…daher davon ausgegangen werden, dass der VwGH bei seiner Entscheidung vom 2.6.2004, 99/13/0133 sehr wohl in Betracht zog, dass auch die Kubatur verändernde Baumaßnahmen, eben Anbauten, durchgeführt wurden. Dadurch, dass anstelle baufälliger Veranden und Balkone Wohnnutzflächen errichtet wurden, kann es bestenfalls…
…Bei der Schenkungssteuerbemessung ging das Finanzamt von einem Einheitswert des im Schenkungswege übertragenen Grundstücks von 201.000,00 S aus. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die Steuerbefreiung des § 15 Abs. 1 Z. 1 lit. c ErbStG wegen Überschreitens der Wohnnutzfläche von 150 m² nicht anwendbar…
…Annahme des dem Bescheid zugrunde gelegten Sachverhaltes führenden - Schlussfolgerungen den gesetzlichen Bestimmungen, den Denkgesetzen und den Erfahrungen des Lebens entsprechen. Die Abweisung aufgrund der gesetzliche erfolgten Erhöhung der Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge beantragten Beihilfenerhöhung (Antragsergänzung vom 13. September 2006) sei unbegründet geblieben. Gemäß Kundmachung durch BGBl…
…nicht aber beim Ordinationstrakt. Konsequenterweise sei die Fläche des Ordinationstrakts um die auf Seite 7 des Gutachtens angeführte Kellerfläche von insgesamt 29,12 m² von 264 m² auf 293 m² zu erhöhen. Die Zuordnung der verbliebenen Kellerräume (z.B. Sauna und Liegeraum) im Ausmaß von…
…im Falle der Erhöhung von Lohn- oder Materialkosten gewisse Nachzahlungen zu leisten hat. Das Baurisiko trägt, wer den bauausführenden Unternehmen gegenüber unmittelbar berechtigt und verpflichtet ist. Werden Mängel am Bauwerk ausschließlich gegenüber dem Generalunternehmer, nicht aber gegenüber den bauausführenden Unternehmen gerügt, und hat der Erwerber…
…im Falle der Erhöhung von Lohn- oder Materialkosten gewisse Nachzahlungen zu leisten hat. Das Baurisiko trägt, wer den bauausführenden Unternehmen gegenüber unmittelbar berechtigt und verpflichtet ist. Werden Mängel am Bauwerk ausschließlich gegenüber dem Generalunternehmer, nicht aber gegenüber den bauausführenden Unternehmen gerügt, und hat der Erwerber…
…Obwohl die einschränkenden Mietzinsregelungen des Mietrechtsgesetztes (Kategoriemietzins) unverändert angesetzt worden seien (keine Erhöhung auf die ortsüblichen Mietzinse), habe die von der Finanzverwaltung ursprünglich im Rahmen ihrer Prüfung der Liebhabereivermutung verlangte Prognoserechnung für die Jahre 1997 bis 2003 einen Einnahmenüberschuss von € 12.184,86 ergeben…
…da das in der Befreiungsbestimmung angeführte Höchstausmaß der Wohnnutzfläche von 150 m2 überschritten worden wäre. Es sei somit befreiungsschädlich, wenn überhaupt eine Wohnung bzw. ein Geschäftsraum eines wenn auch größeren Bauvorhabens die Nutzflächenbegrenzung von 150 m2 überschreite. Die Nutzfläche definiere sich nach der Bestimmung des…
…§ 28 Abs. 2 EStG ausgeht. Die im Zuge der Sanierung angefallenen Aufwendungen sind zum Teil als Erhaltungs- (Austausch von Fenstern und Türen, zeitgerechte Isolierung) und zum Teil als Herstellungsaufwand (Setzung von Zwischenwänden, Einbeziehung von Balkonflächen in die Wohnnutzflächen, Schaffung eines neuen Eingangsbereiches, Neueinbau von Fenstern…
…Farbton aufweist. Mit dem Dachgeschossausbau wurde im Jahr 2004 begonnen. Im Zuge dessen wurde der bestehende Wohnraum (Garconniere) mit dem unausgebauten Dachboden zusammengelegt und damit wesentlich erweitert, wobei sich die Wohnnutzfläche von bisher 20,98 m2 auf 128,26 m2 erhöhte. Den Ausführungen des Bw…
…F. Haus, Tel...." In einem von der Firma F. Haus N. & Co GmbH aufgelegten Prospekt wurde ua. ausgeführt:" Die Wohnanlage umfasst zwei Doppelhäuser und zwei Einfamilienhäuser lt. Plan. Zur Ausführung kommen zwei Doppelhäuser mit je 105 m² Wohnnutzfläche und ca. 360 m² Grundanteil. Die Zufahrtsstraße…
…nach der Lebenserfahrung sich auch die Baukosten, je nach Baufortschritt und Zahlungsziel auf diese Zeit verteilen müssten. Zum 31. Dezember 1994 bestanden lt. Bilanz Bankschulden von 2.777.050,44 S. Es erscheint daher unbedenklich die Erhöhung der Bankschulden um 1.594.099 S während…
…Der Einheitswert von S 777.000 bilde die Bewertungsobergrenze, welche durch den Ansatz von S 1,130.760 des kapitalisierten Fruchtgenussrechtes deutlich überschritten werde. Es sei nach wie vor vom einfachen Einheitswert auszugehen, wobei die Erhöhung auf den dreifachen Einheitswert gegen den Gleichheitssatz verstoße und…
…Ergebnis einer Besprechung zwischen der [Z-Stiftung], vertreten durch [Fremdvorstand_RA] einerseits und Herrn [Stifter] und Frau [Begünstigte] andererseits wie folgt: 1) Die [Z-Stiftung] errichtet auf dem Grundstück in [XXXX] ein Einfamilienhaus, das voraussichtlich im Juni 2007 bezugsfertig ist. Die Wohnnutzfläche beträgt 250 m²…
…zwischen der [Stiftung_Bw], vertreten durch [Fremdvorstand_RA] einerseits und Herrn [Stifter_A***Z***] und Frau [Stifterin_und_Begünstigte_H***] andererseits wie folgt: 1) Die [Stiftung_Bw] errichtet auf dem Grundstück in [Ort_A***] ein Einfamilienhaus, das voraussichtlich im Juni 2007 bezugsfertig ist. Die Wohnnutzfläche…
…wonach der Abgeltungsbetrag gemäß § 107 Abs. 4 EStG sowohl rechtlich als auch rechnerisch eindeutig definiert ist und nach § 107 Abs. 10 EStG nur insofern herabgesetzt werden kann, als sich daran etwas maßgeblich verändert ist entgegen zu halten, dass die Erhöhung des Hauptmietzinses von der ein…
…Sachverhalt stellt sich wie folgt dar: - Im Jahr 1996 erwarben die Ehegatten K den Hälfteanteil an der Adresse Kstraße 1c, STadt mit einer Grundfläche von insgesamt rund 320 m² und einer in den Jahren 1994/95 errichteten Doppelwohnhaushälfte (Wohnnutzfläche rund 150 m² verteilt auf Untergeschoß…
…Die von den Schwiegereltern bewohnte Erdgeschoßwohnung werde dabei als Hausmeisterwohnung bezeichnet. Die Erdgeschoßwohnung weise eine Wohnnutzfläche von 73,21 m² auf, während die Bürofläche 47,03 m² betrage. Die Aufteilung der Herstellungskosten erfolge im Verhältnis 50:50, wobei auch die Erdgeschoßwohnung als betrieblich angesehen werde…
…Nachdem eine Erhöhung des privaten Verbrauches um 20 % gegenüber dem Zeitraum, den diese Entscheidung betreffe, unlogisch erscheine, sei das Ausscheiden eines 60 %igen Privatanteiles bei den Betriebskosten keine Schätzung, die die größte Wahrscheinlichkeitsvermutung für sich hat. Bezüglich der Betriebsausgabenkürzungen im Zusammenhang mit den Gebäudeversicherungen sei…
…in Betracht, wenn der Bedachte der Zuwendung zum Zwecke des angemessenen Unterhaltes bedarf (vgl. VwGH 29.1.1997, 96/16/0024) und bezieht sich insofern vorrangig auf laufende finanzielle Zuwendungen zwecks Abdeckung des gesamten Lebensbedarfs des Berechtigten, wie etwa die "übrigen Bedürfnisse" nach Erholung, Kultur…