Nichtbezahlung des ÖH-Beitrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2013

…Zulassung per 30. April 2011 erlöschen würde. Eine Woche später habe er dann den Beitrag überwiesen. Sein Sohn habe zu keinem Zeitpunkt sein Studium aufgegeben und habe sich im Wintersemester 2011/12 "noch mehr Vorlesungen und Seminare aufgeladen", um das "verlorene" Sommersemester nachzuholen. In der…

UFSL RV/0335-L/10Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von FB für das zweite Studienjahr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2012

…befristete Zulassung zum Studium in Österreich entweder auf Grund transnationaler EU-, staatlicher oder universitärer Mobilitätsprogramme, einschließlich gemeinsamer Studienprogramme, oder nach Absolvierung ausländischer Studien in einem der ersten Diplomprüfung des gewählten Diplomstudiums oder einem Bachelorstudium entsprechenden Umfang anstreben; 4. Personengruppen, welche die Bundesministerin oder der Bundesminister…

UFSS RV/0072-S/12Berufsausbildung: Ausbildung zur Fremdenführerin beim WIFI
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.09.2012

…Semesters, sofern die Zulassung zum Studium noch nicht erloschen ist. Mit Ablauf der allgemeinen Zulassungsfrist beginnt die Nachfrist, die im Wintersemester am 30. November und im Sommersemester am 30. April endet. Erfolgt die Meldung der Fortsetzung des Studiums nicht spätestens vor Ablauf der Nachfrist, kommt…

UFSL RV/1916-L/02Studienabschnitt wird in der Nachfrist abgeschlossen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.08.2003

…bis zum Ende obiger Nachfrist des unmittelbar darauf folgenden Semesters, sofern die Zulassung zum Studium noch nicht erloschen ist. Bei aufrechter Zulassung darf der Studierende daher bis zum Ende der Nachfrist zu Prüfungen antreten, ohne dass die Leistung des Studienbeitrages erforderlich ist. Werden in der…

UFSL RV/0295-L/07Familienbeihilfe, wenn das Studium in der Nachfrist eines Semesters beendet wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.09.2008

…die Zulassung zum Studium noch nicht erloschen sei. Bei aufrechter Zulassung dürfe der Studierende daher bis zum Ende der Nachfrist zu Prüfungen antreten, ohne dass die Leistung des Studienbeitrages erforderlich sei. Würden in der Nachfrist Prüfungen erfolgreich abgelegt, bestünde jedoch nur im Rahmen der vorgesehenen…

UFSW RV/0440-W/03Familienbeihilfenanspruch nach § 2 Abs. 1 lit. d FLAG, wenn das Studium nicht innerhalb der Frist des § 2 Abs. 1 lit. b FLAG abgeschlossen wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.11.2006

…sofern die Zulassung zum Studium noch nicht erloschen ist. Bei aufrechter Zulassung darf der Studierende daher bis zum Ende der Nachfrist zu Prüfungen antreten, ohne dass die Leistung des Studienbeitrages erforderlich ist. Werden in der Nachfrist Prüfungen erfolgreich abgelegt, besteht - im Rahmen der vorgesehenen Studienzeit…

UFSS RV/0837-S/02Antrag auf Weitergewährung der Familienbeihilfe für die studierende Tochter; Abschlussprüfung in der für die Einzahlung des Studienbeitrages maßgeblichen Nachfrist abgelegt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2003

…bis zum Ende obiger Nachfrist des unmittelbar darauf folgenden Semesters, sofern die Zulassung zum Studium noch nicht erloschen ist. Bei aufrechter Zulassung darf der Studierende daher bis zum Ende der Nachfrist zu Prüfungen antreten, ohne dass die Leistung des Studienbeitrages erforderlich ist. Werden in der…

UFSL RV/0215-L/03Kein Familienbeihilfenanspruch, wenn die Zulassung zum Studium wegen verspäteter Einzahlung des Studienbeitrages verloren geht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.08.2004

…3 Universitäts-Studiengesetz erstreckt sich die Wirkung der Meldung zur Fortsetzung des Studiums für ein Semester bis zum Ende der Nachfrist für die Zulassung zum nächsten Semester, sofern die Zulassung noch nicht erloschen ist. Dies bedeutet, dass der Studierende bis zu diesem Zeitpunkt zu Prüfungen…

UFSG RV/0060-G/04Gewährung der Familienbeihilfe zwischen Beendigung des Präsenzdienstes und dem frühestmöglichen Beginn der Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.09.2004

…zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Ende des Präsenzdienstes begonnen oder fortgesetzt wird. Ihr Sohn N. wurde mit 29. Oktober 2003 aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Präsenzdienst entlassen. Der frühestmögliche Zeitpunkt für den Beginn des Studiums war das Wintersemester 2003, die Frist für die Zulassung…

UFSW RV/2119-W/11Erhöhte Familienbeihilfe bei Erwerbsunfähigkeit nach Abbruch der Berufsausbildung;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.02.2012

…Eine Bestätigung der Universität, wonach die Fortsetzung des Studiums im Wintersemester 2009/2010 nicht gemeldet worden und die Zulassung zum Studium deshalb erloschen ist, wurde nachgereicht. Die Bw war nach dem vorliegenden Sozialversicherungsauszug ab Februar 2002 bis September 2004 monateweise und sodann in der Zeit…

UFSG RV/0060-G/03Studienwechsel bei zwischenzeitiger Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)03.12.2003

…Wintersemester 1997 an bis einschließlich zum Wintersemester 2001 in der Studienrichtung Medizin inskribiert waren, wobei die Zulassung zum Studium mit 3.12.2001 erlosch ("Ende Meldungsstatus"). Mit Beginn des Wintersemesters 2002 erfolgte die Inskription in der Studienrichtung Soziologie. Das Studium der Medizin wurde laut Ihren…

UFSL RV/0947-L/11Studienwechsel - Wechsel eines Unterrichtsfaches bei Lehramtsstudium
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.11.2012

…wenn der Studierende sein Studium öfter als zweimal wechsle. Die Tochter der Berufungswerberin habe ihr Studium mit Wintersemester 2009 zum dritten Mal gewechselt. Der Anspruch auf Familienbeihilfe sei daher mit 30. September 2009 erloschen." Die dagegen eingebrachte Berufung vom 16.2.2011 wird wie folgt…